Aktuelle Nachrichten
Experten gegen CO2-Speicherung für Gaskraftwerke
Die Mehrheit der Sachverständigen war sich einig, dass Gaskraftwerke – anders als geplant – von der Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (21/1494) der Bundesregierung ausgeschlossen werden sollen. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montagmittag, 13. Oktober 2025, deutlich. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den kommerziellen Einsatz von Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) sowie zur Nutzung von CO2 (CCU) zu ermöglichen. Mit der Technologie soll nicht nur der rechtliche Rahmen für den kommerziellen Einsatz von CCS- und CCU-Technologien geschaffen werden, sondern die Technologie soll einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Der Gesetzentwurf legt auch die Grundlage für den Bau von Pipelines zum Transport von CO2 und zur Speicherung in unterirdischen Gesteinsschichten, was besonders umstritten ist. Experte: Rechtsrahmen schnell verabschieden Für Befürworter der CCS/CCU-Technologie wie Matthias Belitz, Bereichsleiter für Nachhaltigkeit, Energie und Klimaschutz beim Verband der Chemischen Industrie (VCI), ist die von der Bundesregierung geplante Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) „das richtige Signal“. Nun müsse der Rechtsrahmen „schnell“ verabschiedet werden, um noch eine Chance darauf zu haben, bereits ab 2030 bis 2032 CO2-Abscheidung und CO2-Speicherung vornehmen zu können. „Offshore-Projekte haben eine Vorlaufzeit von sieben bis zehn Jahren“, rechnete Belitz vor. Die Errichtung, der Betrieb sowie die wesentliche Änderung von Kohlendioxidleitungen und Kohlendioxidspeichern lägen nun „im überragenden öffentlichen Interesse“, das sei zu begrüßen. Zudem plädierte er dafür, dass auch mit Erdgas betriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) Zugang zum CO2-Pipelinenetz erhalten müssen. Aufgrund der Relevanz für industrielle Produktionsstandorte und mangelnder anderweitiger Transformationsalternativen sollten KWK-Anlagen anders als „gewöhnliche“ erdgasbasierte Kraftwerke behandelt werden. Aus Sicht des VCI sollten Erdgas-KWK von der CCS-Förderung über Klimaschutzverträge oder die Bundesförderung Klimaschutz und Industrie umfasst werden. „Der Zugang zu CCS und zur Förderung muss auch für zukünftige erdgasbasierte KWK-Kraftwerke gelten, die noch nicht gebaut sind“, forderte Belitz. Außerdem sollte die Bundesnetzagentur vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beauftragt werden, ein CO2-Kernnetz analog zum Wasserstoffkernnetz zu planen. CO2 und Wasserstoff müssten in der stofflichen Nutzung zusammengedacht werden. "Industriepolitisches Standortgesetz und Klimagesetz zugleich" Auch Dr. Andre Brauner, Abteilungsleiter Liegenschafts- und Planungsrecht, OGE Open Grid Europe GmbH, Fernleitungsnetzbetreiber für Erdgas, sprach sich für eine schnelle Umsetzung des Gesetzes aus. "Wir stehen an einer Wegscheide. Es entscheidet sich, ob Deutschland in der Lage ist, unvermeidbare Industrieemissionen zu mindern oder nicht", sagte Brauner. Ohne die Möglichkeit, CO2 zu speichern, drohe eine weitere Abwanderung von Unternehmen ins Ausland, vor allem aus der Chemie-, Kalk- und Zementindustrie. Diese Unternehmen seien jedoch für die Versorgungssicherheit und für die wirtschaftliche Souveränität unseres Landes "unverzichtbar". Das vorliegende Gesetz nannte Brauner ein "industriepolitisches Standortgesetz und ein Klimagesetz zugleich". Der Bundestag solle das Gesetz zügig verabschieden, damit Planungssicherheit hergestellt werde und der Aufbau einer CO2-neutralen Infrastruktur "tatsächlich beginnen kann", so Brauner. Experte: Onshore-Nichtzulässigkeit ist offene Flanke Prof Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt und Mitglied des Direktoriums des Institutes für Berg- und Energierecht der Ruhr Universität Bochum Energiesozietät GmbH, begrüßte den Gesetzentwurf, weil er im Gegensatz zu dem von der Ampelregierung geplanten Vorschlag den Transport und die Speicherung gleichberechtigt nebeneinander stelle, Beschleunigungsinstrumente verankere und die Umwidmung bestehender Gasleitungen für CO2 erleichtere. Doch er sehe noch „Optimierungsbedarf“. Das "überragende öffentliche Interesse" sei zu begrüßen und solle auf jedem Fall festgelegt werden. Die bundesweite Onshore-Nichtzulässigkeit – außer Forschung – mit Länder-„Opt-in“ bleibe restriktiv und erzeuge Rechts- und Standortunsicherheit. Das sei „eine offene Flanke“, so Otto. Ein umgekehrtes Leitbild sei technologieoffener und sollte im Gesetzentwurf nachgebessert werden. Der Bund solle für Onshore-Projekte „in die Verantwortung gehen“. Bei der Abstandsregelung im Meer würde er von „der starren acht-Kilometer-Regel Abstand nehmen“. Das Verbot in Marine Protected Areas überzeuge. "Umstieg auf erneuerbare Energien sinnvollste Option" Eine andere Auffassung vertrat Prof. Dr. Wolfgang Köck vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU). Er forderte, das oberste Ziel sollte sein, die Entstehung von Treibhausgasemissionen von vornherein zu vermeiden. Zahlreiche Studien zeigten, dass der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien in den meisten Sektoren die wirtschaftlich und technologisch sinnvollste Option darstelle und für den Klimaschutz unerlässlich sei. Im Gegensatz dazu trügen die derzeit geplanten Rahmenbedingungen für die Nutzung von CCS dazu bei, dass Abhängigkeiten von fossilen Technologien verfestigt würden. Der notwendige Umbau von Energiewirtschaft und Industrie werde dadurch verzögert oder blockiert. „Mit dem vorliegenden Entwurf des Kohlendioxid-Speicherung- und -Transport-Gesetzes (KSpTG) werden diese Weichen falsch gestellt“, sagte Köck. Die CCS-Nutzung werde nicht auf unvermeidbare Emissionen ausgerichtet. Vielmehr hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vorgenommen, CCS auch für Gaskraftwerke zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf ermögliche einen sehr breiten Einsatz von CCS. Eine unzureichend regulierte Markteinführung von CCS könne jedoch den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Vermeidung von CO2-Emissionen aus Industrie und Energiewirtschaft verzögern und verteuern, so Köck. "CCS bietet Mehrwerte" Fabian Liss, Referent für Industrielles Carbon-Management bei der Bellona Deutschland, einer Organisation, die sich für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen einsetzt, um die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, forderte hingegen: „Deutschland braucht jetzt zügig eine ehrliche und strategische Entscheidung." Allein die Prozessemissionen in der Zement- und Kalkindustrie sowie der thermischen Abfallwirtschaft machten zusammen rund ein Drittel der industriellen Treibhausgasemissionen Deutschlands aus. „Ohne CCS können diese Emissionen auch langfristig nicht eliminiert werden, da Alternativen nicht hinreichend vorhanden sind“, sagte Liss. Die Integration von CCS als ein Baustein in ein vielfältiges Portfolio von Klimaschutzinstrumenten biete zudem Mehrwerte, etwa bei der Produktion von low-carbon („blauem“) Wasserstoff als temporäre Ergänzung zum grünen Wasserstoff oder dem Umgang mit Restemissionen in transformierten Prozessrouten. Auch bei der Emissionsvermeidung in der Chemieindustrie solle CCS trotz grundsätzlicher Elektrifizierbarkeit vieler Anlagen nicht vorschnell ausgeschlossen werden, da standortspezifische Faktoren die von den Unternehmen avisierten Transformationspläne beeinflussen könnten. Hingegen sei die Anwendung von CCS im deutschen Stromsektor „nicht empfehlenswert“, erklärte Liss. Statt über CCS als Möglichkeit der partiellen Dekarbonisierung von stromgeführten Gaskraftwerken zu diskutieren, solle die Arbeit an einer System- und Flexibilisierungsstrategie und insbesondere die Strommarktreform inklusive eines technologieoffenen Mechanismus für die Sicherung von Kapazitäten für die Wahrung der Versorgungssicherheit priorisiert werden. "Bemühungen um Emissionsvermeidungen werden untergraben" Die Vertreter von Umweltverbänden warnten vor einer zu positiven Sicht auf die CCS-Technologie. Jörg-Andreas Krüger, Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), betonte, der NABU sehe mit Sorge, dass der Gesetzesentwurf CCS-Technologie für alle Branchen prinzipiell öffnet. Dies untergrabe die Bemühungen um Emissionsvermeidungen und erwecke den Eindruck unbegrenzt verfügbarer technischer Speicherkapazitäten. Aktuelle wissenschaftliche Studien zeigten, dass die Speicherkapazitäten insbesondere in der Nordsee stark begrenzt sind. Der Einsatz von CCS müsse deshalb strikt auf unvermeidbare Restemissionen in ausgewählten Industrieprozessen wie Kalk und Zement beschränkt bleiben. CCS sei nicht nur energieintensiv: Abscheidung und Transport verursachten hohe Kosten für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur, sei es für den Bahn- oder Schiffstransport sowie den Bau der notwendigen Hubs an den Häfen. Laut Krüger begrüßt der NABU das im Gesetzentwurf vorgesehene Verbot einer Speicherung in Meeresschutzgebieten und einer acht Kilometer breiten Pufferzone. Das Meer dürfe nicht als Auslagerungsort für an Land umstrittene Technologien dienen, Naturschutz und Meeresumweltziele müssten Vorrang haben. Das im Gesetzentwurf formulierte „überragende öffentliche Interesse“ für Kohlenstofftransport und Speicherung sehe der NABU kritisch. Die inflationäre Anwendung des überragenden öffentlichen Interesses bei gleichbleibend knappen Kapazitäten und Tools in Planungs- und Genehmigungsbehörden allein werde nicht die erwünschte Beschleunigung herbeiführen. "Gesetz ist gefährlich für den Wirtschaftsstandort" Die schärfste Kritik kam von Kerstin Meyer, Leiterin Wirtschaft und Finanzen beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Sie sprach sich gegen das Kohlendioxidspeicherungsgesetz aus. Der BUND lehne nicht nur den Gesetzentwurf ab, sondern spreche sich grundsätzlich gegen die Nutzung der CCS-Technik aus. "Das Gesetz ist gefährlich für den Wirtschaftsstandort, denn es schafft vor allem Unsicherheit und hemmt den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien", sagte Meyer. Zudem sei das Vorhaben der Bundesregierung nicht technologieoffen, denn es blockiere den Weg in die industriepolitische Zukunft und versenke Milliarden in mehr fossile und absehbar nutzlose CO2-Infrastruktur. "Das Gesetz stellt die Weichen gravierend falsch. Jahre, wenn nicht Jahrzehnte könnten verschwendet werden, während die Klimakrise weiter angeheizt wird", warnte Meyer. Trotz massiver öffentlicher Subventionen seien die meisten CCS-Projekte gescheitert. Für die meisten Industrieanwendungen, die in Deutschland diskutiert würden, für die Müllverbrennung, Zementherstellung oder an Bioenergie, liege die langfristige Ausfallrate von CCS-Projekten bei hundert Prozent. "Landkreise in Entscheidungsfindung einbinden" Dr. Klaus Ritgen, Referent beim Deutschen Landkreistag und Städte- und Gemeindebund, sagte, aus Sicht seiner Organisation stehe fest, dass Standortentscheidungen für konkrete Lagerstätten ein Höchstmaß an Akzeptanz verlangten. „Das setzt auch voraus, dass die Landkreise und Gemeinden von vornherein in die Entscheidungsfindung eingebunden werden“, forderte Ritgen. Auch wenn es richtig sei, die Entstehung von CO2-Emissionen von vornherein so weit wie möglich zu reduzieren, gelte es in Rechnung zu stellen, dass es Branchen und Industriezweige gebe – dazu zähle auch die kommunal verantwortete Müllverbrennung –, in denen nach aktuellem Stand der Technik die Abscheidung und Nutzung bzw. dauerhafte Speicherung die einzigen verfügbaren Möglichkeiten zur Reduzierung der CO2-Emissionen seien. Zudem sollten die „systemisch erforderlichen Gaskraftwerke“ technisch in der Lage sein, zu einem späteren Zeitpunkt mit Wasserstoff betrieben zu werden. „Der Einsatz von Gaskraftwerken ist nach aktuellem Stand zur Gewährleistung einer sicheren und unterbrechungsfreien Energieversorgung erforderlich“, sagte Ritgen. Städtetag übt Kritik an Vorhaben der Regierung Dr. Christine Wilcken, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages, verdeutlichte, die Vermeidung von Treibhausgasemissionen müsse weiter Vorrang bei der Erreichung der Klimaziele haben. Nur für unvermeidbare Restemissionen sollten Kompensations-, Transport-, Speicher- und Abscheidungstechnologien herangezogen werden. Der von der Bundesregierung vorgesehene unbeschränkte Einsatz von CCS/CCU an Gaskraftwerken werde vom Städtetag allerdings als kritisch eingeschätzt. „Wir sehen eine große Gefahr, dass dies in der Energieerzeugung zu einem Lock-in-Effekt in den fossilen Energieträger Erdgas führen kann“, sagte Wilcken. Deshalb müsse sichergestellt werden, dass neue Gaskraftwerke so ausgestaltet würden, dass sie perspektivisch mit Wasserstoff betrieben werden können, um eine zukünftige Umstellung auf klimaneutrale Energieträger zu ermöglichen. Gerade für die Abfallverwertung sehe der Deutsche Städtetag CCS und CCU „als zentrale Bausteine“, da auch bei einer konsequenten Trennung und Wiederverwertung von Abfall unvermeidbare Reststoffe anfielen, die thermisch behandelt werden müssten. Aus diesem Grund sei der Einsatz von CCS/CCU in der Abfallverwertung erforderlich. (nki/13.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Kein grundsätzliches Nein zu Taser-Einsatz
Experten haben zu größtmöglicher Zurückhaltung beim Einsatz von Tasern bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, 13. Oktober 2025, geraten. Ein grundsätzliches Nein gab es indes nicht, als sich die Fachleute mit dem Vorhaben der Bundesregierung zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG) – den sogenannten Tasern – bei der Bundespolizei befassten. Auf der Tagesordnung stand der Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (21/1502). Warnung von Verharmlosung der Geräte Anja Bienert von der Dutch Section von Amnesty International widersprach nicht grundsätzlich einer selektiven Ausrüstung mit DEIG. Diese müsse jedoch aufgrund einer ausreichend begründeten operativen Notwendigkeit sowie einer gesetzlichen Grundlage mit besonderem Augenmerk auf die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit erfolgen. Taser seien extrem gefährliche Waffen. Eine Verharmlosung der Geräte als unbedenklich oder nur unwesentliche Verletzungen hervorrufend berge das Risiko eines stetig zunehmenden Gebrauchs mit im Laufe der Zeit immer größerer Wahrscheinlichkeit tödlicher Ausgänge. Der DEIG-Einsatz dürfe ausschließlich zur Vermeidung des Schusswaffeneinsatzes zulässig sein. Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte und die entsprechenden Behörden müssten über die Anwendung von DEIG umfassend Rechenschaft ablegen. Dies solle auch gesetzlich normiert werden. Experte: Einsatz kann eskalierend wirken Prof. Dr. Thomas Feltes, Strafverteidiger und Gutachter, erklärte, unstrittig sei, dass Taser töten könnten. Ihr Einsatz eskaliere in bestimmten Fällen die Situation, statt sie zu entschärfen. Die Geräte, die in Deutschland fast glorifiziert würden, sollten nur bei Personen eingesetzt werden dürfen, von denen eine unmittelbare lebensbedrohende Gefahr ausgehe. Taser dürften niemals bei Personen eingesetzt werden, die sich beispielsweise passiv der Verhaftung widersetzten oder lediglich verbal aggressiv seien. Eine entsprechende Regelung sei in das Gesetz aufzunehmen. Der Gebrauch sollte nur dann zulässig sein, wenn auch der Schusswaffeneinsatz zulässig wäre, aber durch den Einsatz eines Tasers vermieden werden könne. Wenn DEIG-Geräte eingeführt würden, müsse damit eine obligatorische Bodycam-Aktivierung verbunden sein. Die technische Möglichkeit dazu bestehe. Risiken bei kardialen Vorerkrankungen Prof. Dr. med. Rüdiger Lessig vom Universitätsklinikum Halle (Saale) legte dar, beim Einsatz von DEIG solle ein elektrischer Impuls dafür sorgen, dass es in den betroffenen Muskeln zu unwillkürlichen Kontraktionen und damit zur Handlungsunfähigkeit komme. Verletzungen durch die zwei eindringenden und fixierten Elektroden bewirkten normalerweise keine weiteren etwa operative Maßnahmen. Schwerwiegende Verletzungen seien allerdings möglich, wenn beispielsweise Gesicht oder Genital getroffen würden. Risiken könnten dann bestehen, wenn es schwerwiegende, insbesondere kardiale Vorerkrankungen gebe. Auch könnten psychische Erkrankungen zu schwerwiegenden Komplikationen führen. In der Literaturdatenbank habe er keine belegten Todesfälle gefunden. Für Handlungsanweisungen wäre es nach Meinung des Rechtsmediziners hilfreich, eine EKG-Untersuchung des Opfers vorzuschreiben, damit keine eventuellen Herzrhythmusstörungen übersehen würden. Einordnung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt Andreas Roßkopf von der Gewerkschaft der Polizei begrüßte, dass ein rechtssicherer Rahmen für den DEIG-Einsatz nach der langjährigen Erprobungsphase geschaffen werden solle. Die Geräte schlössen die sicherheitstaktische Lücke zwischen Pfefferspray mit Wirkung auf vier bis sechs Meter, dem nur für kurze Distanz geeigneten Schlagstock, dem Taser mit Wirkung auf zehn bis 13 Meter und der Schusswaffe. Allerdings entspreche die vorgesehene Einordnung als Waffe nicht dem sachlich besten Weg. Er empfehle die Einordnung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Dies erlaube eine flexiblere und differenzierte Prüfung der Verhältnismäßigkeit. DEIG verursachten im Gegensatz zu Schusswaffen in der Regel nur geringe körperliche Beeinträchtigungen. Schwere gesundheitliche Schäden träten sehr selten auf. Er schlug quartalsmäßige Schulungen an Tasern vor und sprach sich für eine Dokumentation der Einsätze aus. Positive Erfahrungen bei Erprobung der Bundespolizei Heiko Teggatz von der Deutsche Polizeigewerkschaft – Bundespolizeigewerkschaft befand, die DEIG-Erprobung in den Dienststellen der Bundespolizei sei als durchweg erfolgreich anzusehen. Das sichtbare Mitführen dieses Geräts habe dazu geführt, dass Gewalteskalationen gegenüber Polizistinnen und Polizisten stark zurückgegangen seien. Die Einführung der DEIG bei der Bundespolizei sei absolut richtig. Die Notwendigkeit bestätigten sämtliche Erfahrungsberichte, die dem Bundesministerium des Innern während der Erprobungsphase vorgelegt worden seien. Die vorgesehene Einstufung als Waffe sei kaum zu belegen und sei aus seiner Sicht eher ein Politikum. Angemessen wäre nach seiner Auffassung die Einstufung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Einstufung als Waffe Prof. Dr. Marc Wagner von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung wies darauf hin, dass DEIG von der Polizei in sämtlichen Bundesländern und in Deutschlands Nachbarländern genutzt würden. 14 Bundesländer stuften sie gesetzlich zutreffend und materiell-rechtlich zwingend als Waffe ein. Schwere gesundheitliche Folgen nach einem Taser-Einsatz seien möglich, aber selten. Das Gesetzesvorhaben sei zu begrüßen, weil es eine diametrale Abkehr von der bisherigen rechtsgrundlosen exekutiven Zulassung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zur Folge habe. Er empfahl, um Tests in Zukunft rechtssicher zu machen, folgende Einfügung in das entsprechende Gesetz: „Einsatzmittel, die Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffen darstellen, können zur Anwendungserprobung zeitlich befristet vom Bundesministerium des Innern zugelassen werden.“ (fla/13.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Nach 738 Tagen: Hamas lässt überlebende Geiseln frei
Nach dem Inkrafttreten des 20-Punkte-Plans hat die islamistische Hamas die im Gazastreifen festgehaltenen Geiseln freigelassen. Bewegende Bilder aus Israel einerseits, andererseits die offene Frage, wie es jetzt weitergeht.
Kategorien: Juristische Nachrichten
Schlag gegen Cyberkriminelle
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Finanzaufsicht BaFin informieren über einen Schlag gegen international agierende Cyberkriminelle.
Kategorien: Finanzen
Schlag gegen Cyberkriminelle
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Finanzaufsicht BaFin informieren über einen Schlag gegen international agierende Cyberkriminelle.
Kategorien: Finanzen
21/2195: Antwort auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/1874 - Umgang der Bundesregierung mit dem Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/2194: Antwort auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/1907 - Zwischenstand der bundesweiten Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber und ihre Auswirkung auf das Migrationsgeschehen (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/2150: Unterrichtung Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) Für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland. (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/2178: Kleine Anfrage Unterstützung von NGOs in der Republik Moldau durch die Bundesregierung (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/2197: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/1539 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/2196: Beschlussempfehlung und Bericht a) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/1538 - Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages b) zu dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 21/4 - c) zu dem
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/2189: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Gerold Otten, Uwe Schulz, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/345 - Nationalen Sicherheitsrat einrichten - Nationale Sicherheitsstrategie e
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/2190: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Gerold Otten, Steffen Kotré, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1552 - Umbenennung des Bismarck-Zimmers im Auswärtigen Amt zurücknehme
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/2192: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/538, 21/894, 21/1628 Nr. 9 - Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Techni
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Vergütung von Hausärzten und Zwischenspeicherung erneuerbarer Energien
Einen Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Schaffung eines Primärarztversorgungssystems, bei dem der Hausarzt für Patienten erster Anlaufpunkt ist, wird es in diesem Jahr nicht mehr geben. „Realistisch ist, dass wir im Laufe des kommenden Jahres entsprechende Idee haben, die dann auch zeitnah umgesetzt werden können“, sagte Tino Sorge (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im BMG, am Montag, 13. Oktober 2025, während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. Hintergrund der Sitzung war eine Petition des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes mit der Forderung nach einer Stärkung und Weiterentwicklung der hausarztzentrierten Versorgung als freiwilliges Primärarztsystem (ID 175673). Die öffentliche Eingabe hatte knapp eine halbe Million Unterstützerinnen und Unterstützer (495.526) gefunden und somit das für eine öffentliche Beratung geforderte Quorum von 30.000 Mitzeichnungen innerhalb von sechs Wochen weit übererfüllt. "Ohne MFA bricht Patientenversorgung zusammen" Der Verbandsvorsitzende Dr. Markus Beier verweist in seiner Petition auf das seit über 15 Jahren etablierte freiwillige Primärarztsystem der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nach Paragraf 73b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), das eine entscheidende Rolle bei der medizinischen Behandlung und Koordination der Patientenversorgung spiele. Eine patientenzentrierte Versorgungssteuerung in der HZV vermeide wissenschaftlich evaluiert Doppeldiagnosen und stimme erforderliche Therapien gezielt aufeinander ab. Dadurch stiegen sowohl die medizinische Qualität als auch die Kosteneffizienz. Gleichzeitig verbessere sich für die Patientinnen und Patienten der Zugang zur jeweils angemessenen Versorgung, heißt es in der Petition. Vor dem Ausschuss sagte Beier, die Hausarztpraxen arbeiteten in Teams. Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) seien das Rückgrat der Primärversorgung in Deutschland. Ohne sie würde die Patientenversorgung zeitnah zusammenbrechen. Bevor man neue Berufsgruppen schaffe, sollten daher die MFA gestärkt werden – „sowohl in ihrer Rolle als auch finanziell“. Von Arzt-Patienten-Kontakt zu Praxis-Patienten-Kontakt In der hausarztzentrierten Versorgung habe man den ausschließlichen Arzt-Patienten-Kontakt in einen Praxis-Patienten-Kontakt umdefiniert, sagte die den Petenten begleitende Verbandsvorsitzende Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth. Das sei zukunftsfähig – anders als die übliche Regelung, „dass alles über den Schreibtisch des Arztes in einem Präsenzkontakt abgearbeitet werden muss, damit es honoriert wird“, sagte sie. BMG-Staatssekretär Tino Sorge sagte, auch das Ministerium wolle Pflegefachpersonal weitere Kompetenzen übertragen, „wo dies gewünscht ist und wo es sinnvoll ist“. Damit würde die Arbeit in multiprofessionellen Teams gestärkt. Die Frage, welche Berufsgruppe originär in eigene Zuständigkeit Leistungen erbringen soll, werde derzeit in der Pflegekommission besprochen. Den Ergebnissen der noch nicht abgeschlossenen Diskussion wolle er nicht vorgreifen, sagte Sorge. Mit Blick auf das Primärarztversorgungssystem stellte der Staatssekretär klar: Das Ziel der besseren Patientensteuerung werde von vielen geteilt, die konkrete Ausgestaltung sei aber sehr komplex. Eine Frage laute beispielsweise, was mit denjenigen ist, die sich diesem Primärarztsystem nicht unterwerfen wollen. „Da ist noch nicht klar, ob man mit Zwang arbeiten möchte.“ Bis Ende des Jahres werde daher eine Lösung noch nicht auf dem Tisch liegen. Zwischenspeicherung erneuerbarer Energien Im zweiten Teil der Sitzung behandelte der Ausschuss eine Petition zur netzdienlichen Zwischenspeicherung erneuerbarer Energien durch Kleinspeicher. Die in einer öffentlichen Petition erhobene Forderung, Kleinspeicher in Mieter-Haushalten mit einem sogenannten „Smart-Meter Light“ auszurüsten und sie so als Beitrag zur Netzstabilität zu nutzen, scheitert aktuell an der fehlenden Zertifizierung. Das machte Stefan Rouenhoff (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, deutlich. Die Zertifizierung der Smart-Meter Light wäre „ein langwieriger Prozess“. Das hätten die Diskussionen über die jetzigen Smart-Meter gezeigt. Diese Smart-Meter seien aktuell nur bei drei Prozent der Menschen in Deutschland installiert, was auch an dem enormen Aufwand und den hohen Kosten liege, die dahinter stünden, sagte der Petent Andreas Schmitz während der Sitzung. Er verwies auf die zwei Millionen Kleinspeicher in Deutschland, die 18,5 Gigawattstunden an Speicher böten. „Das ist die Hälfte aller Pumpspeicherkraftwerke in Deutschland“, sagte Schmitz. Diese Speicher könnten das Netz stabilisieren, Stromspitzen abfedern und auch helfen, Ortsnetztrafos zu entlasten. Die meisten täten das aber nicht, „weil sie es nicht dürfen“. Datenkommunikation ohne Rückkanal Für viele Wohnungen und Haushalte ohne größere Erzeugungsanlagen oder steuerbare Verbraucher oder niedrigem Stromverbrauch sei ein Smart-Meter (Intelligentes Messystem mit Smart-Meter-Gateway und Steuerbox) „nicht kosteneffizient und technisch zu komplex“, heißt es in seiner Petition (ID 177835). Um Kleinspeicher und intelligente Verbraucher netzdienlich nutzen zu können, sei eine zeitgenaue Erfassung des Verbrauchs jedoch notwendig. Für solche Haushalte wäre eine moderne Messeinrichtung mit vereinfachter Datenkommunikation ohne Rückkanal, effizienter und günstiger. Zudem könne damit ein beschleunigter Rollout erreicht werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Bundesnetzagentur sollten daher die Nutzung solcher Smart-Meter Light für diese Anwendungen zulassen. „Kleine Haushalte brauchen keinen Smart-Meter“, betonte der Petent während der Sitzung. Hoher Prozessaufwand Der den Petenten begleitende Vorsitzende des Bundesverbandes Steckersolar, Christian Ofenheusle, verwies darauf, dass das Preistreibende am Smart-Meter nicht das Gerät selbst sei, sondern die Technik drumherum, die Datentransfers und die eingebauten Sicherheitsstufen. Die seien beim Smart-Meter Light nicht nötig, weil in Mietwohnungen keine Wärmepumpe und auch keine Wallbox gesteuert werde und es daher keinen Rückkanal brauche. Grundsätzlich wolle die Bundesregierung alle Speicher stärken und dabei den Blick auf die Netzdienlichkeit der Speicher richten, sagte Staatssekretär Rouenhoff. Im Blick habe man auch, dass Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abgestimmt werden sollten. Aber: „Nicht alles, was wir uns wünschen, ist technisch eins zu eins umsetzbar.“ Die Nutzung von Kleinspeichern sei mit einem sehr hohen Prozessaufwand verbunden, sagte er weiter. Die Verteilnetzbetreiber seien aktuell noch nicht in der Lage, „das tatsächlich umzusetzen“. (hau/13.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/2165: Antrag Regelaltersgrenze von 67 Jahren sichern und abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren einführen (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/2168: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/134 - Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz) (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/2164: Antrag Rentenüberleitung abschließen - Fairnessfonds für pauschale Einmalzahlungen einrichten (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/2163: Antrag Für eine sichere Rente unserer Kinder - Junior-Spardepot (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane