Aktuelle Nachrichten
AnwZ (Brfg) 38/25, Entscheidung vom 18.02.2026
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XII ZB 254/25, Entscheidung vom 18.02.2026
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2 ARs 468/25, Entscheidung vom 14.01.2026
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XII ZR 27/25, Entscheidung vom 18.02.2026
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VIa ZR 1439/22, Entscheidung vom 12.03.2026
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VIa ZR 526/23, Entscheidung vom 17.03.2026
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Dentons continues to bolster national energy practice with the addition of power lawyer Kristyn Annis
Dentons, Canada’s Global Law Firm, is pleased to announce that Kristyn Annis has joined the Firm’s Toronto office as a partner in the Corporate and Energy groups. Kristyn brings significant experience advising clients across the energy sector, with a particular focus on power and utilities matters, further strengthening Dentons’ ability to support organizations navigating a rapidly evolving energy landscape.
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155/26 | Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" | 20. März 2026
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57/1/26 | Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über saubere Unternehmensfahrzeuge | 20. März 2026
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154/26 | Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes | 20. März 2026
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155/26 | Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" | 1. April 2026
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154/26 | Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes | 1. April 2026
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Einschränkung militärischer Infrastruktur debattiert
Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen „jegliche direkte oder indirekte militärische Beteiligung Deutschlands“ an den Angriffen der USA und Israels auf den Iran. Ihren Antrag mit dem Titel „Völkerrecht konsequent einhalten – Militärische Infrastruktur auf deutschem Boden nicht für Angriffskriege nutzen“ (21/4761) hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Linken Die Bundesregierung wird in dem Antrag unter anderem aufgefordert, die „militärischen Angriffe der USA und Israels seit dem 28. Februar 2026 klar als Verstoß gegen das Gewaltverbot gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen zu benennen und zu verurteilen“. Obwohl der Iran völker- und menschenrechtliche Normen verletze, sei das Völkerrecht ihm gegenüber trotzdem einzuhalten. „Das Gewaltverbot gilt universell, auch gegenüber Staaten, die selbst Recht brechen. Wer Recht nur gegen politische Gegner anwendet, ersetzt Rechtsbindung durch Machtpolitik mit juristischem Anstrich“, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Die Bundesregierung solle darüber hinaus dafür sorgen, dass Deutschland nicht durch Gewährung von Überflugrechten, logistische Unterstützung und nachrichtendienstliche Kooperation völkerrechtswidrige Operationen ermögliche. Mit Blick auf US-Stützpunkte wie im rheinland-pfälzischen Ramstein gelte es sicherzustellen, „dass militärische Einrichtungen ausländischer Streitkräfte auf deutschem Hoheitsgebiet nicht für völkerrechtswidrige militärische Operationen genutzt werden“. Weitere Linken-Forderungen zielen auf eine Initiative für eine Vermittlungsmission unter dem Dach der Vereinten Nationen, auf humanitäre Hilfen für die Zivilbevölkerung im Iran sowie den Schutz gefährdeter Iranerinnen und Iraner und einen Abschiebestopp für den Iran. (ahe/19.03.2026)
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Abgesetzt: Änderungen beim Unterhaltsvorschuss für Kinder
Der Bundestag hat die für Donnerstag, 19. März 2026, vorgesehene erst Beratung eines Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ (21/4539) von der Tagesordung abgesetzt. Die Vorlage sollte nach der 20-minütigen Debatte an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linken Die Abgeordneten verlangen unter anderem, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit würde sichergestellt, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt, heißt es. Außerdem wird gefordert, die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder abzuschaffen. Im Antrag heißt es weiter, der Unterhaltsvorschuss müsse dahingehend ausgeweitet werden, dass auch leibliche Eltern, die einen neuen Partner oder Partnerin heiraten, anspruchsberechtigt sind. Ersatzlos gestrichen werden sollen laut Linksfraktion die gesetzlichen Einschränkungen beim Kreis der Anspruchsberechtigten für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben. (hau/17.03.2026)
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Einsetzung einer Enquete-Kommission zu Kommunalfinanzen gefordert
Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Evaluation der Finanzlage der Kommunen und Lehren für die Zukunft ziehen“. Ihren Antrag (21/4756) hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert. Demnach soll die Enquete-Kommission aus 14 Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie 14 sachverständigen Mitgliedern bestehen. Die Fraktionen sollen die Mitglieder entsprechend ihrer Stärke benennen. Nach 20-minütiger Debatte wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion begründet die Forderung nach Einsetzung der Kommission mit der kommunalen Finanzkrise. Die finanzielle Handlungsfähigkeit vieler Städte, Gemeinden und Landkreise sei derart eingeschränkt, dass Zukunftsinvestitionen und zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge wie Bildungsinfrastruktur, Verkehrswege, Digitalisierung sowie Brand- und Katastrophenschutz nicht mehr aus eigener Kraft finanziert werden könnten. Im Jahr 2024 hätten die Kommunen ein historisch hohes Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro verzeichnet. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 habe das Defizit bereits bei 28,3 Milliarden Euro gelegen. Die Kommission soll unter anderem eine Analyse der Tragfähigkeit und Gerechtigkeit des kommunalen Steuersystems vornehmen sowie die kommunale Beteiligung an Gemeinschaftssteuern und am Finanzausgleich bewerten und mögliche Anpassungen prüfen. Außerdem sollen die vom Bund und den Ländern übertragenen Pflichtaufgaben sowie deren Entwicklung überprüft werden. Weiterhin soll die Kommission den Umfang des Investitionsstaus bei Infrastruktur und Daseinsvorsorge und die Ursachen mangelnder Investitionstätigkeit ermitteln. Ihren Abschlussbericht soll die Enquete-Kommission bis zum 31. August 2028 vorlegen und damit rechtzeitig vor den Verhandlungen über den Bundeshaushalt für 2029. (hle/19.03.2026)
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Lage der älteren Generation in Deutschland
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, über den neunten Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ (20/14450) debattiert. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Bericht zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Bericht der Bundesregierung Im Bericht wird eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung gefordert. Die Sachverständigenkommission schreibt: „Materielle Sicherheit ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe im Alter. Für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) als tragende Säule des deutschen Alterssicherungssystems sollte auch über das Jahr 2025 hinaus ein gesetzlich kodifiziertes, verlässliches Sicherungsziel (Mindestrentenniveau) festgelegt werden, dass die angemessene Teilhabe von Rentnerinnen und Rentnern an der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung gewährleistet und jüngeren Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern ein verlässliches Sicherungsversprechen gibt, an dem sie sich bei ihrer Lebensplanung orientieren können.“ "Sozialen Ausgleich stärken" Der soziale Ausgleich in der GRV müsse gestärkt werden, indem diskontinuierliche Lebensverläufe und Phasen der Arbeitslosigkeit besser abgesichert werden, zum Beispiel durch eine Weiterentwicklung der sogenannten Grundrente. Notwendig ist aus Sicht der Autoren darüber hinaus auch eine weitere Verbesserung der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos. Ein besonderer Fokus soll hier auf der Stärkung von Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation liegen, heißt es. Bezahlbarer Wohnraum Zu weiteren Empfehlungen gehören auch, die Nichtinanspruchnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und die damit verbundene verdeckte Altersarmut substanziell zu reduzieren, die soziale Schuldnerberatung strukturell zu stärken und auf die spezifischen Beratungsbedarfe älterer Menschen auszurichten, die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Sorgearbeit zu verbessern und bezahlbaren Wohnraum für ältere Menschen mit geringem Einkommen zu schaffen und barrierereduzierte Wohnangebote zu fördern. "Ältere Menschen mit geringem Einkommen und ohne Wohneigentum sind aufgrund steigender Mieten und Wohnkosten immer häufiger finanziell überfordert. Der soziale Wohnungsbau kann ein Instrument sein, um diese Wohnkostenüberlastung abzumildern. Die Zahl der Sozialwohnungen ist seit der Jahrtausendwende jedoch deutlich zurückgegangen“, kritisieren die Sachverständigen. Die Länder sollten diese Entwicklung umkehren und den sozialen Wohnungsbau wiederbeleben und sicherstellen, dass Sozialwohnungen der zentralen Zielgruppe (Menschen mit geringen Einkommen) vorbehalten bleiben, fordern sie. (che/hau/19.03.2026)
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Perspektiven der Wirtschaftspolitik und der Chemieindustrie erörtert
Die Wirtschaftspolitik stand im Mittelpunkt einer Plenardebatte am Donnerstag, 19. März 2026. Grundlage dafür waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sowohl der Antrag mit dem Titel „Wirtschaft 2045 – GreenTech als Wachstumstreiber nutzen, Technologiesouveränität stärken“ (21/4754) als auch der Antrag „Zukunft der europäischen Chemieindustrie sichern – Innovation, Nachhaltigkeit und Resilienz stärken“ (21/4755) wurden nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Erster Antrag der Grünen Umweltfreundliche Technologien und Dienstleistungen sollen erheblich ausgebaut werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem ersten Antrag, GreenTech als Wachstumstreiber zu nutzen und gleichzeitig die Technologiesouveränität zu stärken. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Einklang mit den bereits beschlossenen europäischen Zielen des Clean Industrial Deals und Net Zero Industry Acts (NZIA) die GreenTech-Branche als Wachstumsmotor zu begreifen und prioritär zu unterstützen. Durch Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen soll sichergestellt werden, dass der GreenTech-Anteil an der deutschen Bruttowertschöpfung von aktuell neun Prozent bis zum Jahr 2045 auf rund 20 Prozent steigt. In diesem Zusammenhang sollen auch die Elektromobilität und die Solarenergie weiter gestärkt und der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft beschleunigt werden. Außerdem wird verlangt, die Versorgungssicherheit mit kritischen Rohstoffen als materielle Basis für GreenTech und Technologiesouveränität sicherzustellen und dafür eine nachhaltige Rohstoffpolitik zu verfolgen, die an die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards ausgerichtet sein soll. Auch die Standortbedingungen für GreenTech-Produktionen in Deutschland sollen verbessert werden, insbesondere durch wettbewerbsfähige Energiepreise und schnellere Genehmigungsverfahren für eine „Industrie der Innovation“. Unter anderem soll eine vollständige Wertschöpfungskette für Halbleiter aufgebaut werden, um die Abhängigkeit von asiatischen Anbietern zu reduzieren. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstreicht die Bedeutung der GreenTech-Branche. Unter Berufung auf Daten des Umweltbundesamtes heißt es, mit fünf Prozent Wachstum pro Jahr seit 2010 sei GreenTec wesentlich dynamischer als andere Teile der deutschen Wirtschaft. 3,4 Millionen Menschen würden dort arbeiten (7,5 Prozent der Erwerbstätigen). Acht Prozent der Exporte seien auf die Branche zurückzuführen, die Bruttowertschöpfung betrage über 300 Milliarden Euro. Zweiter Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die europäische Chemieindustrie als strategische Schlüsselbranche stärken. In ihrem zweiten Antrag (21/4755) heißt es, die Transformation zur Klimaneutralität, zu umweltschonenden Verfahren und Produkten solle beschleunigt werden. Dazu solle die Bundesregierung eine „Chemieagenda 2045“ in Zusammenarbeit mit Industrie, Sozialpartnern, Umweltverbänden und Bundesländern vorlegen. Die Agenda solle mit klaren Zeitplänen, hinterlegter Finanzierung und regionalem Fokus Wettbewerbsfähigkeit, Klimaneutralität, industrielle Resilienz und Standortsicherung strategisch zusammenführen und beschleunigen. Unterstützung für diese Maßnahmen soll ein finanziell starker Wettbewerbsfähigkeitsfonds im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU bringen. Gefordert wird außerdem eine Sicherstellung wettbewerbsfähiger, planbarer und verlässlicher Energiepreise für energieintensive Teile der chemischen Industrie. Außerdem wird gefordert, „chemische Grundstoff- und Verbundstandorte als systemrelevante industrielle Infrastruktur zu stabilisieren, strategische Importabhängigkeiten bei chemischen Vorprodukten zu verringern und unfairen Wettbewerb, Dumpingimporte und Carbon Leakage konsequent zu begrenzen“. Die deutsche chemische Industrie befinde sich infolge geopolitischer Spannungen und struktureller Herausforderungen in einer tiefgreifenden Krise, heißt es in dem Antrag. Die Produktions- und Auslastungsniveaus energie- und rohstoffintensiver Anlagen lägen seit Jahren unter dem wirtschaftlich tragfähigen Bereich. „Deutschland war immer ein erfolgreicher Standort der Chemieindustrie, das soll auch in Zukunft so bleiben“, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (hle/19.03.2026)
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Strait of Hormuz: Legal framework for US' plan to provide maritime reinsurance
In light of ongoing and active hostilities in Iran and the surrounding region since February 28, 2026, owners, operators and charterers/traders of vessels operating in and around the Strait of Hormuz should be aware of developments.
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Änderung des Steuerberatungsgesetzes erstmals beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur neunten Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ (21/4550, 21/4783) debattiert. Mitberaten wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken" (21/4753) sowie ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung" (21/4745). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden alle drei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Steuerberatungsgesetz besteht laut Bundesregierung insbesondere bei der Befugnis zur entgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen umfangreicher Modernisierungsbedarf. Darüber hinaus sei die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen angesichts des gesellschaftlichen Wandels reformbedürftig. Die starre Beschränkung der Zulässigkeit unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige der Steuerpflichtigen bilde die Lebensrealitäten nicht mehr sachgerecht ab und berücksichtige alternative Lebenskonzepte nicht. Änderungsbedarf gebe es auch im Bereich der Lohnsteuerhilfevereine. Der Entwurf sieht daher eine Liberalisierung vor, indem auf eine abschließende Aufzählung der zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen verzichtet wird. Die entsprechenden Vorschriften sollen vollständig neu geordnet und um eine nicht abschließende Generalklausel für die Hilfeleistung in Steuersachen ergänzt werden, die als Nebenleistung zu einem anderen Berufs- oder Tätigkeitsbild erbracht wird. Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert Im Zuge der Neuordnung der Vorschriften soll auch die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen maßvoll durch den Wegfall der Betragsgrenzen bei den vereinbaren Tätigkeiten erweitert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen grundlegend neu auszugestalten und weitestgehend an Paragraf 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes anzugleichen, der für die unentgeltliche Rechtsdienstleistung auf allen anderen Rechtsgebieten außer dem Steuerrecht gelte. Damit entstehe ein kohärentes Regelungsgefüge, heißt es. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke will mit ihrem Antrag (21/4753) den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer auf 350 Prozent erhöhen. Auch Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren will die Linksfraktion künftig in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einbeziehen. Selbstständige sollen dem Antrag zufolge künftig ebenfalls Gewerbesteuer zahlen. Zugleich solle der Freibetrag auf 30.000 Euro angehoben werden. Die Gewerbesteuerumlage will die Linksfraktion abschaffen. Gesetzentwurf der Grünen Die Grünen kritisieren in ihrem Gesetzentwurf (21/4745): „Derzeit sind Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, von der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen befreit.“ Weiter heißt es in der Problembeschreibung zum Gesetzentwurf: „Gesamtwirtschaftlich führt diese Steuervergünstigung zu Verzerrungen zwischen Wirtschaftszweigen, Fehlallokation von Kapital und mindert die Einnahmen der Kommunen, die die Gewerbesteuer als einzige eigene Einnahmequelle haben.“ Um diesen Umstand zu ändern, sehe der Gesetzentwurf vor, die "erweiterte Grundstückskürzung abzuschaffen“. Die Grünen erklären: „Dadurch beteiligen sich alle Kapitalgesellschaften in Zukunft systemkonform am Gemeinwesen und die Einnahmen der Kommunen steigen deutlich.“ (bal/hau/19.03.2026)
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Notarhaftung: Amtspflicht durch unklare Regelung zu gemeindlichem Vorkaufsrecht verletzt
Eine Regelung zum gemeindlichen Vorkaufsrecht in einem Grundstückskaufvertrag bestimmte die Rechtsfolgen für den Fall, dass die Stadt "ein ihr zustehendes gesetzliches Vorkaufsrecht ausübt". Der BGH beanstandet die Formulierung als unklar und sieht Amtspflichten des Notars verletzt.
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Kategorien: Juristische Nachrichten
