Aktuelle Nachrichten

TPK Vermögensverwaltungs KG: Verdacht auf öffentliches Angebot von Aktien der AuA 24 AG ohne erforderlichen Prospekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die TPK Vermögensverwaltungs KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der AuA 24 AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Kategorien: Finanzen

Reisebank AG: BaFin setzt Bußgelder fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 45.000 Euro gegen die Reisebank AG festgesetzt. Grund für die Bußgelder sind Mängel in der Geldwäsche-Prävention. Das Institut hat zum einen seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen verletzt und verfügte dadurch nicht über eine ordnungsgemäße Kontenabrufdatei. Zum anderen hatte das Institut gegen eine Allgemeinverfügung der BaFin zu Iran-Transaktionen verstoßen.
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Reisebank AG: BaFin setzt Bußgelder fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 45.000 Euro gegen die Reisebank AG festgesetzt. Grund für die Bußgelder sind Mängel in der Geldwäsche-Prävention. Das Institut hat zum einen seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen verletzt und verfügte dadurch nicht über eine ordnungsgemäße Kontenabrufdatei. Zum anderen hatte das Institut gegen eine Allgemeinverfügung der BaFin zu Iran-Transaktionen verstoßen.
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Payone GmbH: BaFin setzt Bußgelder fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Payone GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 95.000 Euro festgesetzt. Der Zahlungsdienstleister hatte kein angemessenes Datenverarbeitungssystem, um die Einhaltung des Geldwäschegesetzes zu gewährleisten. Außerdem hatte das Unternehmen den Umfang der erforderlichen Sorgfaltspflichten nicht angemessen an sein Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung angepasst.
Kategorien: Finanzen

Payone GmbH: BaFin setzt Bußgelder fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Payone GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 95.000 Euro festgesetzt. Der Zahlungsdienstleister hatte kein angemessenes Datenverarbeitungssystem, um die Einhaltung des Geldwäschegesetzes zu gewährleisten. Außerdem hatte das Unternehmen den Umfang der erforderlichen Sorgfaltspflichten nicht angemessen an sein Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung angepasst.
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flatexDEGIRO Bank AG: BaFin setzt Geldbußen fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 16. Dezember 2025 zwei Geldbußen in Höhe von insgesamt 560.000 Euro gegen die flatexDEGIRO Bank AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die flatexDEGIRO Bank AG hatte Anfang 2022 auf zwei ihrer Webseiten mit der Kostenfreiheit von Wertpapierdienstleistungen geworben, ohne in unmittelbarem Zusammenhang damit deutlich auf eine regelmäßig anfallende Bearbeitungsgebühr hinzuweisen. Die entsprechende Praxis wurde von der flatexDEGIRO Bank AG bereits 2022 an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.
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flatexDEGIRO Bank AG: BaFin setzt Geldbußen fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 16. Dezember 2025 zwei Geldbußen in Höhe von insgesamt 560.000 Euro gegen die flatexDEGIRO Bank AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die flatexDEGIRO Bank AG hatte Anfang 2022 auf zwei ihrer Webseiten mit der Kostenfreiheit von Wertpapierdienstleistungen geworben, ohne in unmittelbarem Zusammenhang damit deutlich auf eine regelmäßig anfallende Bearbeitungsgebühr hinzuweisen. Die entsprechende Praxis wurde von der flatexDEGIRO Bank AG bereits 2022 an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Kategorien: Finanzen

Alim Trust: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat der in Dietzenbach ansässigen Alim Trust UG (haftungsbeschränkt) mit Bescheid vom 2. Oktober 2025 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Kategorien: Finanzen

Zeyad Salih, Frechen: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 3. November 2025 angeordnet, dass Herr Zeyad Salih das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss.
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Alim Trust: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat der in Dietzenbach ansässigen Alim Trust UG (haftungsbeschränkt) mit Bescheid vom 2. Oktober 2025 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
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Zeyad Salih, Frechen: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 3. November 2025 angeordnet, dass Herr Zeyad Salih das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss.
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Markteintritt in die Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie

CMS Hasche Sigle Blog - 22.12.2025

Die politische Zeitenwende ist in der Industrie angekommen: Entscheidend ist heute die Verfügbarkeit von Fähigkeiten – nicht die größte Vision, sondern die schnellste verlässliche Lösung. Das verschiebt Zuschlagskriterien in Richtung Lieferfähigkeit, Skalierbarkeit, Interoperabilität, Standardisierung und Lebenszyklus-Betreuung. Für Unternehmen heißt das: Wer schnell qualifiziert, sauber dokumentiert und im Betrieb stabil liefern kann, ist klar im Vorsprung. Vertrauen wird zum Beschleuniger – intern bei den Mitarbeitenden, Banken, Kunden und Behörden –, wenn der defensive Zweck klar benannt und transparent kommuniziert wird.

Beschaffung: Chancen nutzen, Friktionen vermeiden

Beschafft wird entlang zweier Linien: marktverfügbare Lösungen werden schneller aufgenommen, komplexe Neuentwicklungen laufen weiterhin zwangsläufig durch langwierige Qualifikation, Zulassung und Abnahme. Daraus folgen drei Grundsätze. Erstens Zeitrealismus: Zwischen Erstkontakt und belastbarem Auftrag liegen meist 12 bis 24 Monate, Entwicklungsprojekte dauern auch nach der Zeitenwende länger. Zweitens Dokumentationsreife: Auditierbarkeit ist von zentraler Bedeutung, wenn nicht sogar die „Währung″; Konfigurationsmanagement, Rückverfolgbarkeit, Pläne zur Qualitätssicherung und deren Nachweise sind ein entscheidender Teil der Leistung. Drittens Cash-Logik: Meilensteine, Abnahmen und Zahlungsziele treiben das Working Capital – ohne strukturiertes Cash-Design wird das gewünschte Wachstum zur Last.

Wo der Mittelstand ansetzen kann und muss

Die großen Systemhäuser prägen das Bild, die Wertschöpfung entsteht aber in den Lieferketten – hier liegen die Einstiegsmöglichkeiten und Chancen für spezialisierte Mittelständler. Die relevanten Felder reichen von Mechanik, Elektronik, Sensorik und Embedded Software über Prüftechnik und Instandhaltung bis Logistik. Ein nicht zu unterschätzender Engpass ist weiterhin das Personal: Sicherheitsüberprüfungen, Qualitätsdisziplin und Dokumentationsanforderungen verengen den Kandidatenpool, der für den Einstieg und das Wachstum benötigt wird. Gesucht werden Unternehmen, die gezielt in Software, Daten, Mechatronik und Qualität rekrutieren und eine Kultur etablieren, die sicherheitsrelevante Disziplin gewährleistet. Prozesse zur Sicherheitsüberprüfung müssen Teil der Personalstrategie werden; Laufbahnen und gezielte Integrationsansätze für Quereinsteiger aus Automotive beschleunigen den fokussierten Personalaufbau. 

Technologiepfade: Fünf Cluster mit Anschluss

Aktuell bündeln sich die Bedarfe der Bundeswehr in fünf zentralen Clustern. 

Luft- und Raketenabwehr braucht Sensorik, Datenfusion, Algorithmen, robuste Mechanik, Energieversorgung sowie Test- und Zulassungsinfrastruktur – Chancen bieten Elektronikfertigung, HF-Technik, Software-Defined Systems und hochzuverlässige Baugruppen. 

Artillerie und Landplattformen verlangen Präzisionsmechanik, Schutzsysteme, Elektrik/Elektronik, Antriebe, Digitalisierung, plus Ersatzteilmanagement, Feldservice und Obsoleszenz-Management. 

Munition und Flugkörper sind langfristige und mit hohen Hürden versehene Projekte, aber es bestehen realistische Einstiegschancen in Komponentenketten, Sonderprozessen, Prüftechnik und sicherer Verpackung/Logistik. 

Drohnen und Counter-UAS (Systeme zur Erkennung, Verfolgung, Identifizierung und Neutralisierung unerwünschter oder feindlicher Drohnen) sind untrennbar mit Sensorik, Embedded KI, Effektorik und Zulassungskompetenzen verbunden, daher ideal für agile Mittelständler. 

Bei den digitalen Domänen – KI, Cyber, Electronic Warfare und Cloud-Architekturen – entscheidet Interoperabilität über Tempo und die erstrebte Zulassung. Zudem öffnet die Dual-Use-Kompetenz Türen, ersetzt aber nicht die Erfüllung militärischer Normen hinsichtlich Qualität, Sicherheitsarchitektur und Zulassung und somit Marktzugang.

Lehren aus Automotive – ohne Copy-Paste

Die Stärken der Automotivbranche wie Taktung, Prozess- und Qualitätsdisziplin sind klare Vorteile, aber wichtig: die Logik und Herangehensweise unterscheiden sich doch immer wieder, insbesondere verlangen die Rüstungsprojekte kleinere Lose, längere Lebenszyklen, häufiger auch strengere Abnahmen. Was wirklich funktioniert und notwendig ist: eine ehrliche Gap-Analyse zu Normen, Prüfungen, Dokumentation; eine realistische Ramp-up-Vorstellung mit Puffern. Was nicht funktioniert: Automotive-Kalkulationen auf militärische Kleinserien zu übertragen, denn es gilt Leitplanken wie Preisrecht zu beachten.

Operativ überzeugen: Qualität, Resilienz, Cyber

Ohne saubere Stücklisten, Änderungsmanagement, Rückverfolgbarkeit und belastbare Prozesse wird jedes Audit zum Risiko – in der Verteidigungsbranche gilt: Was nicht dokumentiert ist, existiert nicht. Zudem muss man stets im Blick haben, dass Resilienz über Second-Source-Strategien steht, qualifizierte Alternativen und vorausschauende Lagerhaltung sind zwingend und werden daher oft vergabe- oder vertragsrechtlich gefordert.

Besonders bei Elektronik, Spezialwerkstoffen, Sensorik und Embedded Software zahlt sich Resilienz aus. Cyber-Sicherheit ist Qualitäts-, Sicherheits- und Rechtsvorsorge zugleich: Patch-Management, Penetrationstests und Härtung sind zwingend, weil hier Vertragsstrafen und Haftungen drohen. Immer wieder zeigt sich, nicht der Code der Software, sondern fehlende Nachweise, ungehärtete Build-Ketten und lückenhafte Logs verhinderten die Zulassung der Produkte und der Zulieferer. Dies verhindert dann immer wieder den erfolgreichen Einstieg in das Projekt und somit in die Branche. 

Fazit: Präzision, Partnerschaft, Geschwindigkeit

Erfolg bedingt eine klare Reihenfolge und dies ermöglich dann den Erfolg: Präzision bei Verträgen und in der Dokumentation, Partnerschaft in Lieferketten, Geschwindigkeit durch sauberes Set-up – nicht durch das Überspringen von Schritten. Wer mit einem solchen Ansatz vorgeht, setzt also klar auf: langfristige Verträge, planbare Cashflows, robuste Kompetenzen und einen echten Beitrag zur Sicherheit.

Der Beitrag Markteintritt in die Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie erschien zuerst auf CMS Blog.

Tradevest Crypto: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Webseiten tradevestcrypto(.)com sowie blockchainfahndung(.)de

Die Finanzaufsicht BaFin stellt klar, dass Tradevest Crypto, Betreiber der Webseiten tradevestcrypto(.)com sowie blockchainfahndung(.)de, keine Zulassung nach der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) zum Erbringen von Kryptowerte-Dienstleistungen hat. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
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AGILA Haustierversicherung AG

Erweiterung des Geschäftsbetriebes
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