Aktuelle Nachrichten

Brutale Attacke auf jüdischen Studenten: Berufungsprozess hat in Berlin begonnen

beck-aktuell - 05.03.2026

Ein jüdischer Student wird in Berlin brutal zusammengeschlagen. Ein Ex-Kommilitone gesteht die Tat vor Gericht, bestreitet aber ein antisemitisches Motiv. Erneut prüft ein Gericht den Fall.



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Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen erörtert

Die Fraktion Die Linke lehnt den Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen ab. Über ihren darauf abzielenden Antrag mit dem Titel „Keine Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen – Einsatz von Jugendoffizieren beenden – Zivilschutz fördern“ (21/1597) hat das Parlament am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der Linken Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, den Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen nicht mehr zu genehmigen und bestehende Kooperationsvereinbarungen mit einzelnen Bundesländern aufzukündigen. Anfragen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Unterstützung der ergänzenden politischen Bildung und zur Auseinandersetzung mit Herausforderungen der heutigen Zeit und der Zukunft sollten nur mit entsprechenden zivilen Akteuren oder andere Organisationen des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe abgedeckt werden, heißt es. Des Weiteren fordert die Linksfraktion, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das gesetzliche Mindestalter für die Anwerbung, Rekrutierung und die Einstellung zum Dienst bei der Bundeswehr auf 18 Jahre festzulegen und bis zum Inkrafttreten dieser Regelung die Ausbildung Minderjähriger im Umgang mit Waffen „sofort zu beenden“. Sowohl Gewerkschaften als auch Elternvertreter lehnten eine Militarisierung der Erziehung ab, heißt es in dem Antrag. Der Widerstand speise sich unter anderem aus der Haltung, dass sich – begründet durch die Verantwortung Deutschlands für zwei verheerende Weltkriege des 20. Jahrhunderts und die Konsequenzen aus dem Faschismus - die Bundesrepublik Deutschland nach 1945 dazu verpflichtet habe, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Aus dieser im Grundgesetz verankerten Verpflichtung Deutschlands zum Frieden leite sich ein Friedensgebot ab, schreiben die Abgeordneten. Zudem werde von unterschiedlichen Stellen in Zweifel gezogen, wie stark durch dieses Vordringen der Bundeswehr in den Schulbereich in die Gewissensfreiheit der Schüler eingegriffen wird. (hau/05.03.2026)

Unliebsame Äußerungen des Ministerpräsidenten: Hessen-AfD auf falschem (Rechts-)Weg

beck-aktuell - 05.03.2026

Der Streit um Äußerungen des hessischen Ministerpräsidenten über die AfD ist vor dem Staatsgerichtshof des Landes auszutragen. Die Verwaltungsgerichte sind unzuständig und die vom Landesverband der Partei dort angestrengte Klage daher unzulässig, so das VG Wiesbaden.



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Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der UN-Frauenrechtskonferenz in New York

Vom 8. bis 12. März 2026 besucht eine Delegation des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die USA, um an der 70. Frauenrechtskonferenz der Vereinten Nationen in New York teilzunehmen. Die diesjährige Frauenrechtskonferenz steht unter dem Leitthema „Sicherstellung und Stärkung des Zugangs zur Justiz für alle Frauen und Mädchen, einschließlich der Förderung inklusiver und gerechter Rechtssysteme, der Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken sowie der Beseitigung struktureller Barrieren.“ Mit ihrer Teilnahme an der Jahrestagung möchten die Ausschussmitglieder die besondere Bedeutung unterstreichen, die sie der Stärkung der Rechte der Frauen, deren gleichberechtigter Teilhabe in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft und der Förderung ihrer ökonomischen Ressourcen beimessen. Dabei wird die Delegation auch den Austausch mit weltweit tätigen Akteuren zur Gleichstellung der Geschlechter suchen. Zum Programm der Delegation gehören auch Gespräche mit Teilnehmern aus der Ukraine, Moldau, Spanien, Belgien und Skandinavien, die Teilnahme an sogenannten Side-Events wie Vorträgen, Diskussionsrunden und Treffen mit der Interparlamentarischen Union. Geplant ist außerdem die Übergabe roter Handabdrücke an das Büro Vanessa Fraziers, der UN-Sonderbeauftragten für Kinder in bewaffneten Konflikten. Die Handabdrücke wurden im Deutschen Bundestag anlässlich des „Red Hand Day“ gesammelt, um gegen den Missbrauch der Kinder als Soldaten zu protestieren. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Saskia Esken (Ltg.), Sabine Dittmar (beide SPD), Ellen Demuth, Anne Janssen (beide CDU/CSU), Birgit Bessin (AfD), Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Kathrin Gebel (Die Linke).

Wirecard-Skandal: Banken von Kapitalanleger-Musterverfahren ausgenommen

beck-aktuell - 05.03.2026

Auf Ansprüche kreditgebender Banken ist das KapMuG nicht anwendbar. Im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal kann eine Bank daher ihre Schadensersatzansprüche gegen eine Wirtschaftsprüfergesellschaft unabhängig vom laufenden Musterverfahren betroffener Anleger gerichtlich geltend machen.



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Geheimdienst sticht Datenschutz: BfDI kann Einsicht in BND‑Anordnungen nicht einklagen

beck-aktuell - 05.03.2026

Die Datenschutzbeauftragte kann laut BVerwG Einsicht in Anordnungen von Aufklärungsmaßnahmen des BND nicht gerichtlich erzwingen. Sie kritisierte das Urteil scharf, es bestehe die Gefahr "kontrollfreier Räume".



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Nach Messerattacke am Berliner Holocaust-Mahnmal: Angreifer zu 13 Jahren Haft verurteilt

LTO Nachrichten - 05.03.2026

Gut ein Jahr nach der Messerattacke am Holocaust-Mahnmal verurteilte das Kammergericht nun einen jungen Mann wegen versuchten Mordes. Ein "angeleiteter Anschlag", der dem IS zuzurechnen sei, so die Richterin bei der Verkündung. 

Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds beschlossen

Der Bundestag hat finanzpolitische Vorgaben der EU zum Investmentfondsmarkt in deutsches Recht umgesetzt. Den Gesetzentwurf „zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Fondsrisikobegrenzungsgesetz, 21/3510) nahm er am Donnerstag, 5. März 2026, nach halbstündiger Aussprache in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/4497) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD an. Dagegen stimmten die AfD und Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz werden die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sogenannte OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sogenannte AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds „eins zu eins“ in nationales Recht umgesetzt. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, „geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen“. Anbietern von geschlossenen Fonds wird es außerdem leichter möglich, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten. Durch weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs, des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierinstitutsgesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes wurden diese Gesetze außerdem an die EU-Verordnung 2024 / 2987 (sogenannte EMIR-Verordnung) angepasst und die diese Verordnung begleitende EU-Richtlinie 2024 / 2994 umgesetzt. Mit diesen EU-Rechtsakten sei der Rechtsrahmen für das sogenannte Clearing durch zentrale Gegenparteien (central counterparties, CCPs) in der EU (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) überarbeitet worden, heißt es weiter. Die Überarbeitung ziele auf eine Verringerung übermäßiger Risikopositionen von EU-Marktteilnehmern gegenüber zentralen Gegenparteien aus Nicht-EU-Staaten sowie auf eine Stärkung des Clearings in der EU ab. (hau/bal/05.03.2026)

Vor der Wahl in Sachsen-Anhalt: Neue Regeln gegen Blockaden und Vetternwirtschaft im Landtag

beck-aktuell - 05.03.2026

Was passiert, wenn die AfD in Sachsen-Anhalt stärkste Kraft wird? Um die Arbeitsfähigkeit des Landtags zu sichern, planen CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne eine Reihe von Reformen. Wie reagiert die AfD?



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Renten steigen im Juli um 4,24%

beck-aktuell - 05.03.2026

Die Bezüge für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland steigen zum 1. Juli um 4,24%. Das teilte das Bundesarbeitsministerium in Berlin mit. Die Renten steigen damit deutlich stärker als noch im Herbst prognostiziert.



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Ärztliche Behandlung: Fantasie-Gebührenziffer muss nicht erstattet werden

beck-aktuell - 05.03.2026
Das LSG Berlin‑Brandenburg hat entschieden, dass eine Krankenkasse die Kosten einer privatärztlichen Behandlung nicht erstatten muss, wenn der Arzt als Grundlage eine nicht existierende GOÄ‑Ziffer heranzieht. Denn dann sei die Rechnung nicht wirksam und werde nicht fällig.

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Debatte über Wiedereinstieg in die Kernenergie

Für die Nutzung der Kernkraft spricht sich die AfD-Fraktion aus. In der Bundestagssitzung am Donnerstag, 5. März 2026, standen zwei Anträge der Fraktion dazu mit den Titeln „Anzahl staatlich subventioniert neu zu errichtender Gaskraftwerke durch den Wiedereinstieg in die Kernenergie verringern“ (21/4460) und „Kernenergie als umweltfreundliche und saubere Energie anerkennen“ (21/4461) auf der Tagesordnung. Beide Vorlagen wurden nach halbstündiger Debatte dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag (21/4460), zur Atomkraft zurückzukehren und den Zubau neuer Gaskraftwerke dahingehend zu prüfen, ob diese mit den Reaktivierungsplänen für Kernkraft synchronisiert werden können. Sie begründet dies damit, dass die Kernenergie eine international bewährte, anerkannte, technisch ausgereifte und grundlastfähige Form der Stromerzeugung darstelle, die in zahlreichen Industrienationen weiterhin genutzt, modernisiert und ausgebaut werde. Derzeit befänden sich weltweit 66 neue Kernkraftwerke im Bau. Eine sichere und kostengünstige Stromversorgung sei die Grundlage industrieller Wertschöpfung, wirtschaftlicher Stabilität und sozialer Sicherheit in Deutschland. „Der staatlich forcierte und subventionierte Neubau von Gaskraftwerken stellt keine nachhaltige Lösung dar, sondern verschiebt bestehende Probleme in die Zukunft“, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung solle „umgehend die rechtlichen Grundlagen für einen Wiedereinstieg in die Kernenergie schaffen“ und das Verbot der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung aufheben. An Standorten mit stillgelegten Kernkraftwerken solle die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke geprüft werden. An Standorten der stillgelegten Kernkraftwerke, an denen die Wiederinbetriebnahme aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertretbar erscheine, solle die Errichtung neuer Kernkraftwerke und deren langfristiger Betrieb von mindestens 40 Jahren ausdrücklich und verbindlich ermöglicht werden. Zweiter Antrag der AfD In ihrem zweiten Antrag (21/4461) fordert die AfD, Atomkraft als „umweltfreundliche und saubere“ Energie anzuerkennen. Die Abgeordneten stellen fest, dass „die ideologisch getriebene Abkehr von der Kernenergie ein schwerwiegender Fehler, der Deutschlands Wohlstand, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gefährdet“, gewesen sei. Während Nachbarstaaten wie Frankreich, Tschechien und Finnland weiter auf Kernkraft setzten, habe die Bundesregierung im April 2023 „ohne Not die letzten drei deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet - trotz bewährter Sicherheitsstandards und jahrzehntelanger Zuverlässigkeit.“ Die Bundesregierung wird aufgefordert, Kernenergie als „umweltfreundliche und saubere Energiequelle gemäß der EU-Energie-Taxonomie anzuerkennen“ und konkrete Schritte zur Förderung der Kernenergie im deutschen Energierecht einzuleiten. Die Forschung an neuen Reaktortechnologien sollten intensiviert und „innovative Verfahren zur Reduzierung radioaktiver Abfälle“ gefördert werden. Um die Akzeptanz der Atomkraft bei der Bevölkerung zu erhöhen, verlangt die AfD-Fraktion eine „umfassende Informationskampagne, die der Öffentlichkeit die hohen Sicherheitsstandards, Umweltvorteile und technologischen Fortschritte der modernen Kernenergie vermittelt“. Darüber hinaus sollten „aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse transparent dargestellt“ und einer Verbreitung von „Desinformationskampagnen zum Thema Kernenergie“ entgegenwirkt werden. (nki/05.03.2026)

Ausschuss für Sport und Ehrenamt bei den Paralympischen Winterspielen Milano-Cortina 2026

Eine Delegation des Sportausschusses des Deutschen Bundestages wird vom 9. bis 13. März 2026 zu den Paralympischen Spielen nach Italien reisen. Das Reiseprogramm führt die Gruppe zunächst nach Mailand, wo Gespräche mit Vertretern der Zivilgesellschaft mit dem Schwerpunkt Sport und Ehrenamt geführt werden. Der Ausschuss wird das Eishockeyspiel der deutschen Mannschaft besuchen. Der Programmteil in Cortina d’Ampezzo und Tesero ist geprägt von sportpolitischen Gesprächen, u.a. mit dem Internationalen Paralympischen Komitee (IPC), dem Projekt „Paralympics-Zeitung“, dem Deutschen Behindertensportverband, sowie Vertretern des Medizintechnikunternehmens Ottobock und dem Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten. Zudem sind Besuche der Paralympischen Dörfer in Predazzo und Cortina und Gespräche mit Athleten und dem Funktionsteam der deutschen Mannschaft geplant. Der Ausschuss besucht auch Sportwettbewerbe mit deutscher Beteiligung in Cortina d’Ampezzo und Tesero. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Aydan Özoğuz (Ltg.), Jürgen Coße (beide SPD), Jens Lehmann (CDU/CSU), Tina Winklmann (Bündnis 90/Die Grünen) und Jorrit Bosch (Die Linke).

Grundsicherung statt Bürgergeld: Bundestag beschließt Reform

beck-aktuell - 05.03.2026

Mehr Druck, härtere Sanktionen: Das Parlament setzt einen Schlusspunkt hinter monatelange Reformdebatten. Auf Millionen Menschen im Bürgergeld kommen Verschärfungen zu.



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Verurteilung in Abwesenheit: Wer sich ins Ausland absetzt, darf sich nicht beschweren

beck-aktuell - 05.03.2026

Der EGMR hat bestätigt, dass die Verurteilung eines Mannes durch ein belgisches Gericht in Abwesenheit zulässig war, nachdem er trotz laufenden Berufungsverfahrens mit falschen Papieren nach Syrien ausgereist war.

 



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Zwangseingewiesen und vergewaltigt in den „Tripperburgen“ der DDR

Wegen vermeintlicher „Rumtreiberei”, „Unzuverlässigkeit” oder „Arbeitsbummelei” wurden Zehntausende junge Frauen und Mädchen in die Geschlossenen Venerologischen Stationen verschiedener Krankenhäuser in der DDR eingewiesen. Als Vorwand diente jeweils der Verdacht auf eine Geschlechtskrankheit. Weggesperrt in den sogenannten „Tripperburgen“ erfuhren sie psychische wie auch physische Gewalt, wurden mit Schlafentzug gequält, unethischen medizinischen Behandlungen unterzogen und vergewaltigt. Von all dem erzählte eine der Betroffenen in bewegenden Worten während des von der SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke initiierten Fachgesprächs zum Thema „Scham und Angst: Zwangseinweisungen und Misshandlungen von jungen und minderjährigen Frauen in den sogenannten Tripperburgen der DDR“ am Donnerstag, 5. März 2026. „Wir wurden alle der Reihe nach vergewaltigt“ Angelika Börner war 15 Jahre alt, als sie ohne medizinische Indikation für achteinhalb Wochen in der Geschlossenen Venerologischen Station der Poliklinik Mitte in Halle (Saale) festgehalten wurde. Sie hatte 1965 die DDR verlassen wollen und wurde daraufhin von ihrer linientreuen Mutter der Herumtreiberei angezeigt worden. Bei der Einlieferung seien die Frauen komplett rasiert und von oben bis unten mit einer Desinfektionslösung eingesprüht worden, sagte sie. Der Tag im Krankenhaus begann dann um 5.30 Uhr mit einer ersten „Untersuchung“. Den Rest des Tages hätten die Frauen im Gemeinschaftszimmer verbringen müssen, wo es für 15 Frauen drei Stühle gab und das Liegen und Sitzen auf den Betten am Tage verboten war. „Wir waren gänzlich uns selbst überlassen und haben auf dem Betonfußboden gesessen.“ Jeden dritten Tag sei ein Arzt mit zwei, drei Männern – Stasi-Männern, wie sich später herausstellen sollte – in den Raum gekommen. Sie hätten drei Frauen ausgesucht, „die dann abends gefehlt haben“. Anfangs habe sie nicht gewusst, warum. Bis sie selbst ausgewählt wurde. Im Arztzimmer sei sie nicht untersucht worden. „Wir wurden dort alle der Reihe nach vergewaltigt“, erzählte die Zeitzeugin. „Die Bilder davon bekomme ich nicht aus dem Kopf“, fügte sie hinzu. Zwölf Stunden ohne Essen und Trinken an Händen und Füßen angekettet Wer nicht vergewaltigt wurde, musste die ganze Nacht die Poliklinik putzen. „Von abends neun Uhr bis morgens halb Fünf.“ Im Anschluss gab es weder die Möglichkeit zu duschen noch zu schlafen. Als Bestrafung für das Lachen über einen Witz, so erzählte Angelika Börner weiter, sei sie für zwölf Stunden ohne Essen und Trinken in einem Käfig an Händen und Füßen angekettet gewesen. Sämtliche Vorbeilaufenden hätten sie anspucken müssen. „Es war ein Grauen“, sagte sie. Das Allerschlimmste sei aber gewesen, dass sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus von der eigenen Familie als „persona non grata“ behandelt worden sei. Der Medizinhistoriker Prof. Dr. Florian Steger, Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Universität Ulm, hat viele Patientenakten dazu ausgewertet. Diese zeigen sehr eindrücklich, wie Frauen in der DDR durch Medizin diszipliniert werden sollten, sagte er während des Gesprächs. Allein in Halle seien zwischen 1961 und 1989 etwa 5.000 zwangsweise verbrachte Frauen gewesen. Steger betonte, die Anerkennung des Unrechts sei wichtig. SED-Opferbeauftragte: Unrecht klar als Unrecht benennen Wesensmerkmal der SED-Diktatur sei die Verschleierung und das nicht offen sprechen dürfen, sagte die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke. Bei dieser Thematik komme fast immer die Scham dazu. Das Gespräch, so ihre Hoffnung, solle eine Ermutigung für viele Betroffene sein. Es solle zudem zeigen, „wie wichtig es uns als demokratische Gesellschaft ist, dieses Unrecht klar als Unrecht zu benennen, den Betroffenen zu helfen und Aufklärung in der Gesellschaft zu leisten“, sagte Zupke. In der sich anschließenden Podiumsrunde erörterte die Zeitzeugin und Initiatorin eines Erinnerungszeichens der Geschlossenen Venerologischen Station Berlin-Buch Martina Blankenfeld zusammen mit Professor Steger, Dr. Fruzsina Müller vom Medizinhistorischen Institut der Charité Berlin und der Journalistin Sabine Seifert den gegenwärtigen Aufarbeitungsstand und die Bedarfe von Betroffenen und Wissenschaft. Bei einem sich anschließenden Empfang konnte ein Teil der Wanderausstellung „Einweisungsgrund: Herumtreiberei – Disziplinierung in Venerologischen Stationen und Spezialheimen der DDR“ des Vereins "Riebeckstraße 63" und der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau besichtigt werden. Zudem konnten sich Betroffene zu konkreten Rehabilitierungsfragen und Unterstützungsmöglichkeiten erstberaten lassen. (hau/05.03.2026)

Für Nicht-EU-Bürger: Sozialhilfe darf an langfristigen Aufenthaltstitel geknüpft werden

beck-aktuell - 05.03.2026

Ein Mitgliedstaat muss Drittstaatsangehörigen, die über keinen langfristigen Aufenthaltstitel verfügen, keine Sozialhilfeleistungen gewähren. Zwar sei bei der sozialen Sicherung eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern vorgesehen, laut EuGH fällt die Sozialhilfe aber nicht darunter.



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EuGH zur Zuständigkeit fürs Asylverfahren: Italien kommt mit seiner Blockadehaltung vorerst durch

LTO Nachrichten - 05.03.2026

Deutschland darf Ausländer, die die EU zuerst in Italien betreten, dorthin zurückschicken. Doch Italien reagiert auf solche Rücküberstellungen nicht mehr. Nach Ablauf einer Frist wird Deutschland für den Ausländer zuständig, so nun der EuGH.