06.03.2026 Fünfte Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung
V. v. 03.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 57
ändert
- Sonderurlaubsverordnung (SUrlV)
06.03.2026 Bekanntmachung über das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung der Identifikationsnummer gemäß Artikel 22 Satz 3 des Registermodernisierungsgesetzes
B. v. 02.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 56
ändert
- 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
- Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
06.03.2026 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759, 2026 I Nr. 56
ändert
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
06.03.2026 Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230, 293, 2024 I Nr. 292, 2025 I Nr. 137, 262, 2026 I Nr. 56; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
ändert
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
06.03.2026 Dritte Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
V. v. 02.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 55
ändert
- Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV)
Over the past year, a new and unexpected wave of consumer litigation has begun reshaping the advertising landscape in the United States: class actions targeting influencer marketing practices.
A Quebec National Assembly member has introduced a bill (Bill 498) to remove various restrictive measures that are obstacles to efficiency in Quebec’s health system.
Die AfD-Fraktion will die Beamtenzahl und die damit verbundenen Pensionslasten senken. Ihren Antrag mit dem Titel „Schlanker Staat statt Kostenexplosion – Beamtenzahl und Pensionslasten senken“ (21/4463) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Bundesverwaltung nach dem Grundsatz „Tarifliche Beschäftigung vor Verbeamtung“ neu ordnet und festschreibt, dass Neueinstellungen beim Bund grundsätzlich als Tarifbeschäftigte erfolgen und die Begründung eines Beamtenverhältnisses für „Neue Beamte“ – also Personen, die nach Inkrafttreten der Neuregelung erstmals in ein Beamtenverhältnis des Bundes berufen werden – auf bestimmte Ausnahmefälle beschränkt. Für die Begründung eines Beamtenverhältnisses soll der Vorlage zufolge ein enger gesetzlicher Katalog von Ausnahmevoraussetzungen definiert werden. Dieser soll sich nach dem Willen der Fraktion an Paragraf 3 Absatz 2 des Beamtenstatusgesetzes orientieren, insbesondere auf „hoheitsrechtliche Kernaufgaben mit Eingriffs- oder normsetzender Funktion“ Bezug nehmen und nur in besonders begründeten atypischen Einzelfällen eine Verbeamtung außerhalb dieses Katalogs zulassen. Einführung einer "Tarif-vor-Verbeamtung"-Prüfung Auch plädiert die Fraktion für die Einführung einer verbindlichen „Tarif-vor-Verbeamtung“-Prüfung vor jeder erstmaligen Besetzung oder grundlegenden Umgestaltung einer auf Dauer angelegten Stelle der Bundesverwaltung. Zugleich soll der geforderte Gesetzentwurf laut Antrag die grundgesetzlich geschützten Grundsätze des Berufsbeamtentums achten und klarstellen, dass die Neuregelungen ausschließlich für „Neue Beamte“ im Sinne nach Inkrafttreten der Reform neu begründeter Beamtenverhältnisse gelten. Des Weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen zweckgebundenen Staatsfonds, den Pensionsfonds für „Neue Beamte“, einrichtet. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, die Übertragbarkeit des Grundsatzes „Tarifbeschäftigung vor Verbeamtung“ auf Länder und Kommunen zu prüfen und zu fördern. (sto/hau/05.03.2026)
„Beendigung der Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland am Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen und Neuausrichtung der nationalen wissenschaftlichen Politikberatung zu Umwelt- und Klimathemen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/4464), den das Parlament am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals beraten hat. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will Deutschlands Mitarbeit im Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), dem sogenannten Weltklimarat, beenden. In ihrem Antrag fordert sie unter anderem, keine Regierungsdelegationen zu Plenar- und Arbeitsgruppensitzungen des IPCC zu senden. Jegliche „formale Beteiligung an IPCC-Abstimmungs- und Billigungsprozessen, einschließlich der Erarbeitung und Annahme der 'Summary for Policymakers'“ soll demnach beendet werden. Deutschland solle zudem sämtliche Beiträge, Zuwendungen, Unterstützungsleistungen und sonstige Zahlungen einstellen und sich auch in der EU auf ein Ende der Finanzierung des Weltklimarats, vor allem für die Einstellung der regelmäßigen Zahlungen an den IPCC Trust Fund, hinwirken. "Wissenschaftliche Politikberatung einrichten" Die Abgeordneten fordern stattdessen, eine „nationale, transparent arbeitende wissenschaftliche Politikberatung zu Umwelt- und Klimathemen einzurichten, die strikt zwischen empirischem Befund, modellbasierten Projektionen, Wertungen und politischen Handlungsoptionen unterscheidet“. Als Begründung führen sie an, der Weltklimarat habe in Deutschland „erheblichen Einfluss auf politische Debatten, Gesetze und Entscheidungen der Verwaltung“. Dabei würden unterschiedliche wissenschaftliche Einschätzungen, Gegenpositionen und Minderheitsmeinungen nicht ausreichend „sichtbar“, so die Kritik. Komplexe Sachverhalte drohten dadurch verkürzt oder nur aus einer Richtung betrachtet zu werden, sodass sich „diese eine Sichtweise als vermeintlich endgültiger 'Stand der Wissenschaft' festsetzt“. (sas/hau/05.03.2026)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will "Infrastrukturvorhaben im Schienennetz effektiv beschleunigen". Einen entsprechend betitelten Antrag (21/4458) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. Antrag der Grünen In dem Antrag wird die Bundesregierung unter anderen dazu aufgefordert, nach dem Vorbild Österreichs eine gesetzlich verankerte Leitstrategie für die Eisenbahninfrastruktur des Bundes zu entwickeln und die Etappierung des Deutschlandtakts zum breiten Konsens des Infrastrukturausbaus in Deutschland zu erheben. Außerdem müsse die Regierung für die Schienenprojekte des Bedarfsplans, „in Verbund mit den aktuell laufenden Vorhaben im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“, eine verbindliche und mit den Ländern abgestimmte Etappierung des Deutschlandtakts vorlegen. Die Grünen fordern außerdem einen Eisenbahnfonds, der die nächste anstehende Etappe des Deutschlandtakts bis 2035 vollständig finanziert. Die Projekte für die Etappe bis 2045 seien „zumindest in der Planung ebenfalls bereits jetzt vollständig verbindlich zu finanzieren“, heißt es. Nur so gelinge es, den Anstieg der Baukosten zu beenden und den drohenden Stopp der Planung sowie des Baus von Projekten zu vermeiden. Der Eisenbahnfonds nach dem Vorbild Schweiz soll aus Sicht der Fraktion in Teilen aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert werden. Die Europäische Kommission empfiehlt dieses Modell ihm Rahmen ihrer Hochgeschwindigkeitspläne als sinnvolles Finanzierungsinstrument, schreiben die Abgeordneten. (hau/ste/05.03.2026)
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Offensive gegen Organisierte Kriminalität – Staat stärken, Strukturen zerschlagen“ (21/4459) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „die beim Bundeskriminalamt und in den Ländern bereits bestehenden Analyse- und Koordinierungsstrukturen im Bereich der Organisierten Kriminalität weiterzuentwickeln, personell und technisch zu stärken und ihre länderübergreifende Vernetzung zu verbessern“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion eine „bund-länder-übergreifende Intensivierung der Finanz- und Strukturermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität“ fördern sowie die „bestehenden Instrumente der strafprozessualen Vermögensabschöpfung und der finanziellen Ermittlungen“ konsequent anwenden und ihre Effektivität evaluieren. Ebenfalls fördern soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge branchenspezifische Präventions- und Compliance-Standards für besonders kriminalitätsanfällige Wirtschaftszweige, Ferner plädiert die Fraktion in der Vorlage dafür, die technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden im Bereich der digitalen Forensik und Beweissicherung zu stärken. Des Weiteren wird die Bundesregierung darin unter anderem aufgefordert, „den Vollzug und die Wirksamkeit der bestehenden Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz sowie der internationalen Standards zur Terrorismus- und Finanzkriminalitätsbekämpfung zu evaluieren und zu verbessern“. (sto/hau/05.03.2026)
In Deutschlands Wäldern sind mehr als 1.600 Wölfe unterwegs. Die Tiere stehen eigentlich unter Artenschutz - aber spätestens, wenn sie Schafe töten, soll es ihnen schneller an den Kragen gehen.
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The Carney government’s fundamental reorientation of how the federal government approaches Canadian defence procurement gained further momentum with the release of Canada’s new Defence Industrial Strategy.
Den Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur (20/11650) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, abschließend beraten. Nach halbstündiger Aussprache nahm das Parlament auf Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (21/4022) eine Entschließung zu dem Bericht an. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD und Die Linke enthielten sich. Baukulturbericht 2024/25 Die Bundesregierung bezeichnet den Bericht als wichtigen Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland und als eine gute Grundlage für eine politische Debatte über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Baukultur durch Bund, Länder und Kommunen. Der Baukulturbericht 2024/25 mit dem Titel „Infrastrukturen“ stelle die erforderliche Transformation des Infrastrukturbereichs in den Fokus, schreibt die Regierung. Er spanne einen Bogen von der Entwicklung des Ingenieurbaus über die technischen, funktionalen und ästhetischen Ansprüche an Ingenieurbauwerke bis hin zu Fragen der Ausbildung und Praxis und widme sich verschiedenen Gebieten, wie etwa dem Verkehrswesen, der Energieversorgung oder sozialen Einrichtungen. Dabei beleuchte er die Wechselwirkung von Infrastruktur und Baukultur. Eine gut gestaltete Infrastruktur könne zur Förderung einer positiven Baukultur beitragen, indem sie die Integration von Architektur, Städtebau und Landschaftsgestaltung unterstütze. Umgekehrt könne eine starke Baukultur dazu beitragen, dass Infrastrukturprojekte nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend, identifikationsstiftend und sozial verträglich gestaltet würden. Entschließung verabschiedet Mit der Entschließung wird die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Handlungsempfehlungen des Baukulturberichts 2024/25 bei ihren Maßnahmen zur Förderung von Baukultur, in ihren Städtebauförderungs- und Stadtentwicklungsprogrammen zu berücksichtigen. Sie soll darauf hinwirken, dass die Bundesstiftung Baukultur zukünftig die Themen Bau- und Planungsprozesse, Gestaltungsspielräume und Gemeinwohl aufgreift und Bezug auf die aktuelle Baugesetzgebung nimmt. Darüber hinaus soll die Bundesstiftung Baukultur zukünftig Handlungsempfehlungen erarbeiten, wie in der „Leistungsphase 0“ (Planungsvorlauf) sowie in der „Leistungsphase 10“ (Betrieb) die Effizienz von Bau- und Planungsprozessen im Infrastrukturbereich erhöht werden kann. Unterstützen soll die Regierung, dass sich die Bundesstiftung Baukultur weiterhin im internationalen Bereich, wie etwa bei internationalen Architektur- und Weltausstellungen sowie Fachmessen für die Vermittlung und Weiterentwicklung deutscher Bau- und Planungskultur einsetzt und internationale Kooperationen und Netzwerke voranbringt. (hle/hau/05.03.2026)
Wenn sich ein Unternehmen für Sonderzahlungen an seine Mitarbeiter an einem Tarif orientiert, kann es nicht mehr in Eigenregie bestimmen, wer diese bekommt und wer nicht, sagt das BAG.
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Nach ihrem Ausschluss vom Deutschen Buchhandlungspreis haben drei Buchläden Klagen gegen Kulturstaatsminister Weimer angekündigt. Damit wollen sie auch das umstrittene Haber-Verfahren grundsätzlich klären lassen.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat Claudia Kurtze zur Richterin am BGH ernannt. Die 41‑Jährige bringt langjährige Erfahrung in Strafsachen und am BGH selbst mit. Welche Aufgaben sie künftig übernimmt, steht nun fest.
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