Mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat sich das Parlament am Donnerstag, 25. September 2025, in erster Beratung befasst. Der Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2026 (21/600) enthält Ausgaben von 2,85 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,69 Milliarden Euro in diesem Jahr. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) plant mit Einnahmen von 1,33 Milliarden Euro gegenüber 1,15 Milliarden Euro in 2024. Für Investitionen sollen rund 1,78 Milliarden Euro bereitstehen, während 2025 dafür 1,65 Milliarden Euro eingeplant sind. Die Verpflichtungsermächtigungen bis 2047, die im Haushalt 2026 vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 2,1 Milliarden Euro. Obwohl Schneider als Umweltminister wieder für den Klimaschutz, aber nicht mehr für den Verbraucherschutz zuständig ist, spiegelt der Einzelplan 16 des Haushaltsentwurfs 2026 den veränderten Ressortzuschnitt noch nicht wider. Ausgewiesen wird hier nicht das Budget für Klimaschutz, sondern das für den Verbraucherschutz. Der Einzelplan 16 soll nach den bis Freitag, 26. September, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Minister: Ökonomie und Ökologie verbinden Minister Schneider betonte bei der Einbringung des Etat-Entwurfs, eine gesunde Natur als „wahrscheinlich wichtigste Versicherung der Zukunft“. Anspruchsvoller Umwelt-, Natur- und Klimaschutz seien für ihn zentrale politische Ziele, die der Einzelplan 16 für sein Haus auch widerspiegle. Diese Ziele müssten aber nicht notwendigerweise wirtschaftspolitischen Zielen zuwiderlaufen, so Schneider. Sie hingen im Gegenteil sogar zusammen. Das gelte insbesondere für die Klimapolitik, für den Bereich Green Tech und vor allem die Kreislaufwirtschaft. Letztere werde die Bundesregierung als Zukunftswirtschaft stärker fördern, kündigte der Minister an. Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) werde dafür ein neuer Titel eingeführt und mit 40 Millionen Euro ausgestattet. Geplant sei darüber hinaus in den kommenden Jahren eine Erhöhung auf bis zu jährlich 80 Millionen Euro in den Jahren 2028 und 2029. Damit werde die besondere Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Erreichung der Klimaziele unterstrichen. Auch die Bedeutung des internationalen Klimaschutzes unterstrich Schneider. Gerade beim Klima- und Naturschutz sei man stark auf internationale Zusammenarbeit angewiesen, erklärte der Minister auch mit Blick auf die UN-Klimakonferenz im brasilianischen Belém im November. Deutschland leiste seinen Beitrag, Nationale und die Internationale Klimaschutzinitiative, für die aufgrund der Neuordnung der Ressortzuständigkeiten nun wieder das Umweltministerium zuständig sei, würden „auf hohem Niveau“ fortgesetzt. AfD: Politik, die sich von Vernunft verabschiedet hat Georg Schroeter (AfD) bezeichnete den Etat als den „finanziellen Ausdruck einer Umweltpolitik, die sich von Wissenschaft und Vernunft verabschiedet hat“. Diese basiere auf falschen Prämissen, wie dem menschengemachten Klimawandel, und habe Folgen, die der Steuerzahler „auszubaden“ habe. Allein für die Stilllegung und für den Rückbau von Kernkraftwerken sowie die Endlagersuche seien 1,54 Milliarden Euro veranschlagt. Das sei „die direkte Rechnung für einen überstürzten Ausstieg aus der Kernenergie“, den seine Fraktion immer als „Irrweg“ kritisiert habe. Dass 890 Millionen Euro – ohne „ausreichende demokratische Kontrolle“ – in den Internationalen Klimafonds flössen, nannte Schroeter eine „Selbstentmachtung“. Statt die Milliarden für ideologische Projekte zu verschwenden, solle die Bundesregierung besser in „echten, praktischen Umweltschutz“ wie die Renaturierung von Flussufern, widerstandsfähige Wälder und saubere Gewässer investieren, forderte der Abgeordnete. CDU/CSU betont „Umweltpolitik der Mitte“ Schwarz-Rot setze mit dem Etat ein „klares Zeichen für eine Umweltpolitik der Mitte“, befand hingegen Mark Helfrich (CDU/CSU). Zu dieser gehöre, dass Menschen Gesetze und Regeln nachvollziehen könnten, sonst drohe sie Akzeptanz zu verlieren. Klimaschutz und Klimaanpassung nannte Helfrich zudem „eine der großen Herausforderungen der Zeit“. Im Haushalt 2026 werde deshalb ein Sonderprogramm für Naturschutz und Klimaanpassung in Höhe von einer „halben Milliarde Euro“ geschaffen, um Extremwetterereignissen etwa durch Waldumbau oder Bau von Wasserrückhaltebecken zu begegnen. „Für die kommenden Jahre heißt es: klotzen statt kleckern.“ Grüne: Zu geringe Ausgaben für Umwelt- und Naturschutz Hart ins Gericht mit dem Etat-Entwurf der Bundesregierung ging Claudia Müller (Bündnis 90/Die Grünen): Sie verwies darauf, dass die geplanten Ausgaben für das Ressort nur aufwüchsen, weil die Kosten der Zwischen- und Endlagerung stiegen. Der Anteil des Umwelt-Etats am Gesamthaushalt liege nur bei 0,55 Prozent. Die Ausgaben für Umweltschutz und Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung im Bundeshaushalt seien insgesamt sogar rückläufig, monierte Müller. Zentrale Programme im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes wie etwa Bundesnaturschutzfonds würden zudem nicht aufgestockt. Die Haushaltspolitikerin warf der Regierung zudem vor, den Haushalt zum „Verschiebebahnhof“ zu machen: Ausgaben für Umwelt verschiebe Schwarz-Rot zunehmend aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen KTF. Misslich sei zudem, dass der Entwurf den Bereich Klimaschutz noch nicht abbilde. Es sei zu befürchten, dass in den parlamentarischen Beratungen hier kaum noch nachgebessert werde. Linke fordern mehr Geld für den Wald Auch die Linksfraktion hielt der Bundesregierung vor, zu wenig in Umwelt- und Naturschutz zu investieren: Addiere man alle Gelder im Kernhaushalt und im KTF zusammen, belaufe sich die Summe auf 3,2 Milliarden Euro, rechnete Dr. Fabian Fahl vor. Das sei zu wenig, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Der Wald sterbe. Inzwischen setze er mehr CO2 ab, als CO2 zu speichern, warnte Fahl: „Das muss doch auch sie alarmieren! Wir brauchen mehr Geld für den Wald!“ Trotzdem streiche die Bundesregierung den Waldklimafonds um zwei Drittel der Mittel zusammen und erhöhe stattdessen die CCS-Beihilfen. Dass sie auf die „sündhaft teure“ Abscheidung und Speicherung von CO2 setze, anstatt auf nachweislich wirksamen natürlichen Klimaschutz, sei nur mit „Geschäftemacherei“ zu begründen, so der Abgeordnete. SPD lobt Aufwuchs der Mittel im Umwelt-Ressort Zufrieden mit dem Haushaltsentwurf zeigte sich hingegen Bettina Hagedorn (SPD). Sie verwies darauf, dass nicht nur der Etat des Umweltministeriums im Kernhaushalt anwachse, sondern auch die Haushaltsposten im KTF, die Minister Schneider bewirtschaften könne. Sein Haus könne 2026 über Mittel von insgesamt fünf Milliarden Euro verfügen, im Vorjahr seien es nur 3,9 Milliarden gewesen, sagte sie an die Kritiker gewandt. „Das zeigt, dass schon eine Menge für Umwelt und Klima bewegt werden kann“, so Hagedorn. Das Ressort von Carsten Scheider sei übrigens das Ressort, hob Hagedorn hervor, das nach Wirtschaftsministerium und Bauministerium das meiste Geld aus dem KTF erhalte. Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle Den größten Ausgabenposten des BMUKN-Etats bilden wie schon in den Vorjahren die Ausgaben für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle: Für 2026 sind 1,54 Milliarden Euro eingeplant, das sind 178,91 Millionen Euro mehr als für 2025. Davon entfallen 1,05 Milliarden Euro auf die Endlagerung und das Standortauswahlverfahren (2025: 860,81 Millionen Euro) und 489,76 Millionen Euro auf die Zwischenlagerung (2025: 525,44 Millionen Euro). Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Allerdings plant die Bundesregierung im kommenden Jahr wie schon im laufenden Jahr mit sinkenden Ausgaben für den Umweltschutz: Im Etatentwurf 2026 sollen 237,44 Millionen Euro bereitgestellt werden, das sind 24,86 Millionen Euro weniger als für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel bildet auch in diesem Jahr einen Schwerpunkt. Wie im Vorjahr sollen dafür 38,57 Millionen Euro ausgegeben werden. Für das Sofortprogramm „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ sind 15 Millionen Euro vorgesehen, das sind neun Millionen Euro weniger als 2024. Für Investitionen, etwa zur Verminderung von Umweltbelastungen, sollen 32 Millionen Euro (2025: 33 Millionen Euro) ausgegeben werden können. Für den internationalen Umweltschutz, konkret den Export von Technologien zur Verminderung der Meeresvermüllung, sollen, wie schon im laufenden Jahr geplant, 20 Millionen Euro bereitgestellt werden. Ausgaben für den Naturschutz sollen sinken Auch die Ausgaben für den Naturschutz sollen sinken. Die Bundesregierung plant für 2026 mit Gesamtausgaben in Höhe von rund 199,67 Millionen Euro, das sind 650.000 Euro weniger als im laufenden Jahr. Ein Schwerpunkt bleiben die Ausgaben für den Bundesnaturschutzfonds, für den im kommenden Jahr erneut 100 Millionen Euro bereitstehen sollen. Für Maßnahmen des Meeresschutzes sind wie im laufenden Jahr 60 Millionen Euro eingeplant. Diese Gelder stammen aus Zahlungen der sogenannten Meeresschutzkomponente im Windenergie-auf-See-Gesetz. Demnach müssen fünf Prozent der Erlöse aus Versteigerungen von Offshore-Gebieten zweckgebunden für den Meeresnaturschutz eingesetzt werden. Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind im Budget des Umweltministeriums für 2026 höhere Ausgaben vorgesehen: 151,23 Millionen Euro, also 11,27 Millionen Euro mehr als für 2025. Geringere Ausgaben sind hingegen für die Verbraucherpolitik geplant. Sie sollen sich 2026 auf 39,97 Millionen Euro belaufen (2025: 41,06 Millionen Euro). Der größte Posten sind hier die Zuschüsse für die Vertretung der Verbraucher, den Bundesverband der Verbraucherzentralen. Dieser soll rund 25,91 Millionen Euro erhalten (2025: 26,41 Millionen Euro). 217,21 Millionen Euro für das Umweltbundesamt eingeplant Das dem Ministerium nachgeordnete Umweltbundesamt soll 217,21 Millionen Euro (2025: 205,19 Millionen Euro) erhalten, das Bundesamt für Naturschutz 64,64 Millionen Euro (2025: 65,59 Millionen Euro). Für das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sollen 63,36 Millionen Euro (2025: 60,92 Millionen Euro) und für das Bundesamt für Strahlenschutz 81,67 Millionen Euro (2025: 80,49 Millionen Euro) bereitgestellt werden. (sas/hau/25.09.2025)
Der kurze Weg zur Kaffeemaschine wurde ihr zum Verhängnis. Eine Angestellte stürzte im Büro und verletzte sich. Ihr Fall landete nun vor dem Bundessozialgericht. Ist Kaffeeholen ein Arbeitsunfall? Das Gericht sagt: Es kommt darauf an:
Ein Schlag für Frankreichs früheren Staatschef Sarkozy: Im brisanten Prozess um angebliche Wahlkampfgelder aus Libyen wird er teilweise schuldig gesprochen und zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
So viel Aufmerksamkeit wie an diesem Morgen hat "Miss Moneypenny" vielleicht zuletzt vom flirtenden "James Bond" persönlich bekommen. Doch am BGH geht es - wenig flirty - rund eine Stunde lang um eine Frage, die selbst für Juristen kniffelig ist.
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Auf Vorschlag von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner wird die Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus im kommenden Jahr am 28. Januar 2026 um 12 Uhr begangen werden. Zentrale Gedenkrednerin wird die Holocaust-Überlebende und Zeitzeugin Tova Friedman sein. Die entsprechende Einladung der Bundestagspräsidentin hat Tova Friedman angenommen. Frau Friedman wurde am 7. September 1938 in Gdingen/Gdynia nahe Danzig in Polen geboren. Im Alter von fünf Jahren wurde sie mit ihrer Mutter nach Auschwitz-Birkenau deportiert und überlebte vermutlich durch einen technischen Defekt der Gaskammern. Mit anderen Kindern stand sie kurz vor dem Gang hinein. Bei den Todesmärschen im Januar 1945 gelang es ihr schließlich, sich zwischen Leichen zu verstecken. Nach dem Krieg emigrierte die Familie in die USA, sie wurde dort eine erfolgreiche Therapeutin. Tova Friedman leistet heute eine besonders wertvolle Form der Erinnerungsarbeit: Sie betreibt gemeinsam mit ihrem Enkel einen TikTok-Kanal mit über 500.000 Followern, auf dem sie über den Holocaust informiert und sich regemäßig Fragen von jungen Menschen stellt. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: „Die authentische Stimme von Tova Friedman als Mahnerin in der Gegenwart und ihr besonderer Einsatz gegen das Vergessen sind wichtiger denn je. Ihre Lebensgeschichte berührt, erschüttert und verpflichtet uns. Gerade in einer Zeit, in der das Versprechen „Nie wieder“ Risse bekommt und das „wieder“ leider auch in Deutschland als offener Antisemitismus allzu gegenwärtig zu Tage tritt. Es ist uns als Deutscher Bundestag eine besondere Ehre, und ich freue mich sehr, dass Frau Friedman im Januar aus New Jersey anreisen und zu uns sprechen wird.“ Hinweis: Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrationslager Ausschwitz befreit. Dieses Datum fällt im Jahr 2026 auf einen Dienstag. Üblicherweise findet die Gedenkstunde des Deutschen Bundestages in solchen Fällen dann am nächstmöglichen Plenartag, in diesem Fall am Mittwoch, 28. Januar 2026, statt.
Gerade mal für eine Wahl wurde das von der Ampel-Koalition geänderte Bundestagswahlrecht angewandt. Nun soll es wieder reformiert werden. Die dazu vorgesehene Kommission gibt es jetzt schon mal.
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Über die Finanzplanung des neu eingerichteten Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat der Bundestag am Donnerstag, 25. September 2025, beraten. Digitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) kann im Jahr 2026 mit etwas weniger Mitteln für seine digitalpolitischen Vorhaben rechnen als im laufenden Jahr. Ein Einzelplan für sein Ministerium liegt im Etatentwurf für den Haushalt 2026 (21/600) allerdings noch nicht vor. In den neu zu schaffenden Einzelplan 24 für das BMDS sollen Ausgaben aus den Einzelplänen 04 (Bundeskanzleramt), 06 (Bundesinnenministerium), 07 (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz), 08 (Bundesfinanzministerium), 09 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und 12 (Bundesverkehrsministerium) umgeschichtet werden. Der Einzelplan soll erst im parlamentarischen Verfahren entstehen. Minister: Es geht um das Betriebssystem des Landes Digitalminister Wildberger betonte in der Debatte, dass, wenn es um Digitalisierung und Staatsmodernisierung gehe, gehe es um nichts Geringeres als „das Betriebssystem des Landes, und heute geht es um das nächste große Update“, sagte Wildberger. Mit dem Haushalt 2026 bekomme sein Ministerium erstmals einen eigenen vollständigen Einzelplan, für den mit dem Haushalt 2025 der Grundstein gelegt worden sei, so Wildberger. Es gehe nicht um „abstrakte Programme und Wünsche“, es gehe um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, die Leistungsfähigkeit des Staates, die Zufriedenheit der Bürger und damit auch um die „Glaubwürdigkeit unserer Demokratie", sagte der Digitalminister. Wildberger betonte, es werde an einer konkreten Modernisierungsagenda des Bundes gearbeitet, in der ein Fahrplan festgelegt werden soll, und ebenso mit den Ländern „mit Hochdruck“ an einer föderalen Modernisierungsagenda gearbeitet. Breitbandausbau und Digitalisierung der Verwaltung Als ein „Möglichmacher“ für weitere Veränderungen sei das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität besonders wichtig. Hier stünden 2026 rund 2,2 Milliarden Euro für den Breitbandausbau sowie 650 Millionen Euro für die Digitalisierung der Verwaltung zur Verfügung. „Diese Mittel sind ein wichtiges Kapital für den Standort“, die klug eingesetzt werden müssten, sagte Wildberger. Ein wichtiger Schritt sei auch, dass ein Komptenzzentrum für Projektmanagement eingeführt werde, um den „Umsetzungsmuskel“ stärker aufzubauen, sagte Wildberger. CDU/CSU betont digitale Souveränität Das unterstützte Ralph Brinkhaus (CDU/CSU), der auch das Thema digitaler Souveränität adressierte. Der Unionspolitiker erläuterte, dass 70 Prozent aller Cloud-Daten bei US-amerikanischen Anbietern lägen und 75 Prozent der Halbleiter aus Asien kämen. AfD: Regierung zieht nicht an einem Strang Scharfe Kritik am Stand des Aufbaus des Ministeriums kam von AfD-Digitalpolitiker Ruben Rupp. Er monierte, dass immer noch kein eigener Einzelplan des BMDS vorliege und die Zwischenbilanz des Ministeriums nicht ausreiche. „Die Bundesregierung zieht nicht an einem Strang“, sagte er. Es gehe viel um schöne Worte, allerdings fehlten konkrete Vorschläge und Kompetenzen. Der Minister werde von seinen Kollegen „im Regen stehen gelassen“, so Rupp. Dabei dränge die Zeit: Wenn es nicht bald einen „radikalen Bürokratie-Kahlschlag“ und „eine Antwort auf die Energiefrage“ gebe, werde das Land schon im nächsten Jahrzehnt „vollständig in der Hand von China und den USA sein“, sagte Rupp. SPD: Besorgniserregende IT-Sicherheit Martin Gerster (SPD) widmete sich in seiner Rede der IT-Sicherheit und den jüngsten Vorfällen an europäischen Flughäfen: „Dieser Vorfall und andere zeigen: Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland ist besorgniserregend“, sagte der Haushaltspolitiker. Digitalisierung, zunehmende Vernetzung und der verstärkte Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) vergrößerten Angriffsflächen zudem weiter. Die Folge solcher Angriffe sei das Zurückfallen auf „Stift und Papier“ – neben immensen wirtschaftlichen Schäden und Vertrauensverlust, so Gerster. „Digitalisierung und Modernisierung müssen daher zwingend einhergehen mit wirksamer IT-Sicherheit“, betonte er. Er sei froh, dass das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Investitionen in diesem Bereich ermögliche. Nötig sei eine an die Bedrohungslage angepasste Strategie für Cybersicherheit. Ohne eine solche könnten die Investitionen nicht effektiv eingesetzt werden. Grüne: Aus dem Silodenken der Ministerien herauskommen Für Bündnis 90/Die Grünen sagte Ricarda Lang, der Haushalt 2026 mit dem Sondervermögen biete die „historische Chance“, in Digitalisierung und digitale Souveränität zu investieren. „Nutzen Sie diese Chance“, rief sie dem Minister zu. Nötig dafür sei, „aus dem Silodenken“ der Ministerien herauszukommen und ein Projektmanagement zu etablieren, das verhindere, „dass Gelder in dysfunktionale Strukturen versenkt werden“, sagte Lang. Das Geld, was für Infrastruktur vorgesehen sei, müsse auch tatsächlich dafür ausgegeben werden, betonte sie weiter. Wenn etwa Steuersenkungen über Schulden finanziert würden, habe die nächste Generation sowohl Mängel bei der Digitalisierung, eine kaputte Infrastruktur als auch Zinskosten. Das könne ihr gegenüber nicht gerecht sein, sagte Lang. Linke vermisst Strategie für digitale Unabhängigkeit Donata Vogtschmidt (Die Linke) begrüßte, dass der im Haushalt 2025 noch „sträflich vernachlässigten“ Cybersicherheit nun im Entwurf für 2026 wieder mehr Aufmerksamkeit geschenkt werde. An der geplanten Umsetzung für mehr zivile IT-Sicherheit kämen ihr aber bereits heute Zweifel, sagte die Digitalpolitikerin. Im Haushalt suche man zudem vergeblich nach einer Strategie für digitale Unabhängigkeit, sagte sie. Beim Thema KI sei relevant, welche KI-Lösungen gesellschaftlich nötig seien, die die Lebens- und Arbeitsqualität verbessern. „Dazu braucht es auch nicht größere Rechenzentren, sondern eine lebendige Open-Source-Community“, sagte Vogtschmidt. 2,25 Milliarden Euro für flächendeckenden Breitbandausbau Ein Großteil der Infrastruktur-Investitionen findet sich weiterhin in der Titelgruppe 06 des Wirtschaftsplans für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Für die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus sind dort nunmehr 2,25 Milliarden Euro im Soll 2026 vorgesehen (2025: 2,93 Milliarden Euro). Der Breitbandausbau bleibt damit der Ausgabenschwerpunkt. Auch für die Unterstützung des Mobilfunkausbaus sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens mit 200 Millionen Euro im Soll weniger Mittel als im Soll 2025 (366,79 Millionen Euro) veranschlagt. Digitalisierung der Verwaltung Im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung, einer der neuen Zuständigkeiten des Hauses, stehen für das europäische Identitätsökosystem rund 162 Millionen Euro im Soll zur Verfügung (2025: 131 Millionen Euro), für das Bürgerkonto beziehungsweise die Infrastruktur sind 256 Millionen Euro im Soll 2026 (2025: 243 Millionen Euro) veranschlagt. Mit 194 Millionen Euro im Soll 2026 (2025: 263 Millionen Euro) stehen für die Modernisierung der Registerlandschaft weniger Mittel zur Verfügung als im laufenden Jahr. Für die Transformation und IT-Dienstleistungen stehen mit 45 Millionen Euro unverändert Mittel bereit. Im bisher für die digitalpolitischen Projekte relevanten Kapitel 1204 („Digitale Infrastruktur“) des Bundesverkehrsministeriums (vormals: Bundesministerium für Digitales und Verkehr) stehen laut Regierungsentwurf (Einzelplan 12) mit 162 Millionen Euro (2025 Soll: 213 Millionen Euro) rund 50,94 Millionen Euro weniger Mittel für den Ausbau digitaler Infrastrukturen zur Verfügung. Für dieses Jahr sind im Einzelplan 12 Haushaltsreste aus Vorjahren in Höhe von 273,72 Millionen Euro ausgewiesen. Einnahmen sind in dem Kapitel keine vorgesehen. Für Aktivitäten im Bereich der nationalen und internationalen Digitalpolitik sollen Digitalminister Wildberger weiterhin 5,66 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Für Leistungen an die Bundesnetzagentur zur Durchführung von TK-Aufträgen sind 15,5 Millionen Euro (2025: 14,8 Millionen Euro) vorgesehen. Für das Gigabitbüro des Bundes sind weiterhin 3,6 Millionen Euro veranschlagt. Keine Mittel für Umsetzung der 5x5G-Strategie eingeplant Die Zuweisungen und Zuschüsse sinken überwiegend. Für die Umsetzung der 5x5G-Strategie sind im Entwurf 2026 keine Mittel mehr eingeplant (2025: 5,95 Millionen Euro). Für Verwaltungsausgaben der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) stehen 21,2 Millionen Euro (2025: 18,6 Millionen Euro) bereit. Für die Entwicklung und Erprobung neuer softwaregestützter Netztechnologien stehen statt 4,2 Millionen Euro an Zuschüssen nur noch 800.000 Euro bereit. Auch für die Förderung eines verkehrsübergreifenden Mobilitätssystems auf Grundlage des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens sinken die Zuschüsse von rund 45,47 Millionen Euro auf nun 37,01 Millionen Euro. Bei Forschung zu Drohnen und Lufttaxis wird gekürzt In der Titelgruppe 01 „Digitale Innovationen“ sind Ausgaben in Höhe von rund 58,79 Millionen Euro (2025: 91,35 Millionen Euro) ausgewiesen. Kürzungen betreffen hier unter anderem den Bereich „Innovative Anwendungen von künstlicher Intelligenz“: Während 2025 noch 49,35 Millionen Euro zur Verfügung standen, sollen es 2026 nur noch 20 Millionen Euro sein. Ebenfalls gekürzt wird bei Zuschüssen für innovative Forschung im Bereich unbemannter Luftfahrt wie Drohnen und Lufttaxis, für die die Zuschüsse mit 500.000 Euro im Vergleich zu 3,7 Millionen im Soll 2025 deutlich niedriger ausfallen. (lbr/hau/25.09.2025)
As the UK’s Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI) proposes reforms to its civil enforcement processes for financial sanctions and geopolitical developments impacting sanctions regimes continue at pace, sanctions remain a key area of focus not only for UK regulators in the context of enforcement, but also in a number of cases before the English Courts.
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. September 2025, über Wahlvorschläge zur Besetzung von fünf Gremien abgestimmt. Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung: Die Fraktionen von CDU/CSU, AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten Wahlvorschläge (21/1758, 21/1759, 21/1760 neu) für die Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ gemäß § 4 des Entsorgungsfondsgesetzes vorgelegt. Gewählt wurden bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion (21/1758): CDU/CSU: Mitglieder: Olav Gutting, Dr. Andreas Lenz, Dr. Klaus Wiener; Stellvertretung: Mark Helfrich, Alexander Engelhard, Fabian Gramling; AfD: Mitglieder: Peter Boehringer, Georg Schroeter; Stellvertretung: Jürgen Koegel, Rainer Groß; SPD: Mitglieder: Dunja Kreiser, Michael Thews; Stellvertretung: Nadine Heselhaus, Bettina Hagedorn. Einstimmig gewählt wurden (21/1759): Bündnis 90/Die Grünen: Mitglied: Katharina Beck; Stellvertretung: Harald Ebner. Einstimmig gewählt wurden (21/1760 neu): Die Linke: Mitglied: Christian Görke; Stellvertretung: Jörg Cezanne. Zweck des Fonds ist es, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der entstandenen und künftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zu sichern. Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die mit der Erfüllung des Stiftungszwecks und den Aufgaben des Fonds verbunden sind. Das Kuratorium kann sich dabei von der Deutschen Bundesbank beraten lassen. Es überwacht die Tätigkeiten des Vorstands. Das Kuratorium besteht aus Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Die Anzahl der Mitglieder des Bundestages ist die kleinstmögliche, bei der jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann, die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden und bei der die Zusammensetzung des Plenums widergespiegelt wird. Sie überschreitet nicht die Anzahl der Vertreter der Bundesregierung. Die Mitglieder werden für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Bundesstiftung Bauakademie: Die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und SPD hatten Wahlvorschläge (21/1761) für die Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der Bundesstiftung Bauakademie vorgelegt. Gewählt wurden bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion: CDU/CSU: Mitglied: Michael Kießling; Stellvertretung: Stephan Stracke, Dr. Katja Strauss-Köster; AfD: Mitglied: Volker Scheurell; Stellvertretung: Dr. Götz Frömming; SPD: Mitglied: Hendrik Bollmann; Stellvertretung: Dr. Franziska Kersten. Die Stiftung Bauakademie soll als Trägerorganisation für den Wiederaufbau des Gebäudes der Berliner Bauakademie fungieren. Das Gebäude war nach dem Entwurf des preußischen Baumeisters Karl Friedrich Schinkel von 1832 bis 1836 auf dem Gelände des ehemaligen Packhofes für zwei preußische Behörden errichtet worden. Es brannte bei einem Bombenangriff am 3. Februar 1945 aus. Die Bauakademie soll an alter Stelle im Zentrum Berlins gegenüber vom Stadtschloss/Humboldtforum wieder aufgebaut werden. Im November 2016 hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages für die Finanzierung des Wiederaufbaus der Bauakademie 62 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zollfahndungsgremium: Die Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten Wahlvorschläge (21/1762, 21/1763, 21/1764) zur Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes vorgelegt. Gewählt wurden bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion (21/1762): CDU/CSU: Anja Karliczek, Carl-Philipp Sassenrath, Mechthilde Wittmann; AfD: Hauke Finger, Kay Gottschalk; SPD: Michael Thews, Ingo Vogel. Einstimmig gewählt wurde (21/1763): Bündnis 90/Die Grünen: Lukas Benner. Einstimmig gewählt wurde (21/1764): Die Linke: Katrin Fey. Das Gremium besteht aus neun vom Deutschen Bundestag bestimmten Abgeordneten. Es wird vom Bundesfinanzministerium in Abständen von höchstens sechs Monaten über die Durchführung von besonderen Maßnahmen der Gefahrenabwehr unterrichtet. Vor allem über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten solcher Maßnahmen sowie über die Benachrichtigung betroffener Personen soll dem Gremium berichtet werden. Die Wahlen zu diesem Gremium sollten bereits am 26. Juni 2025 stattfinden, waren damals aber von der Tagesordnung abgesetzt worden. Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas: CDU/CSU (21/1765), AfD (21/1766), SPD (21/1767), Bündnis 90/Die Grünen (21/1768) und Die Linke (21/1769) hatten Vorschlagslisten zur Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ vorgelegt. Einstimmig gewählt wurden (21/1765): CDU/CSU: Dr. Ottilie Klein, Andrea Lindholz, Dr. Mathias Middelberg. Nicht gewählt wurden (21/1766): AfD: Nicole Hess, Sven Wendorf. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Wahlvorschlag ab. Gewählt wurden bei Gegenstimmen der AfD (21/1767): SPD: Nancy Faeser, Dirk Wiese. Gewählt wurde bei Gegenstimmen der AfD (21/1768): Bündnis 90/Die Grünen: Marlene Schönberger. Gewählt wurde bei Gegenstimmen der AfD (21/1769): Die Linke: Bodo Ramelow. Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Es bestellt den Direktor und den Beirat. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Land Berlin, der Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V., der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Jüdische Gemeinde zu Berlin, das Jüdische Museum Berlin, die Stiftung Topographie des Terrors und die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland entsenden ihre Vertreterinnen und Vertreter. Bundesstiftung Magnus Hirschfeld: Gewählt wurden schließlich auch Mitglieder des Kuratoriums der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“. Dazu lagen Wahlvorschläge von CDU/CSU (21/1770), AfD ( 21/1771), SPD ( 21/1772), Bündnis 90/Die Grünen ( 21/1773) und Die Linke ( 21/1774) vor. Einstimmig gewählt wurden (21/1770): CDU/CSU: Mitglieder: Melanie Bernstein, Ralph Edelhäußer, Dr. Jan-Marco Luczak; Stellvertretung: Norbert Maria Altenkamp, Dr. Hülya Düber, Mechthild Heil. Nicht gewählt wurden (21/1771): AfD: Mitglieder: Nicole Höchst, Beatrix von Storch; Stellvertretung: Peter Bohnhof, Knuth Meyer-Soltau. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Wahlvorschlag ab. Gewählt wurden bei Gegenstimmen der AfD (21/1772): SPD: Mitglieder: Falko Droßmann, Carmen Wegge; Stellvertretung: Hakan Demir, Helge Lindh. Gewählt wurden bei Gegenstimmen der AfD (21/1773): Bündnis 90/Die Grünen: Mitglied: Nyke Slawik; Stellvertretung: Max Lucks. Gewählt wurden bei Gegenstimmen der AfD (21/1774): Die Linke: Mitglied: Maik Brückner; Stellvertretung: Charlotte Antonia Neuhäuser. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um vor allem die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Mirschfeld (1868 bis 1935) sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken. Das Kuratorium unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. (eis/ste/vom/25.09.2025)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. September 2025, über eine Reihe von Vorlagen entschieden: Klimaneutralität: Mit der Mehrheit aller übrigen Fraktion abgelehnt hat der Bundestag einen Antrag der AfD (21/1755) für eine Stellungnahme im Hinblick auf Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu einem Vorschlag für eine EU-Verordnung, mit der die EU-Verordnung 2021 / 1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität (Ratsdokument 11184 / 25) geändert werden soll. Der Vorschlag der EU-Kommission, die bestehende Klimagesetzgebung der EU durch ein Klimaziel für das Jahr 2040 zu ergänzen, verstößt nach Ansicht der AfD-Fraktion gegen die Rechtsgrundlagen der Europäischen Union. Der Bundestag solle der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union daher eine Subsidiaritätsrüge übermitteln, fordert die Fraktion. Einige Ziele der Verordnung, darunter Regulierungen zur Energieeffizienz und zu CO-Senken im Naturraum seien „in erheblicher Weise, wenn nicht gar ausschließlich, auf nationalstaatlicher Ebene regelbar“, argumentiert die Fraktion. Zudem gingen die vorgesehenen Maßnahmen über das für die Klimaschutzziele „erforderliche Maß hinaus“, heißt es im Antrag. Mit einer schnelleren Emissionsabsenkung in der EU ließen sich „nicht nennenswert klimatische Änderungen beeinflussen“. Gleichzeitig entstünden den betroffenen juristischen und natürlichen Personen, insbesondere in „EU-Nettozahlerstaaten wie Deutschland“, ein „substanzieller materieller Mehraufwand“ und „unangemessene beziehungsweise unverhältnismäßige Beschränkungen“. Die Verordnung widerspreche sowohl dem Subsidiaritätsprinzip als auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die EU-Kommission hat bereits im Februar 2024 eine Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen um 90 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 als Ziel vorgeschlagen. Dieser Vorschlag basiert auf einer wissenschaftlichen Bewertung durch den Europäischen Wissenschaftlichen Beirat für Klimawandel sowie auf einer umfassenden Folgenabschätzung. Laut dieser gilt eine Minderung um 90 bis 95 Prozent bis 2040 als am geeignetsten, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und gleichzeitig die Vorgaben des Übereinkommens von Paris einzuhalten. Grundlage für eine Stellungnahme ist Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon (2007). Das Protokoll regelt die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. In Artikel 6 heißt es: "Die nationalen Parlamente oder die Kammern eines dieser Parlamente können binnen acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Übermittlung eines Entwurfs eines Gesetzgebungsakts in den Amtssprachen der Union in einer begründeten Stellungnahme an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darlegen, weshalb der Entwurf ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Dabei obliegt es dem jeweiligen nationalen Parlament oder der jeweiligen Kammer eines nationalen Parlaments, gegebenenfalls die regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen zu konsultieren." Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die EU nur Sachverhalte regeln soll, die auf nationaler Ebene nicht geregelt werden können. Petitionen: Angenommen wurden zudem acht Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten worden sind. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 34 bis 41 (21/1714, 21/1715, 21/1716, 21/1717, 21/1718, 21/1719, 21/1720, 21/1721). Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze beim Arbeitslosengeld Darunter findet sich auch eine Petition mit der Forderung nach einer Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze beim Arbeitslosengeld. Zur Begründung wird angeführt, dass der Mindestlohn seit seiner Einführung immer wieder erhöht worden sei. Die Hinzuverdienstgrenze beim Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) bleibe dagegen seit vielen Jahren bei 165 Euro monatlich. Aus Sicht des Petenten ist es nicht nachvollziehbar, weshalb es hier nicht ebenfalls zu einer Erhöhung kommt. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 17. September 2025 verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als „Material“ zu überweisen, „soweit es um eine Reform der Hinzuverdienstgrenzen geht“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition mit der erwähnten Einschränkung „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Aktueller Freibetrag liegt bei 165 Euro im Monat In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass das Arbeitslosengeld als Entgeltersatzleistung an die Stelle des Arbeitsentgelts tritt, das die oder der Arbeitslose wegen Beschäftigungslosigkeit nicht erzielen kann. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit stehe einem Anspruch auf Arbeitslosengeld dann nicht entgegen, wenn die zeitliche Inanspruchnahme hierdurch 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht. Es sei jedoch nicht gerechtfertigt, „ohne Rücksicht auf die Höhe eines erzielten Nebeneinkommens eine ungekürzte Leistung zu zahlen“. Das aus der Erwerbstätigkeit erzielte Nettoeinkommen werde daher auf die Höhe des Arbeitslosengeldes angerechnet, soweit es den Freibetrag von 165 Euro im Monat übersteigt. Anreiz zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung Die gesetzlichen Regelungen böten Arbeitslosen einerseits die Möglichkeit, durch eine Nebenerwerbstätigkeit den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechtzuerhalten und damit auch die Chancen für eine berufliche Wiedereingliederung zu erhöhen, schreibt der Ausschuss. Sie ermöglichten ihnen andererseits auch, das Arbeitslosengeld durch einen Nebenverdienst in angemessenen Grenzen aufzubessern. Die Begrenzung des anrechnungsfreien Einkommens solle jedoch verhindern, dass Bezieher von Arbeitslosengeld zusammen mit dem Nebenverdienst ein Gesamteinkommen erzielen, das ihr früheres Nettoeinkommen annähernd erreicht oder sogar übersteigt und somit der Anreiz zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung, und damit zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, beeinträchtigt wird. Gleichwohl, so heißt es weiter, sei die Eingabe geeignet, in die politischen Diskussionen und Überlegungen zur Überprüfung einer angemessenen Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze beim Arbeitslosengeld einbezogen zu werden. (hau/ste/25.09.2025)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. September 2025, eine Reihe von Vorlagen zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Asylsuchende: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Regelmäßig und zeitnah Zahlen über Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden bereitstellen" (21/1743) vorgelegt, der federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden soll. Zahnärztliche Versorgung: In einem weiteren Antrag fordert die AfD-Fraktion "Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung" (21/1744). Auch dieser Antrag soll zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. E-Rezept: "Entbürokratisierung des E-Rezepts – Angabe der Berufsbezeichnung im E-Rezept-Datensatz streichen" lautet der Titel eines Antrags (21/1745), den die AfD-Fraktion eingebracht hat. Er soll zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) solle dahingehend geändert werden, dass bei elektronisch ausgestellten Verschreibungen die Angabe der Berufsbezeichnung der verschreibenden Person entfallen kann, sofern diese durch die qualifizierte elektronische Signatur und die Telematikinfrastruktur zweifelsfrei identifizierbar ist, schreibt die Fraktion. Gegenüber den Krankenversicherungen und Apotheken müsse eine verbindliche und einheitliche Auslegung der geänderten Regelung gewährleistet werden, um Fehlinformationen, Retaxierungen und Rückläufer zu vermeiden, heißt es in dem Antrag. Die Pflicht zur Angabe der Berufsbezeichnung der verschreibenden Person erweise sich als fehleranfällig und praxisfern. Es komme vermehrt zu Rückweisungen durch Apotheken mit Verweis auf angeblich unzulässige oder falsch kodierte Berufsbezeichnungen, erklärt die Fraktion in der Begründung des Antrags. In der Folge würden Verordnungen nicht beliefert und müssen durch die ausstellende Praxis korrigiert werden, was zusätzliche Arbeit verursache und die Versorgung der Patienten verzögere. Bürokratieabbau im Gesundheitswesen: "Beschleunigung der Umsetzung der Maßnahmen aus dem ,Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen' vom 30. November 2023" lautet der Titel eines weiteren Antrags der AfD-Fraktion (21/1746), der ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten werden soll. Die AfD-Fraktion fordert darin einen die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die noch offenen Vorschläge aus dem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2023 schnellstmöglich umgesetzt werden. Zu den Vorschlägen gehören demnach die Vereinfachung der Dokumentationspflichten, die Optimierung von Abrechnungsverfahren, die Förderung der Interoperabilität digitaler Systeme, die Entlastung des medizinischen Fachpersonals, die Verbesserung von Genehmigungsverfahren, die Vereinfachung der Vergütungssysteme, die Vereinheitlichung der Prüfungen durch den medizinischen Dienst (MD) und die Abschaffung der Abrechnungsprüfungen in der stationären Kinder- und Jugendmedizin. Herzgesundheit: In einem weiteren Antrag (21/1747), den die AfD-Fraktion vorgelegt hat, werden "Maßnahmen zur Förderung der Herzgesundheit" verlangt. Auch hier soll der Gesundheitsausschuss die federführende Beratung übernehmen. Arzt- und Facharztausbildung: Die AfD-Fraktion will die "ärztliche Ausbildung und Weiterbildung zum Facharzt bei Ambulantisierung der Versorgung sicherstellen und weiterentwickeln". Ihr Antrag (21/1748) soll federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden. Mortalitätsregister: Darüber hinaus schlägt die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/1749) die Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke vor. Der Antrag soll an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Zuwanderung ins Gesundheitssystem: "Zuwanderung ins Gesundheitssystem begrenzen – Zurückführung der medizinischen Versorgung von Ausländern auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum (Orientierung am dänischen Modell)" lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/1750), der an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden soll. Digitalisierung im Gesundheitswesen: Die AfD-Fraktion hat einen weiteren Antrag mit dem Titel "Digitalisierung und Bürokratieabbau im Gesundheitswesen – Effiziente Versorgung durch strukturelle Reformen stärken" (21/1751) vorgelegt. Der Antrag soll zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Ersthelfer-Alarmierungssysteme: Die AfD-Fraktion hat zudem einen Antrag mit dem Titel "Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung smartphonebasierter Ersthelfer-Alarmierungssysteme" (21/1752) vorgelegt. Auch dieser Antrag soll federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden. Bauwende: "Bauwende jetzt – Stadtumbau sozial, demokratisch und nachhaltig planen und gestalten" lautet der Titel eines Antrags (21/1753), den die Fraktion Die Linke eingebracht hat. Vorgesehen ist, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zu überweisen. Umbau müsse vor dem Neubau von Gebäuden Vorrang haben, heißt es in dem Antrag, in dem auch Maßnahmen zur Behebung des Leerstands gefordert werden. „Bundesweit stehen circa 1,9 Millionen Wohnungen leer und allein in den sieben größten Städten sind 8,11 Millionen Quadratmeter Bürofläche ungenutzt“, schreiben die Abgeordneten. Zusätzlich würden bundesweit schätzungsweise 550.000 Wohnungen als Ferienunterkünfte zweckentfremdet. Daher müsse die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen zur Mobilisierung dieser Raumpotenziale stärken, die kommunalen Verwaltungen in die Lage versetzen, diese umzusetzen und Investitionen über die Städtebauförderung auf den Weg bringen. Zur Sicherung des Baubestandes sollten kommunale Abrissstopps vereinfacht sowie kommunale Umbauprogramme für bezahlbaren Wohnraum gestärkt werden. Außerdem werden ein Bodenpreisdeckel, eine Bodenwertzuwachssteuer sowie die Ertüchtigung kommunaler Vorkaufs- und Eingriffsrechte verlangt. Der Bundesregierung wirft die Fraktion vor, mit dem geplanten „Bau-Turbo“ zur Beschleunigung von Verfahren in Wirklichkeit die Bodenspekulation anzuheizen. „Statt dem schnellen Bau von günstigem Wohnraum folgt damit die planlose Versiegelung von Äckern und Grünflächen, die ökologisch und städtebaulich problematische Zersiedelung der Stadtränder und des ländlichen Raums sowie der Verlust öffentlicher Räume“, wird kritisiert. Problematisch sei auch die Schwächung der kommunalen Planungshoheit. Deutsche Bahn: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel "Mitglieder des Deutschen Bundestag aus Aufsichtsräten bei der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft und der Autobahn GmbH des Bundes dauerhaft abberufen" (21/1754) vorgelegt. Die Vorlage soll zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen werden. Gewählte Abgeordnete des Bundestags seien einzig ihrem Gewissen unterworfen, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrem Antrag. Mitglieder von Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften und GmbHs seien jedoch keinesfalls einzig ihrem Gewissen unterworfen, sondern den Bestimmungen des Aktiengesetzes beziehungsweise des GmbH-Gesetzes. Sie seien zur Verschwiegenheit über Interna der Aktiengesellschaft oder GmbH verpflichtet. Dies kann aus Sicht der AfD-Fraktion dazu führen, „dass Mitglieder des Bundestages ihren Kontrollauftrag gegenüber Regierung, Verwaltung und Beteiligungen nicht vollumfänglich wahrnehmen können“. Da ihnen als Mitglieder eines Aufsichtsrats de jure alle relevanten Vorgänge bekannt sein müssten, dürften sie sich in der parlamentarischen Arbeit zu den die Deutsche Bahn AG oder die Autobahn GmbH des Bundes (Autobahngesellschaft) betreffenden Themen nicht mehr einlassen, weil sie sich geschäftsschädigend verhalten könnten. Die gleichzeitige Mitgliedschaft im Bundestag und in einem Organ einer in Bundesbesitz stehenden Gesellschaft könne zu einer möglichen Fallkonstellation führen, „dass Aufsichtsratsmitglieder schon deshalb eine parlamentarische Aufklärung und Kontrolle zu verhindern versuchen könnten, weil sie aus haftungsrechtlichen Gründen nicht gegen sich selbst als Organe der Gesellschaft vorgehen wollen und können“, heißt es in der Vorlage. Aufsichtsratsmitglieder, die von der Bundesregierung entsandt wurden und keine Abgeordnetenmandate innehaben, solle eine derartige Regelung nicht betreffen. Ein starkes Engagement von Finanz- und Verkehrsministerium über deren beamtete Staatssekretäre in den Aufsichtsräten von Deutscher Bahn AG und Autobahngesellschaft „bleibt erwünscht“, schreibt die AfD-Fraktion. Post- und Paketmärkte: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel "Gute Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb auf Post- und Paketmärkten sicherstellen – Zustellerinnen und Zusteller wirksam entlasten" (21/1756) vorgelegt, der federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden soll. Darin schreiben die Abgeordneten, dass die von der Bundesregierung geplante Entfristung des Paket-Boten-Schutzgesetzes, mit dem die so genannte Nachunternehmerhaftung über Ende 2025 hinaus weiterbestehen soll, „ein erster, notwendiger Schritt“ sei, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auch künftig zu verhindern. Er reiche jedoch „bei Weitem nicht aus“. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zum Schutz der Paketzustellerinnen und -zusteller für Pakete mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 Kilogramm die verpflichtende Zustellung durch zwei Personen ohne Ausnahmen vorschreibt. Die Ankündigung, im Nachgang zur Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes Verfahrenserleichterungen für Unternehmen der Kurier-, Express- und Paketbranche zeitnah zu prüfen, müsse so umgesetzt werden, dass keine sozialen oder ökologischen Standards herabgesetzt werden, heißt es in dem Antrag weiter. (vom/25.09.2025)