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Maßnahmenpaket gegen den Preisanstieg bei Kraftstoffen erörtert
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben dem Bundestag ihr sogenanntes "Kraftstoffmaßnahmenpaket" vorgelegt. Der Gesetzentwurf „zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (21/4744, Kraftstoffmaßnahmenpaket) stand am Donnerstag, 19. März 2026, in erster Lesung zur Debatte. Der Gesetzentwurf von Union und SPD (21/4744) gilt als eine Reaktion auf die deutlichen Preissteigerungen an den Tankstellen. Die Koalition plant zum einen, das Kartellrecht verschärfen. Zum anderen soll eine neue Regel auf den Weg gebracht werden, nach der Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen. Es ist vorgesehen, dass die abschließende Beratung in der Woche vom 23. März stattfinden soll. Am 27. März soll der Bundesrat darüber entscheiden. Initiativen der Opposition Das Parlament beriet darüber hinaus eine Reihe von Anträgen der Oppositionsfraktionen zum Thema. So will die AfD-Fraktion "Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten" (21/4750), Bündnis 90/Die Grünen will "Übergewinne abschöpfen und raus aus der fossilen Kostenfalle" (21/4747) und Die Linke fordert eine "sofortige Entlastung der Bevölkerung" (21/4748). Alle vier Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Strittig abgestimmt wurde die Federführung beim Antrag der Linken (21/4748). Die Koalition setzte sich mit Federführung beim Wirtschaftsausschuss gegen die Oppositionsfraktionen durch, die für eine Federführung beim Finanzausschuss gestimmt hatten. CDU/CSU: Kartellrecht wird nun nachgeschärft In der Debatte betonte Sepp Müller (CDU/CSU), die Koalitionsfraktionen legten nun „erste Maßnahmen“ vor, die gesetzlich geregelt werden sollten. Weitere könnten folgen, sollte der Krieg am Golf weiter andauern. „Wir führen mit dem Spritpreispaket das Österreich-Modell ein“, damit seien Preiserhöhungen an den Tankstellen nur noch einmal am Tag erlaubt. Diese dürften aber mehrfach pro Tag den Preis nach unten reduzieren. In der von den Koalitionsfraktionen eingesetzten Task Force sei deutlich geworden, dass die Mineralölkonzerne die Frage nicht beantwortet hätten, warum sich die Preise an den Tankstellen sofort erhöhten, sobald der Rohölpreis steige, aber, so wörtlich: "Warum sinkt nicht innerhalb von Stunden der Spritpreis an der Tankstelle, wenn der Ölpreis sinkt?" Deswegen werde das Kartellrecht nun nachgeschärft. „Wenn der Markt nicht funktioniert, schärfen wir hier nach“, sagte Müller. Das Kartellamt soll nun die Möglichkeit erhalten, die Preisbildung nicht nur zu hinterfragen, sondern gegebenenfalls auch in die Preisbildung einzuschreiten. „Denn das, was läuft, ist aktuell Preistreiberei durch die Mineralölkonzerne“, so Müller. SPD: Aus Krieg Profit zu schlagen ist unanständig Armand Zorn (SPD) schloss sich der Kritik an den Konzernen an. Er sagte: „Der Alltag der Menschen darf kein Spekulationsmodell sein. Eine faire Marge, ja, das ist in Ordnung. Aber aus Krieg Profit zu schlagen, das ist unanständig.“ Deutschland sei beim Anstieg der Spritpreise „Europameister“. Und Zorn rechnete vor: Am 13. März habe der Anstieg der Benzinpreise ohne Steuern und ohne Abgaben in Deutschland plus 28 Prozent betragen. In Belgien seien es 16 Prozent und in Slowenien zwei Prozent gewesen. Zorn: „Deswegen liegt der Verdacht weiter auf dem Tisch, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht." Wo wirtschaftliche Macht den Wettbewerb ersticke, müsse der Staat handeln. „Und diese Koalition macht das deutlich, indem wir heute ein Maßnahmenpaket auf den Weg bringen“, so Zorn. Ministerin: Koalition gibt eine marktwirtschaftliche Antwort Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (CDU), bremste diese Forderungen und reagierte zurückhaltend auf die Forderung nach weiteren Entlastungen von Verbrauchern und Unternehmen wegen der Preissprünge an Tankstellen. „Wir handeln mit Augenmaß. Was wir 20 Tage nach dem Krieg nicht brauchen, ist Aktionismus", sagte die Ministerin. Was jetzt gebraucht werde, seien gezielte steuernde Eingriffe, die Fairness und Transparenz in den Märkten garantierten. Mit dem Gesetzentwurf werde der Wettbewerb auf den Kraftstoffmärkten gestärkt. "Ja, wir vertrauen auf den Markt, aber wir sind nicht naiv“, sagte Reiche. Die Koalition gebe „eine marktwirtschaftliche Antwort auf die aktuellen Herausforderungen und ganz offensichtlichen Wettbewerbsdefizite“. AfD: Mobilität muss wieder bezahlbar werden Für Leif-Erik Holm (AfD) reichen die Maßnahmen der Regierung nicht aus. Die Verbraucher und Gewerbetreibenden brauchten schnelle Hilfe. Nichts von dem, was vorgeschlagen werde, könne den Spritpreis schnell herunterbringen. „Dabei wäre Abhilfe ganz schnell möglich“, sagte Holm und schlug Steuersenkungen auf Brennstoffe vor. „60 Prozent des Benzinpreises steckt sich der Finanzminister in die Tasche“, sagte Holm. Mobilität müsse wieder bezahlbar werden, und deshalb verlange die AfD-Fraktion, die Energiesteuer auf das EU-Minimum zu reduzieren, die CO2-Abgabe abzuschaffen und die Mehrwertsteuer zu senken. Grüne: Übergewinnsteuer ist bitter nötig Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die aktuelle Lage erinnere an die Situation im Jahr 2022, als bereits einmal wegen eines Krieges die Brennstoffpreise rasant anstiegen und die Ampelregierung Maßnahmen dazu ergriff. Auch damals sei das Kartellrecht angepasst worden, jedoch seien die „Übergewinne“ auch abgeschöpft worden. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) habe die Übergewinnsteuer erhoben. Auch aktuell entstünden durch die hohen Preise Übergewinne, und deswegen sei die Übergewinnsteuer "wie 2022 bitter nötig“. Zudem forderte Beck die Auszahlung des Klimageldes. Die Preise im öffentlichen Personennahverkehr müssten bezahlbar gehalten werden, wozu die dauerhafte Anhebung des Bundeszuschusses für das Deutschlandticket nötig sei. Linke: Übergewinne jetzt besteuern Auch Ines Schwerdtner (Die Linke) forderte die Einführung einer Übergewinnsteuer. „Die Ölpreise steigen, die Spritpreise und Gaspreise steigen, das Heizen wird teurer und am Ende auch der Einkauf im Supermarkt“, sagte sie. Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen wüssten bereits heute nicht mehr, wie sie die Rechnungen an der Tankstelle bezahlen sollen. Der Bundesregierung warf Schwerdtner vor, „die Mineralölkonzerne schon wieder Kasse machen zu lassen“. Es reiche nicht aus, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, das Kartellamt anzurufen und die Mineralölkonzerne zu befragen: „Wir müssen jetzt die Übergewinne besteuern.“ Außerdem verlangte Schwerdtner die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets, damit „Bus und Bahn wieder bezahlbar“ würden und mehr Menschen mobil blieben. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Konkret plant die Bundesregierung, dass Tankstellen nach österreichischem Vorbild künftig die Preise für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden, heißt es in dem Entwurf. Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden. Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden. Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Bei auffällig starken Preisanstiegen sollen die Unternehmen darlegen, dass diese tatsächlich durch höhere Kosten entstanden sind. Dadurch soll es für Kartellbehörden deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (21/4750) die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der für das Szenario einer signifikanten und längerfristigen Verknappung des globalen Öl- und LNG-Angebots ein umfassendes Entlastungspaket aktiviert“. Aufgrund des „Regionalkonflikts zwischen den USA, Israel und dem Iran und der Angriffe des Iran oder seiner verbündeten Milizen auf die kritische Öl- und Gasinfrastruktur im Nahen Osten wie zuletzt in Saudi-Arabien“ sei die globale Energieversorgung „nachhaltig gestört“, was zu steigenden Preisen für Öl und Gas geführt habe. Um weitere Preisanstiege zu vermeiden, solle die Umsatzsteuer zeitlich begrenzt auf Erdgas, Fernwärme sowie auf Benzin, Diesel und Strom auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert werden. Außerdem sei die Stromsteuer dauerhaft an das EU-rechtliche Minimum für alle Verbrauchergruppen anzupassen. Die nationale CO2-Bepreisung solle sofort abgeschafft werden, und auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung für eine Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) einsetzen, um durch „gezielte marktstützende Eingriffe wie die Ausweitung der Menge an ausgegebenen Zertifikaten eine deutliche Senkung des CO2-Zertifikatepreises zu erwirken oder alternativ den Emissionsrechtehandel vollständig abzuschaffen“. Antrag der Grünen Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (21/4747) die Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne sowie weitere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher vor hohen Energiekosten. Die Antragsteller argumentieren, dass der neue Krieg im Nahen Osten erneut zeige, „wie teuer fossile Abhängigkeit ist“. Öl- und Gaspreisschocks sorgten für steigende Preise, verschärften Ungleichheit und belasteten den Wirtschaftsstandort. „Energiepreisschocks sind Verteilungskonflikte“, schreiben die Grünen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, wie im Jahr 2022 – nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine – eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne einzuführen. Damals hätten sich die Konzerne mit erhöhten Krisenaufschlägen bei ihren Profiten auf Kosten der Bevölkerung bereichert. Bereits durch die Ankündigung der Abschöpfung von Übergewinnen könne eine dämpfende Wirkung auf die aktuellen überschießenden Preiserhöhungen erwartet werden, heißt es in dem Antrag. Außerdem soll die Stromsteuer für alle auf das europäisch mögliche Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt und ein Solarbonus aufgesetzt werden, mit dem Haushalte und Betriebe von bis zu 600 Stunden im Jahr kostenlosen Solarstrom „unbürokratisch profitieren können“. Um Mobilität bezahlbar und für alle Verbraucher möglich zu machen, fordern die Grünen die dauerhafte Anhebung des Bundeszuschusses für ein Deutschlandticket und die Einführung der kostenlosen Mitnahme von Kindern und Jugendlichen für alle Personen. Außerdem sollen Lösungen für ein Sozialticket erarbeitet werden, um „Menschen mit weniger finanziellen Mitteln auf Dauer bezahlbare Mobilität zu ermöglichen“. Antrag der Linken Nach Ansicht der Linken ist es nicht akzeptabel, dass Energiekonzerne mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran und der dadurch verursachten Energiekrise hohe Gewinne erzielen, „während die Bevölkerung und verschiedenste Industriezweige den Preis dafür zahlen“. In ihrem Antrag (21/4748) fordert die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) nach Vorbild des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes von 2022 vorzulegen und sich auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der G7-Staaten für die Einführung eines internationalen Preisdeckels auf Mineralöl sowie mineralölbasierte Kraftstoffe einzusetzen. Außerdem solle das 9-Euro-Ticket wieder eingeführt werden statt des aktuell geltenden 63-Euro-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für Menschen mit geringem oder keinem eigenen Einkommen (Schüler, Studierende, Auszubildende, Senioren) fordert die Linke ein „Null-Euro-Ticket“. Volljährigen Personen „mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland“ solle ein einmaliges, einkommensteuerpflichtiges und daher progressiv wirkendes Energiekrisengeld in Höhe von 150 Euro ausgezahlt werden. Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, verlangt die Fraktion die Einführung eines allgemeinen Tempolimits mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern auf deutschen Autobahnen sowie ein Klimaschutzprogramm 2026, „das den Ausbau von erneuerbaren Energien, Elektromobilität, Wärmepumpen sowie von Energienetzen und des ÖPNV maßgeblich vorantreibt“. (nki/ste/19.03.2026)
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EuGH zur Schienenmaut im Nahverkehr: Berechnungsregeln für Trassenpreise sind unionsrechtswidrig
Zur Nutzung des Schienennetzes der Deutschen Bahn müssen Verkehrsunternehmen Entgelte zahlen. Die Berechnung ist für den Nahverkehr genau geregelt. Diese starre Methode verstößt gegen EU-Recht, so der EuGH. Tickets könnten bald teurer werden.
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Freier Strandzugang: Der Parkplatz darf trotzdem kosten
Das VG Oldenburg hat entschieden, dass die Gemeinde Wangerland strandnahe Parkplätze kostenpflichtig machen darf. Die Gebühren schränkten den freien Strandzugang nicht ein und stellten keine unzulässige "Strandgebühr durch die Hintertür" dar.
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Drogen, gefälschte Ausweise, ausgespähte Kontodaten: "Crimenetwork"-Betreiber muss lange ins Gefängnis
Im Prozess um die große illegale Internetplattform "Crimenetwork" hat das LG Gießen den Betreiber zu 7 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt – unter anderem wegen des "gemeinschaftlichen bandenmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge".
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21/4833: Antrag Technologische Souveränität durch deutsches Fachwissen sichern - Staatliche Koordination für ein europäisches KI-Kooperationsprojekt nach Vorbild von Airbus (PDF)
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21/4835: Antrag Zeitnahe Arzttermine für alle ermöglichen - Gute ambulante Versorgung flächendeckend gewährleisten (PDF)
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21/4834: Antrag Reform der betrieblichen Altersvorsorge durch ein digitales Standardfondsmodell (PDF)
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21/4832: Kleine Anfrage Startup- und Skalierungsfinanzierung - Unterlegung der Investitionsziele mit konkreten Maßnahmen (PDF)
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21/4831: Kleine Anfrage Auswahlkriterien und regionale Verteilung der Sportmilliarde im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) (PDF)
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21/4830: Kleine Anfrage Arbeits‑, Sicherheits‑ und Kontrollstandards in der internationalen Seeschifffahrt: Umsetzung der Maritime Labour Convention 2006, SOLAS, ISM‑Code sowie Maßnahmen gegen Billigflaggen und Schattenflotten (PDF)
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21/4829: Kleine Anfrage Stand und Steuerung des Glasfaser-, Mobilfunk- und satellitengestützten Breitbandausbaus in Deutschland (PDF)
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21/4828: Kleine Anfrage Implikationen der bevorstehenden spanischen Legalisierungsoffensive für die Bundesrepublik Deutschland (PDF)
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21/4827: Kleine Anfrage Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht (PDF)
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21/4818: Kleine Anfrage Unternehmensaufgaben in Mittelstand und Handwerk (PDF)
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21/4817: Kleine Anfrage Pläne für eine europäische KI-Gigafabrik in Deutschland (PDF)
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AfD-Fraktion fordert Wiedereinstieg in die Kernkraft
Wirtschaft und Energie/Antrag Die AfD fordert den Wiedereinstieg in die Kernkraft. Die Bundesregierung müsse unverzüglich den Stopp des Rückbaus der deutschen Kernkraftwerke veranlassen, heißt es in einem Antrag der Fraktion.
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Schatzsuche bei den Banken: Erben kommen oft nur schwer an ihr Geld
Viele Erben wissen nicht, wo der Verstorbene überall ein Bankkonto hat. Und die Geldinstitute machen ihnen den Nachweis ihrer Ansprüche oft übermäßig schwer. Experten fordern eine Gesetzesänderung.
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Client alert: EIOPA public consultation on supervision of (re)insurance undertakings owned by private equity firms
On 3 February 2026, the European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) launched a public consultation on a draft supervisory statement concerning the authorisation and ongoing supervision of (re)insurance undertakings owned or influenced by private equity (PE) firms.
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Geplatzter Asyl-Deal: Ruanda will 100 Millionen Pfund von London
Die britische Regierung wollte irregulär Eingereiste nach Ruanda ausfliegen, hatte den umstrittenen Deal später aber gekündigt. Er war teuer und brachte nichts. Doch das Drama ist nicht vorbei, Ruanda will Geld sehen. In Den Haag hat nun das Schiedsverfahren begonnen.
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Neue China-Kommission des Bundestages hat sich konstituiert
Im Bundestag hat sich am Donnerstag, 19. März 2026, die "Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China" (China-Kommission) unter Leitung des CDU-Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, konstituiert. Ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende sowie die Stellvertretung wurden noch nicht bestimmt. Der Bundestag hatte die Einsetzung dieser Kommission am 13. November 2025 auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/2719) beschlossen. Die AfD hatte mit der Koalition für die Einsetzung gestimmt, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten sich enthalten. Der Kommission gehören keine Bundestagsabgeordneten an, sondern Vertreter von Verbänden, Forschungsinstitutionen und Gewerkschaften. Auftrag der Kommission Die Kommission soll laut Einsetzungsbeschluss prüfen, wie die deutschen Energie- und Rohstoffimporte verbessert werden können und ob Änderungen im Außenwirtschaftsrecht notwendig sind. Möglichst im Konsens soll die Kommission Handlungsoptionen formulieren, die gegebenenfalls in Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden können. Dabei soll sie die "Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit" und die darauf aufbauende Empfehlung der Europäischen Kommission zu Technologiebereichen, die für die wirtschaftliche Sicherheit der EU bedeutsam sind und einer weiteren Risikobewertung unterzogen werden sollen, "angemessen berücksichtigen". Dem Auftrag zufolge soll sich die Arbeit der Kommission auf die Untersuchung von Wertschöpfungsketten vor allem bei Energie- und Rohstoffimporten konzentrieren. Untersucht werden sollen auch der Exportumfang, der Absatz der Industrie, die Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen im Ausland und die staatliche Absicherung von Auslandsinvestitionen. Sie soll ferner Investitionen und Investitionsmöglichkeiten chinesischer Investoren in die kritische Infrastruktur Deutschlands sowie in sicherheitsrelevante Industrien beleuchten und Risiken und Risikovermeidung bei der "Verwendung von Technologien nicht vertrauenswürdiger Hersteller in kritischen Infrastrukturen" unter die Lupe nehmen. Darüber hinaus soll die Kommission vergleichbare Beziehungen anderer Länder wie Japan zu China untersuchen und den ökonomischen und rechtlichen Möglichkeiten einer Strategie des "De-Risking" auf den Grund gehen. Damit ist der Abbau von "problematischen Abhängigkeiten" ebenso gemeint wie die Verringerung der Gefahr wirtschaftlichen Zwangs als politisches Instrument bei bestimmten Importgütern und in Bezug auf einzelne Export- oder Absatzmärkte. Auch die Risiken durch Forschungs- und Innovationskooperationen sollen im Sinne einer stärkeren Forschungssicherheit untersucht werden. Konkrete Handlungsoptionen für die nationale wie für die EU-Ebene sollen auf diesen Untersuchungen aufbauen. Mitglieder der Kommission Der Kommission gehören an: Prof. Dr. Dr. Thomas Lengauer, Vizepräsident der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina als Vertreter der "Allianz der Wissenschaftsorganisationen"; Dr. Cora Jungbluth, Senior Expert China and Asia Pacific des Europa-Programms als Vertreterin der Bertelsmann-Stiftung; Friedolin Strack, Co-Bereichsleiter Internationales beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sowie Sprecher der Geschäftsführung des Asien-Pazifik-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft (APA) als Vertreter des BDI; Michael Laha, Senior Research Fellow beim Zentrum für Geopolitik, Geoökonomie und Technologie als Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP); Dr. Volker Treier, Außenwirtschaftschef und Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Vertreter der DIHK; Dr. Michael Stephan, Mitglied der Geschäftsführung des Deutschen Instituts für Normung (DIN) für den Geschäftsbereich International Affairs als Vertreter des DIN; Frederik Moch, Leiter der Abteilung Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als Vertreter des DGB; Jürgen Matthes, Leiter des Themenclusters Internationale Wirtschaftspolitik, Finanz- und Immobilienmärkte beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) als Vertreter des IW; Prof. Dr. Julian Hinz, Professor für Internationale Volkswirtschaftslehre an der Universität Bielefeld und Leiter des Forschungszentraums Handelspolitik am Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) als Vertreter des IfW Kiel; Dr. Mikko Huotari, Direktor des Mercator Institute für China Studies (MERICS) mit Forschungsschwerpunkten "Chinas innere und wirtschaftliche Entwicklung sowie Außenpolitik" und "Chinesisch-europäische Beziehungen und geoökonomischer Wettbewerb" als Vertreter des MERICS; Dr. Nadine Godehardt, Senior Associate in der Forschungsgruppe Asien der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) Brüssel als Vertreterin der SWP; Dr. Ben Schreer, Leiter des Berliner Büros von "The International Institute für Strategic Studies-Europe" (IISS-Europe) und verantwortlich für die Bereiche Verteidigung, Technologie und zukünftige Konflikte als Vertreter des IISS Europe; Prof. Dr. Bettina Peters, stellvertretende Leiterin des Forschungsbereichs Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik als Vertretern des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung. Anhörungen, Forschungsaufträge, Unterrichtung des Bundestages Die Kommission darf Sachverständige, Interessenvertreter und Betroffene zu öffentlichen Anhörungen einladen, wissenschaftliche Expertisen und Gutachten einholen sowie Forschungsaufträge vergeben. Sie kann auch zu thematischen Schwerpunkten Arbeitsgruppen einsetzen. Das Expertengremium soll dem Bundestag jährlich seine Prüfungsergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen. Außerdem ist vorgesehen, dass die Kommission den Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages halbjährlich über den Stand ihrer Arbeit unterrichtet. (vom/19.03.2026)
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