Aktuelle Nachrichten
BGBl. 2025 I Nr. 140
Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung AA vom 04. Juni 2025
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BGBl. 2025 I Nr. 126
Erste Verordnung zur Änderung der Bekanntgabeverordnung vom 30. April 2025
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
BGBl. 2025 I Nr. 107
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vom 03. April 2025
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
BGBl. 2025 I Nr. 105
Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung vom 31. März 2025
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
BGBl. 2025 I Nr. 63
Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte vom 25. Februar 2025
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
BGBl. 2024 I Nr. 391
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Feinwerkmechaniker-Handwerk vom 02. Dezember 2024
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
BGBl. 2024 I Nr. 390
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallbauer-Handwerk vom 02. Dezember 2024
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
Minister Dobrindt und Ministerin Alabali Radovan stellen sich den Fragen
Die erste Sitzungswoche des neuen Jahres beginnt am Mittwoch, 14. Januar 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan (SPD) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (vom/29.12.2025)
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Fragestunde am 14. Januar
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 14. Januar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (vom/29.12.2025)
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VI ZR 165/23, Entscheidung vom 25.11.2025
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6 StR 312/25, Entscheidung vom 07.10.2025
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6 StR 347/25, Entscheidung vom 07.10.2025
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6 StR 72/25, Entscheidung vom 16.10.2025
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6 StR 332/25, Entscheidung vom 08.10.2025
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6 StR 420/25, Entscheidung vom 12.11.2025
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2 ARs 420/25, Entscheidung vom 22.10.2025
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4 StR 385/25, Entscheidung vom 17.11.2025
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4 StR 479/25, Entscheidung vom 02.12.2025
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4 StR 83/25, Entscheidung vom 06.11.2025
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4 StR 371/25, Entscheidung vom 05.11.2025
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