Aktuelle Nachrichten
Erste Lesung zum Bundestariftreuegesetz
Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an Unternehmen mit Tarifbindung vergeben werden. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein Tariftreuegesetz (21/1941) vor, mit dem sich der Bundestag am heutigen Freitag, 10. Oktober 2025, erstmals beschäftigte. Die AfD-Fraktion lehnte das Gesetz grundsätzlich ab, wohingegen die anderen Oppositionsfraktionen es grundsätzlich begrüßten, aber davor warnten, es dürfe kein stumpfes Schwert werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung In dem Entwurf erläutert die Regierung, warum sie ein solches Gesetz für nötig hält: Die autonome Ordnung des Arbeitslebens durch Tarifvertragsparteien sei trotz Änderungen am Tarifautonomiestärkungsgesetz, Tarifvertragsgesetz und am Mindestlohngesetz weiter zurückgegangen. Dazu beigetragen habe auch der Umstand, dass nicht tarifgebundene Unternehmen bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil hätten. „Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen. Das Vermeiden tariflicher Arbeitsbedingungen korrespondiert daher grundsätzlich mit der Möglichkeit, kompetitivere Angebote im Vergabeverfahren abzugeben. Dies gilt insbesondere für Lohnkostenvorteile durch untertarifliche Vergütung“, führt die Regierung weiter aus. Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Bundesregierung: Kein Lohndumping mit Steuergeld Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, betonte, der Bund nehme 500 Milliarden Euro für eine Modernisierung des Landes in die Hand, das schaffe Jobs und dafür brauche es anständige Arbeitsbedingungen. „Es geht um transparente und faire Verfahren und dazu gehört, dass wir mit Steuergeld kein Lohndumping betreiben.“ Sie versprach, das Gesetz solle „so bürokratiearm wie möglich“ umgesetzt werden. So sollen sich Unternehmen von vornherein zertifizieren lassen können, um nicht bei jedem Auftrag ein neues Verfahren durchlaufen zu müssen. AfD: Ein Anschlag auf die Freiheit der Unternehmer Hans-Jürgen Goßner (AfD) ließ kein gutes Haar an dem Vorhaben der Regierung. Es sei ein Paradebeispiel der Bürokratiepolitik, das „Betriebe gängelt und Beamtenstellen sichert“. Die Bundesregierung rede von Fairness, meine aber Misstrauen und zeige dabei ein erschreckendes Maß von Inkompetenz, so Goßner. Sein Fazit: „Das Gesetz ist ein Anschlag auf die Freiheit des Unternehmers. Die Leidtragenden sind die kleineren mittelständischen Betriebe.“ Union: Wir wollen nur minimale Bürokratie Wilfried Oellers (CDU/CSU) nannte das Ziel des Gesetzes dagegen legitim und versicherte wie die Ministerin, dass es mit „minimalistischem Bürokratieaufwand“ umgesetzt werden solle. Dazu gehöre unter anderem, „dass der Staat zunächst einmal auf Informationen, die er schon hat, wie Beitragszahlungen zur Rentenversicherung, zurückgreift, bevor die Unternehmen Belege einreichen müssen“. Grüne: Der Schwellenwert von 50.000 Euro ist viel zu hoch Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) griff vor allem die AfD-Fraktion an: „Sie hetzen hier gegen die Rechte der Arbeitnehmer und inszenieren sich dann im Wahlkreis als Partei des kleinen Mannes.“ Es sei gut, dass ein Tariftreuegesetz nun endlich komme, aber der Entwurf habe noch „einige Lücken“, so Lang. Sie kritisierte unter anderem den Schwellwert von 50.000 Euro also viel zu hoch, dadurch würden 30 Prozent aller Aufträge aus dem Gesetz herausfallen. Außerdem sei es komplett unverständlich, dass es für Aufträge der Bundeswehr nicht gelten soll. Linke: Die Kontrollstelle braucht mehr Befugnisse Auch Pascal Meiser (Die Linke) bezeichnete den Entwurf als „längst überfällig“. Entscheidend sei nun aber, dass es nicht nur auf dem Papier gut klinge, sondern auch in der Praxis wirke. Er kritisierte ebenfalls die festgelegten Schwellenwerte und nannte es „absurd“, dass es für Aufträge an die Rüstungsindustrie nicht gelten soll. Er mahnte außerdem an, der geplanten Kontrollstelle mehr Handlungsspielraum zu geben und auch verdachtsunabhängige Kontrollen einzuführen. SPD: Wir müssen den Trend umkehren Dagmar Schmidt (SPD) sagte: „Überall dort, wo künftig Bundesmittel fließen, da kann, wer Tarifverträge zahlt, diese Aufträge auch erhalten.“ Tarifverträge dürften nicht nur Thema in Sonntagsreden sein, „denn sie sind das Rückgrat für gute Arbeit in unserem Land. Wir zeigen mit dem Gesetz, dass wir die Alarmsignale ernst nehmen und europäische Sozialstandards umsetzen. Denn wir müssen den Trend der sinkenden Tarifbindung umkehren“, so Schmidt. (che/10.10.2025)
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Abgesetzt: Bundestag debattiert über Agrardieselrückerstattung
Von der Tagesordnung des Bundestages am Freitag, 10. Oktober 2025, wieder abgesetzt wurde die Abstimmung über die Forderung der AfD-Fraktion, die Rückkehr zur Agrardieselrückerstattung sofort rückwirkend einzuführen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Abgeordneten nach der Debatte namentlich über den Antrag mit dem Titel „Spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft – Agrardieselrückerstattung sofort rückwirkend einführen“ (21/604) entscheiden. Antrag der AfD Die AfD-Abgeordneten fordern, die Agrardieselrückerstattung in Höhe von 21,48 Cent pro Liter rückwirkend zum 1. Januar 2024 wieder einzuführen und die CO2-Bepreisung auf Dieselkraftstoffe abzuschaffen. Die im Jahr 2023 beschlossene schrittweise Abschaffung der Agrardieselrückvergütung führe zu erheblichen Mehrbelastungen für landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, die in hohem Maße auf Agrardiesel angewiesen sind, heißt es zur Begründung. Die schrittweise Reduzierung der Rückvergütung verschärfe die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage vieler Betriebe. Durch die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung können aus Sicht der AfD-Fraktion diese zusätzlichen Belastungen abgefedert und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft im europäischen Binnenmarkt gestärkt werden. „Darüber hinaus würde eine solche Maßnahme die Planungssicherheit erhöhen und zur langfristigen wirtschaftlichen Stabilität der Betriebe beitragen“, heißt es in dem Antrag. (bal/hau/08.10.2025)
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Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten
Der Bundestag befasst sich am Freitag, 10. Oktober 2025, mit dem Thema Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten. Dazu hat die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Meinungsfreiheit und zur Änderung der Strafprozessordnung – Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten (21/2085) vorgelegt, der in erster Lesung beraten werden soll. Für die Aussprache ist rund eine Stunde eingeplant. Gesetzentwurf der AfD Bei sogenannten Ehrverletzungsdelikten sollen künftig keine Hausdurchsuchungen mehr erlaubt sein, schreibt die AfD in ihrem Gesetzentwurf. Nach Ansicht der Abgeordneten sind die vorgeschlagenen Änderungen erforderlich, weil die bisherige Regelung massenhafte Durchsuchungen wegen behaupteter Ehrverletzungsdelikte ermögliche. Die Fraktion nimmt unter anderem Bezug auf am 12. Dezember 2024 erfolgte Durchsuchungen von bundesweit rund 50 Wohnungen wegen mutmaßlicher „Hass-Kriminalität“. Nach der derzeitigen Rechtslage sei eine Hausdurchsuchung grundsätzlich auch bei geringfügigen Straftaten möglich. Diese Rechtslage führe jedoch dazu, dass massenweise Hausdurchsuchungen bei Ehrverletzungsdelikten angeordnet und durchgeführt würden. „Mit Blick auf die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung und der Meinungsfreiheit ist das ein unhaltbarer Zustand und es besteht Handlungsbedarf“, erklärt die AfD-Fraktion. (hle/eis/09.10.2025)
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Koalitionsantrag zu „35 Jahre Deutsche Einheit“
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen Antrag mit dem Titel "35 Jahre Deutsche Einheit – Freiheit in Deutschland und Europa festigen" (21/2026) vorgelegt, der am Freitag, 10. Oktober 2025, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Nach halbstündiger Debatte soll über den Antrag abgestimmt werden. Antrag der Koalition Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wollen das Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig zeitnah realisieren und das Mahnmal für die Opfer des Kommunismus in Berlin noch in dieser Wahlperiode umsetzen. Die Abgeordneten der beiden Fraktionen fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die Berücksichtigung der deutschen Teilung und des Prozesses der Deutschen Einheit in der gesamtdeutschen und europäischen Erinnerungskultur zu stärken. Zu diesem Zweck solle neben der Errichtung der Erinnerungsorte in Leipzig und Berlin auch die Oppositions- und Widerstandsbewegung in der SBZ/DDR durch ein Forum für Opposition und Widerstand gewürdigt werden. Dafür solle das Vorhaben einer Freiheitsausstellung unterstützt und das Erinnern und die Auseinandersetzung mit dem Einigungsprozess ab 1990 im neuen Zukunftszentrum Deutsche Einheit und Europäische Transformation am Standort Halle/Saale unterstützt werden. Dabei solle Wert darauf gelegt werden, die gesamtgesellschaftliche Dimension durch eine plurale Besetzungspolitik zum Ausdruck zu bringen. Zudem solle „die Erinnerung an die positiven Ereignisse unserer Geschichte durch die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte gestärkt werden - beispielsweise im Rahmen der Initiative der Stiftung zum 18. März, dem Tag der ersten freien Volkskammerwahl 1990 “. Gemeinsam mit den Ländern sollen noch bestehende Forschungsdesiderate über die Diktaturen des 20. Jahrhunderts in Deutschland und Europa behoben und die strukturelle Verankerung der DDR-Forschung in der Hochschullandschaft unterstützt werden. Bei den Ländern solle darauf hingewirkt werden, der Geschichte der deutschen Teilung und der kommunistischen Diktatur sowie der Zeit der Wiedervereinigung und dem geeinten Deutschland mehr Platz in den Lehrplänen der Schulen einzuräumen und auf europäischer Ebene eine grenzüberschreitende, gemeinsame Erinnerungskultur gefördert und damit ein besseres Verständnis für die gemeinsame Geschichte zu erwirkt werden. (mis/09.10.2025)
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Parlament berät über das Elterngeld
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag eine Erhöhung des Elterngeldes (21/2038). Die Vorlage steht am Freitag, 10. Oktober 2025, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach 30-minütiger Debatte soll sie dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden. Antrag der Linken Zur Begründung führt die Fraktion Die Linke an, dass der Mindestbetrag, den Eltern mit geringem oder keinem Einkommen erhalten, 300 Euro für das Basiselterngeld und 150 Euro für das ElterngeldPlus betrage, und diese Beträge seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 nicht angepasst worden seien, obwohl die Verbraucherpreise zwischen 2007 und Juli 2025 um 46,3 Prozent gestiegen seien. „Um diese Teuerung auszugleichen, müsste der Mindestbetrag auf 438,90 Euro für das Basiselterngeld und auf 219,45 Euro für das ElterngeldPlus erhöht werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie kritisieren außerdem, dass seit der Reform von 2011 das Elterngeld auf Transferleistungen angerechnet werde und es dadurch viele Familien, insbesondere solche mit geringem oder keinem Einkommen, nicht mehr erreiche. „Besonders betroffen sind hier Alleinerziehende.“ Die Linke fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Anhebung des Mindestbetrags beim Elterngeld auf 440 Euro sowie des ElterngeldPlus auf 220 Euro festlegen soll sowie die Einführung einer Dynamisierung des Mindest- und Höchstbetrags von Elterngeld und ElterngeldPlus, die an die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Ferner soll die Anrechnung von Elterngeld auf Leistungen der Grundsicherung so reformiert werden, dass das Elterngeld in Höhe der jeweiligen maximalen Freibeträge für Erwerbseinkommen anrechnungsfrei wird. (che/09.10.2025)
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Vorlagen zu Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Die Bundesregierung hat sechs Gesetzentwürfe zu Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie mehreren afrikanischen und asiatischen Staaten und Ländergruppen anderseits eingebracht, die am Freitag, 10. Oktober 2025, erstmals im Bundestag beraten werden. Es handelt sich um Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Côte d´Ivoire (Elfenbeinküste, 21/1885), Ghana (21/1888), den SADC-WPA-Staaten (21/1887), Zentralafrika (21/1886), Vietnam (21/1897) und Singapur (21/1898). Die SADC-WPA-Staaten sind die Mitglieder der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC), die das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der EU unterzeichnet haben. Dazu gehören Botsuana, Eswatini (früher Swasiland), Lesotho, Mosambik, Namibia und Südafrika. Nach 30-minütiger Debatte sollen die Gesetzentwürfe an die Ausschüsse überwiesen werden. Im Fall der Abkommen mit Côte d´Ivoire, Ghana, den SADC-WPA-Staaten und Zentralafrika soll der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Federführung bei den weiteren Beratungen übernehmen. Bei den Gesetzentwürfen zu den Abkommen mit Vietnam und Singapur soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend sein. Darüber hinaus hat die Fraktion Bündnis 90/Dir Grünen einen Antrag mit dem Titel "Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika – Chancen für fairen Handel und gerechtere Globalisierung nutzen" (21/2035) vorgelegt, der im Anschluss an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung überwiesen werden soll. Abkommen mit afrikanischen Staaten Mit den vorgelegten Vertragsgesetzen sollen die Interims-WPA mit den afrikanischen Staaten von Deutschland als EU-Mitgliedstaat ratifiziert werden. Dazu ist jeweils ein Beschluss des Bundestages erforderlich. Der Bundesrat hat keine Einwände dagegen erhoben. Durch die Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für alle afrikanischen Vertragspartnerstaaten unabhängig von ihrem Status dauerhaft vertraglich geregelt werden. Sie erhalten damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senken die Staaten ihrerseits schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte. Abkommen mit Vietnam und Singapur Die Bundesregierung ist für die Übernahme der EU-Investitionsschutzabkommen mit Vietnam und Singapur. Das Investitionsschutzabkommen mit Vietnam ergänzt das 2020 mit Vietnam in Kraft getretene EU-Freihandelsabkommen. Das EU-Investitionsschutzabkommen mit Singapur ergänzt das 2019 mit Singapur in Kraft getretene EU-Freihandelsabkommen. Südostasien sei eine der wirtschaftlich dynamischsten Regionen der Welt, schreibt die Regierung. Die dortigen Staaten nähmen eine wichtige Rolle in den Diversifizierungsplänen der Bundesrepublik und der Europäischen Union ein. Offene Märkte und Investitionssicherheit seien zentrale Bausteine für einen erfolgreichen Wiederaufschwung der Wirtschaft, heißt es weiter. Mit den EU-Investitionsschutzabkommen wird nach Regierungsangaben ein sicherer Rahmen geschaffen, der deutschen Unternehmen die nötige Planungssicherheit gibt. Damit die Investitionsschutzabkommen in Kraft treten können, müssen neben dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament auch alle 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Antrag der Grünen Die Grünen fordern in ihrem Antrag (21/2035) die Bundesregierung auf, die Ratifizierung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) mit Afrika an klare Bedingungen zu knüpfen. So sollten in den Abkommen, die die EU mit Côte d'Ivoire und Ghana sowie mit der Region Zentralafrika und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas schließen will, rechtsverbindliche und einklagbare ökonomische, soziale und ökologische Standards integriert sowie das Vorsorgeprinzip verankert werden. Außerdem gelte es, die Kohärenz der EPAs mit europäischen Vorschriften zu Lieferkettenverantwortung, Entwaldungsbekämpfung und Sorgfaltspflichten zu fördern. Ernährungssouveränität und agrarökologische Ansätze sollten als zentrale Ziele der Abkommen verankert und gefördert werden. Die teilweise mehr als 15 Jahre alten Abkommen genügen den Ansprüchen der heutigen Zeit nach Ansicht der Grünen-Fraktion nicht. Die bislang durchgeführten Evaluationen zeigten, dass ihre wirtschaftlichen Effekte für die afrikanischen Staaten hinter den Erwartungen zurückbleiben. Hohe Standards in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz sowie bei Menschenrechten, wie sie mittlerweile längst etablierter Teil internationaler Handelsabkommen seien, fehlten, lokale Wertschöpfung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung spiele eine zu geringe Rolle. Die Ratifizierung müsse deshalb an klare Bedingungen zur Nachbesserung der Abkommen geknüpft werden. Notwendig sei auch die Einrichtung unabhängiger Monitoring- und Evaluationsinstrumente, die eine transparente Wirkungsanalyse im Hinblick auf die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) gewährleisteten. Darüber hinaus sei der historische und strukturelle Kontext zentral zu berücksichtigen. Ungleiche Handelsstrukturen sind nach Auffassung der Antragsteller „eng mit kolonialer Ausbeutung und bis heute fortwirkenden Abhängigkeiten verbunden“. (nki/joh/hau/09.10.2025)
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Wochenzeitung „Das Parlament“ - SPD-Fraktionsvize Eichwede verteidigt Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung
Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 11. Oktober 2025) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede, verteidigt die Pläne der Koalition, der Bundesregierung künftig die Bestimmung asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung zu ermöglichen. Bedenken, dass dies verfassungswidrig sei, teile sie nicht, sagte Eichwede in einem Gespräch mit der Wochenzeitung „Das Parlament“. Die europäischen Regelungen eröffneten diese Möglichkeit. Bislang erfolgt die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten dem Grundgesetz-Artikel 16a entsprechend durch ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Eichwede sagte, das Wichtige sei nicht, ob die Bundesregierung einen solchen Beschluss fasst oder Bundestag und Bundesrat, sondern welche Voraussetzungen für eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten gegeben sein müssen. „Und an diesen Voraussetzungen soll sich schließlich nichts ändern. Das ist das Wesentliche“, betonte sie. In der Vergangenheit waren vom Bundestag beschlossene Einstufungen als sichere Herkunftsstaaten mehrmals an der fehlenden Zustimmung des Bundesrates gescheitert. Es habe, sagte die SPD-Parlamentarierin, mehrfach die Situation gegeben, „dass die Voraussetzungen der Einstufung vorlagen, aber die Entscheidung der Hochstufung aus anderen Erwägungen scheiterte“. Das sei auch kein guter Zustand. Sie sei „sonst sehr dafür, dass das Parlament Dinge selbst in der Hand hat“, aber ob Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht, könne auch die Exekutive entscheiden. Das Interview im Wortlaut: Frage: Frau Eichwede, die CDU/CSU wird nicht müde, die „Migrationswende“ zu verkünden. Hat sie Recht? Eichwede: Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass wir in der Migrationspolitik auf der einen Seite Ordnung und Konsequenz walten lassen und auf der anderen Seite Menschlichkeit und Humanität gerecht werden. Vor diesem Hintergrund kann man sehen, dass viele Maßnahmen in Gang gesetzt worden sind, die Wirkung entfalten – nicht nur durch die amtierende Bundesregierung, sondern auch durch die vorherige: beispielsweise die Grenzkontrollen, die seit mehr als einem Jahr erfolgen und vor ein paar Monaten intensiviert wurden mit noch mehr Bundespolizisten an der Grenze. Oder wenn wir darüber reden, dass Beschlüsse auch durchgesetzt werden, wenn es zum Beispiel zu Abschiebungen kommt, oder dass darauf geachtet wird, dass sich die Verfahrensdauer verkürzen, damit es schneller Klarheit gibt, wer einen Aufenthaltstitel bekommt. Frage: Seit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU im Mai die 2024 von seiner SPD-Amtsvorgängerin Nancy Faeser angeordneten Grenzkontrollen noch intensiviert hat – Sie sprachen es gerade an –, können auch Asylbewerber zurückgewiesen werden. Sie haben das skeptisch gesehen... Eichwede: Diesen Punkt sehe ich weiterhin kritisch, weil ich europarechtliche Bedenken habe, die bereits auch gerichtlich bestätigt wurden. Darüber diskutieren wir weiterhin in der Koalition. So gewichtig diese Fälle sind, muss ich darauf hinweisen, dass es sich beim Großteil der Zurückweisungen an den Grenzen um Personen handelt, die unstrittig zurückgewiesen werden können und bei vulnerablen Gruppen selbstverständlich Einreise gewährt wird. Die Frage der Ordnung, aber eben auch der Humanität ist sehr wichtig. Ordnung und Humanität müssen in ganz Europa gelten. Deshalb ist uns als Koalition auch wichtig, dass in dieser Woche die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Bundestag auf den Weg gebracht wurde, denn wir brauchen bei Flucht und Asyl eine europäische Lösung, und die können wir mit dieser GEAS-Reform erreichen. Wir müssen wieder zu verlässlichen Absprachen kommen, wer für welche Anträge und Verfahren innerhalb Europas zuständig ist. Dass das bisherige Dublin-System in den vergangenen Jahren nicht funktioniert hat, ist deutlich sichtbar. Frage: Zu der Reform gehört auch ein „Solidaritätsmechanismus“, wonach die EU-Staaten gegebenenfalls Flüchtlinge aufnehmen oder finanziellen Ausgleich leisten, um die Länder an den Außengrenzen zu unterstützen. Glauben Sie trotz negativer Erfahrungen in der Vergangenheit, dass das im Zweifel funktioniert? Eichwede: Europa ist auf Solidarität aufgebaut. Diese Solidarität ist die Stärke Europas: Dass wir als EU überlegen, wie wir Probleme und Herausforderungen gemeinsam angehen können, um sie besser zu lösen, als es jeder Mitgliedsstaat für sich allein könnte. Sich darauf zurückzubesinnen und gerade beim Thema Flucht und Asyl miteinander statt gegeneinander zu arbeiten, ist wesentlich. Dazu braucht es diesen Solidaritätsmechanismus, bei dem fair verteilt wird und diejenigen, die nicht aufnehmen wollen, einen finanziellen Beitrag leisten. Das ist ein kluges System. Frage: Die GEAS-Reform ermöglicht der Koalition auch eine Regelung, mit der die Bundesregierung per Rechtsverordnung asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten bestimmen kann – wozu es bislang ein Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates braucht. In der Anhörung des Innenausschusses wurde am Montag Kritik laut, dass das verfassungswidrig sei. Solche Bedenken teilen Sie nicht? Eichwede: Die Bedenken teile ich nicht. Die europäischen Regelungen eröffnen diese Möglichkeit. Das Wichtige ist auch nicht, ob die Bundesregierung einen solchen Beschluss fasst oder Bundestag und Bundesrat, sondern welche Voraussetzungen für eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten gegeben sein müssen. Und an diesen Voraussetzungen soll sich schließlich nichts ändern. Das ist das Wesentliche. Wir hatten mehrfach die Situation, dass die Voraussetzungen der Einstufung vorlagen, aber die Entscheidung der Hochstufung aus anderen Erwägungen scheiterte. Das ist auch kein guter Zustand. Ich bin sonst sehr dafür, dass das Parlament Dinge selbst in der Hand hat, aber ob Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht, kann auch die Exekutive entscheiden. Frage: Gleichzeitig soll die von der „Ampel“-Koalition 2024 eingeführte Pflicht gestrichen werden, in Verfahren über Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam Betroffenen einen Rechtsbeistand zur Seite zu stellen. Eichwede: Wir haben das durchaus für eine gute Regelung gehalten. Die Union sieht das anders, und wir sind in einer Koalition, in der man auch Kompromisse eingehen muss. Dazu gehört in diesem großen Bereich, dass diese Regelung nicht weitergeführt werden soll. Wichtig dabei ist – ich bin ja selbst Richterin –, dass wir darauf vertrauen können, dass die Gerichte in den Verfahren nicht parteiisch entscheiden, sondern immer beide Seiten im Blick haben und haben müssen. Frage: Stichwort Kompromisse: Die Koalition hat diese Woche im Bundestag beschlossen, die ebenfalls von der „Ampel“ gerade erst eingeführte Möglichkeit der „Turbo-Einbürgerung“ nach nur dreijährigem Aufenthalt in Deutschland wieder aus dem Staatsangehörigkeitsrecht zu streichen…. Eichwede: Ich sehe das anders, nämlich dass unser Koalitionspartner nach vielen, vielen Jahren Diskussion mit diesem Beschluss die Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit anerkennt und akzeptiert – Frage: ...deren generelle Hinnahme im selben Gesetz steht wie die verkürzten Einbürgerungsfristen und an der auch nicht gerüttelt wird ... Eichwede: Die Union war gegen die doppelte Staatsangehörigkeit, aber in den Koalitionsverhandlungen sind wir zu der Einigung gekommen, dass von dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht nur ein ganz kleiner Teil wieder geändert wird, der auch nur sehr selten zum Zug gekommen ist. Damit haben wir eine Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft durch alle demokratischen Fraktionen im Bundestag: Das ist eine gute Nachricht für viele Menschen in Deutschland, die seit Jahrzehnten zum Erfolg der Bundesrepublik beitragen und nun auch die Staatsbürgerschaft haben können. Deutschland ist ein Einwanderungsland, und wir brauchen Menschen, die hierherkommen, gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels. Wir müssen ihnen eine Perspektive bieten und die Chance geben, mit allen Rechten und Pflichten Teil unserer Gesellschaft zu werden. 25 Prozent der Bevölkerung haben einen Migrationshintergrund – die müssen gesehen werden. Frage: Im Koalitionsvertrag ist auch eine Rückführungsoffensive angekündigt. Der Bundesinnenminister nimmt Gespräche mit den Taliban in Kauf, um regelmäßige Abschiebeflüge nach Afghanistan zu ermöglichen. Ist das nicht eine Aufwertung der Taliban? Eichwede: Technische Gespräche gab es immer und sind keine Aufwertung. Für uns gilt aber: Eine Aufwertung des terroristischen Regimes der Taliban darf es nicht geben.
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Forderung nach Erweiterung des Schienennetzes wird beraten
Der Bundestag stimmt am Freitag, 10. Oktober 2025, im Anschluss an eine halbstündige Aussprache über Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Investitionen in die Erweiterung des Schienennetzes sicherstellen – Deutschlandtakt auf den Weg bringen“ (21/1544) und "Die Bahn zum Rückgrat klima- und familienfreundlicher Mobilität machen" (21/581) ab. Dazu hat der Verkehrsausschuss Beschlussempfehlungen vorgelegt (21/2108). Hingegen erstmals beraten wird ein Antrag der Grünen mit dem Titel "Für zufriedene Kunden auf der Schiene erforderliche eisenbahnpolitische Maßnahmen zügig umsetzen" (21/2039). Die Vorlage soll direkt abgestimmt werden. Erster Antrag der Grünen Die Abgeordneten fordern, Investitionen in die Erweiterung des Schienennetzes sicherzustellen und den Deutschlandtakt auf den Weg zu bringen (21/1544). Deutschland brauche wieder eine verlässliche und krisenfeste Bahn, heißt es in der Vorlage. Nur mit mehr Bahnverkehr werde Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen, nur mit mehr Bahn und öffentlichem Personennahverkehr bleibe Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar. Deshalb muss aus Sicht der Grünen „die von der Vorgängerregierung erfolgreich eingeleitete Steigerung der Bundesmittel für das deutsche Schienennetz fortgesetzt werden“. Zudem müssten ausreichend Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur für die Generalsanierungen und die Erweiterung der Schieneninfrastruktur, für die Ausweitung der Angebote des öffentlichen Verkehrs und die Stärkung des Schienengüterverkehrs vorgesehen und ein überjähriger Eisenbahninfrastrukturfonds eingerichtet werden, „der eine auskömmliche und mindestens sechs Jahre vorausschauende Finanzierung schafft“. Grüne wollen an Reformen der Lkw-Maut festhalten Gefordert wird zudem, an den Reformen der Lkw-Maut festzuhalten. Insbesondere müssten die infolge der stärkeren Einbeziehung von Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie der Kohlendioxid-Differenzierung erhöhten Gesamteinnahmen aus der Lkw-Maut weiterhin zur Hälfte für die Verkehrsinfrastruktur der Bundesfernstraßen und zur anderen Hälfte überwiegend für die Bundesschienenwege verwendet sowie Instandhaltung und Ersatzinvestitionen weiterhin aus dem regulären Haushalt finanziert werden. Außerdem, so heißt es in dem Antrag, müssten Planungen der Projekte des Bedarfsplans Schiene entlang der Etappierung des Deutschlandtakts vorangetrieben und dem Bundestag zügig Vorhaben für die parlamentarische Befassung vorgelegt werden, um über Vorzugsvarianten zu entscheiden. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag (21/581) wollen die Grünen die Bahn zum Rückgrat klima- und familienfreundlicher Mobilität machen. Die Abgeordneten fordern unter anderem, eine die Interessen des Bundes an der Entwicklung des Eisenbahnverkehrs wahrende Eigentümerstrategie für die Deutsche Bahn AG (DB AG) vorzulegen, „die Aspekte eines familienfreundlichen Mobilitätssystems berücksichtigt und mehr Wettbewerb um die besten Angebote im Fernverkehr auf der Schiene unterstützt“, sowie eine Reform des Trassenpreissystems. Angesichts der Missstände und gleichzeitigen Herausforderungen des Schienenverkehrs in Deutschland bleibt die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD aus Sicht der Grünen „bahnpolitisch viel zu vage“. Vor allem fehlten konkrete Ziele, wie viele Menschen und Güter künftig von der Bahn transportiert werden sollen, an denen sich die Politik der Koalition messen ließe. Als ein Teil des strukturellen Problems benennen die Grünen, dass Deutschland weiterhin als eines von wenigen Ländern am Vollkostenprinzip bei den Trassenpreisen festhält. Das mache Bahnfahrten für Verbraucherinnen und Verbraucher teuer und die Verlagerung von Gütertransporten auf die umweltfreundliche Schiene für die verladende Wirtschaft immer unrentabler. Für eine "stabile überjährige Finanzierung" Besonders irritierend sei, dass die Bundesregierung die letzte Reform der Lkw-Maut zurückdrehen und die Mauteinnahmen allein dem Straßenbau widmen wolle, „während die Finanzierung des über Jahrzehnte vernachlässigten und rückgebauten Schienennetzes weiter unsicher bleibt“, heißt es in dem Antrag. Deutschland brauche endlich wie andere erfolgreiche Bahnländer in Europa eine stabile überjährige Finanzierung seiner Schieneninfrastruktur, schreiben die Grünen. Daher müsse die von der Vorgängerregierung „erfolgreich eingeleitete Steigerung“ der Bundesmittel für das deutsche Schienennetz fortgesetzt und ein überjähriger Eisenbahninfrastrukturfonds eingerichtet werden, der eine auskömmliche und mindestens sechs Jahre vorausschauende Finanzierung schafft. An den Reformen der Lkw-Maut muss aus Sicht der Grünen festgehalten werden. Insbesondere müssten die in Folge der stärkeren Einbeziehung von Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie der Kohlendioxid-Differenzierung erhöhten Einnahmen aus der Lkw-Maut weiterhin zur Hälfte für die Verkehrsinfrastruktur der Bundesfernstraßen und zur anderen Hälfte überwiegend für die Bundesschienenwege verwendet werden. Die Bundesregierung wird zugleich aufgefordert, zügig einen Gesetzentwurf für eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems vorzulegen. Ziel müsse sein, die Preisspirale bei den Trassenpreisen zu durchbrechen und sicherzustellen, „dass das flächendeckende Intercity-Netz erhalten bleibt und die Ticketpreise und versteckte Kosten wie Reservierungsentgelte nicht wegen immer weiter höherer Trassenentgelte steigen müssen“. Dritter Antrag der Grünen In ihrem neuen Antrag (21/2039) sprechen sich die Abgeordneten für einen „überjährigen Eisenbahnfonds mit Annuitätenfinanzierung nach österreichischem Vorbild“ für Aus- und Neubauvorhaben aus. Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung darüber, den Fonds parallel zum Bundeshaushalt 2027 in Gesetzesform und ab 1. Januar 2027 rechtssicher in Anwendung zu bringen, müssten rechtzeitig abgeschlossen werden, heißt es in dem Antrag. Weitere Forderungen beziehen sich auf die Konzernstruktur der Deutschen Bahn AG (DB AG). Verlangt wird, dem Bundestag einen Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft vorzulegen, „der eine gesetzliche Verankerung des Infraplans sowie die Verknüpfung des Infraplans mit dem Geschäftsplan der DB InfraGO schafft“. Außerdem müsse der Aufsichtsrat der DB InfraGO auf Arbeitgeberseite ohne Vertreterinnen und Vertretern des DB-Konzerns gebildet werden. Noch bis Ende 2025, so schreiben die Grünen in ihrem Antrag, müssten die Unterlagen für die parlamentarischen Befassungen von neun zentralen Projekten des Bedarfsplans Schiene dem Verkehrsausschuss vorgelegt und anschließend die Planungen fortgesetzt werden. Genannt werden die Ausbaustrecke (ABS) Landshut - Plattling, die ABS Niebüll - Klanxbüll - Westerland, die Ausbau- und Neubaustrecke (ABS/NBS) München - Rosenheim - Kiefersfelden Grenze D/A, die Neubaustrecke (NBS) Dresden - Grenze D/CZ, die ABS/NBS Hamburg - Hannover, die ABS Bremerhaven - Bremen - Langwedel - Uelzen, die ABS/NBS Augsburg - Ulm, die ABS/NBS Frankfurt am Main - Mannheim sowie die ABS Mühldorf - Landshut. (hau/09.10.2025)
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Strompreissenkung: Netzbetreiber sollen Bundeszuschuss erhalten
Um den Strompreis zu senken, sollen Netzbetreiber einen Bundeszuschuss erhalten. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung „für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026“ (21/1863) ab, der am Freitag, 10. Oktober 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages steht und nach halbstündiger Debatte dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden soll. Gesetzentwurf der Bundesregierung Um die Kostenbelastungen der Netznutzer durch die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 insgesamt zu dämpfen, sollen die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Zur gesetzlichen Verankerung des Zuschusses soll ein neuer Paragraf 24c in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden. In entsprechendem Umfang sollen dadurch die Kostenbelastungen der Stromkunden aus den Netzentgelten und damit auch deren Strombezugskosten insgesamt gedämpft werden. (hau/01.10.2025)
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Aussprache über den Schutz von Arbeitsplätzen
Der Bundestag befasst sich am Freitag, 10. Oktober 2025, mit der Industriepolitik in Deutschland. Dazu hat die Fraktion Die Linke eine Aussprache in einer Aktuelle Stunde zu dem Thema „Soziale und ökologische Industriepolitik – Arbeitsplätze schützen, Zukunft gerecht gestalten“ verlangt. Für die Debatte ist eine Beratungszeit von rund einer Stunde vorgesehen. (eis/8.10.2025)
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Website trx-dex.de: BaFin warnt vor Jobangeboten und weist auf Identitätsmissbrauch hin
Die Finanzaufsicht BaFin warnt davor, Jobangebote z.B. als „Support (m/w/d) für Handelssysteme - im Home Office“ anzunehmen, die angeblich von der Carpio GmbH, Berlin, stammen oder über die Website „trx-dex(.)de“ angeboten werden. Das Unternehmen hat die entsprechenden Stellenanzeigen nicht verfasst. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten der Carpio GmbH, Berlin.
Kategorien: Finanzen
WhatsApp Gruppen: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen der Acadian Aktien Business School und der damit verbundenen Apps AAMIAN und AAMIAN Max
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den WhatsApp-Gruppen „Acadian Aktien Business School B303“, „Acadian Aktien Business School A-462“ und „Acadian Global Vision Aktien - Gruppe A211“, die angeblich von Mitarbeitern von dem in Boston, USA, ansässigen Unternehmen Acadian Asset Management betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen, die von einem angeblichen Mitarbeiter David Fisk und dessen Assistentin Emily geleitet werden, werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die Apps „AAMIAN“ und „AAMIAN Max“ Finanzprodukte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Es besteht kein Zusammenhang mit dem Unternehmen Acadian Asset Management. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
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BaFin warnt vor Plattformreihe - “[Name] bringt Ihr Trading auf die nächste Stufe“
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an.
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Zentrum Krypto GmbH: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website zentrumkrypto(.)de
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website zentrumkrypto(.)de. Nach ihren Erkenntnissen bietet die vermeintlich in Hamburg ansässige Zentrum Krypto GmbH auf ihrer Plattform ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an. Konkret wird die Wiederherstellung von Kryptowerten und deren Auszahlung auf ein Wallet oder ein Bankkonto sowie der Kauf und die Verwaltung von Kryptowerten angeboten.
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BaFin warnt vor Plattformreihe - “[Name] Willkommen auf unserer offiziellen Website“
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an.
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BaFin warnt vor Plattformreihe - „Erleben Sie automatisierte Krypto-Investitionen…“
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an.
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BaFin warnt vor Plattformreihe - „Das Warten hat ein Ende [Name der Plattform] IST OFFIZIELL STARTBEREIT!“
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Kryptowerte-Dienstleistungen an.
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auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/1693 - Mögliche rechtliche und praktische Lücken bei der Spurensicherung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt bei nicht einwilligungsfähigen Personen (PDF)
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Bundesrat nimmt zum Geoschutzreformgesetz Stellung
Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung Der Bundesrat hat zum Entwurf der Bundesregierung für ein Geoschutzreformgesetz Stellung genommen. Die Länderkammer sieht es kritisch, dass die Länder für bestimmte Kontrollen zuständig sein sollen.
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Tätigkeit nachgeordneter Behörden und Körperschaften
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion will in einer Kleine Anfrage Auskunft über die Tätigkeiten der nachgeordneten Behörden und Körperschaften im Geschäftsbereich des BMJV:
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