Aktuelle Nachrichten
Novelle des Produkthaftungsrechts unterschiedlich bewertet
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts“ (21/4297) wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Bei einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 13. April 2026, wurde die geplante 1:1-Umsetzung einer entsprechenden EU-Vorlage teils als zu weitgehend und teils als zu unambitioniert kritisiert. Regierungsentwurf zum Produkthaftungsrecht Erstmals seit 1989 soll das deutsche Produkthaftungsrecht umfassend reformiert werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Vorgesehen ist unter anderem, Software – beispielsweise auch Künstliche Intelligenz (KI) – künftig „unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung oder Nutzung in die Produkthaftung einzubeziehen“. Zur Anpassung an die Kreislaufwirtschaft enthält der Entwurf Regelungen zu Produkten, die nach ihrem Inverkehrbringen wesentlich verändert werden. Wenn der Hersteller eines Produkts außerhalb der EU ansässig ist, sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Akteure der Lieferkette haften. Darüber hinaus enthält das neue Produkthaftungsrecht Regelungen, die die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erleichtern sollen. Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland Julian Kulaga von der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisierte in seiner Stellungnahme, der Entwurf gehe materiellrechtlich über die unionsrechtlichen Vorgaben hinaus, indem er den Anwendungsbereich „über das erforderliche Maß ausweitet“. Andererseits bleibe der Regierungsentwurf in prozessrechtlicher Hinsicht hinter den vom Unionsrecht vorgesehenen Möglichkeiten zurück und lasse für das deutsche Recht zugeschnittene prozessuale „Safeguards“ vermissen, die die Geschäftsgeheimnisse und damit die Innovationsfähigkeit deutscher Unternehmen schützen könnten. Dies könne zu einer Verteuerung der erfassten Produkte und im Ergebnis zu einer Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland innerhalb der Europäischen Union führen, warnte er. Vorgerichtlicher Auskunfts- und Offenlegungsanspruch Nicht weitgehend genug sind die Regelungen zur Auskunfts- und Offenlegungspflicht aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Dessen Vertreter Felix Methmann forderte, einen vorgerichtlichen Auskunfts- und Offenlegungsanspruch zu schaffen, der mit einer prozessualen Durchsetzungsmöglichkeit verknüpft sein müsse. Wenn die Voraussetzungen für diesen Anspruch vorliegen, der potenziell Haftbare dem Verlangen aber nicht nachkommt, sollte es seiner Stellungnahme zufolge eine gebundene Entscheidung des Gerichts auf Anordnung der Herausgabe geben. Würden sich künftig Vorkommnisse zeigen, die die Notwendigkeit von Entschädigungssystemen nahelegen, muss der Gesetzgeber aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband darauf reagieren. Die Ansprüche dürften nicht staatlich getragen werden. Vielmehr solle ein Entschädigungsfonds – ähnlich dem Deutschen Reisesicherungsfonds – eingerichtet werden. Verständnis für den von Methmann kritisierten Verzicht auf Offenlegungsansprüche gegen Dritte zeigte Prof. Dr. Gerhard Wagner von der Humboldt-Universität Berlin. Es sei zweifelhaft, ob der nationale Gesetzgeber befugt gewesen wäre, eine entsprechende Regelung einzuführen, befand er. Für einen vorprozessualen Anspruch besteht aus Sicht Wagners „wenig praktisches Bedürfnis“. Das innerprozessual zur Verfügung stehende Offenlegungsrecht werde seinen Schatten auf die vorprozessuale Phase werfen und dem Beklagten einen Anreiz geben, Beweismittel offenzulegen, „um den Geschädigten gegebenenfalls von einer aussichtslosen Klage abzuschrecken“, so Wagner. Soweit der Hersteller oder sonstige Verantwortliche das Offenlegungsbegehren des Geschädigten nicht freiwillig erfüllt, sei dieser gut beraten, sogleich eine Schadensersatzklage zu erheben und in deren Rahmen die Offenlegung zu erzwingen, anstatt den mühsamen Weg der Stufenklage zu beschreiten. „Fundamentale Ausweitungen der Haftung“ Kritik an der erfolgten 1:1-Umsetzung gab es von Prof. Dr. Dr. h. c. Christiane Wendehorst von der Universität Wien. Die Vorstellung, durch den Verzicht auf gesetzgeberische Gestaltung besonders wirtschafts- und innovationsfreundlich zu agieren, sei „größtenteils ein Fehlschluss“, urteilte sie. Die Rechtsprechung sei jenseits des Anwendungsbereichs des Gesetzes schließlich nicht gehindert, die Produzentenhaftung auf der Basis der deliktischen Generalklauseln selbst auszugestalten. Durch Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr könne so letztlich ein Haftungsregime entstehen, das der Produkthaftung nicht unähnlich sei. Insbesondere neue Pflichten des Produktsicherheitsrechts könnten dabei auch zu neuen und nicht vollends absehbaren Haftungsrisiken führen. Hier mehr Rechtssicherheit zu schaffen, wäre im Interesse aller beteiligten Akteure gewesen, befand Wendehorst. Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth konstatierte, das gleich an einer ganzen Reihe von Punkten „fundamentale Ausweitungen der Haftung“ stattfänden. Kritisch bewertete er, dass die Bundesregierung die Reform in einem eigenständigen Produkthaftungsgesetz regeln will, statt sie systematisch ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu integrieren. Mit Blick auf den „persönlichen Anwendungsbereich“ war Schmidt-Kessel der Ansicht, dass die Formulierung „berufliche Zwecke“ dazu führe, dass künftig auch arbeitnehmerisch genutzte Sachen und Daten aus dem Schutzbereich herausfallen könnten. Er schlug daher vor, dies auf „selbständig berufliche Zwecke“ zu begrenzen und die Zweiteilung zwischen privater und beruflicher Nutzung grundsätzlich zu überdenken. Vermutungsregeln zu Fehler, Kausalität und Schaden Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hält seine bereits 2022 geäußerte Kritik an der EU-Produkthaftungsreform aufrecht, machte DAV-Vertreter Rupert Bellinghausen deutlich. Der deutsche Gesetzgeber habe wegen der Vollharmonisierung kaum Spielraum und übernehme viele unbestimmte Rechtsbegriffe, was zu Unsicherheiten führe. Besonders kritisch seien neue Vermutungsregeln zu Fehler, Kausalität und Schaden, die das Zivilrecht stark veränderten. Aus Sicht des DAV braucht es mehrere Klarstellungen. So sei in Paragraf 1 die Ergänzung „Gesundheit“ überflüssig und sollte daher gestrichen werden. In Paragraf 2 müsse der Softwarebegriff präzisiert und ausdrücklich auf KI-Systeme ausgeweitet werden. Die Haftungsprivilegierung für Open-Source-Software sei zudem unklar, schwer abzugrenzen und missbrauchsanfällig. (hau/13.04.2026)
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Regierungswechsel in Ungarn: Oppositionssieg in Ungarn lässt EU hoffen
Nach 16 Jahren Orban-Macht kann der Oppositionsführer Peter Magyar mit einer Zweidrittelmehrheit regieren. Die Erwartungen sind riesig auch in Sachen Rechtsstaatlichkeit. Wird es in der EU jetzt wieder einfacher?
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Schnellere Genehmigungen beim Ausbau erneuerbarer Energien
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Über die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren beim Ausbau erneuerbarer Energien berichtet die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD.
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KTF-Förderprogramme für "grüne Schifffahrtskorridore"
Verkehr/Antwort Über den KTF-Titel "Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen" sollen laut Regierung auch grüne Schifffahrtskorridore einschließlich des Aufbaus von Lade- und Tankinfrastrukturen gefördert werden.
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Schnellere Genehmigungen bei Immissionsschutzprüfungen
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Über Maßnahmen zu schnelleren Feststellung der Vollständigkeit von Unterlagen im Rahmen der Bundesemissionsschutzgesetzgebung berichtet die Regierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage.
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Ausnahmeregelungen in Industrieemissions-Richtlinie
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Zu einem Vorschlag zur Bürokratieentlastung durch eine "Ausnahme für FuE-Projekte bei Mengenschwellen" nimmt die Bundesregierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage Stellung.
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Ausnahmeregelungen zu vorzeitigen Baubeginn
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Über Ausnahmeregelung zur Bürokratieentlastung in Bezug auf einen vorzeitigen Baubeginn informiert die Bundesregierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage.
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Vereinfachung und Verschlankung der Stromkennzeichnung
Wirtschaft und Energie/Antwort Über die Prüfung einer Vereinfachung und Verschlankung der Stromkennzeichnung berichtet die Bundesregierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage.
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Zweigleisiger Ausbau der überlasteten Sylt-Anbindung geplant
Verkehr/Unterrichtung Bei der Ausbaustrecke (ABS) Niebüll - Klanxbüll - Westerland (Sylt-Anbindung) geht die Bundesregierung von Gesamtkosten in Höhe von 426,37 Millionen Euro aus.
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Beschleunigung beim Bau Erneuerbarer-Energie-Anlagen
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Über die Möglichkeit schnellerer Genehmigungsverfahren beim Bau Erneuerbarer-Energie-Anlagen berichtet die Bundesregierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage.
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Regelung von Genehmigungsverfahren im Immissionsschutzgesetz
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Um einen Vorschlag zu Regelung von Genehmigungsverfahren im Bundes-Immissionsschutzgesetz geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage.
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Austausch mit Ländern über geringere Ausgabenbelastung
Bundestagsnachrichten/Antwort Die Bundesregierung tauscht sich laut ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit den Ländern über die Aufgaben- und Finanzierungsverteilung aus.
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Investitionsbedingungen für Startups und Scaleups
Wirtschaft und Energie/Antwort Über die WIN-Initiative zur Stärkung von Startups, Scaleups und weiteren innovativen Unternehmen gibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Grünen-Anfrage Auskunft.
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AfD-Vorlage zur Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf über "Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften" vorgelegt.
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Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Um ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
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Rechtssichere Umsetzung des Raumordnungsgesetzes
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort Die Regierung hat in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage Angaben zur rechtssicheren Umsetzung des Raumordnungsgesetzes gemacht.
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Deutsche Börse Group investiert in Indexanbieter MerQube
Die Deutsche Börse Group hat in MerQube investiert, ein schnell wachsendes US-amerikanisches Research- und Indexunternehmen, das Technologie in den Mittelpunkt stellt. MerQube hat sich auf die Konzeption und Berechnung innovativer, regelbasierter Anlagestrategien und passiver Anlagelösungen spezialisiert. Die Deutsche Börse Group investiert gemeinsam mit dem Private-Markets-Vermögensverwalter 7RIDGE. Mit der Investition in Höhe von 15 Mio. US$ erwirbt die Deutsche Börse Group eine Minderheitsbeteiligung an MerQube.
Seit seiner Gründung im Jahr 2019 hat sich MerQube auf die Konzeption und Berechnung einer breiten Auswahl an Indexstrategien spezialisiert. Diese reichen von Sell-Side-Indizes für komplexe Strategien, die als Basiswerte für Indexderivate und strukturierte Produkte dienen, bis hin zu Defined Outcome-, Volatilitätsmanagement-, Echtzeit- und Intraday-Indizes, die komplexe Ausführungsmethoden und flexible Zeitpläne für Neugewichtung unterstützen.
Mit der Investition in MerQube baut die Deutsche Börse Group ihre Führungsposition in der Indexbranche weiter aus. MerQube setzt einen Fokus auf maßgeschneiderte, komplexe Indizes, eine starke Präsenz in Nord- und Südamerika sowie Cloud-native SaaS-basierte Index- und Selbstindexierungsplattformen. Hierdurch ergänzt MerQube das zu ISS STOXX gehörende, etablierte Indexgeschäft STOXX der Deutsche Börse Group in hohem Maße.
Christian Kromann, Mitglied des Vorstands der Deutsche Börse Group, kommentierte: „Wir freuen uns sehr über die Investition in MerQube und die Partnerschaft mit dem Unternehmen. Die Nachfrage nach individuellen Indexlösungen, Flexibilität und schneller Produkteinführung nimmt zu. Mit Spitzentechnologie und einem innovativen Ansatz in der Indexierung bedient MerQube genau diese Nachfrage. Wir sind überzeugt, dass wir durch diese Zusammenarbeit echte Innovation in der Indexbranche weiter vorantreiben können.“
Vinit Srivastava, CEO von MerQube, fügte hinzu: „Wir freuen uns sehr, unsere neuen Investoren, Deutsche Börse Group und 7RIDGE, willkommen zu heißen, während wir unsere Vision weiter umsetzen: den Bedarf an Fintechlösungen bei der passiven Geldanlage zu decken. Die Partnerschaft und das Vertrauen dieser beiden führenden Organisationen unterstützen uns dabei, unsere Führungsrolle im Bereich der Indizes für derivatbasierte Anlagen weiter auszubauen. Durch ihre Innovationskraft und Größenordnung ergänzen sie unsere einzigartige Technologie und unser tiefgreifendes Verständnis für das Ökosystem.“
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[Redaktioneller Hinweis: Hier finden Sie druckfähige Porträtbilder von Christian Kromann und Vinit Srivastava.]
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Über Deutsche Börse Group
Als internationale Börsenorganisation und innovativer Marktinfrastrukturanbieter sorgt die Deutsche Börse Group für faire, transparente, zuverlässige und stabile Kapitalmärkte. Mit ihrem breiten Spektrum an Produkten, Dienstleistungen und Technologien organisiert die Gruppe sichere und effiziente Märkte für nachhaltige Volkswirtschaften.
Ihre Geschäftsbereiche decken die gesamte Prozesskette der Finanzmarkttransaktionen ab. Dazu gehören die Bereitstellung von Indizes, Daten, Software, SaaS und analytischen Lösungen sowie die Zulassung, der Handel und das Clearing. Darüber hinaus umfasst sie Dienstleistungen für Fonds, die Abwicklung und Verwahrung von Finanzinstrumenten sowie die Verwaltung von Sicherheiten und Liquidität. Als Technologieunternehmen entwickelt die Gruppe modernste IT-Lösungen und bietet IT-Systeme weltweit an.
Über ihre Corporate Venture Capital-Unit DB1 Ventures möchte sich die Deutsche Börse Group als bevorzugter strategischer Partner für Fintech-Startups platzieren, die sich in der Early- und Growth-Stage befinden und zu ihrer Strategie passen oder diese ergänzen. Ziel ist es, attraktive Investitionsrenditen zu erwirtschaften und einen strategischen Mehrwert für die Wachstumspläne ihrer Portfoliounternehmen zu schaffen.
Mit über 16.000 Mitarbeitern hat die Gruppe ihren Hauptsitz im Finanzzentrum Frankfurt/Rhein-Main und ist weltweit stark vertreten, unter anderem in Luxemburg, Prag, Cork, London, Kopenhagen, New York, Chicago, Hongkong, Singapur, Peking, Tokio und Sydney.
Über MerQube
MerQube ist ein technologieorientiertes Research- und Indexunternehmen, das sich auf die Konzeption und Berechnung innovativer regelbasierter Anlagestrategien und passiver Lösungen spezialisiert hat.
MerQube wurde 2019 von erfahrenen Experten der Indexbranche und Technologen gegründet und entstand als technologiegetriebene Antwort auf die anspruchsvollsten regelbasierten Anlagestrategien. Heute berechnet MerQube eine breite Palette von Strategien, von Defined Outcome- und Volatilitätsmanagement-Strategien bis hin zu Echtzeit- und Intraday-Indizes, und unterstützt dabei flexible Rebalancing-Intervalle sowie anspruchsvolle Ausführungsmethodologien.
Kategorien: Finanzen
Minderung der Methanemissionen von Gärresten
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Mit einem Vorschlag für mehr Flexibilität bei Maßnahmen zur Minderung der Methanemissionen von Gärresten befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage.
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Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt
Recht und Verbraucherschutz/Antwort Das Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt ist Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
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