Aktuelle Nachrichten
Freispruch durch das Landgericht Dresden vom Vorwurf des Anzündens der Lebensgefährtin rechtskräftig
Pressemitteilung 053/2026 vom 20.03.2026
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5 StR 638/25, Entscheidung vom 27.01.2026
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IV ZR 121/25, Entscheidung vom 11.03.2026
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VIa ZR 110/23, Entscheidung vom 17.03.2026
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2 StR 132/25, Entscheidung vom 14.01.2026
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X ZB 3/25, Entscheidung vom 25.02.2026
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AnwZ (Brfg) 38/25, Entscheidung vom 18.02.2026
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XII ZB 254/25, Entscheidung vom 18.02.2026
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2 ARs 468/25, Entscheidung vom 14.01.2026
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XII ZR 27/25, Entscheidung vom 18.02.2026
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VIa ZR 1439/22, Entscheidung vom 12.03.2026
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VIa ZR 526/23, Entscheidung vom 17.03.2026
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Dentons continues to bolster national energy practice with the addition of power lawyer Kristyn Annis
Dentons, Canada’s Global Law Firm, is pleased to announce that Kristyn Annis has joined the Firm’s Toronto office as a partner in the Corporate and Energy groups. Kristyn brings significant experience advising clients across the energy sector, with a particular focus on power and utilities matters, further strengthening Dentons’ ability to support organizations navigating a rapidly evolving energy landscape.
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155/26 | Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" | 20. März 2026
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
57/1/26 | Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über saubere Unternehmensfahrzeuge | 20. März 2026
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
154/26 | Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes | 20. März 2026
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
155/26 | Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" | 2. April 2026
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
154/26 | Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes | 2. April 2026
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Einschränkung militärischer Infrastruktur debattiert
Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen „jegliche direkte oder indirekte militärische Beteiligung Deutschlands“ an den Angriffen der USA und Israels auf den Iran. Ihren Antrag mit dem Titel „Völkerrecht konsequent einhalten – Militärische Infrastruktur auf deutschem Boden nicht für Angriffskriege nutzen“ (21/4761) hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Linken Die Bundesregierung wird in dem Antrag unter anderem aufgefordert, die „militärischen Angriffe der USA und Israels seit dem 28. Februar 2026 klar als Verstoß gegen das Gewaltverbot gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen zu benennen und zu verurteilen“. Obwohl der Iran völker- und menschenrechtliche Normen verletze, sei das Völkerrecht ihm gegenüber trotzdem einzuhalten. „Das Gewaltverbot gilt universell, auch gegenüber Staaten, die selbst Recht brechen. Wer Recht nur gegen politische Gegner anwendet, ersetzt Rechtsbindung durch Machtpolitik mit juristischem Anstrich“, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Die Bundesregierung solle darüber hinaus dafür sorgen, dass Deutschland nicht durch Gewährung von Überflugrechten, logistische Unterstützung und nachrichtendienstliche Kooperation völkerrechtswidrige Operationen ermögliche. Mit Blick auf US-Stützpunkte wie im rheinland-pfälzischen Ramstein gelte es sicherzustellen, „dass militärische Einrichtungen ausländischer Streitkräfte auf deutschem Hoheitsgebiet nicht für völkerrechtswidrige militärische Operationen genutzt werden“. Weitere Linken-Forderungen zielen auf eine Initiative für eine Vermittlungsmission unter dem Dach der Vereinten Nationen, auf humanitäre Hilfen für die Zivilbevölkerung im Iran sowie den Schutz gefährdeter Iranerinnen und Iraner und einen Abschiebestopp für den Iran. (ahe/19.03.2026)
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Abgesetzt: Änderungen beim Unterhaltsvorschuss für Kinder
Der Bundestag hat die für Donnerstag, 19. März 2026, vorgesehene erst Beratung eines Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ (21/4539) von der Tagesordung abgesetzt. Die Vorlage sollte nach der 20-minütigen Debatte an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linken Die Abgeordneten verlangen unter anderem, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit würde sichergestellt, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt, heißt es. Außerdem wird gefordert, die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder abzuschaffen. Im Antrag heißt es weiter, der Unterhaltsvorschuss müsse dahingehend ausgeweitet werden, dass auch leibliche Eltern, die einen neuen Partner oder Partnerin heiraten, anspruchsberechtigt sind. Ersatzlos gestrichen werden sollen laut Linksfraktion die gesetzlichen Einschränkungen beim Kreis der Anspruchsberechtigten für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben. (hau/17.03.2026)
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