The Canadian sanctions regime has continued to evolve incrementally in late 2025 and early 2026.
„Deutsches Staatsgold vollständig nach Deutschland holen“ lautet die in einem Antrag der AfD-Fraktion (21/4739) erhobene Forderung. Erstmals behandelt wurde der Antrag am Mittwoch, 18. März 2026. Nach 30-minütiger Debatte wurde die Vorlage an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD Dem Antrag zufolge verfügt Deutschland mit 3.350 Tonnen im internationalen Vergleich über eine sehr große Reserve an Staatsgold. Der Buchwert dieses Horts steige seit Jahrzehnten an und habe sich auf etwa 460 Milliarden Euro verdoppelt! Allein der Aufwertungsgewinn des deutschen Goldes betrage in der Bundesbank-Bilanz mehr als das 150-fache des Eigenkapitals der Bundesbank, heißt es weiter. Gold sei damit trotz offiziell fehlender Golddeckung ein "wichtiger psychologischer und materieller Stabilitätsgarant" des Euro. Einzige substanzielle Position auf der Aktivseite der Bundesbank-Bilanz ohne Gegenparteienrisiko sei die der Goldreserven. Nach einer Heimholung ab 2013 von großen Teilen des deutschen Auslandsgolds lagerten heute etwa 51 Prozent des deutschen Staatsgolds in Deutschland, schreibt die Fraktion. 49 Prozent befänden sich im Ausland – vor allem in New York bei der Federal Reserve (Fed, 37 Prozent) und in London bei der Bank of England (BoE, zwölf Prozent). Diese im Ausland lagernden Tonnagen seien etwa 225 Milliarden Euro wert. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, mit der Bundesbank einen Zeitplan für die Heimholung sämtlicher deutscher Auslandsgoldreserven zu erarbeiten und zeitnah umzusetzen. Dabei sei sicherzustellen, dass die Goldreserve künftig ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik gelagert werde, "um für Deutschland die Option einer (teilweisen) Golddeckung einer künftig möglicherweise wieder nationalen Währung post Euro zu erhalten". (vom/hau/18.03.2026)
Die medizinische Versorgung stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Mittwoch, 18. März 2026. Grundlage waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Vorlage mit dem Titel „Primärversorgung gesetzlich verankern – Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten“ (21/2823) wurde nach halbstündiger Debatte dem federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Der zweite Antrag mit dem Titel „Medizinische Versorgungszentren reformieren“ (21/1667) wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/3075) mit der Mehrheit von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke enthielt sich ihrer Stimme. Erster Antrag der Grünen Die Grünen fordern die rasche Vorbereitung und Einführung eines umfassenden Primärversorgungssystems im Gesundheitswesen. Ein leistungsfähiges und zukunftsfähiges Gesundheitssystem basiere auf einer starken, patientenzentrierten Primärversorgung. Eine leistungsfähige Primärversorgung setze eine wohnortnahe, niedrigschwellige erste Anlaufstelle für Patienten voraus, heißt es in ihrem Antrag (21/2823). Die primärversorgende Stelle sei bei Erwachsenen in der Regel die Hausarztpraxis, bei Kindern die Kinderarztpraxis. Die Bundesregierung verkenne bei ihrem geplanten Primärarztsystem, dass angesichts der demografischen Entwicklung und des Mangels an Hausärzten eine Versorgung nur mit multiprofessionellen Teams gelingen könne. Notwendig sei die rasche Einführung eines umfassenden Primärversorgungssystems, das auf Digitalisierung, berufsgruppenübergreifende Teams, Koordination der Patientenbehandlung und Prävention setzr. Wohnortnahe Versorgung Die Abgeordneten fordern unter anderem, dass vorbereitend sichergestellt werden soll, dass allen Versicherten innerhalb von 20 Autominuten vom Wohnort eine hausärztliche und kinderärztliche Praxis zur Verfügung steht. Die haus- und kinderärztlichen Praxen sollten die koordinierende Funktion innerhalb des Versorgungssystems übernehmen. Patienten sollten dort möglichst abschließend behandelt oder, wenn medizinisch erforderlich, an Fachärzte überwiesen werden. Zweiter Antrag der Grünen Die Abgeordneten sprachen sich in ihrem abgelehnten Antrag für Änderungen an den gesetzlichen Regelungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) aus. Die Fraktion zielte auf eine vereinfachte Gründung kommunaler MVZ sowie auf mehr Transparenz über die Inhaber von MVZ mit Blick auf rein renditeorientierte Investoren ab. Medizinische Versorgungszentren ermöglichten die Anstellung von Ärzten und Psychotherapeuten, die nicht selbst einen Kassensitz erwerben müssten. Das sei vor allem für jüngere Ärzte attraktiv, hieß es in dem Antrag. MVZ könnten die Versorgungslandschaft sinnvoll ergänzen. Sie könnten von Ärzten, Krankenhäusern und Kommunen gegründet werden. Die Gründung kommunaler MVZ stoße jedoch auf einige wirtschaftliche und bürokratische Hürden, die abgebaut werden müssten. Investorenbetriebenen MVZs „problematisch“ Als problematisch wurden in dem Antrag die investorenbetriebenen MVZ (iMVZ) genannt. Über den Erwerb eines Krankenhauses könnten Investoren die Gründungsberechtigung für MVZ erlangen. Bei den iMVZ bestehe häufig kein langfristiges Anlageinteresse, das Ziel sei ein gewinnbringender Verkauf nach wenigen Jahren. Renditedruck durch kurze Anlagehorizonte und häufige Eigentümerwechsel könnten dem Ziel einer langfristig guten Gesundheitsversorgung entgegenstehen. Die Abgeordneten machten sich in dem Antrag für gesetzliche Ergänzungen stark. Um Kommunen die Gründung oder Übernahme von MVZ in der Rechtsform einer GmbH zu erleichtern, sollte klargestellt werden, dass die Gesellschafter ihre Sicherheitsleistungen für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das MVZ der Höhe nach begrenzen können. Um Transparenz herzustellen, sollte zudem festgelegt werden, dass MVZ in das Arztregister eingetragen werden und die Eintragung Angaben zum Träger, den wirtschaftlich Berechtigten und zur ärztlichen Leitung beinhalten muss. (pk/hau/18.03.2026)
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung arbeitet nicht mit dem Verein "Re-building Channels for Syria" (RCFS) zusammen, betont sie in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage.
Inneres/Antwort Über die Zahl der in Bezug auf den Hauptbahnhof Heidelberg durch die Bundespolizei im Jahr 2025 erfassten Gewaltdelikte berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage.
Sport und Ehrenamt/Ausschuss Olympische Wettbewerbe im Bobsport, im Rennrodeln sowie im Skeleton wird es auch künftig geben. Davon zeigten sich die zu einer Sitzung des Sportausschusses geladenen Verbandsvertreter überzeugt.
Inneres/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage danach, wie hoch in den Jahren 2022 bis 2025 die Mindestversorgung der Ruhestandsbeamten ohne Familienzuschlag war.
Die Preise an deutschen Tankstellen waren am Mittwochabend, 18. März 2026, das Thema einer Aktuellen Stunde, die auf Verlangen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD unter dem Titel „Wettbewerb an der Tankstelle durchsetzen – Verbraucher und Unternehmen stärken“ auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Die Redner der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke forderten eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne. CDU/CSU spricht sich gegen Tankrabatt aus Tilman Kuban (CDU/CSU) eröffnet die Debatte und sprach sich gegen einen Tankrabatt aus, wie ihn die Ampelregierung 2022 nach Ausbruch des Überfalls Russlands auf die Ukraine eingeführt hatte. Der Rabatt hatte damals vor allen den Mineralölkonzernen genutzt. Die Maßnahme habe die Steuerzahler in drei Monaten drei Milliarden Euro gekostet, und 70 Prozent davon seien am Ende in die Taschen der Mineralölkonzerne geflossen. Deshalb agiere die schwarz-rote Regierung anders. In Zukunft würden die Kartellbehörden nicht mehr nachweisen müssen, dass die Preise unberechtigt gestiegen seien, in Zukunft werde durch die Beweislastumkehr dafür gesorgt, dass die Ölkonzerne nachweisen müssen, warum sie so viel höhere Preise nehmen als beispielsweise in Frankreich oder Italien. „Außerdem werden wir dafür sorgen, in einer weltweit abgestimmten Allianz, dass 400 Millionen Barrel Rohöl an Ölreserven Stück für Stück auf den Markt kommen, um dafür zu sorgen, dass mehr Kapazitäten im Markt sind“, sagte Kuban. Darüber hinaus werde die neue Regelung festlegen, dass die Tankstellen nur noch einmal pro Tag ihre Preise erhöhen dürfen. „Wir werden das österreichische Modell einführen“, sagte Kuban. Mit diesen Maßnahmen reagiere die Bundesregierung „klug, besonnen und marktwirtschaftlich“. AfD: Profiteur der Preise ist die Bundesregierung Bernd Schattner (AfD) hielt der Bundesregierung vor, von den hohen Spritpreisen in Form der hohen Steuern zu profitieren. Der größte Profiteur sei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. „Rund 60 Prozent der Kosten an der Tankstelle fließen direkt auf die Kosten des Finanzministeriums“, sagte Schattner. Außerdem seien die Grünen und alle anderen Parteien, die bereits einmal in Regierungsverantwortung waren, verantwortlich, dass die Preise für Benzin und Diesel immer weiter steigen. „CO2-Steuer, Emissionshandel, Energiesteuer, all das haben doch Sie zu verantworten“, sagte Schattner. Diese „maßlose Steuer-und Abgabenlast“ belaste jeden einzelnen Bürger im Land und treibe die Industrie ins Ausland. Die meisten Bürger hätten genug und wollten keine Ausreden mehr hören. „Sie wollen keine Arbeitskreise, keine Prüfaufträge und keine neuen Abgaben. Sie wollen endlich echte Entlastungen spürbar sofort und ehrlich." Ministerin: Unternehmen müssen Preisgestaltung erklären Die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig (SPD), unterstrich, dass die Bundesregierung die Nöte der Bürger sehr wohl im Auge habe, und versprach: "Wir werden diese Aufgabe angehen.“ Den von hohen Tankstellenpreisen besonders betroffenen Menschen werde geholfen. „Als Bundesregierung ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das Leben bezahlbar bleibt“, sagte Hubig. Deshalb wolle die Bundesregierung nicht nur das österreichische Modell an der Tankstelle einführen, sondern umfassender vorgehen. „Wir verschärfen das Wettbewerbsrecht, und wir stärken das Bundeskartellamt.“ Denn es sei auffällig, dass die Spritpreise deutlich stärker gestiegen seien als die Rohölpreise. Das Bundeskartellamt wache über die Preise, und es habe bereits Anfang 2025 grundlegende Wettbewerbshindernisse beim Handel mit Kraftstopfen identifiziert, „und zwar auf allen Ebenen“, insbesondere aber auf der Großhandelsebene. Diese Hindernisse begünstigten ein unerlaubtes Zusammenwirken der eigentlich konkurrierenden Unternehmen bei der Preisfestsetzung. Das wirke sich auf die Preise aus. „Und deshalb ziehen wir jetzt die erste Konsequenz. Mineralölunternehmen müssen ihre Preisgestaltung künftig gegenüber den Wettbewerbsbehörden offenlegen“, sagte Hubig. Und sie müssten ihre Preisgestaltung erklären. Ungerechtfertigte Preisaufschläge könnten die Unternehmen dann nicht mehr verstecken. Außerdem werde das Bundeskartellamt besser und einfacher gegen Unternehmen vorgehen können, die den Wettbewerb störten. Auch dort gelte: „Gesunder Wettbewerb ist Verbraucherschutz.“ SPD: Gesetz schon nächste Woche verabschieden Sebastian Roloff (SPD) unterstützte die Ministerin. Der Krieg am Golf treffe die Menschen hierzulande. Die Regierungskoalition habe deshalb sofort gehandelt. Man habe mit den Vertretern der Mineralölkonzerne gesprochen, und die Ölmanager hätten keine befriedigende Antwort darauf gegeben, warum die Spritpreise in Deutschland so viel stärker gestiegen seien als anderswo in Europa. „Sie konnten den Verdacht nicht ausräumen, dass sie im Windschatten des steigenden Ölpreises noch mal eine gehörige Extramarge draufgeschlagen haben“, sagte Roloff. Das gehe auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher, und hier müsse man "einen Riegel vorschieben“. Man werde nun reagieren und das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz bereits in der nächsten Woche verabschieden. Grüne: Menschen brauchen Entlastung Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass die Bundesregierung weiter auf fossile Brennstoffe setze und die Menschen deshalb mit steigenden Tankrechnungen konfrontiere. Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verantworte „diese falsche Politik“. Was aktuell nötig sei, wäre eine schnelle Entlastung der Bürger, wie es die Ampelregierung 2022 mit der temporären Einführung der Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne und der Einführung des 9-Euro-Tickets gemacht habe. „Die Menschen, sie brauchen Entlastung“, sagte Audretsch. Linke fordert Übergewinnsteuer Auch Christian Görke (Die Linke) forderte eine Übergewinnsteuer für den fossilen Energiesektor. Er warnte vor weiteren Preissteigerungen bei fossilen Brennstoffen, die Kosten für Heizen und Nahrungsmittel würden ebenfalls ansteigen. Diese „Kriegsspekulation“ dürfe nicht noch weiter befeuert werden, sondern ein Gesetz „zur Abschaffung der Übergewinne in Deutschland“ müsse her. „Die Menschen können nicht warten, bis das Kartellamt geprüft hat“, sagte der Linke. (nki/18.03.2026)
Die Eingliederungshilfe soll es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. 50.000 Euro für eine dreiwöchige Japanreise umfasst das aber nicht, entschied das LSG Baden-Württemberg. Die Reise sei, verglichen was sich Durchschnittsbürger leisteten, deutlich zu teuer.
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Ein ehemaliger Politiker und eine Lehrerin stehen wegen Missbrauchsvorwürfen vor Gericht. Die Frau gestand, während der FDP-Mann sich wehrte und nun zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.
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Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 18. März 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4658), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 25 der insgesamt 60 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 23 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 20 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Verkehr, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, das neun Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie war mit sechs Fragen vertreten. Je fünf Fragen gingen an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Mit je zwei Fragen musste sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auseinandersetzen. Zu je einer Frage sollten sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales äußern. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte der brandenburgische Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesministerium der Finanzen, ob die Bundesregierung plant, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angedachte Stromsteuersenkung angesichts der Energiepreiskrise jetzt umzusetzen. Der thüringische Abgeordnete Stefan Schröder (AfD) erkundigte sich beim Bundesministerium für Verkehr, mit welchen konkreten Maßnahmen das Ministerium in diesem Jahr den „Sanierungsstau“ bei der Verkehrsinfrastruktur abbauen will. Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) wollte vom Auswärtigen Amt wissen, welche Überflugrechte die Bundesregierung den USA seit Beginn der Angriffe auf den Iran erteilt oder nicht verweigert hat und auf welcher völkerrechtlichen Grundlage diese Entscheidung beruht. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/18.03.2026)
Die Verbraucherzentrale Hamburg geht vor Gericht gegen komplex berechnete Stornoabzüge der Debeka vor – zunächst mit Erfolg. Der BGH sieht den Fall nun anders.
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Inneres/Antwort Über die Zahl der Ende 2025 in Deutschland lebenden Asylberechtigten sowie Menschen mit Flüchtlings- und mit subsidiärem Schutz berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Linken-Anfrage.
Inneres/Antwort Um die Auslobung von Belohnungen durch Bundesbehörden zur Täterergreifung geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage.
Finanzen/Antwort Digitaler Euro ist "ein strategisches Projekt zur Stärkung der europäischen Souveränität und Resilienz im Zahlungsverkehr"
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) initiierte Programm Migration und Diaspora hat laut Bundesregierung positive Ergebnisse erzielt.
Kultur und Medien/Ausschuss Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat den Vorwurf, er habe die Kunstfreiheit bei der Vergabe des Buchhandlungspreises eingeschränkt, vor dem Kulturausschuss am Mittwoch zurückgewiesen.
Inneres/Antwort Die sogenannten Epstein-Files sind Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines jungen Mannes mit einer fortschreitenden Muskelerkrankung gegen die Ablehnung einer Kostenübernahme für das Arzneimittel Translarna als unzulässig verworfen. Die Beschwerde habe zentrale Anforderungen nicht erfüllt, insbesondere nach Wegfall der EU‑Zulassung.
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Dass Ausländer mit Straftaten im Inland vermeintlich ihr "Gastrecht missbrauchen", darf kein Argument in einem Strafverfahren sein. Das OLG Köln rügte einen Siegburger Amtsrichter und stellte klar, dass Ausländer per se keine gesteigerte Pflicht zur Gesetzestreue trifft.
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