Sachverständige haben bei einer Anhörung im Digitalausschuss am Mittwochnachmittag, 18. März 2026, breite Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (21/4089) und der zugrunde liegenden EU-Verordnung geäußert. Mit dem Entwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) soll die Verordnung in Deutschland umgesetzt und der Digital Services Act (DSA) sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzt werden. Die geladenen Experten kritisierten insbesondere die unklare Begriffsdefinition von „politischer Werbung“, den durch die Verordnung entstehenden bürokratischen Aufwand sowie fehlende Konkretisierungen bei den Zuständigkeiten. EU-Verordnung gilt seit dem 10. Oktober 2025 Die EU-Verordnung gilt seit dem 10. Oktober 2025 uneingeschränkt. Mit dem Durchführungsgesetz sollen die Transparenz politischer Werbung deutlich erhöht sowie Zuständigkeiten und Sanktionen zur Durchsetzung von EU-Vorgaben festgelegt werden. Je nach Verstoß sind laut Entwurf Geldbußen bis zu 300.000 Euro oder – bei größeren Unternehmen – bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen. Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Stelle für die Durchsetzung der Regelungen über das Targeting bestimmt werden, soweit sie auch im Übrigen europäische Datenschutzregelungen durchsetzt. Daneben soll die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur, der sogenannte Digital Services Coordinator (DSC), die Einhaltung zentraler Transparenz- und Informationspflichten durch Diensteanbieter überwachen. Die Koordinierungsstelle soll zudem ein Online-Verzeichnis über in Deutschland eingetragene bevollmächtigte Vertreter politischer Werbedienstleistungen führen. Problem der Begriffsbestimmung Prof. Dr. Matthias Cornils von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (eingeladen auf Vorschlag der SPD) wies darauf hin, dass inhaltliche Konkretisierungen oder Präzisierungen der Begriffe und Maßstäbe unionsrechtlich unzulässig sein dürften. Cornils sprach von einem „problematischen Beispiel einer sehr starken Regulierung dieses Themas“, die die politische Kommunikation nicht befördere. Der bundesgesetzlichen Regelung bescheinigte er einen zurückhaltenden Ansatz, der an etablierte Strukturen und Vorbilder, etwa die DSA-Kompetenzverteilung, anschließe. Die Regulierung und Aufsicht der Diensteanbieter bleibe zwar beim Bund, der Großteil der Aufsichtsbefugnisse und Zuständigkeiten liege jedoch auf der Länderebene, betonte Cornils. Dr. Jörg Frederik Ferreau (Kanzlei CBH Rechtsanwälte), der auf Vorschlag der Unionsfraktion eingeladen wurde, kritisierte, dass der Entwurf die Chance verstreichen lasse, den unbestimmten Begriff der „politischen Werbung“ näher zu präzisieren. Es sei zu begrüßen, dass der Entwurf die Durchführung der Artikel 11 und 12 der Verordnung den Ländern überlasse. Die Transparenzanforderungen an politische Anzeigen in den Artikeln seien klar der Medienregulierung und damit dem Kompetenzbereich der Länder zuzuordnen, sagte Ferreau. Im Hinblick auf Vorschriften zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern müsse der Gesetzgeber durch eine Ergänzung sicherstellen, dass die zuständigen Behörden bei Ermittlungsmaßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger „den hohen Bestimmungen des Geheimnisschutzes“ Rechnung tragen – das gelte etwa für Mitarbeiter von Medien, sagte Ferreau. Experte befürchtet „Verarmung der politischen Debatte“ Helmut Verdenhalven vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (auf Vorschlag der SPD eingeladen) berichtete von einem Fall eines Verlages in Norddeutschland, der einen Podcast mit politischen Akteuren unterschiedlicher Couleur erstellt und diesen bei Instagram habe verbreiten wollen, was von der Plattform untersagt worden sei. Die EU-Verordnung wolle Transparenz schaffen, führe aber zu Bürokratiebelastungen und gerate dazu noch in Konflikt mit der Pressefreiheit, kritisierte Verdenhalven. Unter anderem werde man „mehr staatliche Kontrolle politischer Kommunikation“ und eine „Verarmung“ der politischen Debatte erleben, prophezeite er und verwies weiter auf „enorme Haftungsrisiken“ und „extrem hohe Bußgelder“, die entstünden. Deutliche Kritik übte auch Prof. Dr. Christoph Fiedler vom Medienverband der freien Presse (eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion). Er nannte die EU-Verordnung ein „Bürokratiemonster“, das die politische Kommunikation beschränke. Auch Fiedler monierte unbestimmte Rechtsbegriffe. Ein Problem sehe er in dem Punkt, dass der Bund davon ausgehe, dass Diensteanbieter keine Presseverlage seien. Das könne aber etwa bei Direktvermarktungen der Fall sein, so Fiedler. Daher brauche es eine Klarstellung, dass Medien, die politische Werbung verbreiten, auch dann nicht von der Koordinierungsstelle beaufsichtigt werden, wenn sie für diese Werbung eine Vermittlungsleistung erbringen. Mit Blick auf Eingriffsbefugnisse zur Durchsetzung der Verordnung gegenüber Presseverlagen und anderen redaktionelle Medien betonte Fiedler, dass es geboten sei, notwendige Schutzvorkehrungen für die Presse- und Medienfreiheit sicherzustellen. Vertrauen in die digitale Öffentlichkeit Jochen König von der Cosmonauts & Kings GmbH (eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion) betonte, er begrüße das Ziel der Verordnung und des Gesetzentwurfs, politische Werbung transparenter zu machen und das Vertrauen der Bürger in die digitale Öffentlichkeit zu stärken. Allerdings wies auch er auf Handlungsunsicherheit und rechtliche Herausforderungen für politische und zivilgesellschaftliche Akteure hin und sprach sich für eine Klärung des Anwendungsbereichs der Definition „politischer Werbung“ aus. „Die Leitlinien der Kommission helfen hierbei nur bedingt weiter“, sagte König mit Blick darauf, wann eine Werbeanzeige unter die Verordnung falle, und wann nicht. Im Hinblick auf Bußgelder sprach er sich dafür aus, die Mindestumsatzschwelle zum Schutz kleinerer Akteure auch auf den Bereich der Zwangsgelder nach Paragraf 8 auszuweiten, die dort noch fehle. Tahireh Audrey Panahi von der Universität Kassel (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Verordnung müsse im Kontext mit dem DSA und der DSGVO betrachtet werden. Panahi sprach sich dafür aus, ein Bußgeld „erst bei wiederholten Verstößen“ anzudrohen, um einen Chilling Effect zu vermeiden. Ein Leitfaden des DSC solle als öffentlich zugängliche Auslegungshilfe erstellt werden, befand Panahi weiter. Angesichts komplexer Auslegungsfragen und im Sinne einer wirksamen Rechtsdurchsetzung schlug die Sachverständige zudem vor, -nach Vorbild des DSA den Beirat nach dem Digitale-Dienste-Gesetz einzubinden. Sie regte außerdem an, weitere Lücken im Gesetz, etwa bezüglich der Aufsicht über Sponsoren und der Zuständigkeit für Bußgelder gegen diese, durch Klarstellungen zu schließen. Die Sachverständige, die auf Vorschlag der Linksfraktion eingeladen war, Alina Clasen von Reporter ohne Grenzen, fehlte bei der Anhörung entschuldigt. (lbr/18.03.2026)
Wirtschaft und Energie/Antrag Bundesregierung soll als Reaktion auf den Krieg am Golf nationale und europäische CO2-Bepreisung abschaffen oder reformieren
Wirtschaft und Energie/Antrag Fraktion Die Linke verlangt als Reaktion auf den Iran-Krieg finanzielle Entlastungen für die Bevölkerung und eine Übergewinnsteuer für den fossilen Energiesektor
Mutmaßlich geht es um über 40 Millionen Euro: Der BGH hat entschieden, dass das LG Bonn im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal neu prüfen muss, ob beim früheren Chef der Warburg Bank Taterträge einzuziehen sind.
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Eine Medienanstalt darf ein Instagram‑Angebot mit sexualisierten Inhalten nicht pauschal aus Gründen des Jugendschutzes untersagen. Stattdessen muss sie, so das VG Berlin, konkret aufzeigen, welche Beiträge entwicklungsbeeinträchtigend sind.
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Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Die aktuelle Preisentwicklung auf den Energiemärkten kann sich auch auf Mieter und Eigenheimbesitzer auswirken, erklärte die Regierung am Mittwoch im Bauausschuss.
Auswärtiges/Antrag Die Linke wendet sich gegen "jegliche direkte oder indirekte militärische Beteiligung Deutschlands" an den Angriffen auf den Iran. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Donnerstagabend.
Dürfen Medien über Kontakte von Jeffrey Epstein auch dann berichten, wenn denen kein Vorwurf gemacht wird, und auch aus privaten E-Mails zitieren? Nein, meinte eine deutsche Unternehmerin und zog vor das LG Frankfurt. Ohne Erfolg.
Wissenschaftler warnen mit Blick auf die deutsche Außenpolitik vor "Doppelstandards". Die Reaktion der Bundesregierung auf den Angriff der USA und Israels auf den Iran sei unzureichend, weil dieser nicht klar als völkerrechtswidrig benannt werde.
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Wirtschaft und Energie/Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie lädt am Freitag, 20. März 2026, zu einer öffentlichen Anhörung über die Pläne für ein Kraftstoffpreisanpassungsgesetz ein
Wirtschaft und Energie/Ausschuss Eine Mehrheit im Wirtschaftsausschuss kritisiert die EU-Pläne zur Nutzung von Atomkraft und lehnt einen AfD-Antrag zur Anerkennung von Kernenergie als umweltfreundliche und saubere Energie ab.
Auswärtiges/Antrag Die AfD dringt auf eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention und will Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen geschützt sehen. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Freitag.
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Der Bauausschuss wird am 15. April ein öffentliches Fachgespräch zur Lage von Städten und Gemeinden durchführen.
Inneres/Antrag Der Bundestag berät am Donnerstag erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion, "im Namen der Familienehre versuchte und vollendete Morddelikte" statistisch zu erfassen.
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss Bündnis 90/Die Grünen sind mit drei Anträgen zur Klimapolitik am Mittwoch im Umweltausschuss gescheitert. Das Gremium lehnte die Vorlagen
Im "Big Apple" plant man eigene Regeln für die Nutzung von KI in der Rechtsberatung. Der Gesetzentwurf wirft spannende Fragen auf, die sich auch in Deutschland stellen, analysiert Volker Römermann. Die Haftungsfrage sei dabei gar nicht mal so interessant.
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Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch, 18. März 2026, auf die Bedeutung dieses Datums für die deutsche Demokratie hingewiesen. Es sei erstaunlich, so Klöckner, "dass wir an diesem Datum erst heute zum ersten Mal den Tag der Demokratiegeschichte begehen". Der Tag stehe unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. Der 18. März, ein "Schlüsseldatum deutscher Geschichte", stehe "für Mut, für den Wunsch nach Freiheit und für den langen Weg hin zu einer demokratischen Ordnung", sagte die Bundestagspräsidentin. Die Bürgerinnen und Bürger der DDR hätten am 18. März 1990 zum ersten Mal frei gewählt. Die letzte Wahl zur Volkskammer sei eine "demokratische Selbstermächtigung und der Übergang von einer Diktatur zur Demokratie" mit einer Wahlbeteiligung von 93,4 Prozent gewesen. Diese 93,4 Prozent seien "Ausdruck einer Sehnsucht nach Freiheit" gewesen. Doch sei der 18. März ein Datum, "an dem sich die Geschichte der Demokratie in Deutschland immer wieder verdichtet". Mainzer Republik, Barrikaden in Berlin, Nationalversammlung in Stuttgart So erinnerte die Bundestagspräsidentin an den 18. März 1793, als in Mainz die erste Republik auf deutschem Boden ausgerufen wurde. 55 Jahre später, am 18. März 1848 hätten Menschen in Berlin auf den Barrikaden für das gekämpft, "was wir heute selbstverständlich nennen". Am 18. März 1920 tagte die Weimarer Nationalversammlung in Stuttgart: "Das Parlament war während des sogenannten Kapp-Putsches dorthin ausgewichen. Teile des Militärs und republikfeindliche Kräfte um Wolfgang Kapp wollten die Republik stürzen – scheiterten aber am Widerstand der Bevölkerung und an einem Generalstreik", sagte Klöckner. Reichskanzler Gustav Bauer habe vor den versammelten Abgeordneten den "Sieg der Demokratie auf der ganzen Linie" ausgerufen. Den 18. März zeichne aus, dass an ihm "über Generationen hinweg Menschen für Freiheit und für Demokratie eingetreten sind". Die Idee der Demokratie hole ihre Faszination aus dem Wettbewerb der Ideen und aus der Überzeugung, "dass die Mehrheit von heute am nächsten Tag schon die Minderheit sein kann, einfach und vor allem friedlich durch ein Kreuz auf einem Wahlzettel", so die Bundestagspräsidentin. Nicht der Konsens trage die Demokratie. Vielmehr lebe sie davon, "dass wir Unterschiede aushalten, Gegensätze austragen und am Ende zu Entscheidungen kommen, an die sich alle halten". Freiheit, Rechtsstaat, Demokratie Das Volk gebe es nur im "Plural der Individuen", betonte Klöckner: "Wir alle repräsentieren diese Pluralität, repräsentieren unser Volk, hier zusammen." Das Beispiel der Ukraine zeige, so die Bundestagspräsidentin unter Beifall, dass Demokratie nicht nur eine Staatsform für ruhige Zeiten sei. Unzufriedenheit gehöre zur Demokratie, Kritik sei ihr Korrektiv: "Unsere Entscheidungen werden umstritten bleiben. Das ist nicht das Problem der Demokratie, das ist im Übrigen ihr Wesenskern." Der Triumph der Demokratie 1920 sei nicht von Dauer gewesen, die Mainzer Republik und die Revolution von 1848 hätten nicht in der ersehnten Freiheit geendet. Hoffnungen auf "Einigkeit und Recht und Freiheit" seien immer wieder zurückgedrängt worden, doch ihre Idee habe überlebt, sei hartnäckiger gewesen als ihre Gegner: "Das ist die Botschaft heute am Tag der Demokratiegeschichte. Das ist die Botschaft, die wir gemeinsam durch die Zeit tragen sollten. Es lebe unsere Freiheit, es lebe unser Rechtsstaat, es lebe unsere Demokratie", schloss die Bundestagspräsidentin unter Beifall. (vom/18.03.2026)
Das skandalöse Ende des Afrika Cups sorgte für Entrüstung, horrende Geldstrafen – und nimmt Monate später eine überraschende Wendung am grünen Tisch. Die entthronten Senegalesen kündigen Einspruch an.
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Behörden dürfen Datenträger nicht auf Vorrat sicherstellen: Bleibt die Auswertung über Jahre liegen, kippt die Maßnahme – selbst bei einem Anfangsverdacht wegen Kinderpornografie, so das LG Köln.
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