Aktuelle Nachrichten
Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 34
ändert
- Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)
Standortfördergesetz (StoFöG)
G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
ändert
- Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
- Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
- Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
- Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung (WpI-InhKontrollV)
- Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV)
- Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV)
- Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
- Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG)
- Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
- Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV)
- Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (WpDVerOV)
- Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Investmentsteuergesetz (InvStG)
- Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV)
- Aktuarverordnung (AktuarV)
- Anlageverordnung (AnlV)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
- Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV)
- Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
- ZAG-Anzeigenverordnung (ZAGAnzV)
- Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Börsengesetz (BörsG)
- REIT-Gesetz (REITG)
- Anzeigenverordnung (AnzV)
- Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV)
- Marktzugangsangabenverordnung (MarktAngV)
- Aktiengesetz (AktG)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Gewerbeordnung
- Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (SGB I)
- Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
- Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
- Körperschaftsteuergesetz (KStG)
- Bundesbesoldungsgesetz
- Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV)
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Spruchverfahrensgesetz (SpruchG)
Hoher Aufwand, geringe Offenlegung: Warum Gerichtsurteile kaum erscheinen
Eine aktuelle Datenanalyse des Südwestrundfunks zeigt, dass Gerichte in Deutschland, speziell auch im Südwesten, nur sehr wenige ihrer Urteile in öffentlich zugänglichen, staatlichen Datenbanken bereitstellen. Insgesamt lag der Anteil der veröffentlichten Entscheidungen von Zivil- und Verwaltungsgerichten aus den Jahren 2023 und 2024 bundesweit bei lediglich rund 3,5 %. Viele Urteile, etwa zu Schmerzensgeld, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Baugenehmigungen, sind demnach nicht öffentlich einsehbar.
Regionale Unterschiede
Dabei bestehen deutliche regionale Unterschiede: In Rheinland-Pfalz (1,5 %), Niedersachsen (1,6 %) und Thüringen (1,9 %) wurden besonders wenige Entscheidungen veröffentlicht, während Bayern (5,6 %), Brandenburg (5,4 %) und das Saarland (5,4 %) vergleichsweise höhere Anteile aufweisen. Amtsgerichtsurteile sowie Urteile aus Straf-, Sozial-, Arbeits- und Finanzverfahren wurden bei der Auswertung nicht berücksichtigt.
Geringe Transparenz als Hauptkritikpunkt
Ein Hauptkritikpunkt ist die geringe Transparenz der Justiz: Kritiker argumentieren, dass mehr öffentlich verfügbare Urteile die Rechtsprechung vergleichbarer und früher erkennbare Entscheidungs-Tendenzen für Richter und Bürger machen könnten. Dadurch wären Rechtsfindung und Rechtsschutz potenziell effizienter und nachvollziehbarer. Diese Forderung vertritt etwa Til Bußmann-Welsch von der Initiative „Offene Urteile“, die langfristig eine größere Zahl von Fällen öffentlich einsehbar machen möchte.
Zu großer organisatorischer Aufwand
Ein Grund für die niedrige Veröffentlichungsquote ist der hohe organisatorische Aufwand, vor allem die erforderliche Anonymisierung der Entscheidungen, bevor sie öffentlich bereitgestellt werden. Gerichte berichten, dass dies personelle Ressourcen bindet. In Hessen und Baden-Württemberg soll künftig der Einsatz einer künstlichen Intelligenz namens Jano unterstützen, um die Veröffentlichung zu erleichtern.
Große Unterschiede zwischen Instanzen
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Instanzen sind erheblich. Während an Landgerichten nur ein kleiner Teil (etwa 1,3 % in Zivilprozessen) veröffentlicht wird, steigt der Anteil in höheren Instanzen deutlich, Oberlandesgerichte publizieren einen höheren Anteil und an den obersten Bundesgerichten (z.B. Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht) sind Entscheidungen nahezu vollständig öffentlich zugänglich.
Gerade im Zeitalter von KI wäre die Veröffentlichung von großen Teilen aller Gerichtsurteile ein immenser Mehrwert. Dies könnte Verlagen, Legal Tech Softwareanbietern, Juristen und am Ende den Bürgern sehr helfen um Gerechtigkeit und damit Vertrauen in die Justiz voranzutreiben.
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