Aktuelle Nachrichten
Trustee due diligence duties on pre-2021 transfer requests
PASA issues new guidance on administration during buy-in and superfund transitions
LG Potsdam lässt Anklage zu: Ist die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung?
Aktionen gegen die Ölraffinerie PCK, den Flughafen BER und ein Gemälde von Monet: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft waren das Attacken einer kriminellen Vereinigung. Ob das juristisch zutreffend ist? Jetzt ist das LG Potsdam am Zug.
Tinder-Date: Vergewaltigte Høiby eine Frau im Surfurlaub?
Während eines Urlaubs mit Kronprinz Haakon soll der Sohn von Norwegens Kronprinzessin laut Anklage eine Frau vergewaltigt haben. Marius Borg Høiby hatte sie zuvor auf Tinder kennengelernt.
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Unwirksame Arbeitgeberkündigung: Gehaltsrisiko darf nicht auf Arbeitnehmer abgewälzt werden
Der Fünfte Senat des BAG ist von seiner bisherigen Rechtsprechung abgerückt. Für den Fall einer unwirksamen Kündigung durch den Arbeitgeber darf dieser die Zahlung des Entgelts bis zur Klärung der Sachlage nicht vertraglich ausschließen.
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Norton Rose Fulbright advises BBVA on US$1.4 billion credit facility for Panama
Norton Rose Fulbright, nine US lawyers ranked in the 2026 Patent Litigation Intelligence Report
Europäisches Parlament versucht, das Recht auf Asyl zu begraben
Das Europäische Parlament hat heute für Änderungen der Asylregeln der Europäischen Union gestimmt, die das Recht auf Asyl gefährden.
Es verabschiedete eine EU-weite Liste „sicherer Herkunftsländer“, was bedeutet, dass für Staatsangehörige dieser Länder automatisch davon ausgegangen wird, dass sie keinen Schutz benötigen und dass für sie beschleunigte Verfahren gelten, bei denen ihre individuellen Umstände möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung gibt Anlass zu Bedenken hinsichtlich übereilter und qualitativ minderwertiger Entscheidungen. In seinem letzte Woche veröffentlichten World Report hat Human Rights Watch Menschenrechtsverletzungen in allen Ländern der EU-Liste „sicherer Herkunftsländer” detailliert beschrieben: Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko, Tunesien und EU-Beitrittskandidatenländer wie Bosnien und Herzegowina, Georgien, Serbien und die Türkei.
Das Konzept des „sicheren Herkunftslandes“ ist auch deshalb problematisch, weil es Menschen, die vor Verfolgung fliehen und oft schon Schwierigkeiten haben, Beweise für das Leid, dem sie entkommen sind, vorzulegen, eine höhere Beweislast auferlegt. Es birgt die reale Gefahr, dass Menschen an Orte abgeschoben werden, wo ihnen Menschenrechtsverletzungen drohen.
Darüber hinaus hat das EU-Parlament eine weitere Maßnahme verabschiedet, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, Asylsuchende in „sichere Drittstaaten“ zu schicken, zu denen sie keinerlei Verbindung haben, ohne ihre individuellen Anträge zu prüfen.
Die EU hat sich mit ihren „Cash-for-Migration-Control“-Abkommen mit Ägypten, Tunesien und Libyen ohnehin schon bereit gezeigt, autoritäre Unterdrückung und Misshandlungen von Migrant*innen und Asylsuchenden zu ignorieren. Ebenso hat sie es versäumt, die georgischen Behörden angesichts ihrer brutalen Unterdrückung in die Pflicht zu nehmen.
Die Abstimmung des Parlaments zur Ausweitung des Konzepts der „sicheren Drittstaaten“ könnte sogar noch weitreichendere Folgen haben. Sie ebnet den Weg für Mitgliedstaaten, sich ihrer Verantwortung zu entziehen, Menschen die Möglichkeit zu verweigern, in der EU Asyl zu beantragen, und Vereinbarungen mit aufnahmebereiten Ländern zu treffen, in die Asylsuchende abgeschoben werden sollen. Das würde bedeuten, Menschen an Orte zu schicken, an denen sie keine kulturellen Bindungen, keine Familie und keine Community haben und wo ihre Aussichten auf ein faires Asylverfahren und Unterstützung beim Wiederaufbau ihres Lebens höchst fraglich sind.
Diese Maßnahmen sind Teil weitreichender Änderungen der EU-Asyl- und Migrationspolitik, die darauf abzielen, Asylanträge schneller abzulehnen, die Verantwortung auf Länder außerhalb der EU zu verlagern und die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen.
In einer Zeit, in der die regelbasierte internationale Ordnung in Gefahr ist, brauchen wir eine EU, die die Grundprinzipien des Völkerrechts wie das Recht auf Asyl und auf Aufnahme von Asylsuchenden hochhält. Stattdessen erleben wir, wie die EU die internationalen Menschenrechtsstrukturen untergräbt.
Erste Anklage bundesweit: Letzte Generation als kriminelle Vereinigung?
Attacken gegen die Ölraffinerie PCK, den Berliner Flughafen und einen Monet - aus Sicht der Staatsanwaltschaft Neuruppin waren das Aktionen von Klimaaktivisten, die eine kriminelle Vereinigung bilden. Wie wird das LG Potsdam das sehen?
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BSG-Präsidentin: Sorgen um Rechtsstaat, KI und Fachanwälte
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Jüdischem Studenten Einlass verwehrt: Geldauflage für Ordner an der FU Berlin
Propalästinensische Aktivisten besetzen 2023 einen Hörsaal. Die Stimmung ist aufgeheizt. Dem Studenten Lahav Shapira wird der Einlass verwehrt. Nun muss ein Ordner deswegen eine Geldauflage zahlen.
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Zu hohe Bußgelder? EuG muss in der Sache über WhatsApp-Klage entscheiden
Ein Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses mit verbindlichen Bußgeldern für WhatsApp Ireland kann vor Unionsgerichten angefochten werden. Dass es sich nur um eine "Zwischenmaßnahme" handele, fand der EuGH nicht überzeugend.
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Driving solo: New regulations applying to autonomous vehicles across the UAE
Rechtsbehelfsbelehrung zur E-Klage: Verweis auf egvp.de genügt
Ein Hinweis auf die elektronische Klage plus Verweis auf die Webseite www.egvp.de ist ausreichend für eine Rechtsbehelfsbelehrung. Der Rechtsschutzsuchende werde geleitet, ohne überfrachtet zu werden, entschied das LSG Baden-Württemberg.
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Dank eigener Röstung: Aldi Süd siegt im Streit um Billig-Kaffee gegen Tchibo
Tchibo wirft Aldi Süd vor, Kaffee zu billig verkauft zu haben. Das OLG Düsseldorf kommt zu einer anderen Einschätzung, weil es zwischen Einkaufspreis und Herstellungspreis unterscheidet. Ist die Auseinandersetzung damit beendet?
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