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Merz verteidigt Reformkurs der Koalition gegen die Angriffe der Opposition

Drei Tage nach dem Erdrutsch-Sieg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat der Bundestag am Mittwoch, 9. September 2026, seine erste Beratung des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7650(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit der traditionellen Generalaussprache über die Politik der Bundesregierung fortgesetzt. In der ersten Lesung des Etats des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Einzelplan 04) räumte Regierungschef Friedrich Merz (CDU) auch eigene Fehler bei der Vermittlung des Sinns der angestrebten Reformen ein. Zugleich verteidigte er nachdrücklich den Reformkurs der Koalition gegen die Angriffe der Opposition. Dagegen bekräftigte AfD-Fraktionschefin Dr. Alice Weidel die Kritik ihrer Partei insbesondere an der Haushalts-, Migrations- und Energiepolitik der Bundesregierung, während für Die Linke deren Fraktionsvorsitzender Sören Pellmann eine Regierungspolitik des "sozialen Kahlschlags" beklagte. Die Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Katharina Dröge, rief dazu auf, einen Prüfauftrag für ein AfD-Verbot auf den Weg zu bringen. Die Ausgaben des Bundeskanzleramtes für 2027sollen laut Entwurf auf rund 5,16 Milliarden Euro steigen, das sind rund 165,5 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr vorgesehen. Bundeskanzler: Die Ukraine verteidigt auch unsere Freiheit Merz attestierte der AfD, in Sachsen-Anhalt ein "bemerkenswertes Wahlergebnis" erzielt zu haben, bei dem die Wähler eine "deutliche Botschaft" auch an ihn selbst gesendet hätten. Die absolute Mehrheit habe die AfD jedoch nicht erreicht und werde sie in Deutschland auch nicht erzielen. "56 Prozent der Wählerinnen und Wähler in Sachsen-Anhalt haben Sie nicht gewählt", sagte der Kanzler an die AfD gewandt und warf ihr vor, eine "destruktive Kraft" zu sein. Dies habe Weidel in ihrer vorangegangenen Rede auch in ihren Ausführungen zur Ukraine deutlich gemacht, fügte Merz hinzu. Die Bundesregierung werde die Ukraine weiterhin unterstützen, weil diese "auch unsere Freiheit verteidigt", betonte der Kanzler und bescheinigte der AfD eine "groteske Umkehr von Täter und Opfer", bei der die AfD offensichtlich unverändert an der Seite Russlands stehe. "Remigration ist ethnische Säuberung" Zugleich verurteilte er scharf die von der AfD propagierte "Remigration", die nichts anderes sei als eine "ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe". Es sei Konsens in der Koalition, dass es Migrationsprobleme gebe, viele Menschen in Deutschland keinen dauerhaften Aufenthalt genießen dürften und mehr abgeschoben werden müsse. Im Gegensatz zur AfD unterscheide die Koalition dabei aber sorgfältig zwischen diesen Migranten und solchen, die hier arbeiten und zum Wohlstand beitragen. Nachdrücklich drängte der Regierungschef auf eine Fortsetzung der von der Koalition angestoßenen Reformvorhaben. "Natürlich" werde man dabei etwa bei der angestrebten Rentenreform darüber sprechen, wie mit Menschen umgegangen werde, die 45 Jahre gearbeitet und Rentenbeiträge eingezahlt haben. Wichtigstes Ziel sei indes eine Rentenversicherung, "die in der längeren Perspektive der jungen Generation die Chancen gibt, Vermögen aufzubauen". Die Antwort auf die Frage nach dem Sinn der Reformen seien jedoch die Koalition und auch er selbst "vielleicht am meisten schuldig geblieben", fügte der Kanzler hinzu. Die junge Generation zweifele heute an dem Wohlstandsversprechen, auf das sich drei Generationen nach dem Zweiten Weltkrieg hätten verlassen können. "Deshalb müssen wir dieses Wohlstandsversprechen erneuern" und auch der jungen Generation diese Perspektive geben, sagte Merz. Dies müsse mehr zum Ausdruck kommen als bisher. AfD: Ein "Weiter-so-Gewurschtel" Zu Beginn der Debatte konstatierte Weidel, die Wähler in Sachsen-Anhalt hätten klar mitgeteilt, dass Schwarz-Rot vorbei sei. Die Menschen wollten einen Politikwechsel, doch widerspiegele der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2027 ein "Weiter-so-Gewurschtel". Die Koalition sei nicht willens, "sich den Fesseln grüner Ideologie, linker Massenmigration und sozialistischer Umverteilung zu entziehen". Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) wolle nächstes Jahr am Kapitalmarkt 500 Milliarden Euro neu aufnehmen. Damit sei der Haushaltsentwurf klar verfassungswidrig, kritisierte die AfD-Fraktionsvorsitzende. Zugleich warf sie der Regierung vor, Deutschland "in Rekordzeit in die Staatspleite" zu treiben, während die Deindustrialisierung mit wachsender Dynamik über das Land fege. "Massenmigration"-Folgen und Konfrontation mit Russland Auch erkläre die Bundesregierung die Migrationskrise für beendet, obwohl "jedes Jahr eine sechsstellige Zahl von Migration über die Asyl-Hintertür ins Land" komme "und eine weitere Großstadt über den Familiennachzug", fügte sie hinzu. Dabei müssten die Bürger täglich mit den Folgen der "Massenmigration" wie wachsender Kriminalität umgehen. Mit Blick auf die deutsche Ukraine-Politik hielt Weidel der Regierung vor, die Konfrontation mit Russland zu verschärfen, statt sich wie die USA für Friedensverhandlungen einzusetzen. Scharf kritisierte sie die "wirtschaftsfeindliche" und "gescheiterte Energiewende", der eine "permanente Blackout-Gefahr" zu verdanken sei. Zusätzlich drohe im Winter eine "existenzielle Gasversorgungskrise", doch wolle die Regierungskoalition "auf günstiges Pipeline-Gas aus Russland verzichten". Grüne: Rechtsextremismus ist kein Ost-Problem Für Bündnis 90/Die Grünen sprach ihre Fraktionsvorsitzende Dröge von einem "schlimmen Wahlergebnis" in Sachsen-Anhalt. Sie nehme dem Kanzler seine Erschütterung über dieses Ergebnis ab, doch reiche dies nicht aus. "Es gibt Menschen in Sachsen-Anhalt, die haben jetzt Angst", sagte Dröge. Das seien etwa queere Menschen oder Menschen mit Migrationsgeschichte, denen Merz Antworten geben müsse, was er für ihren Schutz tue. Auch müssten sich alle demokratischen Parteien fragen, was ihr Anteil an diesem Wahlergebnis sei. Dabei sei der Rechtsextremismus in Deutschland "kein Ost-Problem", fügte Dröge hinzu. Vielmehr sei die AfD in strukturschwachen Regionen besonders stark gewählt worden, wo "Menschen sich zurückgelassen fühlen". "Prüfauftrag für ein AfD-Verbot auf den Weg bringen" Genau hier setze die AfD wie Rechtsradikale überall auf der Welt an "mit den toxischen Parolen des Nationalismus und der nationalen Abschottung", sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende. Darauf müsse man als Demokraten Antworten geben, ebenso wie auf die Methode der AfD, Wut auf Minderheiten wie Arbeitslose und Menschen mit Migrationsgeschichte anzustacheln. Zugleich sei man mittlerweile "an einen Punkt in unserer Demokratie" gelangt, an dem "die politische Auseinandersetzung alleine vielleicht nicht mehr reicht". Dafür habe das Grundgesetz als ein letztes Mittel das Parteienverbot vorgesehen, betonte Dröge und appellierte an die "demokratischen Abgeordneten", ihr Gewissen zu prüfen, einen Prüfantrag für ein AfD-Verbot auf den Weg zu bringen. SPD: Das Land über Kompromisse voranbringen SPD-Fraktionschef Dr. Matthias Miersch nannte als Lehre aus Sachsen-Anhalt, bei allem berechtigten Streit "nicht das Gegeneinander der Demokratinnen und Demokraten" im Bundestag in den Mittelpunkt zu stellen. "Wenn wir uns hier zerlegen, dann gibt es nur eine Gruppe, die sich freut", sagte Miersch und mahnte: "Wir Demokratinnen und Demokraten müssen auch zu einer Kultur wieder zurückkommen, wo es eine feste Basis für uns gibt und die unverrückbar ist." Notwendig sei, um den besten Weg zu ringen und am Ende das Land voranzubringen. Wenn die Sorgen der Menschen etwa bei der Rente nach 45 Beitragsjahren, dem Wohngeld, dem Elterngeld oder dem Unterhaltsvorschuss größer werden, müsse im Bundestag darüber gesprochen werden und es müsse zu einem Ziel führen. Dabei gehe es nicht um "Veränderung der Veränderung wegen". Vielmehr müsse den Menschen noch viel deutlicher gemacht werden, warum und wie man für die notwendige Veränderung sorge. "Am Ende geht es darum, ob die demokratische Mitte dieses Land über Kompromisse voranbringen kann, ja oder nein", betonte Miersch. Linke: Unsoziale Politik gegen die Mehrheit der Menschen Linken-Fraktionschef Sören Pellmann warf der Bundesregierung vor, eine unsoziale Politik gegen die Mehrheit der Menschen im Lande zu betreiben. Notwendig sei ein Kurswechsel und kein "Weiter so", doch mache die Regierungskoalition mit ihrem Haushaltsentwurf da weiter, wo sie begonnen habe. "Herr Merz, stoppen Sie diesen Irrweg. Treiben Sie unser Land nicht weiter in den Abgrund", sagte Pellmann. Sonst werde "unsere Demokratie schweren Schaden nehmen". Während der Haushaltsentwurf im Sozialbereich Kürzungen vorsehe, solle in die Aufrüstung perspektivisch jeder dritte Euro fließen, kritisierte er. Das sei "Kanonen-statt-Butter-Politik". Dabei hätten Rüstungsinvestitionen den denkbar geringsten volkswirtschaftlichen Effekt. Erforderlich sei vielmehr ein mindestens auf zehn Jahre angelegter "Wiederaufbauplan" für die Infrastruktur, für Investitionen in die Schiene und Straße, für den Wohnungsbau, für Schulen, für die Sicherung von Arbeitsplätzen und für die ökologische Transformation. CDU/CSU: Geschäftsmodell der AfD heißt Empörung Der neue Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Thorsten Frei, hielt der AfD vor, jeden Fortschritt im Lande zu bestreiten und jedes Problem zur Katastrophe zu erklären. Das politische Geschäftsmodell der AfD heiße nicht Hoffnung, sondern Empörung. Dem stelle die Regierungskoalition "Verantwortung entgegen, und im Zweifel stellen wir Mut entgegen". So sei der Haushaltsentwurf 2027 der Bundesregierung Ausdruck des Willens der Koalition, "Deutschland wieder nach vorne zu bringen". In den vergangenen Jahren habe die Bundesrepublik an wirtschaftlicher Dynamik verloren, konstatierte Frei. Zu viel Infrastruktur sei zu lange vernachlässigt worden, zu viele Genehmigung dauerten zu lange. Dabei kenne man die Herausforderungen, doch sei die Frage, ob man auch dann bereit sei, das Notwendige zu tun, wenn es unbequem ist. Man könne nicht einfach weitermachen wie bisher. Gebraucht würden Wirtschaftswachstum, mehr Investitionen sowie mehr Wettbewerbsfähigkeit, und darum kümmere sich die Regierungskoalition. Geplante Ausgaben im Kanzleretat Von den Gesamtausgaben im Einzelplan 04 entfallen rund 2,08 Milliarden Euro auf sächliche Verwaltungsausgaben, rund 353 Millionen Euro mehr als 2026. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 1,92 Milliarden Euro vorgesehen, rund 82 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. Die Investitionsausgaben sinken um rund 155 Millionen Euro auf 743,9 Millionen Euro. Die Personalausgaben steigen dagegen um rund 36,5 Millionen Euro auf 438,2 Millionen Euro. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind rund 635,1 Millionen Euro vorgesehen. Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 20,5 Millionen Euro veranschlagt, nach rund 33,6 Millionen Euro 2026. Davon entfallen 18 Millionen Euro auf globale Minderausgaben für Effizienzmaßnahmen. Deutlich mehr Mittel für den Bundesnachrichtendienst Deutlich steigen die Zuschüsse an den Bundesnachrichtendienst (Kapitel 0414). Für den BND sind 2027 rund 1,85 Milliarden Euro eingeplant, rund 342 Millionen Euro mehr als 2026 mit 1,51 Milliarden Euro. Damit entfällt mehr als ein Drittel der Ausgaben des gesamten Einzelplans auf den Nachrichtendienst. Für den Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt selbst (Kapitel 0412) sind rund 271,8 Millionen Euro vorgesehen, rund 11,5 Millionen Euro mehr als 2026. Für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts sollen davon 132,5 Millionen Euro ausgegeben werden, nach 133,5 Millionen Euro im laufenden Jahr. Die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben des Geschäftsbereichs des Kanzleramts (Kapitel 0411) steigen von rund 82,1 Millionen Euro auf 86 Millionen Euro. Unter den „Sonstigen Bewilligungen“ (Kapitel 0410) sind rund 23,1 Millionen Euro eingeplant, nach knapp 25 Millionen Euro 2026. Der Zuschuss an die Stiftung Wissenschaft und Politik sinkt von 19,3 Millionen Euro auf rund 18,6 Millionen Euro. 361,7 Millionen Euro für die Sportförderung Für den neuen Staatsminister für Sport und Ehrenamt Ronald Rauhe sind 2027 insgesamt rund 398,3 Millionen Euro veranschlagt, knapp 11,9 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Davon entfallen rund 361,7 Millionen Euro auf die Titelgruppe „Sport“, nach 351,2 Millionen Euro 2026. Die zentralen Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports sollen von 223,2 Millionen Euro auf 235,7 Millionen Euro aufgestockt werden. Mehr Mittel sind auch für die Olympiabewerbung vorgesehen: Der Ansatz steigt von 2,45 Millionen Euro auf sechs Millionen Euro. Das Zentrum Safe Sport soll fünf Millionen Euro erhalten, nach 2,81 Millionen Euro 2026. Für den weiteren Aufbau der Spitzensportagentur sind rund 1,08 Millionen Euro vorgesehen, nach 500.000 Euro im laufenden Jahr. Ehrenamt und Engagement Für die Titelgruppe „Ehrenamt und Engagement“ sind mit rund 26,9 Millionen Euro nahezu unverändert hohe Ausgaben eingeplant. Davon entfallen erneut 20 Millionen Euro auf den Zuschuss an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (Kapitel 0417) soll rund zwölf Millionen Euro ausgeben können, rund 628.000 Euro mehr als 2026. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Kapitel 0432) soll 2027 rund 148,2 Millionen Euro ausgeben können, rund 10,6 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben des Geschäftsbereichs des Presse- und Informationsamtes (Kapitel 0431) sinken dagegen von rund 14,7 Millionen Euro auf 13,1 Millionen Euro. 2,1 Milliarden Euro für Kulturstaatsminister Weimer Für den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer (parteilos), weist der Entwurf Ausgaben in Höhe von 2,1 Milliarden Euro aus. Der finanzielle Schwerpunkt des Kapitels 0452 liegt bei der Titelgruppe 02 „Kulturförderung im Inland“ (918,6 Millionen Euro, 2026: 1,1 Milliarden Euro) bei der Titelgruppe 03 „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ (377,0 Millionen Euro, 2026: 385,7 Millionen Euro) und bei der Titelgruppe 09 „Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen) (413,1 Millionen Euro, 2026: 419,9 Millionen Euro). Bei letzterem Posten geht der Löwenanteil an die Deutsche Welle (388,6 Millionen Euro, 2026: 395,4 Millionen Euro). (sto/hau/09.09.2026)

Deutsche Börse AG kündigt eine Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtbetrag von EUR 600 Mio. und einer Laufzeit bis 2031 an

Deutsche Börse (PM) - 09.09.2026
DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN, UNTERLIEGT EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, ODER AN PERSONEN IN EINER SOLCHEN RECHTSORDNUNG BESTIMMT. DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.   Frankfurt am Main, 9. September 2026 – Der Vorstand der Deutsche Börse AG (die „Gesellschaft“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft heute beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Mio. (die „Schuldverschreibungen“) zu begeben.  Die Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 können in neue und/oder bestehende auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft (die „Aktien“) gewandelt oder in bar zurückgezahlt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen wird ausgeschlossen. Die Gesellschaft macht von einer Ermächtigung ihrer Hauptversammlung 2024 zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen Gebrauch. Die Schuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrags begeben und werden mit einem Zinssatz von 0,50 % p.a. verzinst. Sofern die Schuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden sie bei Fälligkeit am 16. September 2031 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt, der zwischen 105,84 % und 108,53 % ihres Nennbetrags festgesetzt werden wird (der „Aufgezinste Rückzahlungsbetrag“), was einer Rendite bis Fälligkeit zwischen 1,625 % und 2,125 % entspricht. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer Wandlungsprämie zwischen 30 % und 35 % über dem Referenzaktienkurs festgesetzt, wobei dieser dem volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der Aktien im Xetra-Handel zwischen dem Start und der Preisfestsetzung des Angebots am 9. September 2026 entspricht. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ausstehenden Schuldverschreibungen (insgesamt, jedoch nicht nur teilweise) jederzeit zu ihrem Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, (i) wenn am oder nach dem 5. November 2029 der Wert der den Schuldverschreibungen zugrunde liegenden Aktien 130 % des dann geltenden Aufgezinsten Rückzahlungsbetrags über einen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt, oder (ii) wenn zu irgendeinem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der ausstehenden und nicht von der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen Schuldverschreibungen auf 20 % oder weniger des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen gefallen ist. Die Gesellschaft hat vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen nach Vollzug des Angebots einer Lock-up-Verpflichtung zugestimmt. Die Schuldverschreibungen werden im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“ oder „USA“) gemäß Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der „Securities Act“) sowie außerhalb Australiens, Kanadas, Japans, Südafrikas und sonstiger Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder Verkauf der Schuldverschreibungen nach geltendem Recht unzulässig wäre, im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten (das „Angebot“). Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Schuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten zu verwenden. Die endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages festgelegt und durch eine gesonderte Pressemitteilung bekannt gegeben. Der Vollzug der Transaktion wird voraussichtlich am oder um den 16. September 2026 erfolgen, und die Gesellschaft beabsichtigt, die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. BNP PARIBAS und Deutsche Bank agieren als Joint Global Coordinators und gemeinsam mit Barclays Bank Ireland PLC und J.P. Morgan als Joint Bookrunners bei dem Angebot. WICHTIGER HINWEIS Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. 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Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. 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MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen, die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen. Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde. Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist. Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kunde ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist. Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.  Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. 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Kategorien: Finanzen

Deutsche Börse AG kündigt eine Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen an

Deutsche Börse (PM) - 09.09.2026
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Kategorien: Finanzen

BGBl. 2026 I Nr. 63

Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 05. März 2026

Canada’s September 2026 counter-tariffs on US goods

Dentons Insights - 09.09.2026

Canada: Effective 12:01 a.m. on September 8, 2026, Canada's counter-tariffs on U.S.-origin goods took effect, applying rates of 15%, 25% or 50% depending on tariff classification and covering approximately CA$27.6 billion in annual imports.

Dentons HPRP advises Consolis International SAS on its divestment of PT Bonna Indonesia

Dentons News - 09.09.2026

Dentons HPRP provided end-to-end legal support throughout the transaction, including the drafting and negotiation transaction documents and closing assistance.

Dentons advises lenders on UK solar and battery storage financing

Dentons News - 09.09.2026

Dentons has advised a syndicate of lenders including ING, NORD/LB, Rabobank and Santander UK on the successful financial close of the refinancing and construction financing of the 190 MW Larks Green co-located utility scale solar PV and battery energy storage project in Gloucestershire owned by Cero Generation, a leading independent power producer (IPP) specialising in the development, construction and operation of solar energy and battery storage projects across Europe.

Dentons extends Tim Haney’s mandate as Chief Executive Officer of Dentons Canada to lead next chapter of growth and transformation

Dentons News - 09.09.2026

Dentons, Canada’s Global Law Firm, today announces that Tim B. Haney has been appointed to a second term as Chief Executive Officer of Dentons Canada, effective February 1, 2027.

Edmund Leow, SC appointed Non-Executive Director of TT Foundation Advisors

Dentons News - 09.09.2026

Dentons Rodyk Senior Partner Edmund Leow, SC has been appointed Non-Executive Director of TT Foundation Advisors (TTFA), effective 1 September 2026.

AI and GDPR Monthly Update | August 2026

Dentons Insights - 09.09.2026

Welcome to August edition of the EU AI & GDPR Monthly Update, bringing you the latest insights into artificial intelligence and data protections.

When ignorance of the tax rules really can be a reasonable excuse

Dentons Insights - 09.09.2026

Scotland: Most of us have heard the saying that ignorance of the law is no excuse. However, a recent Scottish tax case shows that, when it comes to penalties for failing to comply with tax rules, things are not always quite so black and white.