Aktuelle Nachrichten

1 StR 104/25, Entscheidung vom 27.11.2025

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3 StR 203/25, Entscheidung vom 08.01.2026

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5 StR 358/25, Entscheidung vom 17.12.2025

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5 StR 432/25, Entscheidung vom 10.02.2026

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5 StR 560/25, Entscheidung vom 10.02.2026

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III ZR 137/25, Entscheidung vom 05.02.2026

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XII ZB 551/24, Entscheidung vom 04.02.2026

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XI ZR 65/24, Entscheidung vom 03.02.2026

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XI ZR 64/24, Entscheidung vom 03.02.2026

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Forderung nach Abschaffung des Heizungsgesetzes zurückgewiesen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. Februar 2026, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wahlversprechen einhalten – Heizungsgesetz abschaffen“ (21/4265) beraten und im Anschluss daran mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen des Hauses zurückgewiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte die komplette Rücknahme des Gebäudeenergiegesetzes, das vom Bundestag im September 2023 beschlossen wurde und am 1. Januar 2024 in Kraft getreten war. In ihrem Antrag forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen“, der sämtliche Änderungen, die durch die am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Novellierung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden am Gesetz vorgenommen wurden, zurücknimmt. Begründet wurde der Vorschlag mit „einem faktischen Neueinbauverbot von Öl- und Gasheizungen“. Hintergrund war das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt. Kern des Gesetzes ist der Energieverbrauch bei Immobilien, es sieht vor, dass Heizungen in Neubauten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, während für bestehende Gebäude Übergangsfristen gelten. Alte Heizungen dürfen repariert werden, ein sofortiger Austausch ist nicht zwingend. Bis zur kommunalen Wärmeplanung, in Städten bis 100.000 Einwohner bis 2026, bei kleineren Städten bis 2028, dürfen übergangsweise auch neue Gasheizungen eingebaut werden, die später mit Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. (nki/hau/25.02.2026)

Regelung gegen Missbrauch bei der Anerkennung von Vaterschaften geplant

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. Februar 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte gemeinsam mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften (21/4264) an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung soll in beiden Fällen der Innenausschuss übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch den Gesetzesentwurf sollen zukünftige Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen sollen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einreise oder einen Aufenthalt in Deutschland zu schaffen, effektiv verhindert werden. So soll zukünftig in bestimmten aufenthaltsrechtlich relevanten Fällen, wenn beispielsweise der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung hat, die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich sein. Die Zustimmung der Ausländerbehörde solle dann weiterhin nicht erforderlich sein, wenn der Anerkennende leiblicher Vater des Kindes ist. Eine missbräuchlichen Anerkennung soll außerdem künftig anhand praxisnäherer gesetzlicher Vermutungen festgestellt werden können. Rücknahme der Zustimmung der Ausländerbehörde möglich Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so soll laut Entwurf eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich sein. Ergänzend sollen falsche oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein. Gesetzentwurf der AfD Mit einer Gesetzesänderung will die AfD-Fraktion einem Missbrauch der Anerkennung von Vaterschaften entgegenwirken. Ihr Gesetzentwurf sieht dazu vor, dass die Ausländerbehörden in allen Fällen der Vaterschaftsanerkennung beteiligt werden, wenn ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist. Darüber hinaus soll mit der Gesetzesänderung festgestellt werden, „dass die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft der Anerkennende trägt“. Dies könne mit Hilfe einer DNA-Analyse geschehen, „die fälschungssicher und einwandfrei eine vorliegende Vaterschaft nachweisen kann“. Der Fraktion zufolge macht eine „vorsätzlich unwahre Vaterschaftsanerkennung in Deutschland die Anerkennung nicht automatisch unwirksam“. In der Praxis werde diese Rechtslage mitunter von ausländischen Personen ausgenutzt, die sich durch die Anerkennung eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschaffen möchten. Bei sogenannten Scheinvaterschaften erklärten Männer hingegen vorsätzlich und entgegen besserer Kenntnis, sie seien die Väter von Kindern ausländischer Mütter. Die Vaterschaftsanerkennung habe sich dabei insbesondere für mittellose deutsche Männer zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt, heißt es in der Vorlage weiter. Im Jahr 2017 habe das Bundesinnenministerium die Zahl der Verdachtsfälle bundesweit auf etwa 5.000 geschätzt. (hau/sto/25.02.2026)

AfD für Beauftragten und Jahresbericht zur Rohstoffpolitik

Wirtschaft und Energie/Antrag Die AfD will den Fokus der Rohstoffpolitik "stärker auf die Bedürfnisse der deutschen Wirtschaft, statt auf klimapolitische Ziele" ausrichten. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Freitag.

Experten begrüßen Gesetz über Lebendorganspenden

Gesundheit/Anhörung Gesundheitsexperten sehen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Lebendnierenspenden eine wichtige Initiative, um mehr Menschen in medizinisch kritischen Situationen helfen zu können.

Taubstumme Asylbewerberin: Anhörung ist trotzdem möglich

beck-aktuell - 25.02.2026

Kann eine taubstumme Asylbewerberin persönlich "angehört" werden, obwohl sie keine Gebärdensprache beherrscht? Ja, meint das VG Bayreuth und verweist auf die Möglichkeit einer schriftlichen Anhörung vor Ort. Ein postalischer Fragebogen reichte nicht aus.



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Anträge zur Entbürokratisierung von Wirtschaft und Wissenschaft beraten

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 25. Februar 2026, mit zwei Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wirtschafts- und Wissenschaftspolitik befasst. Die beiden Vorlagen mit den Titeln „Groß denken bei Skalierung und Zukunftsinnovationen – Finanzierungsbedingungen für Startups und Scaleups in Deutschland und Europa jetzt massiv verbessern“ (21/4269) und „Eine Modernisierungsagenda zur Entlastung von Wissenschaft und Forschung von kleinteiliger Bürokratie“ (21/4221) wurden im Anschluss an die halbstündige Debatte zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung für den ersten Antrag soll beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie liegen, der zweite Antrag wurde in den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung überwiesen. Erster Antrag der Grünen In ihrem ersten Antrag (21/4269) fordern die Grünen bessere Finanzierungsbedingungen für Start-ups und Scale-ups in Deutschland und Europa. Für den wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland spielen Start-ups und Scale-ups eine wichtige Rolle. Während laut Antrag viele Gründer Deutschland als Start-up-Standort attraktiv finden, wandern vielversprechende Start-ups in ihren Wachstumsphasen oftmals ins Ausland ab. Für diese Entscheidung würden insbesondere geringe Finanzierungsmöglichkeiten, der Fachkräftemangel und der Wunsch nach weniger Bürokratie eine Rolle spielen. Um bessere Finanzierungsbedingungen zu erreichen, fordert die antragstellende Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, „das Kapital institutioneller Investoren zur Finanzierung von Start-ups und Wachstumsunternehmen nutzbar zu machen“. Auch müsste die Bundesregierung „die Stärkung und Vertiefung der europäischen Kapitalmärkte“ voranbringen, denn „unterschiedliche nationale Regelungen erhöhen die rechtliche Unsicherheit und die Transaktionskosten, was sich unmittelbar in höheren Kapitalkosten und geringerer Investitionsbereitschaft niederschlägt“. Weitere Aspekte liegen laut Antrag darin, die öffentliche Hand als Innovationskunden zu etablieren, die neue Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)“ einzuführen und für die Mobilisierung von privatem Kapital in der Skalierungsfinanzierung ausreichend öffentliche Mittel und geeignete Finanzinstrumente zur Verfügung zu stellen. Hierfür müssten zum Beispiel die angekündigten Bausteine des Zukunftsfonds II rasch umgesetzt werden. Zweiter Antrag der Grünen Verlässliche Finanzierung, gute Arbeitsbedingungen und weniger Bürokratie: In einem Antrag (21/4221) fordern die Grünen die Bundesregierung auf, eine Modernisierungsagenda zur Entlastung der Wissenschaft und Forschung vorzulegen. Die Modernisierungsagenda soll laut antragstellender Fraktion eine ganze Reihe von Maßnahmen enthalten, um die Forschung „von kleinteiliger Bürokratie“ zu befreien. So schlagen die Grünen unter anderem eine Bund-Länder-Initiative zur Entbürokratisierung im Wissenschaftsbereich vor, „um Standardisierungen voranzutreiben und einheitliche digitale Schnittstellen und Verfahren zwischen Bund und Ländern zu etablieren“. Die angekündigte Weiterentwicklung des Besserstellungsverbots solle umgesetzt werden und die Grundfinanzierung für Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhöht werden. Auch müsse das Forschungsdatengesetz schnellstmöglich vorgelegt werden, um den Austausch von und den Zugang zu Forschungsdaten zu verbessern, schreiben die Grünen in dem Antrag. (des/ste/25.02.2026)

Artenschutz: Fledermäuse stoppen Wohnungsbau in Berlin

beck-aktuell - 25.02.2026

Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft darf im Berliner Ilsekiez vorerst nicht mit einem Neubau beginnen. Das VG Berlin hält die erteilte Ausnahmegenehmigung für rechtswidrig, weil zunächst die Auswirkungen auf geschützte Arten geprüft werden müssten.



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