Der Bundestag hat sich am Freitag, 25. September 2026, mit der Bundeszentrale für politische Bildung befasst. Dazu hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf (21/8074(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht, der im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen wurde. Gesetzentwurf der Grünen Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) soll nach dem Willen der Grünen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, der für die Arbeit der Bundeszentrale „eine dauerhafte, demokratisch legitimierte und institutionell abgesicherte Grundlage“ schaffen soll. In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass die Bundeszentrale für politische Bildung seit ihrer Gründung im Jahr 1952 „einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des demokratischen Bewusstseins und der Befähigung zur politischen Teilhabe in Deutschland“ leiste. Sie sei in den ersten Jahren der Bundesrepublik geschaffen worden, „um den demokratischen und europäischen Gedanken in der Bevölkerung zu verankern, das Verständnis für die parlamentarische Demokratie und ihre Institutionen zu fördern sowie demokratiefeindlichen und totalitären Bestrebungen entgegenzuwirken“. Diesem Auftrag komme auch heute besondere Bedeutung zu. Für eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts Vor dem „Hintergrund zunehmender politischer und gesellschaftlicher Unsicherheiten“ gewinne die institutionelle Absicherung demokratischer Bildungsinstitutionen immer mehr an Bedeutung, führen die Abgeordneten weiter aus. Bislang beruhe die Bundeszentrale für politische Bildung auf einem Organisationserlass des Bundesinnenministeriums, der grundsätzlich durch den jeweils zuständigen Bundesminister geändert oder aufgehoben werden könne. Die institutionelle Existenz, die organisatorische Ausgestaltung sowie die Aufgabenwahrnehmung der Bundeszentrale seien damit nicht gesetzlich abgesichert. Mit dem Gesetzentwurf soll die Bundeszentrale als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit errichtet werden. Ihre Aufgaben sollen der Vorlage zufolge gesetzlich festgeschrieben „und an die Förderung politischer Bildung auf überparteilicher Grundlage sowie an die Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gebunden“ werden. "Bei der Bundestagspräsidentin ansiedeln" Zur Stärkung ihrer institutionellen Unabhängigkeit will die Fraktion die Bundeszentrale aus der ministeriellen Organisationsstruktur herauslösen und bei der Bundestagspräsidentin ansiedeln. Dabei soll sie ausschließlich einer Rechtsaufsicht unterliegen und eine Fachaufsicht nicht stattfinden, schreiben die Abgeordneten weiter. Damit werde sichergestellt, „dass politische Bildungsarbeit frei von unmittelbaren inhaltlichen Weisungen durch die Exekutive erfolgen kann“. Über die Besetzung der Leitung der Bundeszentrale soll laut Gesetzentwurf durch Wahl des Bundestages auf Vorschlag der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Bundespräsidenten entschieden werden. Das nach Fraktionsstärke besetzte Kuratorium soll nach dem Willen der Fraktion „als Organ der demokratischen Kontrolle und Sicherung der politischen Ausgewogenheit der Arbeit der Bundeszentrale“ erhalten bleiben. „Der wissenschaftliche Beirat wird gesetzlich verankert und unterstützt die Bundeszentrale weiterhin beratend in fachlichen Grundsatzfragen“, heißt es in der Vorlage ferner. (eis/sto/25.09.2026)
Die Future Lawyer Europe – Germany steht kurz bevor. Bevor es losgeht, werfen wir einen Blick auf die Themen, die die diesjährige Agenda prägen:
Law Firm Day (29. September)
Beyond the Signature: AI, Emerging Trends, and the Future of Legal Practice in the EU
KI ist längst keine Zukunftsvision mehr, sondern gelebte Praxis. Ein Blick darauf, wie die KI-Adoption in der EU tatsächlich verläuft.
Tech as a Service: How Law Firms Are Making Technology Part of Their Value Proposition
Fragen Mandanten tatsächlich nach technologiegestützten Rechtsdienstleistungen – oder suchen Kanzleien nach einem Problem für ihre Lösung?
Future Lawyer: Redefining Professional Identity in the Age of AI
Wenn KI Routinearbeit übernimmt – wie sieht der Alltag einer Juristin oder eines Juristen in 10 Jahren aus, und wie entwickelt die nächste Generation Urteilsvermögen ohne diese Aufgaben?
In-House Day (30. September)
Data-Driven Legal: Turning Insights into Influence
Wie können Rechtsabteilungen eine Datenkultur aufbauen und die richtigen Tools wählen, um Zeit zu gewinnen, Risiken zu managen und ihren Wert zu belegen?
The Psychology of Legal Change: Why Lawyers Resist Technology and What Actually Works
Warum stehen Juristinnen und Juristen neuer Technologie oft skeptisch gegenüber, wie treiben Legal Leader echte Akzeptanz voran, und warum könnte KI das Urteilsvermögen von Juristen sogar wertvoller machen statt überflüssig?
Seien Sie dabei bei der Future Lawyer Europe – Germany am 29.–30. September 2026 im SPARK Frankfurt, Junghof Plaza, Frankfurt am Main
Kostenlose Tickets stehen Kanzleien und Unternehmensjuristen zur Verfügung.
-> Jetzt hier registrieren
Der Beitrag Die Future Lawyer Europe in Frankfurt am Main steht kurz bevor <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
Der Bundestag hat am Freitag, 25. September 2026, nach halbstündiger Aussprache den Tankrabatt für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 beschlossen. Damit sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent pro Liter. Zusammen mit der daraus resultierenden Senkung der Mehrwertsteuer ergibt sich ab 1. Oktober eine Brutto-Ersparnis für Tankende von rund 17 Cent pro Liter. Für die entsprechende Änderung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung votierten in namentlicher Abstimmung 434 Abgeordnete, 128 stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. Abstimmung Die Energiesteuersenkung war vom Finanzausschuss in den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025 / 1 und (EU) 2025 / 2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz – VSAAG, 21/6561(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8162(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) aufgenommen worden (Artikel 11, 12 und 13 Absatz 4). In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8195(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum VSAAG ab. Dafür stimmten 127 Abgeordnete, dagegen 418 Abgeordnete. Es gab keine Enthaltungen. Gesetz. Abstimmung Zustimmung zum Tankrabatt im Finanzausschuss Der Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am Mittwoch, 23. September, mehrheitlich auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den Tankrabatt in das VSAAG aufgenommen. In der Begründung des Änderungsantrags heißt es, die negativen wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges zeigten sich weiterhin insbesondere durch die gestiegenen Kraftstoffpreise. Die Preise hätten zuletzt deutlich höher als noch im Sommer gelegen. „Die hohen Kraftstoffpreise sind eine starke Belastung für Bürgerinnen und Bürger, die auf die Nutzung des Autos angewiesen sind“, heißt es im Koalitionsantrag weiter. Zur kurzfristigen Abfederung der Belastung von Bürgern und Wirtschaft würden daher die Kraftstoffpreise durch Senkung der Steuersätze reduziert. "Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Wirtschaft" Weiter schreiben Union und SPD, die Energiesteuer als Verbrauchsteuer sei als indirekte Steuer darauf angelegt, dass sie von den Steuerpflichtigen grundsätzlich auf die Verbraucher abgewälzt werde. „Eine temporäre Steuersenkung bietet das Potenzial, eine entsprechende Preissenkung und damit Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zu ermöglichen und den kurzfristig eingetretenen externen Preisschock zeitweise zu dämpfen“, erwarten die Koalitionsfraktionen. Die Steuerausfälle werden mit 2,485 Milliarden Euro bei der Energiesteuer und mit 293 Millionen Euro bei der Umsatzsteuer angegeben. „Die erhöhte Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger könnte jedoch zu Umsatzsteuermehreinnahmen in anderen Bereichen in ähnlicher Höhe führen, so dass die Staatshaushalte im Ergebnis voraussichtlich nicht durch verringerte Umsatzsteuereinnahmen belastet werden“, erwarten die Koalitionsfraktionen. Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/8195(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einen Gesetzentwurf für die Einführung einer nationalen Übergewinnsteuer als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. „Übergewinn“ sei dabei als Gewinn zu definieren, der anfällt, wenn Unternehmen während Krisen (Besteuerungszeitraum) "bei Zugrundelegung eines umsatzbasierten Gewinn-Proxys angebotsseitig wegen einer oligopolistischen oder ähnlichen Marktstruktur über Marktmacht verfügen und Preise im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten und zur Nachfrage übermäßig erhöhen". Eine übermäßige Preiserhöhung liege bei einer relativen Gewinnsteigerung von 15 Prozent gegenüber dem Sieben-Jahres-Durchschnitt der Vorkrisenjahre (Vergleichszeitraum) vor, schrieb die Fraktion. Die Regierung sollte einen Steuersatz von mindestens 33 Prozent vorsehen und einen branchenunabhängigen Anwendungsbereich festlegen. Die Stromsteuer wollten die Grünen für alle auf den europarechtlich zulässigen Mindestsatz, also ein Euro pro Megawattstunde, für die nicht-betriebliche sowie 50 Cent pro Megawattstunde für die betriebliche Verwendung, senken. Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen Abgesehen vom Tankrabatt ist das Ziel des Gesetzes, den Versicherungssektor noch widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen. Zugleich soll die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investoren für Unternehmen gestärkt werden. Dafür mussten die beiden EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten beantragt, in zweiter Beratung über beide Teile des Gesetzentwurfs – Tankrabatt und Versicherungsrecht – getrennt abzustimmen. Dem Versicherungsteil stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu. Die AfD lehnte ihn ab, die Linksfraktion enthielt sich. Dem Gesetzentwurf insgesamt in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/8157(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten in dritter Beratung nur die Koalitionsfraktionen Union und SPD zu, während die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ihn ablehnten. Nach Angaben der Bundesregierung werden mit der Richtlinie (EU) 2025 / 1 erstmals europäische Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt. Damit werde der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut. Beide Richtlinien seien bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 30. Januar 2027 anwendbar. Mehr Spielräume bei der Kapitalanlage Die Änderung der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung durch die Richtlinie (EU) 2025 / 2 trägt nach Angaben der Regierung zu einer weiteren Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich bei. Die Anpassungen würden die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser berücksichtigen und den Versicherungsunternehmen mehr Spielräume bei ihrer Kapitalanlage geben. Für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen gebe es künftig automatisch Erleichterungen etwa bei der Frequenz der Berichterstattung. Weitere Änderungen betreffen die verstärkte Auseinandersetzung der Versicherungsunternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, die Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Bürokratiearme Umsetzung der Richtlinien Mit dem VSAAG würden die EU-Richtlinien effektiv und bürokratiearm umgesetzt, schreibt die Bundesregierung weiter. So würden zum Beispiel vorhandene Aufsichtsdaten genutzt. Die Aufgabe der neuen Abwicklungsbehörde werde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angesiedelt, um Synergien mit bestehenden Strukturen zu nutzen. Der Bundesrat ging in seiner Stellungnahme unter anderem auf die Situation kleiner und mittlerer Versicherungsunternehmen ein und bat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen durch den Gesetzentwurf stärker von Bürokratie entlastet werden können. Die europarechtlichen Spielräume zugunsten von kleinen und nicht komplexen Versicherungen sollten in vollem Umfang ausgenutzt werden. Die Bundesregierung sah in ihrer Gegenäußerung zu den meisten Hinweisen des Bundesrates keinen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf. (hle/vom/25.09.2026)
Wie bereite ich mich neben den Stationen auf das zweite Examen vor?
Kompass Karriere Christian Walz
jannina_schaeffer
Fr., 25.09.2026 - 11:14
Diese Woche in der Ratgeberkolumne für (angehende) Juristinnen und Juristen: "Ich fühle mich im Referendariat überfordert. Wie bereite ich mich parallel zum Stationsdienst auch noch auf das Zweite Staatsexamen vor, Herr Walz?"
Recht allgemein
Nach der Wahl: Bundeszwang?
Grundgesetz-II.jpeg
michael_dollmann
Fr., 25.09.2026 - 11:13
Manche Artikel im Grundgesetz fristen lange ein unbeachtetes Dasein in der Literatur, ehe sie aus aktuellem – meist politischen – Anlass unversehens „entdeckt“ werden.
Staats- und Verfassungsrecht
Erst kürzlich hat das OLG Frankfurt entschieden, dass durch Drücken eines "Bestellen"-Knopfes ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommen kann, obwohl das Verbraucherschutzrecht etwas anderes sagt. Strenger beurteilt das nun das Kammergericht.
Der Bundestag hat am Freitag, 25. September 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Das Solidarprinzip stärken“ (21/7970(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Linke: Wir brauchen bessere Politik Heidi Reichinnek (Linke) warf zu Beginn der Debatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Realitätsverweigerung vor. Auf die „historische Klatsche“ der CDU bei den letzten Landtagswahlen habe Merz als CDU-Parteivorsitzender mit einem kraftvollen „Weiter so“ reagiert. Dabei sind die von der Bundesregierung geplanten Reformen aus Sicht von Reichinnek „nichts anderes als brutaler sozialer Kahlschlag“. Die Menschen lehnten die Kürzungspolitik auf ihrem Rücken ab, „und das zurecht“, sagte sie. „Wir brauche keine bessere Erklärung. Wir brauchen bessere Politik“, so Reichinnek, die einen Erklärungsansatz lieferte, warum die Linke in Berlin „klare Wahlsiegerin geworden ist“. Der Grund sei, dass die Linke bereit sei, sich mit den Großkonzernen anzulegen und nicht zusehe, „wie die Mietmafia die Menschen immer weiter abzockt“. Union: Schuldenbremse aussetzen ist nicht gerecht Die Sozialausgaben lägen mit 1,43 Billionen Euro höher als je zuvor – dennoch spreche die Linke von einem sozialen Kahlschlag, sagte Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU). Die Linke ignoriere in ihrem Antrag aber nicht nur die Realität in den Sozialsystemen, „sondern auch die Herausforderungen, vor denen wir stehen“. Vom demografischen Wandel etwa sei in dem Antrag nichts zu lesen. Es habe auch nichts mit Gerechtigkeit zu tun, die Schuldenbremse auszusetzen, „um auf Kosten der jungen Generation die Sozialausgaben von heute zu bestreiten“, befand sie. Wirtschaftspolitisch verbiete es sich, „in Sozialistenmanier“ zu Umverteilung oder gar Enteignungen überzugehen. AfD: Solidarität setzt Vertrauen voraus Echte Solidarität, so Robert Teske (AfD), setze ein Mindestmaß an kultureller Nähe, positiver Identität und Vertrauen voraus. „Sie setzt vor allem die Vorstellung davon voraus, wer zu dieser Gemeinschaft gehört.“ Clan-Mitglieder gehörten nicht dazu, betonte Teske. „Unser Solidarwesen kann nur solidarisch sein, wenn es weiß, für wen es Verantwortung übernommen hat und welche Pflichten sich daraus ergeben“, sagte der AfD-Abgeordnete. Wer diese Frage nicht stellt, zerstöre alles, was er zu schützen gedenkt. Man dürfe den Sozialstaat nicht nur sozial denken. „Wir müssen ihn auch patriotisch denken“, sagte Teske. Wer für die gesamte Welt verantwortlich sein will, sei am Ende des Tages für niemanden verantwortlich. SPD: Starker Sozialstaat stärkt die Demokratie Bernd Rützel (SPD) stellte die Frage, wem denn eigentlich der Sozialstaat gehört, und lieferte die Antwort gleich hinterher. „Der Sozialstaat gehört doch uns, dem Busfahrer, dem Lokführer, der Verkäuferin, der Pflegekraft, den Menschen, die im Büro sitzen oder in der Fabrik arbeiten.“ Es sei der Sozialstaat der Menschen. „Den sollten wir uns niemals und von niemanden schlechtreden lassen“, forderte Rützel. Für die SPD sei das Solidarprinzip immer verbunden mit dem Versprechen des sozialen Aufstiegs. Anstrengungen müssten sich lohnen. Ohne einen starken Sozialstaat, so Rützel, gebe es auch keine starke Demokratie. Grüne: Ungleichheit hat zugenommen Prof. Dr. Armin Grau (Bündnis 90/Die Grünen) konstatierte: „Die Solidarität in unserer Gesellschaft hat klar abgenommen.“ Diese Entsolidarisierung werde durch die Politik der Bundesregierung leider verstärkt. „Die Bundesregierung baut den Sozialstaat an vielen Stellen ab“, so Grau. Sie kürze und streiche und verschlechtere so das Leben für viele Menschen. Deutschland sei in den letzten Jahren immer ungerechter geworden, befand der Grünen-Abgeordnete. Die Ungleichheit habe zugenommen. „Diese unsoziale Politik muss endlich aufhören“, forderte er. Die Grundsicherung müsse bedarfsgerecht sein. Die Regelsätze müssten endlich wieder steigen und die „völlig unangemessenen Sanktionen“ zurückgenommen werden. Antrag der Linken Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem, Gesetzentwürfe zur Finanzierung des Sozialstaats vorzulegen, mit denen die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung umgewandelt werden. So sollen die Beitragslasten gerechter verteilt, der Beitragssatz in der Krankenversicherung gesenkt und in der Pflegeversicherung bei konstantem Beitragssatz ausreichend finanzielle Mittel für die notwendigen Leistungsausweitungen eingenommen werden. Die gesetzliche Rentenversicherung soll zu einer Erwerbstätigenversicherung umgebaut werden. Die Schuldenbremse soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und die Vermögensteuer als Millionärssteuer wieder erhoben werden. Ferner macht sie noch Vorschläge zum Leistungsniveau des Sozialstaats. (che/hau/25.09.2026)
EU kündigt Widerstand gegen Trumps Vorstoß an
AdobeStock_IStGH.jpg
sara_stanisic
Fr., 25.09.2026 - 10:17
US-Präsident Trump fordert den Austritt aller Staaten aus dem Internationalen Strafgerichtshof. EU-Ratspräsident António Costa reagiert jetzt in New York mit einer klaren Botschaft.
Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht
Der Bundestag hat am Freitag, 25. September 2026, nach 15-minütiger Aussprache den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz) angenommen. Für den Einigungsvorschlag stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zuvor hatte sich der Vermittlungsausschuss in seiner zweiten Sitzung in dieser Wahlperiode am Mittwoch, 23. September, auf einen Kompromiss verständigt und dem Bundestag und Bundesrat eine Beschlussempfehlung (21/8160(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugeleitet. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am Freitag, 25. September, dem Einigungsvorschlag zugestimmt. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1847(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2458(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/2774(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am 14. November 2025 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verabschiedet. Dagegen hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Mai 2026 beschlossen, dem zustimmungspflichtigen Gesetz nicht zuzustimmen (21/5883(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Daraufhin verlangte die Bundesregierung am 13. Mai 2026 die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes. Angemessene Entgelte und Evaluation In der nun erzielten Einigung geht es neben begrifflichen Klarstellungen insbesondere um Entgelte für die Beratung. Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, dass – anders als im ursprünglichen Gesetzesbeschluss – Schuldnerberatungsstellen für ihre jeweilige Beratung Entgelte erheben können. Diese dürfen jedoch „keine unangemessene Belastung für Verbraucher darstellen und nicht der Gewinnerzielung dienen“. Außerdem müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher vorab darüber informiert werden, mit welchen Kosten sie für die Beratung rechnen müssen. Darüber hinaus regelt der Vorschlag aus dem Vermittlungsausschuss Berichtspflichten gegenüber der EU. Danach informiert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz künftig jährlich die EU-Kommission über die im Sinne des Gesetzes verfügbaren Schuldnerberatungsstellen. Eine vorgelagerte Berichtspflicht der Länder an den Bund ist nicht mehr vorgesehen. Weiterhin wird das Bundesministerium verpflichtet, die tatsächlichen und finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes zu evaluieren. Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie Mit dem Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher werden Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023 / 2225 in deutsches Recht umgesetzt. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten erhalten, für die nur begrenzte Entgelte zu entrichten sind. Die Richtlinie hat die Mitgliedstaaten verpflichtet, die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis spätestens 20. November 2025 umzusetzen. Das Gesetz sieht vor, dass die Länder die Verfügbarkeit unabhängiger Schuldnerberatungsdienste sicherstellen. Diese Dienste sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher „grundsätzlich kostenlos“ sein. Die Erhebung eines begrenzten Entgelts ist demnach möglich, sofern es höchstens die Betriebskosten deckt und keine unangemessene Belastung für die Verbraucher darstellt. Vorgesehen sind zudem jährliche Berichtspflichten der Länder an das Bundesministerium der Justiz sowie des Ministeriums an die Europäische Kommission über die Zahl der vorhandenen Beratungsstellen. Mehrkosten für die Länder In der Gesetzesbegründung hatte die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass sich derzeit schwer vorhersagen lasse, zu welchen finanziellen Mehrkosten die neuen Regeln für die Länder führen. Grund sei eine unzureichende Datengrundlage zum bestehenden Angebot und zur geografischen Verteilung der rund 1.400 existierenden Beratungsstellen. Es sei davon auszugehen, dass derzeit noch nicht allen Betroffenen Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung stehen. Für ein flächendeckendes Netz an Beratungsangeboten könnten Mehrausgaben für die Haushalte von Ländern und Kommunen, in deren Finanzverantwortung die Schuldnerberatung steht, nicht ausgeschlossen werden, so die Bundesregierung. Ein weiterer zentraler zentraler Punkt des Gesetzes ist die Unabhängigkeit der Beratungsstellen. Vorgesehen ist, dass nur professionelle Anbieter, die unabhängig von kommerziellen Interessen agieren, als Schuldnerberater tätig sein dürfen. Gremium von Bundestag und Bundesrat Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen. (eis/vom/25.09.2026)
Landtag streitet über Größe der Ausschüsse
AdobeStock_Landtag_Sachsenanhalt.jpg
sara_stanisic
Fr., 25.09.2026 - 10:04
Die Verfahrensregeln im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt werden zur Machtfrage: Je nach der gewählten Größe der Ausschüsse könnte die AfD dort Entscheidungen blockieren. Andere Fraktionen prüfen schon eine Klage.
Staats- und Verfassungsrecht
Statt Sachsen-Anhalt nochmal Rheinland-Pfalz
picture.alliance_Sven_Schulze.jpg
sara_stanisic
Fr., 25.09.2026 - 09:41
Eigentlich wäre der Staffelstab bald an Sachsen-Anhalt gegangen - doch nun behält der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder den Vorsitz über die Ministerpräsidentenkonferenz ein weiteres Jahr. Was bedeutet das?
Staats- und Verfassungsrecht
Der Bundestag hat am Freitag, 25. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Frühstartrente (21/7864(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach einstündiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag der Linken mit dem Titel "Finanzielle Bildung stärken – Unabhängig, mehrperspektivisch und für alle jungen Menschen" (21/8125(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Finanzausschuss. Minister: Wir schaffen ein digitales Familien-Sparbuch Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hob in der Debatte die Bedeutung der privaten Altersvorsorge schon ab dem Kindesalter hervor. Viel zu häufig entscheide der Geldbeutel darüber, welche Zukunft Kinder hätten,, „und das brechen wir ein Stück weit mit der Frühstartente auf“. Klingbeil erklärte, die vorgesehene Staatsprämie von zehn Euro im Monat „mag vielleicht nach wenig klingen“. Aber allein aus der staatlichen Förderung könne bis zum Renteneintritt ein Betrag von 53.000 Euro entstehen. Wenn jetzt noch Eltern und Großeltern 20 Euro im Monat dazutun würden, dann könne bis zum Renteneintritt eine Summe von 160.000 Euro zusammenkommen, rechnete Klingbeil vor und lobte: „Wir schaffen hier mit dieser Frühstartente ein digitales Familiensparbuch.“ Und bei Eltern, die sich nicht kümmern würden, springe die Bundesbank ein, wo das Geld dann angelegt werde. „So garantieren wir eine wirkliche Chancengerechtigkeit in unserem Land.“ Die Bundesregierung werde außerdem eine Finanzbildungsstrategie auf den Weg bringen, kündigte Klingbeil an. AfD: Zehn Euro Sockelbetrag völlig unzureichend Iris Nieland (AfD) nannte es durchaus richtig, frühzeitig einen Kapitalstock für die Altersvorsorge aufzubauen. Nach zwölf Jahren habe der Bund den Kindern 1.440 Euro in der Frühstartrente gegeben. Zins und Zinseszins könnten über die Jahrzehnte Erstaunliches leisten. Aber dafür sei der Sockelbetrag von zehn Euro völlig unzureichend, es sei denn, es werde mit Rekordzinsen gerechnet oder die Eltern würden gigantische Zuzahlungen leisten. Die AfD setze sich für wesentlich höhere Beträge ein. Der Linken warf Nieland vor, mit ihrem Antrag keine Finanzbildung, sondern politische Umerziehung zu wollen. CDU/CSU: Frühstartrente ein "Meilenstein" Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) wies auf weitere Vorteile der Frühstartrente hin, die er als „Meilenstein“ bezeichnete. Am Ende würden sogar mehr Investitionen in Unternehmen und Wirtschaft ermöglicht. „Auch deshalb ist dieses Gesetz so wichtig“, sagte Middelberg, der zudem auf die bereits beschlossene Neuordnung der privaten Altersvorsorge verwies. Bald würden auch die gesetzliche und die betriebliche Rente gestärkt. „Man kann uns einiges vorwerfen, aber beim Thema Stärkung der Altersvorsorge geht diese Regierung ganz klar positiv voran“, stellte Middelberg fest. Grüne: Eine gute Idee schlecht umgeseetzt Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) nannte die Frühstartrente eigentlich eine gute Idee, die aber schlecht umgesetzt werde. Er fragte, warum Kinder ausgeschlossen würden, die älter als sechs Jahre seien: „Das ist „schlicht ungerecht“. Wer sich locker 2,5 Milliarden Euro für den Tankrabatt aus dem Ärmel schüttele, der werde doch noch ein paar hundert Millionen Euro für die Altersvorsorge der Kinder finden. Außerdem nannte Schmidt die Möglichkeit zusätzlicher privater Einzahlungen in die Frühstartrente zu hoch und damit unverhältnismäßig. Linke: Private Kundenakquise auf Staatskosten Lisa Schubert (Die Linke) sagte, die Frühstartrente klinge nach staatlicher Fürsorge, „ist es aber nicht“. 1,2 Milliarden Euro Steuergeld würden bis 2030 direkt in private Verträge fließen. Mit einer halben Million Vertragsabschlüssen pro Jahr werde gerechnet. Das sei kein Vorsorgeprogramm, sondern „private Kundenakquise auf Staatskosten“. Sie kritisierte auch, dass es keine Beratung gebe und dass Nachhaltigkeitskriterien fehlen würden. Mit Blick auf den Antrag ihrer Fraktion forderte sie, Finanzbildung müsse unabhängig sein und dürfe nicht aus den Händen der Finanzindustrie kommen. SPD: Diese Regierung liefert Michael Thews (SPD) sprach von einem guten Entwurf: „Diese Regierung liefert.“ Nach der Neuordnung der privaten Altersvorsorge gehe man nur den nächsten Schritt und wolle allen jungen Menschen ermöglichen, privat für das Alter vorzusorgen. Man sorge jetzt dafür, dass alle jungen Menschen bei der Volljährigkeit über eine private Altersvorsorge verfügen würden. Und wenn die Eltern kein Depot eröffnen, gehe das Geld nicht verloren, sondern werde über eine öffentlich verwaltete Auffanglösung von der Bundesbank am Kapitalmarkt angelegt. Thews wies darauf hin, dass es einfache Produkte mit niedrigen Kosten geben werde. Das Ziel sei: „Die Altersvorsorge soll früher beginnen, noch einfacher werden und allen offenstehen.“ Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der Einführung einer Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren will die Bundesregierung die private Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen lassen. Die staatliche Förderung soll zehn Euro pro Monat und Kind betragen. Die Frühstartrente soll zunächst mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 sechs Jahre alten Kinder (Geburtsjahrgang 2020) starten; für ältere Kinder können zwar Verträge abgeschlossen werden, aber eine staatliche Förderung ist nicht vorgesehen. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen in die Frühstartrente einbezogen. Die Kosten für die Förderung werden für 2027 mit 198 Millionen Euro angegeben. Bis 2030 sollen die Kosten auf 411 Millionen Euro steigen. Pro Monat zehn Euro vom Staat Der Gesetzentwurf sieht vor, dass pro Monat zehn Euro vom Staat in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt werden, wenn ein solcher Vertrag von den Eltern der anspruchsberechtigten Kinder bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossen worden ist. Das angesparte Kapital könne durch private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr weiter aufgestockt werden, heißt es in dem Entwurf. „Ein nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit wird ermöglicht“, so die Regierung. Für die Auswahl der Produkte für die Frühstartrente sollen die Regeln des Standarddepot-Vertrags für die private Altersvorsorge übernommen werden. Der Vertrag könne elektronisch abgeschlossen werden; eine Beratung sei nicht erforderlich. Wenn Eltern für Kinder keinen Vertrag abschließen, werden laut Gesetzentwurf pro Monat und Kind zehn Euro kollektiv am Kapitalmarkt angelegt. Dafür wird zum 1. Januar 2028 das Sondervermögen des Bundes „Frühstartrente“ errichtet. „Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten“, heißt es im Gesetzentwurf. Auch eine Kreditaufnahme soll nicht erlaubt sein. Auszahlung erst ab vollendetem 65. Lebensjahr Ein individualisierter Anspruch aus dem Sondervermögen Frühstartrente könne zu einem späteren Zeitpunkt in einen individuellen Altersvorsorgedepot-Vertrag übertragen werden, heißt es weiter. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei sein. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein. Zur Begründung des Vorhabens heißt es, mit der Einführung der Frühstartrente könne Alterssicherung bereits im Kindesalter mit staatlichen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge beginnen. Forschungsergebnisse zeigten, dass positive Erfahrungen am Kapitalmarkt das Finanzverhalten über Jahrzehnte prägen und die Aktienkultur nachhaltig fördern könnten. „Wer den Kapitalmarkt schon in jungen Jahren erlebt, entwickelt Verständnis für langfristiges Investieren und baut Vertrauen auf“, schreibt die Regierung. Regelung soll soziale Ungleichheiten reduzieren Die Frühstartrente zeige, wie langfristiges Sparen funktioniere, wie Rendite entstehe und welche Rolle Risiken und Schwankungen über längere Anlagehorizonte spielen würden. Um eine zielgerichtete Bildungsbegleitung zu erreichen, werden Anbieter und öffentliche Stellen verpflichtet, verständliche, transparente und regelmäßig aktualisierte Informationen bereitzustellen, „sodass Eltern und Kinder nachvollziehen können, wie die Frühstartrente funktioniert, wie sich das Vermögen entwickelt und welche Rolle Kapitalmarktmechanismen für die private Altersvorsorge spielen“, heißt es in dem Entwurf. Langfristig solle das Gesetz auch dazu beitragen, soziale Ungleichheiten zu reduzieren, erwartet die Regierung. Indem alle Kinder unabhängig von der Initiative, den finanziellen Möglichkeiten oder der Finanzkompetenz ihrer Eltern Zugang zu kapitalgedeckter Vorsorge erhalten würden, werde ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit geleistet. Die angestrebte Lösung solle den langfristigen Vermögensaufbau für alle Kinder ermöglichen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (21/81259(Dokument, öffnet ein neues Fenster), eine nationale Finanzbildungsstrategie gemeinsam mit den Ländern als unabhängige und mehrperspektivische finanzielle Verbraucherbildung zu entwickeln. Finanzbildung solle nicht als neues, isoliertes Schulfach, sondern als Querschnittsthema in den Schulen fächerübergreifend in den bereits etablierten Fächerkanon integriert werden. Erreicht werden müssten alle jungen Menschen unabhängig von Schulform, Bildungsweg, Geschlecht und davon, ob sie oder ihre Eltern über finanzielle Vorbildung verfügen würden. Konzeption, Materialien und Durchführung finanzieller Bildung müsse zudem frei von den Interessen der Finanzwirtschaft sein, fordert die Fraktion Die Linke. Zur Sicherstellung sprechen sich die Abgeordneten für ein Verbot von Sponsoring in der Finanzbildung aus. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die finanzielle Bildung geschlechtergerecht konzipiert wird „und die strukturellen Ursachen ungleicher Alterssicherung erklärt werden, statt sie als individuelles Wissens- oder Selbstvertrauensdefizit zu behandeln“. Kritisch bewertet wird auch die Verknüpfung von Bildungsauftrag und Vertragsabschluss bei der von der Bundesregierung geplanten Frühstartrente. In dem Gesetzentwurf werde ein „hoher Aktienanteil als für die finanzielle Bildung sinnvoll“ erachtet und Aktien würden als „für einen langen Anlagehorizont geeignete Anlageklasse“ bezeichnet. Die Fraktion Die Linke hält dies für staatliche Parteinahme für eine Anlageklasse. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, müsse auch im Unterricht kontrovers erscheinen, so die Forderung. (hle/hau/25.09.2026)
Vier Jahre Sperre ohne positiven Dopingtest?
Sprinter
jannina_schaeffer
Fr., 25.09.2026 - 09:06
Kein positiver Dopingtest, trotzdem drohen 4 Jahre Sperre: Sprinter Owen Ansah soll eine Dopingkontrolle verweigert haben. Einen Tag später wurde er negativ getestet. Worum es vor dem Sportschiedsgericht jetzt geht, erklärt Fabian Brugger.
Sonstiges Bürgerliches Recht
Zu Beginn der Plenarsitzung am Freitag, 25. September 2026, hat der Bundestag ohne Aussprache in dritter Beratung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (21/3051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 322 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 134 votierten dagegen. Es gab 118 Enthaltungen. Mit dem Gesetz erhält die Bundespolizei erweiterte Befugnisse. Dazu liegt auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/7001(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Abstimmung Zweite Beratung vor der Sommerpause Der Bundestag hatte das Gesetz bereits in seiner letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause am Freitag, 10. Juli 2026, in zweiter Lesung beschlossen. Damals stimmten CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen, während die AfD sich enthielt. Allerdings war damals die Feststellung nach Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages nicht gefasst worden. Nach dieser Norm muss die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit festgestellt werden, wenn für einen Beschluss eine bestimmte Mehrheit vorgeschrieben ist. Das ist bei diesem Gesetz der Fall, denn die Eingangsformel lautet: "Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit der Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen." Da damals im Plenum in dritter Beratung nur mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder abgestimmt wurde, war ein abschließender Beschluss über das Gesetz noch nicht gefasst worden. Die Schlussabstimmung in dritter Beratung musste daher wiederholt werden, CDU/CSU und SPD hatten dazu namentliche Abstimmung verlangt. Erforderlich für die Annahme war die Zustimmung von mindestens 316 Abgeordneten. (vom/25.09.2026)
Vom 28. September bis 2. Oktober 2026 findet die vierte Sitzungswoche 2026 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg statt. Der Delegation des Deutschen Bundestags unter Leitung des Abgeordneten Knut Abraham (CDU/CSU) gehören verschiedene Abgeordnete aus allen Bundestagsfraktionen an. Hauptthemen der Sitzungswoche sind die Veteranenpolitik in Europa, die Bedrohungen für den Pluralismus und die Unabhängigkeit der Medien, die europäische Familienpolitik angesichts des demografischen Wandels sowie die aktuelle Lage für den Internationalen Strafgerichtshof. Zudem wird die Parlamentarische Versammlung des Europarats mit Jugendvertretern zur Klimapolitik diskutieren. Zu Beginn der Sitzungswoche findet ein Round-Table-Gespräch zum Thema „Scheinwahlen in Russland: Was kommt als Nächstes?“ statt. Das Gespräch kann am Montag, 28. September 2026, von 13 bis 15 Uhr im Livestream verfolgt werden unter https://www.youtube.com/live/AJJjQ6VdWrE. Ebenfalls am Montag wird der Václav-Havel-Menschenrechtspreis 2026 verliehen. Nominiert sind neben der iranisch-amerikanischen Journalistin, Masih Alinejad, und der iranischen Menschenrechtsanwältin, Nasrin Sotoudeh, die Ungarin Márta Paradvi, die sich für die Rechte von Geflüchteten einsetzt. In der Sitzungswoche werden auch Bundesaußenminister Johann Wadephul, der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Mattias Guyomar, und der portugiesische Staatspräsident, António José Martins Seguro, zu Gast in Straßburg sein. Nähere Informationen und ein Livestream der Plenarsitzungen sind unter https://pace.coe.int/en/pages/session-202609 verfügbar.