Aktuelle Nachrichten

AfD: Einwanderung als Ursache der Bildungskrise benennen

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, die Einwanderung als Ursache der Krise im Bildungssystem klar zu benennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Klingbeil zu Fortschritten bei digitalpolitischen Vorhaben

Digitales und Staatsmodernisierung/Ausschuss Ein Umdenken anzusteuern, Verwaltungsprozesse "durch die Brille der Bürgerinnen und Bürger" zu betrachten. Das denke das Finanzministerium bei allen Vorhaben mit, berichtete der Minister im Ausschuss.

EuGH kippt Dreijahreslösung des BGH

beck-aktuell - 24.09.2026
EuGH kippt Dreijahreslösung des BGH Fernwärme_2026.jpg jonas_scherne Do., 24.09.2026 - 10:50 Fernwärmekunden dürfen nicht allein deshalb an Preiserhöhungen festgehalten werden, weil sie diese nicht binnen drei Jahren beanstandet haben. Der EuGH sieht darin einen unzulässigen Schutz missbräuchlicher Preisänderungsklauseln. Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht Sonstiges Bürgerliches Recht

VGH bestätigt Ausweisung des "Wollhaus-Rasers": Türke muss Deutschland nach tödlicher Raserei verlassen

LTO Nachrichten - 24.09.2026

Er wurde in Heilbronn geboren und hat sein gesamtes Leben in Deutschland verbracht. Trotzdem durften die Behörden den wegen Mordes verurteilten "Wollhaus-Raser" ausweisen, hat der VGH Baden-Württemberg bestätigt.

AfD: Betriebsräte sind nicht für Klimaschutz da

Arbeit und Soziales/Antrag Klimaschutz soll nicht die Aufgabe von Betriebsräten sein, fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag.

Experten für besseren Schutz gegen Hitze

Gesundheit/Anhörung Experten halten einen besseren Schutz gegen große Hitze für dringend geboten, wie eine Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch gezeigt hat.

Experten sehen in Künstlicher Intelligenz keinen "Jobkiller"

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Künstliche Intelligenz (KI) ist aktuell kein "Job-Killer" sondern eher ein "Job-Veränderer", betonten Vertreter der Chemie- und Pharmabranche während einer Sitzung des Nachhaltigkeitsbeirats.

BRRD

Norton Rose Fulbright - 24.09.2026
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Transnationale Repression autoritärer Staaten

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Der Menschenrechtsausschuss hat sich am Mittwoch mit transnationaler Repression befasst. Laut Bundesregierung ist Deutschland zunehmend Zielland.

Schuldnerberatung darf was kosten

beck-aktuell - 24.09.2026
Schuldnerberatung darf was kosten Schuldnerberatung.jpg jonas_scherne Do., 24.09.2026 - 10:03 Schuldnerberatungsstellen sollen künftig Entgelte verlangen dürfen, wenn dadurch Verbraucher nicht unangemessen belastet werden. Der Gewinnerzielung dürfen die Gelder aber nicht dienen. Darauf hat sich der Vermittlungsausschuss verständigt. Sonstiges Bürgerliches Recht

Bundestag lehnt Vorlage zur Senkung der Energiekosten ab

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, die Forderung der AfD-Fraktion nach Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen abgewiesen. Ihr Antrag (21/5322(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) war mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Zustimmung durch die AfD abgelehnt worden. Darin hatte die Fraktion darauf gedrungen, „aus Anlass der aktuellen Energiekrise“ alle Gesetze und Verordnungen „oder Teile“ daraus aufzuheben, aus denen sich „Anforderungen und Verpflichtungen mit Bezug auf den ,Klimaschutz' ergeben“. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/5650(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Ein erstmals beratener Antrag der Fraktion mit dem Titel "Der drohenden Kraftstoffkrise durch souveräne Energiepolitik entgegenwirken – Industrie und Mittelstand retten" (21/8115(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. SPD: AfD will Klimakrise einfach absagen Die AfD wolle, dass weiterhin „andere am Hebel der deutschen Energiepolitik sitzen“, sagte Jakob Blankenburg (SPD) zu Beginn der Debatte. Sie fordere, Sanktionen aufzuheben und „ein Zurück zu Putin“. Das, so Blankenburg, sei so, „als würde man den Brandstifter um Löschwasser bitten“. Mit einem zweiten Antrag wolle die AfD alle Klimagesetze streichen, Kohle länger laufenlassen und Atomkraftwerke wieder anwerfen. „Sie schlagen vor, die Klimakrise einfach abzusagen“, sagte der SPD-Abgeordnete an die AfD-Fraktion gerichtet. Klimawandel sei aber keine Meinung. Er sei „heiße Realität“, die die Bürger in diesem Hitzesommer gespürt hätten. „Ihr Antrag ist ein Hohn gegenüber den geschätzten 16.300 Hitzetoten in diesem Sommer“, befand Blankenburg. Deutschland importiere zwei Drittel seiner Energie, sagte er weiter. Jede Kilowattstunde, die in Deutschland oder Europa selbst hergestellt werde, sei also eine Kilowattstunde, „über deren Preis nicht in Moskau, Teheran oder Riad entschieden wird“. AfD: Energiewende ins Elend und in die Armut Karsten Hilse (AfD) sagte, die Menschen in Deutschland würden unter der Energiepolitik der Bundesregierung ächzen. Mit einer „Energiewende ins Elend und in die Armut“ müsse Schluss sein, forderte der AfD-Abgeordnete. „Die sogenannte Energiewende fußt auf der These, dass die menschengemachten CO2-Emissionen Haupttreiber für den derzeitigen natürlichen Klimawandel seien, wofür es nach wie vor keinen einzigen wissenschaftlichen Beweis gibt“, sagte Hilse. Vielmehr bewege sich der „natürliche Klimawandel“ innerhalb der Schwankungsbreiten der letzten 10.000 Jahre, wofür es wiederum wissenschaftliche Beweise gebe. „Ihre Hypothese ist eine große Lüge“, so der AfD-Abgeordnete, der sich auf den US-Präsidenten Donald Trump bezog, der vom „größten Betrug, der jemals an den Menschen begangen wurde“ gesprochen habe. Es werde Zeit, dass Deutschland und die EU „dem Rest der Welt folgen und diesen Betrug beenden“. Die AfD werde, „sobald wir in Regierungsverantwortung sind“, jegliche CO2-Bepreisung streichen, wodurch die Produktionskosten für Strom aber auch die Kosten für Treibstoffen sinken würden. CDU/CSU: Absenken des Klimaschutzes auf null ist keine Lösung Für Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) ist das „Absenken des Klimaschutzes auf null“ keine Lösung. Vielmehr sei dies unverantwortlich. „Sie tun gerade so, als gäbe es diese Herausforderungen der Klimaveränderungen überhaupt nicht“, sagte er an die AfD-gewandt. Damit, so der Unionsabgeordnete, würde auch ein ökonomischer Schaden angerichtet. „Am Ende würde das in ein ziemliches Desaster führen“, prognostizierte er. Die Union, so Gebhart, wolle Klimaschutz und starke wirtschaftliche Entwicklung miteinander in Einklang bringen. „Wir müssen Schritt für Schritt CO2-Emissionen reduzieren, aber auf eine Weise, die dazu führt, dass die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen nicht leidet“, betonte er. Gebhart ging auf den nationalen CO2-Preis für Gebäude und Verkehr ein. Aktuell hätten nicht alle EU-Staaten eine solche Abgabe, sagte er. Wenn es ab 2028 einen europäischen CO2-Preis gebe, „was wir sehr unterstützen“, sei das also auch im ökonomischen Interesse Deutschlands. Grüne: Tankrabatt kostet Steuerzahler rund 2,5 Milliarden Euro Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte den von der Bundesregierung angekündigten „teuren Trankrabatt“, der die Steuerzahler rund 2,5 Milliarden Euro koste. Dabei komme nur ein Bruchteil davon bei den Verbrauchern an; das meiste hingegen bei den Mineralölkonzernen. „Anstelle die Stromsteuer für alle zu senken, wie es versprochen wurde, anstatt die Menschen durch ein Krisengeld zu entlasten machen Sie nun den gleichen Fehler nochmal“, kritisierte Joswig. Das mache ihn „verdammt wütend“. Deutschland sei noch immer viel zu abhängig von fossilen Importen, von teurem Öl und Gas. „Wann befreien wir uns endlich von diesen Abhängigkeiten“, fragte er. Die Antwort könne nur heißen: durch mehr erneuerbare Energien, durch leistungsfähige Netze und Batteriespeicher. Die Antwort der AfD laute hingegen: mehr Abhängigkeit von Öl und Gas, weniger europäische Zusammenarbeit und weniger Klimaschutz. Linke. Übergewinne endlich konsequent abschöpfen Auch Janine Wissler (Die Linke) kritisierte den Tankrabatt. Mineralölkonzerne verdienten prächtig am Krieg gegen den Iran, „auf Kosten der Verbraucher“, sagte sie. 37 Millionen Euro zusätzliche Gewinne pro Tag gebe es durch die hohen Spritpreise allein in Deutschland. Etwa sechs Milliarden Euro seien das seit Beginn des Krieges. „Diese Übergewinne müssen endlich konsequent abgeschöpft werden“, forderte die Linken-Abgeordnete. Die Bundesregierung habe erst mal lange nichts getan und wolle nun den Tankrabatt neu auflegen. „Die Gewinne der Ölkonzerne werden also noch mit Steuermitteln gefördert“, kritisierte sie. Der richtige Weg, so Wissler, sei es, die Kriegsgewinne abzuschöpfen, die Gewinnmargen zu begrenzen „und das Geld den Menschen durch ein Krisengeld direkt zurückzugeben“. Benötigt werde keine kurzzeitige Linderung an der Tankstelle. „Wir brauchen langfristige und nachhaltige Maßnahmen“, sagte sie und kritisierte gleichzeitig die Anträge der AfD. Wer Menschen dauerhaft vor hohen Energiepreisen schützen will, müsse die Abhängigkeit von Öl und Gas verringern – „mit einer Energiewende und einem besseren ÖPNV“. Erster Antrag der AfD Die Bundesregierung soll demnach schnellstmöglich alle internationalen Abkommen und Vereinbarungen kündigen, aus denen sich Verpflichtungen zum Schutz des Klimas oder zur Reduzierung von CO2-Emissionen ergeben, vor allem das Pariser Klimaabkommen. Mit Blick auf den europäischen Green Deal solle sie außerdem Änderungen des EU-Rechts anstreben. Auch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und das Brennstoffhandelsgesetz (BEHG) sowie alle durch TEHG und BEHG ermächtigten Verordnungen sollen nach dem Willen der Fraktion aufgehoben werden, um die europäische und nationale CO2-Bepreisung zu beenden und "Wirtschaft und Bürger nachhaltig zu entlasten", wie es im Antrag (21/5322(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt. Darüber hinaus dringt die AfD auf die Aufhebung des Standortauswahlgesetzes sowie die Änderung des Atomgesetzes mit dem Ziel der erneuten Nutzung der Kernkraft zur Energiegewinnung. Ziel sei es, die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Energieversorgung langfristig sicherzustellen, schreiben die Abgeordnete. Als Begründung führen sie an, dass das Weltklima von Natur aus nicht konstant sei, sondern "ständigen und teilweise dramatischen natürlichen Veränderungen" unterliege. "Klimaschutz" bezeichnet die AfD in ihrem Antrag als politischen Kampfbegriff. Das Klima lasse sich nicht "schützen". Die vom Menschen verursachten CO2-Emissionen in Deutschland seien "im weltweiten Maßstab zu vernachlässigen". Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/8115(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung“ zu ergreifen. Die jüngsten geopolitischen Entwicklungen, insbesondere militärische Eskalationen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die internationalen Energie- und Rohstoffmärkte, hätten die Grenzen und damit auch Unzulänglichkeiten der bisherigen europäischen Krisenreaktionsmechanismen offengelegt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, angesichts anhaltend hoher Energiepreise energiebezogene Sanktionen, Embargos und sonstige Beschränkungen auf ihre Auswirkungen für Versorgungssicherheit, Energiepreise und industrielle Wettbewerbsfähigkeit hin zu überprüfen und soweit erforderlich aufzuheben. (eis/sas/24.09.2026)

BVerwG winkt Umrechnung in deutsche Notenskala durch

beck-aktuell - 24.09.2026
BVerwG winkt Umrechnung in deutsche Notenskala durch Universität_2026.jpg henriette_garbade Do., 24.09.2026 - 09:53 Die Ergebnisse von Absolventen Europäischer Schulen müssen erst in eine deutsche Abiturnote umgerechnet werden. Nach einer Umstellung waren mehrere von ihnen mit den Vorgaben für die Umrechnung nicht zufrieden und klagten. In Leipzig scheiterten sie. Recht allgemein

Humanitäre Lage der Rohingya beraten

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Mitglieder des Menschenrechtsausschusses haben sich gegenüber Vertretern der Bundesregierung für eine Verbesserung der humanitären Lage der Rohingya in Bangladesch eingesetzt.

Trotz erfolgreichen Eilantrags dürfen CNN & Co. nicht ins Weiße Haus

beck-aktuell - 24.09.2026
Trotz erfolgreichen Eilantrags dürfen CNN & Co. nicht ins Weiße Haus Presseraum_weißes_Haus_2026.jpg henriette_garbade Do., 24.09.2026 - 09:38 Der US-Präsident ging erneut rigoros gegen führende US-Medien vor und verbannte sie aus dem Weißen Haus. Doch bereits nach wenigen Tagen untersagt dies ein Gericht - zumindest vorerst. Das Weiße Haus aber ignoriert die Vorgaben des Richters. Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht

15 Jahre Haft für Harvey Weinstein

beck-aktuell - 24.09.2026
15 Jahre Haft für Harvey Weinstein Harvey Weinstein_2026.jpg henriette_garbade Do., 24.09.2026 - 09:19 Harvey Weinstein war einst ein mächtiger Medienmodul, dann kamen Vorwürfe Dutzender Frauen zu Sexualverbrechen ans Licht. Seit längerem sitzt er im Gefängnis, trotzdem beschäftigen sich die Gerichte weiter mit ihm und seinen Taten. Strafrecht Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht

Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beraten

Die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts in Deutschland stoßen bei der Opposition im Bundestag auf massive Ablehnung. Vertreter der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD verteidigten dagegen am Donnerstag, 24. September 2026, im Bundestag bei der ersten Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung (21/7868(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) das Vorhaben entschieden gegen die Oppositionskritik. Auch Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warben mit Nachdruck für die angestrebten Neuregelungen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Aufklärungsfähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) laut Vorlage „umfassend überarbeitet und gestärkt werden“. Nach einstündiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes“ (21/8114(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Für beide Vorlagen übernimmt die Federführung der Innenausschuss. Warken: Größte Novellierung des Nachrichtendienstrechts Die für den BND zuständige Kanzleramtschefin Nina Warken sprach in der Debatte von der "größten Novellierung" des Nachrichtendienstrechts in der Geschichte des Landes. Ziel sei dabei die Stärkung der wehrhaften Demokratie in der Bundesrepublik. Deutschland sei ständiges Ziel hybrider Angriffe geworden, die eine akute Gefahr darstellten. Dabei habe man sich bislang zu häufig darauf verlassen, "dass unsere Sicherheit von unseren Partnern gewährleistet wird". Mit der Reform würden die deutschen Nachrichtendienste nun konkurrenzfähiger gemacht. Dazu würden ihre Aufklärungsbefugnisse gestärkt, damit der BND und das BfV Bedrohungen rechtzeitig entdecken können. Zugleich sehe die Reform auch die Anwendung aktiver Maßnahmen vor wie beispielsweise die Abschaltung der Server von staatlichen Hackergruppen, fügte Warken hinzu. Es wäre nicht vertretbar, wenn der BND bei einer besonders relevanten Bedrohung, die von anderen Stellen nicht abgewendet werden kann, tatenlos zusehen würde. Daneben werde die Kontrolle der Nachrichtendienste gestärkt, die an den Unabhängigen Kontrollrat übertragen werde. Ebenfalls gestärkt werde dabei die parlamentarische Kontrolle der Dienste. Dobrindt: Zielscheibe hybrider Bedrohungen Auch Innenminister Dobrindt hob hervor, dass Deutschland Zielscheibe hybrider Bedrohungen sei, gegen die man sich rüsten müsse. Die Bundesrepublik sei "Operationsraum von Terrorismus, von Extremismus, von fremden Mächten". Im Zentrum dieser Angriffe stehe der ständige Versuch der Destabilisierung des Landes und seiner Demokratie. Gegen diese Bedrohung den Verfassungsschutz zu stärken, heiße, die Demokratie zu stärken: "Verfassungsschutz ist Demokratieschutz", betonte der Minister. Mit dem Reformgesetz lege die Bundesregierung den "Grundstein für eine neue Zeitrechnung bei den Nachrichtendiensten", die zu "echten Geheimdiensten" würden, bekräftigte Dobrindt: "Aus Informationsbeschaffung über Bedrohungen wird echte Abwehr von Gefahren, Anschlägen und Terror - das ist Schutz von Land, Bevölkerung und Demokratie". Auch mache die Regierungskoalition die Dienste zu vollwertigen Kooperationspartnern im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und Staatsterrorismus, fügte der Ressortchef hinzu. Der Schlüssel dazu seien operative Fähigkeiten. Wenn etwa ein Bombenanschlag gegen Deutschland geplant und identifiziert worden sei, müsse der Verfassungsschutz als Abwehrdienst den Sprengstoff entschärfen, austauschen und manipulieren können. AfD warnt vor "Gift des Spitzelstaats" Gottfried Curio (AfD) warf der Regierungskoalition vor, sie wolle mit der Reform "den Staat als Straftäter straffrei stellen". So solle der Verfassungsschutz künftig heimlich Wohnungen aufbrechen und das Geschehen in privaten Räumen überwachen sowie in Laptops und Handys eindringen und eingreifen, sagte Curio und sprach von einem "Gift des Spitzelstaats". Dabei werde die Grenze zwischen verdeckter geheimdienstlicher Aufklärung und operativem polizeilichem Eingriff zur Gefahrenabwehr niedergerissen. Man brauche aber keine "Geheimpolizei". "Nach Gestapo und Stasi" plane die Bundesregierung, die Grundrechtsverletzungen zu systematisieren: "Manipulieren, sabotieren, täuschen - mit diesen Zersetzungsmaßnahmen wird der Verfassungsschutz zur Stasi 2.0 umgebaut." SPD: Gefahren abwehren und die Bevölkerung schützen Sonja Eichwede (SPD) entgegnete, dass es bei der Reform darum gehe, Gefahren abzuwehren und die Bevölkerung zu schützen. Dabei seien die Gefahren vielfältig und nähmen zu, fügte sie hinzu und verwies unter anderem auf Cyberangriffe, Drohnenüberflüge, ausländische Einflussoperationen und die "hybride Kriegsführung Russlands". Daher müssten die Instrumente der deutschen Nachrichtendienste ausgeweitet und auf die "digitale Zeit" eingestellt werden. Dazu gehöre insbesondere, auch auf Augenhöhe zu den europäischen Partnern zu kommen, "damit Dienste insgesamt in Europa unsere Sicherheit gemeinsam schützen können". Dazu gehöre auch, die Dienste sowohl rechtlich wie auch parlamentarisch stärker zu kontrollieren. Grüne: BND auf Augenhöhe mit den Partnerdiensten Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) nannte es "die sicherheitspolitische Herausforderung unserer Zeit", dass Deutschland sehr viel resilienter werde und seine Dienste "endlich schlagkräftiger werden". Dabei reiche es nicht, sie technisch und personell besser auszustatten. Vielmehr brauche das Recht der Nachrichtendienste ein "Update". Der BND müsse auf Augenhöhe mit den Partnerdiensten agieren und künftig "auch Dinge machen können, die er heute noch nicht machen darf". Die Verteidigung der Freiheit dürfe aber nicht bedeuten, selbst deren Grundpfeiler in Frage zu stellen, fügte Notz hinzu. Damit sei einiges an dem Gesetzespaket nicht vereinbar, kritisierte er und forderte, Dobrindts "überzogene Pläne für die Geheimdiensttätigkeit im Inland" zurückzudrehen. Linke gegen mehr Befugnisse für Verfassungsschutz Clara Bünger (Die Linke) wertete es als "Katastrophe", dass die Regierungskoalition dem Verfassungsschutz noch mehr Befugnisse geben und gleichzeitig die Kontrolle der Geheimdienste verschlechtern wolle. Dabei solle das historische Trennungsgebot aufgehoben werden, wonach "Geheimdienst und Polizei niemals in einer Hand liegen dürfen". Künftig solle aber der Verfassungsschutz "dürfen, was sonst nur die Polizei darf". Wer so etwas plane, wolle eine "neue deutsche Geheimpolizei". Zur Wahrheit gehöre dabei auch, dass diese "sogenannten Verfassungsschützer" in Wohnungen einsteigen, "ohne dass ein Richter diesen Plan je zu Gesicht bekommen hätte", und dass sie Spionagesoftware auf Laptops und Handys installierten. Union: Nicht nur beobachten, auch abwehren Günter Krings (CDU/CSU) argumentierte dagegen, wer die Menschen schützen und Anschläge verhindern wolle, müsse die Nachrichtendienste stärken. Genau dies mache die Koalition mit dem Gesetzentwurf, sagte Krings und plädierte dafür, den Diensten das Recht einzuräumen, Angriffe "nicht nur interessiert zu beobachten, sondern auch aktiv abzuwehren". Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzes ausführt, betrifft die Stärkung der Fähigkeiten von BND und BfV „zeitgemäß speziell auch den Cyberraum“. Dazu schaffe das Gesetz „angemessene Aufklärungsbefugnisse, speziell zur Auswertung technischer Angriffsspuren in der Angriffsinfrastruktur von Cyberangriffen wie auch allgemein - unter engen Voraussetzungen - zu informationstechnischen Systemen der Bedrohungsakteure“. Die strategische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes soll den Angaben zufolge an die Regelungssystematik europäischer Partnerdienste angepasst werden, „indem der BND erhobene Daten ohne vorherige Sichtung für einen Zeitraum von sechs Monaten (Inhaltsdaten) beziehungsweise bis zwölf Monaten (Metadaten) speichern darf“. Dadurch könne der BND in Krisensituationen, etwa bei Anschlägen oder Regimeumstürzen, auf den gespeicherten Datenbestand zugreifen und vorhandene Daten unverzüglich nutzen, etwa für die Weitergabe an europäische Partnerdienste oder für die Information der Bundesregierung. Zur Erfüllung staatlicher Schutzpflichten beziehungsweise Vermeidung von Schutzlücken sollen BfV und BND zudem laut Gesetzesbegründung „tatbestandlich eng begrenzte Interventionsbefugnisse bei bestimmten Gefahrensituationen“ erhalten. Mit Blick auf das BfV bleiben die Befugnisse dabei den Angaben zufolge „im nachrichtendienstlichen Operationsmodus verdeckter Einwirkung - ohne Zwangsausübung gegenüber Personen“. Wie die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung weiter darlegt, soll der BND eine Reihe von Befugnissen erhalten, „die es ihm ermöglichen, in eng beschriebenen Ausnahmefällen unmittelbar auf bevorstehende Gefahren, die er im Rahmen seiner aufklärenden Tätigkeit ausmacht, reagieren zu können“. Flankiert werde dies durch die Möglichkeit, „im Rahmen einer spezifischen Gefährdungslage durch fremde Mächte auch (proaktiv) einwirkend tätig zu werden, um Bedrohungen durch erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen abzuwenden oder einzuschränken“. Zugleich soll die Kontrolle über die Tätigkeit der Nachrichtendienste laut Bundesregierung „gestärkt und effizienter ausgestaltet“ werden. Dazu soll die unabhängige Kontrolle der operativen Nachrichtendienstaufgaben institutionell zusammengeführt werden, indem der Unabhängige Kontrollrat der Gesetzesbegründung zufolge „nicht nur die bisherigen und neuen - justizähnlichen - Vorabkontrollen von Anordnungen übernimmt (teils bisher bei der G 10-Kommission), sondern zugleich auch die - administrative - Datenschutzkontrolle von der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit“. Der hierin enthaltene integrale Ansatz sorge für eine „wirksame Kontrolle aus einer Hand“ und stärke zugleich durch Informations- und Berichtspflichten an das Parlamentarische Kontrollgremium auch die parlamentarische Kontrolle. Antrag der AfD-Fraktion Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung überwies das Parlament auch einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes“ (21/8114(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse. In dem Antrag dringt die AfD-Fraktion darauf, dass der Auftrag des BND nicht mehr nur die Gewinnung und Auswertung von Erkenntnissen über das Ausland umfasst, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland sind. Vielmehr soll der Bundesnachrichtendienst laut Vorlage grundsätzlich auch „die parlamentarisch ausdrücklich vorab geprüfte und genehmigte Befugnis zu aktiven Maßnahmen (zum Beispiel Counter Hacking und Stören ausländischer IT-Systeme) erhalten und damit zur Gefahrenabwehr für Deutschland beitragen“. Auch sollen nach dem Willen der Fraktion unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für den BND sowohl die Datenspeicherung als auch einen Datenaustausch zwischen den deutschen Diensten und Behörden sowie ausländischen Partnern deutlich erleichtern. Die Weitergabe personenbezogener Daten über deutsche Staatsangehörige an deutsche Behörden dürfe demgegenüber aber nur zulässig sein, „soweit konkrete tatsachengestützte Verdachtsmomente im Zusammenhang mit internationalem Terrorismus, Geldwäsche, Drogenhandel oder organisierter Kriminalität vorliegen“. (sto/24.09.2026)

BGBl. 2026 I Nr. 79

Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg) vom 17. März 2026

BGBl. 2026 I Nr. 78

Elfte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebenundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Dresden) vom 17. März 2026

BGBl. 2026 I Nr. 77

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ablösung der Hundertachtundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle) vom 18. März 2026