Aktuelle Nachrichten

JVA Chemnitz lehnt Unterbringung ab: Marla Svenja Liebich ins Männergefängnis verlegt

LTO Nachrichten - 16.07.2026

Nach der Auslieferung wurde Marla Svenja Liebich erst in die Frauen-JVA Chemnitz gebracht. Von dort aus wurde Liebich direkt verlegt, teilt die Anstalt nun mit. Für die Unterbringung ist die Sicherheit entscheidend, nicht das Geschlecht.

Norton Rose Fulbright advises syndicate of international lenders and institutional investors on US$465 million financing for FSO Chalchi

Norton Rose Fulbright - 16.07.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised a syndicate of international lenders and institutional investors on the US$465 million project financing of the floating storage and offloading unit FSO Chalchi.

Regionalprogramm "Afrika südlich der Sahara" weiter relevant

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Das "Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara" mindert nach Ansicht der Bundesregierung durch die Verbesserung der Lebensbedingungen vor Ort Migrationsanreize. Das antwortet sie der AfD-Fraktion.

Prüfung von Deutschlandbezügen im "Epstein-Files"-Kontext

Inneres/Antwort Der Bundesregierung liegen laut ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage im Zusammenhang mit den "Epstein-Files" aktuell keine Erkenntnisse zu strafrechtlich relevanten Bezügen nach Deutschland vor.

Verbesserung der Notfallversorgung in Uganda und Kenia

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Von einem BMZ-Projekt zur Verbesserung der Notfallversorgung in Uganda und Kenia hat laut Bundesregierung die gesamte lokale Bevölkerung in den Zielbezirken profitiert. Das antwortet sie der AfD.

Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung wird laut Bundesregierung erst im Folgejahr erhoben, sodass noch keine verbindlichen Aussagen für das Jahr 2026 getroffen werden könnten.

332.524 Einbürgerungen im Jahr 2025

Inneres/Antwort Im vergangenen Jahr sind laut der Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage insgesamt 332.524 Personen eingebürgert worden.

GIZ: Mehr als 40.000 Dienstleistungverträge in fünf Jahren

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) hat nach Angaben der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 mehr als 40.000 Dienstleistungsverträge abgeschlossen.

Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Anlaufstellen für mögliche Opfer von DDR-Medizinunrecht

Inneres/Antwort Anlaufstellen für Personen, die sich als Opfer von DDR-Medizinunrecht sehen, sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

IP-Adressspeicherung: Bundesregierung antwortet Bundesrat

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung Als Unterrichtung liegt die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zu deren Gesetzentwurf "zur Einführung einer IP-Adressspeicherung" vor.

Zahl weiblicher Opfer von Straftaten gegen das Leben in 2025

Inneres/Antwort Über die Zahl der 2025 erfassten weiblichen Opfer von versuchten oder vollendeten Straftaten gegen das Leben berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Regierung plant Gesundheitsgesetz für den Verteidigungsfall

Verteidigung/Antwort Die Bundesregierung will das Gesundheitssystem mit einem eigenen Gesetz auf die Anforderungen im Verteidigungsfall vorbereiten. Dies teilt sie in einer Antwort auf Anfrage der Linken mit.

Produkte für informationssicherheitsrelevante Anwendungen

Inneres/Antwort Vorgaben zu Produkten für "informationssicherheitsrelevante Anwendungsbereiche"- sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

244 antiziganistische Straftaten im Jahr 2025

Inneres/Antwort Über die Zahl antiziganistischer Straftaten im vergangenen Jahr berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Studienanfänger im Fach Gartenbau

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antwort Die Anzahl der Studienanfänger im Fach Gartenbau verlief in den vergangenen zwei Jahrzehnten unterschiedlich, geht aktuell aber zurück, so die Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage.

Neubau eines "Rückführungsterminals" am Flughafen München

Inneres/Antwort Um den Neubau eines "Rückführungsterminals" am Flughafen München geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion.

Norton Rose Fulbright advises Naftogaz of Ukraine on €1.2 billion Eurobond restructuring

Norton Rose Fulbright - 16.07.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised Naftogaz of Ukraine on the restructuring of two series of Eurobonds totalling approximately €1.2 billion.

EU: Migrationsabkommen mit Tunesien verschärft Menschenrechtsverletzungen

Click to expand Image Der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte (links), die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen, der tunesische Präsident Kais Saied (Mitte, rechts) und die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (rechts) im Präsidentenpalast in Karthago, Tunesien, am 16. Juli 2023. © 2023 Tunisian Presidency/AP Images

(Brüssel, 16. Juli 2026) – Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten sollten Menschenrechtsverletzungen in Tunesien öffentlich verurteilen und die Finanzierung missbräuchlicher Migrationskontrollmaßnahmen einstellen, so 46 Menschenrechts- und Hilfsorganisationen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Die Erklärung erscheint drei Jahre nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung (auf Englisch, Memorandum of Understanding (MoU)) zwischen der EU und Tunesien am 16. Juli 2023. Sie zielt vor allem darauf ab, Tunesiens Zusammenarbeit bei der Verhinderung irregulärer Abreisen von Migrant*innen und Asylsuchenden nach Europa zu sichern.

Durch das Abkommen wurden schwere Menschenrechtsverletzungen in Tunesien verschärft und normalisiert. In einigen Fällen haben diese sogar zu Todesfällen geführt. Die fortgesetzte Migrationszusammenarbeit mit Tunesien mache die EU an den Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte mitverantwortlich, so die Organisationen.

Im Rahmen der Migrationskomponente des Abkommens haben die EU und ihre Mitgliedstaaten 105 Millionen Euro für Abfangmaßnahmen auf See und Grenzschutz in Tunesien bereitgestellt. Mindestens 65 Millionen Euro wurden bereits zur Verfügung gestellt, um Akteure, denen Misshandlungen vorgeworfen werden, auszubilden und auszurüsten – insbesondere die tunesische Küstenwache und die tunesische Maritime Rettungsleitstelle. 

„Von uns aus Seenot gerettete Menschen haben unseren Crews erschütternde Berichte über Folter, sexualisierter Gewalt und rassistischer Misshandlungen geschildert, denen sie in Tunesien ausgesetzt waren“, sagte Marie Michel, Politikexpertin bei SOS Humanity. „Die von der EU unterstützte tunesische Küstenwache geht gewaltsam gegen Menschen in Seenot vor und zwingt sie zurück in ein System des Missbrauchs, in dem ein hohes Risiko besteht, in die Wüste deportiert oder nach Libyen verschleppt zu werden. Mit jedem Euro, der von der EU an die verantwortlichen Sicherheitskräfte fließt, trägt die EU dazu bei, ein System des Missbrauchs gegenüber schutzbedürftigen Menschen zu zementieren.“

Seit Unterzeichnung des Abkommens haben UN-Organisationen, Menschenrechts- und humanitäre Organisationen schwere Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte gegen Geflüchtete und Migrant*innen dokumentiert, darunter rücksichtsloses und gewaltsames Vorgehen bei Abfangmaßnahmen auf See, willkürliche Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen – einschließlich sexualisierter Gewalt – sowie kollektive Abschiebungen in Nachbarländer.

Die rassistische Rhetorik und diskriminierenden Praktiken tunesischer Staatsvertreter gegen Schwarze Afrikaner, einschließlich tunesischer Staatsangehöriger, haben rassistische Gewalt und Racial Profiling geschürt. Tunesische Behörden gehen mit Verfolgung und Strafverfolgung gezielt gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vor, die lebenswichtige Unterstützung für Geflüchtete und Asylsuchende leisten. Seit Juni 2024 wurden die Asylaktivitäten und Asylverfahren des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) ausgesetzt und damit der Zugang zu Asyl im Land praktisch abgeschafft.

„Seit der Rede des Staatspräsidenten, in der Migration als ‚krimineller Plan zur Veränderung der demografischen Zusammensetzung Tunesiens‘ dargestellt wurde und die der Unterzeichnung der Absichtserklärung vorausging, verzeichnet unsere Rechtsberatung einen starken Anstieg an Anfragen von Migrant*innen und Asylsuchenden,“ sagte Emma Cabrol, Direktorin des Euro-Mediterranen Regionalbüros von Avocats Sans Frontières. „Die Anfragen stammen meist von Personen, die während großangelegter Sicherheitsoperationen unter Missachtung ihrer Rechte verhaftet, zwangsweise aus ihren Wohnungen vertrieben oder von Privatpersonen misshandelt wurden, sowie von Asylsuchenden, die auf ernste Hindernisse beim Zugang zu Schutz stoßen.“ 

„Die Erfahrungsberichte, die wir im Rahmen unserer Rechtsberatung dokumentieren, zeigen ein bislang beispielloses Ausmaß an Gewalt und Schutzlosigkeit, dem Migrant*innen in Tunesien sowohl durch staatliche als auch durch nichtstaatliche Akteure ausgesetzt sind. Angesichts wachsender Hürden beim Zugang zu Wohnraum, Beschäftigung und sicheren Ausreisemöglichkeiten beschreiben viele Migrant*innen ihre Lebensbedingungen als Freiluftgefängnis.“

Trotz der ernsthaften Bedenken und Empfehlungen, die von der Europäischen Ombudsstelle und dem Europäische Rechnungshof 2024 geäußert wurden, hat die Europäische Kommission es versäumt nachzuweisen, dass die fortgesetzte Finanzierung, Ausbildung, Ausrüstung sowie operative Unterstützung tunesischer Behörden mit den rechtlichen Verpflichtungen der EU und den in ihren Finanzierungsinstrumenten enthaltenen Schutzvorkehrungen vereinbar ist, erklärten die Organisationen.

Die Zusammenarbeit im Bereich Migration darf nicht losgelöst von der Menschenrechtslage in Tunesien betrachtet werden, so die Organisationen. Dieselben tunesischen staatlichen Institutionen, die mit EU-Mitteln unterstützt werden und für Grenzkontrollen sowie die Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen zuständig sind – insbesondere die Tunesische Nationalgarde und die Polizei – beteiligen sich seit der Machtübernahme von Präsident Kais Saied im Jahr 2021 auch an der anhaltenden Unterdrückung oppositioneller Stimmen, der Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit und der Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen.

Die tunesischen Behörden haben ihre Repressionen gegen politische Gegner*innen, Journalist*innen, Anwält*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen verschärft. Dazu gehören willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen, strafrechtliche Ermittlungen, administrative Einschränkungen sowie andere Formen staatlicher Unterdrückung.

Im Februar 2026 hat die EU Tunesien in die Liste der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ aufgenommen – entgegen Erkenntnissen von UN-Expert*innen, Amnesty International, Human Rights Watch, der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) sowie unabhängigen investigativen Recherchen, laut denen Tunesien kein „sicherer Ort“ gemäß internationalem Seerecht ist. 

Die fortgesetzte migrationspolitische Zusammenarbeit der EU, der wirksame Schutzmechanismen fehlen, findet nach Auffassung der Menschenrechts- und humanitären Organisationen innerhalb eines umfassenderen Systems autoritärer Staatsführung statt – und droht, dieses weiter zu verfestigen.

„Die EU kann nicht so tun, als würde sie sich für Menschenrechte einzusetzen, während sie gleichzeitig die Zusammenarbeit mit tunesischen Behörden vertieft, die für die Unterdrückung von Dissens und die Misshandlung von Geflüchteten und Migrant*innen verantwortlich sind“, sagte Friederike Mager, Senior Koordinatorin EU Advocacy von Human Rights Watch. „Drei Jahre nach ihrem folgenschweren Abkommen mit Tunesien muss die Europäische Union diese Missstände endlich klar benennen und Menschenrechte – nicht Migrationskontrolle – in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Dafür braucht es die Anwendung von klaren Menschenrechtsklauseln und konkreten Konsequenzen, wenn Menschenrechtsverletzungen anhalten.“

Kategorien: Menschenrechte

EU: Migrationsabkommen mit Tunesien verschärft Menschenrechts-verletzungen

Click to expand Image Der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte (links), die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen, der tunesische Präsident Kais Saied (Mitte, rechts) und die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (rechts) im Präsidentenpalast in Karthago, Tunesien, am 16. Juli 2023. © 2023 Tunisian Presidency/AP Images

(Brüssel, 16. Juli 2026) – Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten sollten Menschenrechtsverletzungen in Tunesien öffentlich verurteilen und die Finanzierung missbräuchlicher Migrationskontrollmaßnahmen einstellen, so 46 Menschenrechts- und Hilfsorganisationen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Die Erklärung erscheint drei Jahre nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung (auf Englisch, Memorandum of Understanding (MoU)) zwischen der EU und Tunesien am 16. Juli 2023. Sie zielt vor allem darauf ab, Tunesiens Zusammenarbeit bei der Verhinderung irregulärer Abreisen von Migrant*innen und Asylsuchenden nach Europa zu sichern.

Durch das Abkommen wurden schwere Menschenrechtsverletzungen in Tunesien verschärft und normalisiert. In einigen Fällen haben diese sogar zu Todesfällen geführt. Die fortgesetzte Migrationszusammenarbeit mit Tunesien mache die EU an den Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte mitverantwortlich, so die Organisationen.

Im Rahmen der Migrationskomponente des Abkommens haben die EU und ihre Mitgliedstaaten 105 Millionen Euro für Abfangmaßnahmen auf See und Grenzschutz in Tunesien bereitgestellt. Mindestens 65 Millionen Euro wurden bereits zur Verfügung gestellt, um Akteure, denen Misshandlungen vorgeworfen werden, auszubilden und auszurüsten – insbesondere die tunesische Küstenwache und die tunesische Maritime Rettungsleitstelle. 

„Von uns aus Seenot gerettete Menschen haben unseren Crews erschütternde Berichte über Folter, sexualisierter Gewalt und rassistischer Misshandlungen geschildert, denen sie in Tunesien ausgesetzt waren“, sagte Marie Michel, Politikexpertin bei SOS Humanity. „Die von der EU unterstützte tunesische Küstenwache geht gewaltsam gegen Menschen in Seenot vor und zwingt sie zurück in ein System des Missbrauchs, in dem ein hohes Risiko besteht, in die Wüste deportiert oder nach Libyen verschleppt zu werden. Mit jedem Euro, der von der EU an die verantwortlichen Sicherheitskräfte fließt, trägt die EU dazu bei, ein System des Missbrauchs gegenüber schutzbedürftigen Menschen zu zementieren.“

Seit Unterzeichnung des Abkommens haben UN-Organisationen, Menschenrechts- und humanitäre Organisationen schwere Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte gegen Geflüchtete und Migrant*innen dokumentiert, darunter rücksichtsloses und gewaltsames Vorgehen bei Abfangmaßnahmen auf See, willkürliche Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen – einschließlich sexualisierter Gewalt – sowie kollektive Abschiebungen in Nachbarländer.

Die rassistische Rhetorik und diskriminierenden Praktiken tunesischer Staatsvertreter gegen Schwarze Afrikaner, einschließlich tunesischer Staatsangehöriger, haben rassistische Gewalt und Racial Profiling geschürt. Tunesische Behörden gehen mit Verfolgung und Strafverfolgung gezielt gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vor, die lebenswichtige Unterstützung für Flüchtlinge und Asylsuchende leisten. Seit Juni 2024 wurden die Asylaktivitäten und Asylverfahren des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) ausgesetzt und damit der Zugang zu Asyl im Land praktisch abgeschafft.

„Seit der Rede des Staatspräsidenten, in der Migration als ‚krimineller Plan zur Veränderung der demografischen Zusammensetzung Tunesiens‘ dargestellt wurde und die der Unterzeichnung der Absichtserklärung vorausging, verzeichnet unsere Rechtsberatung einen starken Anstieg an Anfragen von Migrant*innen und Asylsuchenden,“ sagte Emma Cabrol, Direktorin des Euro-Mediterranen Regionalbüros von Avocats Sans Frontières. „Die Anfragen stammen meist von Personen, die während großangelegter Sicherheitsoperationen unter Missachtung ihrer Rechte verhaftet, zwangsweise aus ihren Wohnungen vertrieben oder von Privatpersonen misshandelt wurden, sowie von Asylsuchenden, die auf ernste Hindernisse beim Zugang zu Schutz stoßen.“ 

„Die Erfahrungsberichte, die wir im Rahmen unserer Rechtsberatung dokumentieren, zeigen ein bislang beispielloses Ausmaß an Gewalt und Schutzlosigkeit, dem Migrant*innen in Tunesien sowohl durch staatliche als auch durch nichtstaatliche Akteure ausgesetzt sind. Angesichts wachsender Hürden beim Zugang zu Wohnraum, Beschäftigung und sicheren Ausreisemöglichkeiten beschreiben viele Migrant*innen ihre Lebensbedingungen als Freiluftgefängnis.“

Trotz der ernsthaften Bedenken und Empfehlungen, die von der Europäische Ombudsstelle und dem Europäische Rechnungshof 2024 geäußert wurden, hat die Europäische Kommission es versäumt nachzuweisen, dass die fortgesetzte Finanzierung, Ausbildung, Ausrüstung sowie operative Unterstützung tunesischer Behörden mit den rechtlichen Verpflichtungen der EU und den in ihren Finanzierungsinstrumenten enthaltenen Schutzvorkehrungen vereinbar ist, erklärten die Organisationen.

Die Zusammenarbeit im Bereich Migration darf nicht losgelöst von der Menschenrechtslage in Tunesien betrachtet werden, so die Organisationen. Dieselben tunesischen staatlichen Institutionen, die mit EU-Mitteln unterstützt werden und für Grenzkontrollen sowie die Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen zuständig sind – insbesondere die Tunesische Nationalgarde und die Polizei – beteiligen sich seit der Machtübernahme von Präsident Kais Saied im Jahr 2021 auch an der anhaltenden Unterdrückung oppositioneller Stimmen, der Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit und der Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen.

Die tunesischen Behörden haben ihre Repressionen gegen politische Gegner*innen, Journalist*innen, Anwält*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen verschärft. Dazu gehören willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen, strafrechtliche Ermittlungen, administrative Einschränkungen sowie andere Formen staatlicher Unterdrückung.

Im Februar 2026 hat die EU Tunesien in die Liste der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ aufgenommen – entgegen Erkenntnissen von UN-Experten, Amnesty International, Human Rights Watch, der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) sowie unabhängigen investigativen Recherchen, laut denen Tunesien kein „sicherer Ort“ gemäß internationalem Seerecht ist. 

Die fortgesetzte migrationspolitische Zusammenarbeit der EU, der wirksame Schutzmechanismen fehlen, findet nach Auffassung der Menschenrechts- und humanitären Organisationen innerhalb eines umfassenderen Systems autoritärer Staatsführung statt – und droht, dieses weiter zu verfestigen.

„Die EU kann nicht so tun, als würde sie sich für Menschenrechte einzusetzen, während sie gleichzeitig die Zusammenarbeit mit tunesischen Behörden vertieft, die für die Unterdrückung von Dissens und die Misshandlung von Geflüchteten und Migrant*innen verantwortlich sind“, sagte Friederike Mager, Senior Koordinatorin EU Advocacy von Human Rights Watch. „Drei Jahre nach ihrem folgenschweren Abkommen mit Tunesien muss die Europäische Union diese Missstände endlich klar benennen und Menschenrechte – nicht Migrationskontrolle – in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Dafür braucht es die Anwendung von klaren Menschenrechtsklauseln und konkreten Konsequenzen, wenn Menschenrechtsverletzungen anhalten.“

Kategorien: Menschenrechte