Aktuelle Nachrichten
TRABOT GmbH: BaFin warnt vor betrügerischen Angeboten auf Telegram im Zusammenhang mit dem Handel von Kryptowerten
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor dem Telegram-Kanal „TRABOT“, auf dem Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet werden, Kryptowerte zu handeln. Die Betreiber des Telegram-Kanals „TRABOT“ behaupten, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Dies ist nicht der Fall. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Betreiber des Telegram-Kanals behaupten zudem, es bestehe eine Zusammenarbeit mit der Volksbank im Münsterland eG. Dies ist ebenfalls nicht der Fall.
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Bitstamp: BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl in Telegram-Gruppen
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten in Telegram-Gruppen, die angeblich von Bitstamp betrieben werden. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden in den Telegram-Gruppen Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, welche angeblich über „Live-Konten“ gehandelt werden. Nach derzeitigen Erkenntnissen stammen die Angebote nicht von der Bitstamp Europe S.A. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. Die unbekannten Betreiber bieten ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
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Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor der Website dc-germania(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der D&C Germany auf der Website dc-germania(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber, die einen Geschäftssitz in Frankfurt am Main angeben, ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
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socamug(.)com: BaFin warnt vor angeblichen Kreditangeboten
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Kreditangeboten, die von einer Socamug über die Website socamug(.)com angeboten werden. Die Socamug bzw. die Betreiber der Website socamug(.)com verfügen nicht über eine Erlaubnis der BaFin zum Ausreichen von Krediten.
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redmont-fin(.)com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Plattform Redmont Finance
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website redmont-fin(.)com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber der Website Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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Wellington Management: BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch in WhatsApp-Gruppen
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen, die angeblich von Wellington Management betrieben und von Mark Mandel und seiner Assistentin Anna Schmidt geleitet werden. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden in den WhatsApp-Gruppen Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, welche sich angeblich über institutionelle Konten handeln lassen. Die Angebote stammen nicht von der Wellington Management Europe GmbH oder deren Mitarbeitern. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die unbekannten Betreiber bieten ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
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Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website cbre-capital-advisors(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website cbre-capital-advisors(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgeldanlagen, sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Angebote stammen nicht von der CBRE Capital Advisors GmbH. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
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Rust & Neumann AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website rustundneumann(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website rustundneumann(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet die Rust & Neumann AG ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgeldanlagen, sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit dem schweizerischen Unternehmen PARU Finanz Holding AG, Neuenhof. Es dürfte sich um einen Identitätsmissbrauch handeln.
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Snugburg Premium Savings Bank: BaFin warnt vor der Website snugburg(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „Snugburg Premium Savings Bank“. Es besteht der Verdacht, dass die angeblich in Hamburg ansässigen Betreiber Bankgeschäfte ohne Erlaubnis betreiben.
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Divine Group und Ghost Global Limited: BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites divine-group(.)io und ghostgloballtd(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites divine-group.io und ghostgloballtd.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die vermeintlichen Handelsplattformen Divine Group LTD und Ghost Global Limited ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die unbekannten Betreiber behaupten von der BaFin und der angeblichen European Financial Authority (FINAEU) beaufsichtigt zu sein. Das ist nicht der Fall.
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Oxandor Capital: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen und vor den Websites oxandor-gw(.)com und gw.oxandor(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen, die von einer angeblichen Oxandor Capital betrieben und von Dr. Andreas Krüger und seinen Assistenten geleitet werden. Von der Existenz dieser Personen ist der BaFin nichts bekannt. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden in den WhatsApp-Gruppen Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, welche sich angeblich über oxandor-gw.com und gw.oxandor.com handeln lassen. Die unbekannten Betreiber bieten ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
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Wittelsbach Partner A.H.B.V.: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website wittelsbach-partner(.)com
Die Wittelsbach Partner A.H.B.V, angeblicher Sitz Frankfurt am Main und in den Niederlanden bietet ohne die erforderliche Erlaubnis auf ihrer Website wittelsbach-partner(.)com die individuelle Anlageberatung und per unaufgeforderter telefonischer Kontaktaufnahme und per E-Mail Festgeld- und Tagesgeldanlagen an.
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: Gasgeräte: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2024 / 2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA, 21/3204) soll zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Mit der EU-Verordnung seien Maßnahmen für den Fall zukünftiger Krisen festgelegt worden, mit denen das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und vor allem die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf, der Verfahrensbestimmungen sowie neue Bußgeldtatbestände enthält. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Änderungen des Entwurfs, unter anderem bei der Definition von Notfallverfahren, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die Zuständigkeit für das Notfallverfahren ist daher landesspezifisch festzulegen. Eine bundeseinheitliche Festlegung der zuständigen Behörde würde in die Organisationshoheit der Länder eingreifen. Die Formulierung ,zuständige Behörde' stellt sicher, dass die Länder die für das Notfallverfahren sachlich und organisatorisch geeignete Behörde selbst bestimmen können.“ Registerzensuserprobung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes (21/3055) wird im Innenausschuss beraten. Wolfsmanagement: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Aktives Wolfsmanagement" soll federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden. Freihandel: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ja zum Freihandel – Mehr Schutz für die deutsche Landwirtschaft – Nein zum Landwirtschaftsteil des Mercosur-Abkommens" wird federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Restrukturierungsfonds: Ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (21/3297, Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz) soll zur federführenden Beratung dem Finanzausschuss überwiesen werden. Abkommen mit Österreich: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (21/2963) soll federführend im Verteidigungsausschuss beraten werden. Mit Ausführung des Gesetzes werden für die Verwaltung zwei Informationspflichten eingeführt: der Austausch von Informationen über die allgemeine Luftlage und die Mitteilung über den Einsatz von Luftfahrzeugen im Luftraum der anderen Vertragspartei. Informationen zur Luftlage sollen dem Gesetzentwurf zufolge über bereits etablierte Leitungen ausgetauscht werden. Die Kosten für den Einsatz der Luftfahrzeuge einschließlich etwaiger Unterstützungsleistungen seien vorab nicht bezifferbar, "da diese erst anlassbezogen bei Eintritt eines Zwischenfalls im Luftraum anfallen", heißt es weiter. Digitalministerium: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung" soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen werden. Baukulturbericht: Die Bundesregierung hat den von der Bundesstiftung Baukultur erstellten Baukulturbericht 2024/25 zusammen mit ihrer Stellungnahme als Unterrichtung (20/11650) vorgelegt. Die Vorlage soll an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen werden. Darin bezeichnet die Regierung den Bericht als wichtigen Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland und als eine gute Grundlage für eine politische Debatte über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Baukultur durch Bund, Länder und Kommunen. Der Baukulturbericht 2024/25 mit dem Titel „Infrastrukturen“ stelle die erforderliche Transformation des Infrastrukturbereichs in den Fokus, schreibt die Regierung. Er spanne einen Bogen von der Entwicklung des Ingenieurbaus über die technischen, funktionalen und ästhetischen Ansprüche an Ingenieurbauwerke bis hin zu Fragen der Ausbildung und Praxis und widme sich verschiedenen Gebieten, wie etwa dem Verkehrswesen, der Energieversorgung oder sozialen Einrichtungen. Dabei beleuchte er die Wechselwirkung von Infrastruktur und Baukultur. Eine gut gestaltete Infrastruktur könne zur Förderung einer positiven Baukultur beitragen, indem sie die Integration von Architektur, Städtebau und Landschaftsgestaltung unterstütze. Umgekehrt könne eine starke Baukultur dazu beitragen, dass Infrastrukturprojekte nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend, identifikationsstiftend und sozial verträglich gestaltet würden. (eis/16.12.2025)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, über eine Reihe von Vorlagen: Portugal: Entschieden werden soll über einen Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach Paragraf 3 Absatz 2 Nr. 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (21/3143). Darin geht es konkret um die vorzeitige Teilrückzahlung von Krediten des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) durch Portugal. Portugal hat seine europäischen Partner um Zustimmung zur vorzeitigen Teilrückzahlung von EFSM-Krediten in Höhe von 2,5 Milliarden Euro 2025 gebeten. Mit der Annahme des Antrags wird die Bundesregierung ermächtigt, als Garantiegeber der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) einem entsprechenden Beschlussvorschlag zur Nichtanwendung der sogenannten Parallelitätsklausel zuzustimmen und anschließend im EFSF-Direktorium den Beschluss zu billigen. Wie das Finanzministerium erläutert, hatte Portugal in den Jahren 2011 bis 2014 Hilfskredite der Euro-Rettungsschirme EFSM und EFSF erhalten. Die Unterstützung durch den EFSM erfolgte durch die Europäische Kommission. Für die EFSF garantieren die Mitgliedstaaten der Eurozone anteilig nach der Höhe des Kapitalanteils an der Europäischen Zentralbank. Für Deutschland beträgt der Garantieanteil rund 28 Prozent, heißt es in dem Antrag. Die Finanzhilfevereinbarungen von Portugal mit der EFSF beinhalten laut Finanzministerium, dass Portugal bei vorzeitiger Rückzahlung der EFSM-Kredite auch zu einer parallelen Tilgung gegenüber der EFSF in proportionaler Höhe verpflichtet ist (Parallelitätsklausel). Derzeit stünden noch EFSM-Kredite in Höhe von 25,3 Milliarden Euro und EFSF-Kredite in Höhe von 22,3 Milliarden Euro aus. Nach 2,5 Milliarden Euro in diesem Jahr wolle Portugal 2026 weitere fünf Milliarden Euro zurückzahlen. Die vorzeitige Teilrückzahlung begründe Portugal mit einem effektiveren Management der Schuldenfälligkeitsstruktur sowie einer Senkung der Kosten für den öffentlichen Schuldendienst. Petitionen: Der Bundestag entscheidet darüber hinaus über elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 117 bis 127 (21/3087, 21/3088, 21/3089, 21/3090, 21/3091, 21/3092, 21/3093, 21/3094, 21/3095, 21/3096, 21/3097). Warnhinweise bei Waren- und Konsumkrediten vor Verschuldungsgefahr Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach gesetzlichen Warnhinweisen bei Waren- und Konsumkrediten sowie bei Ratenkäufen. Verbraucher würden häufig durch die Möglichkeit von Ratenzahlungen zum Kauf angeregt, schreibt die Petentin. Allerdings seien die Zinssätze der in diesem Zusammenhang beworbenen „Easy-Kredite oder Wunschkredite“ wesentlich höher und würden sich auf dem Niveau von Kontokorrentkrediten bewegen. Dies berge für Verbraucher das Risiko einer höheren Verschuldung, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 164857). Aus diesem Grund wird bei Waren- und Konsumkrediten sowie Ratenkäufen eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Warnhinweis mit dem folgenden Wortlaut gefordert: „Wir weisen darauf hin, dass unsere Effektivzinssätze auf dem Niveau von Kontokorrentkrediten oder darüber hinaus gehen, sodass der Beginn einer Verschuldung oder weiterführenden Verschuldung nicht ausgeschlossen werden kann." Ein solcher Warnhinweis solle die Gefährlichkeit von Konsumerkrediten oder Ratenkrediten verdeutlichen und den leichtfertigen Umgang mit ihnen verhindern, schreibt die Petentin. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 3. Dezember verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. EU-Richtlinie greift das Anliegen der Petentin auf In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass zur Verbesserung des Verbraucherschutzes Artikel 8 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2023 / 2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge in die Werbung für Kreditverträge aufzunehmende Standardinformationen vorsieht. Sie müssten einen klaren und auffallenden Warnhinweis enthalten, um Verbraucher darauf aufmerksam zu machen, dass Kreditaufnahme Geld kostet. Dabei sei die Formulierung „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder eine gleichwertige Formulierung zu verwenden. Mit der Richtlinie werde das vorgetragene Anliegen aufgegriffen, heißt es in der Beschlussempfehlung. Der Petitionsausschuss hält die Petition deshalb für geeignet, „in die politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie mit einbezogen zu werden“. (hau/ste/15.12.2025)
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Wahl von Mitgliedern der "Colonia Dignidad"-Kommission
Der Bundestag wählt am Donnerstag, 18. Dezember 2025, Mitglieder der Gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesregierung zur Aufarbeitung der Verbrechen der "Colonia Dignidad". Dazu legen die Fraktionen CDU/CSU, AfD und SPD (21/3261), Bündnis 90/Die Grünen (21/32621) und Die Linke (21/3262) Wahlvorschläge vor. Die "Colonia Dignidad" In der „Sociedad Benefactora y Educacional Dignidad“, der „Colonia Dignidad“, 350 Kilometer südlich der chilenischen Hauptstadt Santiago de Chile, wurden seit 1961 systematisch schwerste Menschenrechtsverletzungen durch die vom Deutschen Paul Schäfer gegründete Sekte begangen, während der Militärdiktatur Pinochets (1973 bis 1990) zum Teil zusammen mit dem chilenischen Geheimdienst Dirección Nacional de Inteligencia (DINA). Am 29. Juni 2017 nahm der Deutsche Bundestag einstimmig einen Entschließungsantrag zur „Aufarbeitung der Verbrechen in der ,Colonia Dignidad'“ (18/12943) an, der die Bundesregierung dazu aufforderte, in enger Zusammenarbeit mit dem chilenischen Staat sowohl die historische und juristische Aufarbeitung als auch die Klärung der Besitzverhältnisse der „Colonia Dignidad“ / „Villa Baviera“ (CD/VB) voranzutreiben. Gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesregierung Nach diesem Beschluss sollte dem Bundestag bis Mitte 2018 ein Konzept für Hilfsleistungen vorgelegt und dessen Finanzierung geprüft werden. Richtlinien für die Zahlungen und in Betracht kommende Personen sollten durch eine dafür einzurichtende Kommission, bestehend aus jeweils einem Vertreter des Bundeskanzleramts, des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie acht Mitgliedern des Deutschen Bundestages, geregelt werden. Diese Gemeinsame Kommission aus Vertretern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung trat am 10. Oktober 2018 erstmalig zusammen. In den Sitzungen der Gemeinsame Kommission wurde ein Konzept für einen „Hilfsfonds für die Opfer der ,Colonia Dignidad' (19/10410) dem Bundestag und der Öffentlichkeit vorgelegt. Anschließend wurde mit der Umsetzung dieses Hilfskonzepts begonnen. 2021 legte die Gemeinsame Kommission einen ersten Bilanzbericht über ihre Arbeit bis zum Ende der 19. Legislaturperiode (19/32501) und 2025 einen zweiten Bilanzbericht über ihre Arbeit bis zum Ende der 20. Wahlperiode (20/14825) vor. (vom/15.12.2025)
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Erste Lesung der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes
Der Bundestag berät am Donnerstag, 18. Dezember 2025, den von der Bundesregierung angekündigten Entwurf „eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“. Für die erste Lesung sind 30 Minuten vorgesehen. Im Anschluss ist die Überweisung an die Ausschüsse geplant. Bei den weiteren Beratungen soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen. Des Weiteren wird der Gesetzentwurf „zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft“ (21/2963) erstmals beraten. Auch er soll an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll in dem Fall der Verteidigungsausschuss sein. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes sollen die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt werden, schreibt die Bundesregierung. Den Streitkräften solle erlaubt werden, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. Mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz solle auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte – auch gegen vermeintliche Proteste, gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt, als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohten Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sehe das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur Verbesserung der Abwehr von Bedrohungslagen, die von der missbräuchlichen Verwendung ziviler Luftfahrzeuge für „luftverkehrsfremde Zwecke“ ausgehen, sei eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit notwendig, heißt es in dem Gesetzentwurf (21/2963). Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft bilde die rechtliche Grundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten. Das Abkommen lege Rahmen, Verfahren und Mittel der Zusammenarbeit fest. (hau/08.12.2025)
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Regelung für Ganztagsangebote in Schule auch während der Ferien
Die Bundesregierung will die Gestaltungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen bei der Ganztagsförderung in den Schulferien erweitern. Der dazu angekündigte Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ wird am Donnerstag, 18. Dezember 2025, durch den Bundestag beraten. Für die erste Lesung ist eine halbe Stunde eingeplant. Im Anschluss soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ab dem 1. August 2026 trete stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft, schreibt die Regierung. Ab dem Schuljahr 2029/30 hätten Kinder der ersten bis vierten Klassen montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Hort). Der Anspruch gelte im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Angebote der Ganztagsgrundschule als erfüllt. Kooperationen der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen zum Beispiel mit Sportvereinen und Musikschulen seien dabei möglich. „Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien“, macht die Bundesregierung deutlich. Die Länder könnten eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Die Jugendarbeit, so heißt es, sei in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung. Die Ferienzeit schaffe für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und könne nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Angebote der Jugendarbeit stellten dabei einen wertvollen und etablierten Beitrag dar, um auf diese Bedarfe einzugehen. Angebote der Jugendarbeit mit einbeziehen Das Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit sehe daher für die Ferienzeiten „eine unmittelbar rechtsanspruchserfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor“. Danach gelte der Anspruch auf Ganztagsförderung gemäß Paragraf 24 Absatz 4 SGB VIII in den Schulferien auch dann als erfüllt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers (hierzu zählen auch Städte und Gemeinden ohne Jugendamt) oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamt- und Planungsverantwortung liege weiterhin beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser habe gemäß Paragraf 79 Absatz 2 SGB VIII insbesondere sicherzustellen, „dass ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung stattfindet“. (hau/08.12.2025)
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Debatte über Atomtransporte aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus
Über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus“ (21/586) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, im Anschluss an eine 30-minütige Debatte ab. Dazu gibt es eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/1629), in der die Ablehnung empfohlen wird. Antrag der Linken Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Verantwortung für die langfristige Lagerung und Vorbereitung des Atommülls für die Endlagerung bei den Verursachern in Jülich verbleiben wird“. Außerdem solle sie sich für eine Verständigung mit allen Betroffenen und Beteiligten aus den Ministerien, den involvierten Unternehmen und der Umweltverbände in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Diese Verständigung müsse „Sicherheit und gesellschaftliche Unterstützung der Vereinbarungen zur Zukunft der AVR-Castoren“ ermöglichen, sowie unnötige Atomtransporte vermeiden. Weiter verlangen die Abgeordneten, dass jede Maßnahme „gemeinsam wie bisher finanziell im Verhältnis 70 zu 30 von Bund und Land getragen wird“. Dies solle vor allem mit Blick auf die Bereitstellung der Gelder für einen Zwischenlagerneubau in Jülich und die dafür notwendigen Grundstückskäufe gelten, heißt es im Antrag. (sas/hau/08.12.2025)
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Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes geplant
Das Medizinal-Cannabisgesetz soll novelliert werden. Den dazu angekündigten Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ berät der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, in erster Lesung. Nach der 20-minütigen Debatte ist die Überweisung an die Ausschüsse geplant. Der Gesundheitsausschuss soll bei den weiteren Beratungen federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 sei eine bedenkliche Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten, schreibt die Bundesregierung. Im ersten Halbjahr 2025 hätten die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zugenommen – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Dieser Anstieg sei nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen, da die Verordnungen der Gesetzlichen Krankenkassen nur im einstelligen Prozentbereich gestiegen seien. „Ziel des Gesetzentwurfs ist die Korrektur dieser Fehlentwicklungen, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis bei schwerwiegender Erkrankung“, heißt es. Fortlaufende Aufklärung über die Suchtgefahr Geplant ist, dass Medizinalcannabis künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden kann. Dabei seien Gesundheitszustand, individuelle Erkrankungen und weitere anzuwendende Arzneimittel zu berücksichtigen, was in der Regel eine sorgfältige Anamnese und körperliche Untersuchung erfordere. Vorgesehen ist zudem einer fortlaufenden Aufklärung über die Suchtgefahr sowie mögliche körperliche oder psychische Folgen des Konsums, die sich mit Umfang und Zeitspanne des Konsums verändern können. Bei Folgeverschreibungen müsse eine persönliche Konsultation pro vier Quartale erfolgen, wobei der vorherige Kontakt innerhalb des genannten Zeitraums im Zusammenhang mit der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken stehen muss. Unter dieser Voraussetzung könne in den folgenden drei Quartalen eine Verschreibung auch auf telemedizinischen Weg erfolgen. Versandweg von Medizinalcannabis wird ausgeschlossen Außerdem soll der Versandweg von Medizinalcannabis ausgeschlossen werden, da es umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten gebe, die im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen müssen. Der Botendienst der Apotheken bleibe davon unberührt. (hau/08.12.2025)
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2025 in review: A few M&A things you might have missed
Before you get lost in the festive-season cheer, we’ve captured some of the key trends from an Australian M&A and capital markets perspective this year.
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