Aktuelle Nachrichten
562/25 | Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften | 22. Oktober 2025
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556/25 | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes | 22. Oktober 2025
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563/25 | Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union | 30. Oktober 2025
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549/25 | Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien | 22. Oktober 2025
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547/25 | Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA | 22. Oktober 2025
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548/25 | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften | 23. Oktober 2025
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544/25 | Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze | 25. Oktober 2025
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546/25 | Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung | 29. Oktober 2025
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542/25 | Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG) | 1. November 2025
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541/25 | Gesetz zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze | 1. November 2025
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545/25 | Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften | 25. Oktober 2025
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543/25 | Erstes Gesetz zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes | 1. November 2025
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Kommunalen Aufgaben und Ausgaben durch Bundesentscheidungen
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage In einer Kleinen Anfrage erkundigt sich die AfD-Fraktion nach kommunalen Aufgaben und Ausgaben, die durch Entscheidungen des Bundes entstanden sind.
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Übergangsregelungen zur Einführung der E-Akte in der Justiz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts“ (21/1852) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur Sicherung einer störungsfreien flächendeckenden Einführung der E-Akte soll für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine bis zum 1. Januar 2027 befristete Rechtsgrundlage (sogenannte „Opt-out“-Regelung) geschaffen werden, die es Bund und Ländern ermöglichen soll, im Verordnungswege ausnahmsweise auch nach dem 1. Januar 2026 die Anlage und Führung von Straf-, Bußgeld- und Zivilakten, Akten in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie gerichtlichen Akten im Strafvollzugsverfahren „in Papierform“ zu gestatten. Des Weiteren soll – ebenfalls befristet bis zum 1. Januar 2027 – „zur Vermeidung unverhältnismäßiger Digitalisierungsaufwände“ bei den Staatsanwaltschaften nur für den Bereich der Strafgerichtsbarkeit unmittelbar auf Gesetzesebene geregelt werden, dass die Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungsakten in Papierform anlegen können, „wenn polizeiseitig umfangreiche Ermittlungsvorgänge nicht in elektronischer Form übermittelt werden“. Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aktenführung Vereinfacht werden soll die Regelungssystematik für Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aktenführung sowohl in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als auch in den Fachgerichtsbarkeiten. In den bereits nach derzeit geltender Gesetzeslage zulässigen Fällen der Fortführung von in Papierform angelegten (Alt-)Akten in Papierform oder der in diesen Fällen möglichen Hybridaktenführung (Fortführung einer in Papier angelegten Akte in elektronischer Form) soll mit den geplanten Änderungen auf Ebene des Gesetzesrechts ab dem 1. Januar 2026 auf den Bedarf einer näheren Ausgestaltung durch eine Rechtsverordnung und eine jeweils öffentlich bekanntzumachende Verwaltungsvorschrift als Voraussetzung verzichtet werden. Zur Vermeidung von Kapazitätsengpässen bei der Abnahme staatlicher Dolmetscherprüfungen ist außerdem vorgesehen, dass die neue Fassung des Paragrafen 189 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetes, die eine allgemeine Beeidigung nicht mehr nach landesrechtlichen Vorschriften, sondern nur noch nach dem Gerichtsdolmetschergesetz ermöglicht, erst zum 1. Januar 2028 in Kraft tritt. Damit sich ab dem 1. Januar 2028 auch Gebärdensprachdolmetscher auf einen allgemein geleisteten Eid nach dem Gerichtsdolmentschergesetz berufen können, soll der Anwendungsbereich des Gerichtsdolmetschergesetzes auf Gebärdensprachdolmetscher ausgeweitet werden. (hau/scr/09.10.2025)
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Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981“ (21/1889) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die erstmalige Beratung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel "Arbeitsschutz spürbar verbessern – Symbolpolitik vermeiden". Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Übereinkommens Nr. 155 ist es, durch Arbeitsschutzmaßnahmen Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden und Gefahrenursachen in der Arbeitsumwelt zu reduzieren. Neben allgemeinen Vorgaben sieht das Übereinkommen konkrete Maßnahmen auf nationaler und auf betrieblicher Ebene vor. Darin geht es vor allem um die Bedeutung von Kernarbeitsnormen als Teil der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und deren Ratifizierung durch Deutschland. Für die Bundesregierung habe die Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation eine „hohe Priorität“, heißt es im Entwurf. Im Rahmen der Ratifikation von Übereinkommen und Protokollen sind Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen Rechtsvorschriften allerdings nicht nötig. Die Maßnahmen gelten für alle Wirtschaftszweige und sind präventiv ausgerichtet. Das Protokoll von 2002 hat das Ziel, die im Übereinkommen festgelegten Verfahren für die Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu stärken. (hau/che/09.10.2025)
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Modernisierung der Sozialverwaltung debattiert
Die Bundesregierung will die Sozialverwaltung modernisieren. Ihren Gesetzentwurf „zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/1858, SGB-VI-Anpassungsgesetz) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025,.in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ein leistungsfähiger Sozialstaat setzt laut Bundesregieureng eine effiziente und moderne Sozialverwaltung voraus. Dafür brauche es effektiv gestaltete Verwaltungsverfahren und einen zielgerichteten Einsatz von Ressourcen. Dies könne jedoch nur gelingen, wenn das zugrunde liegende Recht klar und digitaltauglich ausgestaltet ist und weder unnötige bürokratische Vorgaben enthält noch die Rechtsanwendung erschwert. Das geltende Recht erfüllt diese Anforderungen aus Sicht der Regierung „noch nicht ausreichend“. So sei beispielsweise im Bereich der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen heute noch nicht rechtssicher geregelt. Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung sähen sich gleichermaßen bei der Bewilligung von Leistungen mit unnötiger Bürokratie und rechtlich komplexen Fragestellungen belastet. Hier bestehe Anpassungsbedarf, um die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats zu stärken. Trotz verbesserter Leistungen der Prävention, Rehabilitation und Nachsorge bestehe Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Leistungen zur Teilhabe. Insbesondere Versicherte mit komplexen und langandauernden Unterstützungsbedarfen erlebten häufig Brüche im Rehabilitationsprozess, da eine individuelle abgestimmte, rechtskreisübergreifende Begleitung fehlt. Zur Fachkräftesicherung besteht zudem weiter Handlungsbedarf bei der Arbeitsmarktintegration von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen. Digitale Transformation, Rechtsvereinfachung, Bürokratieabbau Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung durch eine Reihe von Änderungen die digitale Transformation, die Rechtsvereinfachung und den Bürokratieabbau voranbringen und damit die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats stärken. Hierzu gehörten die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen durch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen; die verwaltungstechnisch erleichterte Rentenfeststellung, indem bei der Berechnung einer Altersrente zukünftig die Entgelte der letzten Arbeitsmonate vor Rentenbeginn stets mit einer Hochrechnung ermittelt werden, und die Aufhebung abgelaufener Übergangsregelungen und sonstiger Bestimmungen. Zudem enthält der Entwurf Regelungen bezüglich der Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung: Es soll demnach ein individuelles, personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Außerdem sollen Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgebaut werden. Die zurzeit im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)- Förderprogramm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ geförderte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen soll als Aufgabe auf die BA übergehen. Sie soll dort ebenso wie die derzeit bei der BA in einem Modellvorhaben erprobte Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland dauerhaft angesiedelt werden. Dadurch sollen Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen dabei unterstützt werden, ihre Qualifikation schnellstmöglich anerkennen zu lassen und im deutschen Arbeitsmarkt einsetzen zu können. (hau/09.10.2025)
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Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ ( 21/1926) beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, regelt das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen von Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten. Mit einer Änderung des Gesetzes im Jahr 2017 seien darin die Funktionen des Geheim- sowie des Sabotageschutzbeauftragten in öffentlichen Stellen verankert, Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen definiert und die Mitwirkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beim materiellen Geheimschutz bestimmt worden, schreibt die Bundesregierung weiter. Im Rahmen einer Evaluation des Änderungsgesetzes sei „punktueller Verbesserungsbedarf“ festgestellt worden; zudem ergebe sich Anpassungsbedarf „aus der verschärften Sicherheitslage, infolge derer die Gefahr von Ausspähung und Sabotage öffentlicher Stellen und in deren Auftrag handelnder nichtöffentlicher Stellen stark gewachsen ist“. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf sollen den Angaben zufolge die bei der Evaluierung „festgestellten punktuellen Verbesserungsbedarfe“ aufgegriffen sowie das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und die Rahmenbedingungen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes an die verschärfte Sicherheitslage angepasst werden. Außerdem sollen laut Vorlage die gesetzlichen Voraussetzungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Sicherheitsüberprüfungsverfahren geschaffen werden. Unter anderem sollen Internetrecherchen künftig bei allen Überprüfungsarten auch zur mitbetroffenen Person möglich sein, „um auf die betroffene Person durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“, wie aus der Begründung hervorgeht. Danach sollen Internetrecherchen künftig umfassend möglich sein und für alle Überprüfungsarten auch soziale Netzwerke mit umfassen, „die ein wesentliches Instrument zur Verbreitung extremistischer Inhalte darstellen“. Daneben sieht die Vorlage vor, im Bundesbeamtengesetz einen Paragrafen zu beihilferechtlichen Verfahrenserleichterungen einzufügen, um „übermäßigen und unwirtschaftlichen manuellen Prüfaufwand in der Beihilfebearbeitung und damit unzumutbare Bearbeitungszeiten zu vermeiden“. (sto/09.10.2025)
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Missbrauch von Lachgas soll eingeschränkt werden
Die Bundesregierung will den zunehmenden Missbrauch von Lachgas einschränken. Ihren Gesetzentwurf „zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (21/1504, 21/1927) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Ziel, die missbräuchliche Verwendung von Lachgas, Gamma-Butyrolacton („GBL“) und 1,4-Butandiol („BDO“) zu Rauschzwecken beziehungsweise unter Ausnutzung der Rauschwirkung einzuschränken, soll das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) fortentwickelt werden. Die bestehende Regelungs- und Strafbarkeitslücke in Bezug auf diese psychoaktiven Industriechemikalien soll geschlossen werden. Da die bisherige Anlage zum NpSG keine Stoffgruppen umfasst, denen diese psychoaktiven Industriechemikalien zugeordnet werden können, soll das NpSG um eine Anlage 2, die Einzelstoffe entsprechend der Systematik des Betäu bungsmittelgesetzes (BtMG) auflistet, ergänzt werden. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Eindämmung der omnipräsenten Verfügbarkeit von Lachgas, GBL und BDO sieht der Gesetzentwurf zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige sowie ein Verbot insbesondere des Handeltreibens, des Erwerbs und des Inverkehrbringens im Wege des Versandhandels oder der Selbstbedienung an Automaten vor. (hau/09.10.2025)
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Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005“ (21/1508, 21/1905) in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV geschaffen werden. Diese sind laut Bundesregierung das zentrale völkerrechtliche Instrument zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Gesundheitsgefahren. In den Gesundheitskrisen der vergangenen Jahre, insbesondere der Covid-19-Pandemie, hätten sich die IGV als teilweise überarbeitungsbedürftig im Hinblick auf die internationale Koordinierung der Reaktion auf eine Pandemie erwiesen, heißt es. Deshalb habe man sich während der 75. Weltgesundheitsversammlung 2022 auf einen umfassenden Arbeitsprozess zur Änderung der IGV geeinigt. Dieser Prozess habe auf den Erkenntnissen der verschiedenen IGV-Prüfungsausschüsse aufgebaut, die das Funktionieren der IGV und der globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur während der Covid-19-Pandemie untersucht haben. Die Änderungen der IGV betreffen unter anderem die Einführung des Begriffs „pandemische Notlage“. Des Weiteren geht es um die Aufnahme von „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als Grundsätze der IGV. Ziel ist außerdem die Stärkung der Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Vertragsstaaten bei Gesundheitsschutzmaßnahmen, auch durch Erleichterung des Zuganges zu maßgeblichen Gesundheitsprodukten, sowie die Stärkung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander und Unterstützung der von der WHO koordinierten Schutzmaßnahmen durch die Vertragsstaaten. Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften, wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/1905) hervorgeht. (hau/09.10.2025)
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Bekämpfung von Schwarzarbeit und Finanzkriminalität
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ (21/1930) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten. Ebenfalls erstmals beraten wurden ein Antrag mit dem Titel "Finanzkriminalität wirksam bekämpfen – Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen" der Fraktion Die Linke (21/2037) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Faire Arbeit sichern" (21/2033). Im Anschluss an die Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gesetz soll unter anderem die Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden schaffen. Es ermöglicht laut Bundesregierung einen verbesserten Datenaustausch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Große Datenmengen könnten systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgewertet werden, heißt es. Auffällige Betriebe würden so schneller in den Blick der Ermittlungsbehörde geraten. Die Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen verschärft werden. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängern – und zwar dauerhaft auf zehn Jahre. Das sei wichtig, „um Steuerbetrug konsequent aufdecken und verfolgen zu können“. Der Bundesrat hat am 26. September eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Dabei geht es unter anderem darum, die Erweiterung der Befugnisse des Zolls auch auf die Landesbehörden zu übertragen, etwa den Zugriff auf ein zentrales Informationssystem. Die Bundesregierung lehnt es in ihrer Gegenäußerung indes ab, die Regelung zur Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund auf die Landesbehörden zu übertragen. (bal/hau/09.10.2025)
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