Aktuelle Nachrichten

Claudia Parzani recognised for the ninth consecutive year among the 100 global leaders in gender inclusion

Linklaters Publications - Di, 23.09.2025 - 12:26

Claudia Parzani, Senior Advisor at Linklaters, Chair of Borsa Italiana (part of Euronext Group), and Senior Advisor at Brunswick, has been included, for the ninth consecutive year, in the Heroes Role Model ranking promoted by Involve with the support of YouTube. 

This recognition celebrates professionals around the globe for their commitment to supporting inclusivity in the workplace. In the Heroes 100 Executives Role Model category, Claudia Parzani is recognised among women in top roles who are using their influence to advance and develop a new workplace culture. 

Commenting on this recognition, Claudia stated:

“To build the future we dream of, we need all the power of human ingenuity: new energy, bold ideas, and authentic voices. This will enable us to create stronger organisations and a more vibrant society, as well as enrich companies, communities, and local areas.”

UPDATE: Der Referentenentwurf zum KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz

CMS Hasche Sigle Blog - Di, 23.09.2025 - 11:53

Am 1. August 2024 trat die Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates (EU) 2024/1689 (KI-VO) in Kraft, die harmonisierte Regeln für künstliche Intelligenz (KI) festlegt. Bis August 2025 mussten die Mitgliedstaaten die notwendigen Strukturen für die Marktüberwachung schaffen. Deutschland hat diese Frist verpasst. Ein erster Referentenentwurf des KI-Marktüberwachungsgesetzes (KIMÜG-Entwurf) wurde zwar bereits im Dezember 2024 noch unter der alten Bundesregierung bekannt, bisher aber noch nicht als Gesetz verabschiedet. Ein neuer Referentenentwurf für ein „KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz“ (KI-MIG), knüpft an den Entwurf aus dem letzten Jahr an und gibt Hinweise, wie Deutschland die Aufsichtsstruktur und die Behördenorganisation zur Umsetzung der KI-VO gestalten könnte. 

Dieser Blogbeitrag skizziert die wesentlichen Inhalte des KI-MIG-Entwurfs und beleuchtet zentrale Punkte des geplanten Umsetzungsgesetzes.

Aufsichts- und Behördenstruktur: Nutzung bestehender Strukturen und die Bundesnetzagentur als zentrale Instanz

Nach der KI-VO muss jeder Mitgliedstaat mindestens eine notifizierende Behörde und mindestens eine Marktüberwachungsbehörde als zuständige nationale Behörden einrichten oder benennen (Art. 70 Abs. 1 S. 1 KI-VO).Während die nationale Marktüberwachungsbehörde die Aufsicht über verbotene Praktiken im KI-Bereich, über Hochrisiko-KI-Systeme sowie über die Einhaltung von Transparenzpflichten durch Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme übernimmt, verantwortet die notifizierende Behörde die Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung, Benennung, Notifizierung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen.

Der neue KI-MIG-Entwurf sieht vor, dass die Behörden, die in vollharmonisierten Bereichen der Produktregulierung bereits zuständige Marktüberwachungs- und notifizierende Behörde sind, zugleich im Bereich der KI-VO zuständige Behörde werden. Durch eine Zukunftsklausel gilt diese Zuständigkeitsverteilung zudem in Bereichen, in denen entsprechende europäische Harmonisierungsvorschriften in der Zukunft erst noch erlassen werden. 

Anders als der alte Referentenentwurf beinhaltet der neue § 2 Abs. 3 bis 4 KI-MIG-E nunmehr einen ausführlichen Katalog an Zuständigkeiten, der festlegt, in welchen Fällen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Marktüberwachungsbehörde im Rahmen der KI-VO zuständig wird. Grundsätzlich übernimmt sie die Aufsicht für Hochrisiko-KI-Systeme, die in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit stehen. 

Der neue Entwurf nimmt zudem in größerem Umfang auf die Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates (EU) 2024/2847 („Cyberresilienz-Verordnung“) Bezug, welche Vorschriften für die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen regelt. Soweit KI-Systeme in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und zugleich als Hochrisiko-KI-Systeme gemäß der KI-VO einzustufen sind, ist die nach der KI-VO zuständige Marktüberwachungsbehörde zugleich für die Einhaltung der nach der Cyberresilienz-Verordnung vorzunehmenden Marktüberwachungstätigkeiten zuständig.

Für alle Bereiche, für die es keine bestehende bzw. gesetzlich zugewiesene Aufsichtsbehörde gibt, wird die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) zuständige Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde. Die Aufsicht über KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck fällt hingegen in den Zuständigkeitsbereich des EU AI Office, das die europaweite Überwachung und Koordination sicherstellen soll.

Die Regelungen des KI-MIG zielen darauf ab, bestehende behördliche Strukturen der Marktüberwachung zu nutzen und den Aufbau von Doppelstrukturen zu vermeiden. Gleichzeitig führt dies jedoch zu einer Vielzahl von zuständigen Behörden. Deshalb formuliert auch der neue KI-MIG-Entwurf Vorschriften zur Zusammenarbeit und Kooperation der zuständigen Marktaufsichtsbehörden und sieht die Beteiligung weiterer Behörden vor, soweit ihre Zuständigkeiten tangiert sind (insbesondere die Datenschutzbehörden, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Bundeskartellamt, § 9 Abs. 4 KI-MIG-E). 

Auch soll durch die Bündelung der Ressourcen und Kompetenzen bei der Bundesnetzagentur einem zentralen Problem bei der Umsetzung der KI-VO begegnet werden: dem KI-Fachkräftemangel. Die Bundesnetzagentur soll die anderen Behörden unterstützen und ihnen ihre Ressourcen zur Verfügung stellen. Dadurch soll eine Konkurrenz um KI-Fachkräfte und Ressourcen zwischen den Behörden vermieden werden. Zudem soll eine möglichst einheitliche und praktikable Auslegung und Anwendung der KI-VO sichergestellt werden. 

Ähnlich wie auch der Referentenentwurf aus Dezember 2024 regelt der Entwurf des KI-MIG weitere Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur: 

Zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO)

Der KI-MIG-Entwurf sieht die Einrichtung eines zentralen Koordinierungs- und Kompetenzzentrums (KoKIVO) bei der Bundesnetzagentur vor. Sie wird damit Koordinierungsstelle für die Zusammenarbeit aller zuständigen Marktüberwachungs- und notifizierenden Behörden sowie der Akkreditierungsstellen. Sie soll zuständigen Behörden bei komplexen Entscheidungen im Anwendungsbereich der KI-VO unterstützen und im Bedarfsfall in ihrer Zuständigkeit betroffene Bundesbehörden hinzuziehen. Zudem soll sie darauf hinwirken, dass die KI-VO einheitlich ausgelegt wird. Hierzu können Ausschüsse – vergleichbar mit dem Format der Bund-Länder-Ausschüsse – eingerichtet werden, denen verschiedene Behörden angehören. Eine weitere Aufgabe des KoKIVO wird in der aktiven Mitwirkung an der Erstellung von Verhaltenskodizes liegen. Hierzu soll sie den Austausch zwischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft fördern. 

Unabhängige Marktüberwachungskammer (UKIM)

Bei der Bundesnetzagentur soll eine unabhängige Marktüberwachungskammer (UKIM) speziell für KI-Hochrisikosysteme, die von Strafverfolgungs-, Einwanderungs- oder Asylbehörden in Betrieb genommen werden sollen, eingerichtet werden. Diese ist dabei völlig unabhängig von der Bundesnetzagentur, kann aber gleichzeitig auf ihre Ressourcen zugreifen. Nach dem Entwurf des KI-MIG soll die UKIM dem Bundestag jährlich einen Tätigkeitsbericht vorlegen, welcher erstmals für das Jahr 2026 erstellt werden soll.

Damit wurde kein Gebrauch gemacht von der in der KI-VO genannten Alternative, diese Teilaufgabe auf die Datenschutzbehörde zu übertragen. Begründet wird dies sowohl mit der Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten, insbesondere unklare Zuständigkeiten und auseinanderfallende Ansprechpartner für Unternehmen und Verwaltung, als auch mit der Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der KI-VO. 

Zentrale Anlaufstelle

Die Bundesnetzagentur wird die zentrale Anlaufstelle gem. Art. 70 Abs. 2 S. 3 KI-VO und damit der zentrale deutsche Ansprechpartner auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union bezüglich der Anwendung der KI-VO. Auch wird sie damit Koordinatorin in der Schnittstelle zu dem EU AI Office. 

Sie soll von allen zuständigen Marktüberwachungs- und notifizierenden Behörden Informationen über ihre jeweiligen Aufgaben und Ansprechpersonen erhalten und diese öffentlich zugänglich machen und ist zuständig für die Melde- und Berichtspflichten auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union, die sich aus der KI-VO ergeben und für die Beantwortung von Anfragen der Kommission.

Zentrale Beschwerdestelle 

Die Bundesnetzagentur wird gleichzeitig die zentrale Beschwerdestelle. Nach Art. 85 der KI-VO sind Beschwerden wegen eines Verstoßes gegen die KI-VO bei der betreffenden Marktüberwachungsbehörde einzureichen. Dies wird für den Beschwerdeführer durch den KI-MIG-Entwurf vereinfacht, indem dieser seine Beschwerde zentral bei der Bundesnetzagentur einreichen kann, die die Zuständigkeitsprüfung übernimmt und die Beschwerde ggf. an die zuständige Marktüberwachungsbehörde weiterreicht.

Wissensvermittlung und Innovationsförderung

Der aktuelle Referentenentwurf legt zudem einen noch stärkeren Fokus auf Wissensvermittlung und Innovationsförderung. 

Der Bundesnetzagentur soll nach § 12 KI-MIG-E die Aufgabe zukommen, Marktteilnehmer mit Blick auf die Anwendung der KI-VO zu informieren, Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen durchzuführen und den Wissensaufbau und -austausch zum Thema KI zu fördern mithilfe von Studien, Analysen und Fachveranstaltungen.

Nach Art. 57 KI-VO müssen Mitgliedstaaten mindestens ein KI-Reallabor einrichten und betreiben für die Entwicklung, das Training, das Testen und die Validierung innovativer KI-Systeme unter Realbedingungen.

Die Bundesnetzagentur ist nach dem KI-MIG-Entwurf zuständig für die Einrichtung und den Betrieb mindestens eines Reallabors. Der Zugang soll dabei vorrangig KMU, einschließlich Start-ups, die ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung in der Union haben, und die Voraussetzungen und Auswahlkriterien erfüllen, gewährt werden. Die Überwachung der Durchführung der Tests obliegt der jeweils zuständigen Marktüberwachungsbehörde.

Weitere Regelungen

Schließlich regelt der KI-MIG-Entwurf die Anwendung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten für Bußgelder bei Verstößen gegen die KI-VO, legt hier die nach dem KI-MIG-E jeweils zuständige Marktüberwachungs- bzw. notifizierende Behörde oder die Deutsche Akkreditierungsstelle als zuständige Verwaltungsbehörde fest und regelt noch einmal explizit die Aufbewahrungspflichten aus Art. 18 Abs. 1 der KI-VO für Anbieter.

Ausblick: Umsetzung des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes

Der Referentenentwurf des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes bietet eine solide Grundlage für die Umsetzung der KI-VO in Deutschland und verfolgt einen durchdachten Ansatz, der Effizienz, Innovation und Praxistauglichkeit miteinander verbindet. Die vorgeschlagene zentrale Rolle der Bundesnetzagentur und die Nutzung bestehender Strukturen sind vielversprechend, um klare Verantwortlichkeiten zu schaffen und insbesondere KMU sowie Start-ups effektiv zu unterstützen. Dennoch bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form dieser Entwurf letztlich umgesetzt wird.

Nunmehr muss ein zügiges Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen, da die Benennung der zuständigen Behörden eigentlich schon zum 2. August 2025 hätte erfolgen müssen.

In unserem CMS-Blog halten wir Sie mit unserer Blog-Serie „Künstliche Intelligenz“ fortlaufend zu diesem Thema auf dem Laufenden. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge benachrichtigt. Im Rahmen dieser Blog-Serie sind bereits Beiträge erschienen zu Themen wie KI im Journalismus: Chancen, Risiken, regulatorische Herausforderungen oder zur Frage, was „KI-Systeme“ i.S.d. KI-Verordnung bedeutet. Weitere Beiträge befassen sich mit AI-Washing, der GPAI-Compliance oder mit dem Urteil des OLG Köln: KI-Training mit Nutzerdaten ist zulässig.

Haben Sie Anregungen zu weiteren Themen rund um KI, die in unserer Blog-Serie „Künstliche Intelligenz“ nicht fehlen sollten? Schreiben Sie uns gerne über blog@cms-hs.com.

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde beim BVerfG: Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungswidrig

LTO Nachrichten - Di, 23.09.2025 - 11:39

Der Streit um Altersgrenzen für Anwaltsnotare hat ein Ende. Die Entscheidung des BVerfG könnte auch über diesen Einzelfall hinaus größere Auswirkungen haben.

Verkehrsetat bleibt größter Investitionshaushalt

Bundestag | Aktuelle Themen - Di, 23.09.2025 - 11:30
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) kann im Haushaltsjahr 2026 von Ausgaben in Höhe von 28,22 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt ausgehen – knapp zehn Milliarden weniger als 2025. Das geht aus dem Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 (21/600) hervor, über den das Parlament am Dienstag, 23. September 2025, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang debattiert hat. Investitionen von 35 Milliarden Euro Im Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr wird mit Investitionen in Höhe von 13,73 Milliarden Euro geplant (2025: 23,72 Milliarden Euro). Der Bundesverkehrsminister kann gleichwohl mit zusätzlichen 21,25 Milliarden Euro (2025: 11,72 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ rechnen. Als Einnahmen sind 14,47 Milliarden Euro anvisiert gegenüber 14,23 Milliarden Euro im Jahr 2025. Davon sollen 13,48 Milliarden Euro auf die Lkw-Maut entfallen (2025: 13,37 Milliarden Euro). Der Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr soll nach den bis Freitag, 26. September 2025, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Minister: Sondervermögen bietet nicht die nötige Flexibilität Aufgabe der Verkehrspolitik ist es, so sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder zu Beginn der Debatte, dafür zu sorgen, dass die Menschen „gut, sicher und schnell an ihr Ziel kommen“. Dabei sei es egal, ob sie in Metropolen oder in ländlichen Regionen leben, und auch egal, „für welches Verkehrsmittel sie sich entscheiden“. Die in dieser Legislaturperiode geplanten Investitionen in Höhe von 166 Milliarden Euro seien daher eine „sehr gute Nachricht“. Schließlich gebe es sowohl bei der Schiene als auch bei Autobahnbrücken einen erheblichen Sanierungsstau. Der Großteil der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur werde künftig aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität erfolgen, so Schnieder. Wenn aber der Anteil an Investitionsmitteln außerhalb des Verkehrsetats größer ist als der innerhalb des Verkehrsetats, könne der Verkehrsminister das Ziel, auf allen Felder der Infrastruktur zu liefern, nicht alleine leisten, gab er zu bedenken. Das Sondervermögen, so beklagte der Minister, biete nicht die nötige Flexibilität. Daher begrüße er, „dass wir im parlamentarischen Verfahren über diese Fragen sprechen werden“. Deutschlandticket und neuer Bahn-Vorstand Mit Blick auf das teurer werdende Deutschlandticket sagte Schnieder, auch er hätte sich gewünscht, dass der Preis stabil bleibt. Bei der aktuellen Gemengelage sei das aber nicht möglich gewesen. Die Alternative, so der Minister, sei die Aufgabe des Deutschlandtickets gewesen. Mehr als 1,5 Milliarden Euro an Bundeshilfe seien angesichts der Haushaltslage nicht möglich gewesen. Schnieder äußerte sich auch zur designierten neuen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG. Unter Evelyn Palla werde die Qualität der Bahn „ab sofort Chefinnensache“. Eine bessere Steuerung des Bahnkonzerns durch den Bund wird laut Schnieder unter anderem durch die Verknüpfung von Bonuszahlungen „ganz klar an Zuverlässigkeits- und Pünktlichkeitsziele“ erreicht. AfD: Bürokratie und Überregulierung Aus Sicht von Marco Bühl (AfD) dauert es in Deutschland viel zu lange, bis eine Autobahnbrücke ersetzt wird, während andere europäische Länder „deutlich schneller sind“. So sei die 2018 in Genua eingestürzte San-Giorgio-Brücke in deutlich weniger als zwei Jahren neu errichtet worden. Die Carola-Brücke in Dresden könne hingegen „wenn alles gut läuft“ im November 2030 fertig werden. Dies zeige, die über Jahrzehnte maßgeblich von Union und SPD aufgebaute Bürokratie und Überregulierung „hängen wie ein Mühlstein an der Sanierung unserer Infrastruktur“. Der AfD-Abgeordnete kritisierte auch die Verteilung der geplanten Investitionsmittel. Der Investitionsbedarf bei Straßenbrücken liege bei etwa 100 Milliarden Euro. Stattdessen würden erneut mehr als 20 Milliarden Euro in die Schiene gepumpt. Mehr als 80 Prozent des Verkehrs liefen aber über die Straße. „Diese Realität muss sich auch in den Haushaltszahlen wiederfinden“, forderte Bühl. Zugleich bemängelte er, dass die Wasserstraßen „in Ihrem Entwurf ganz hinten runterfallen“. SPD: Massengütertransport braucht Wasserstraßen Letzteres griff auch Uwe Schmidt (SPD) auf. Um schwere Massengüter bewegen zu können, brauche es vor allem Wasserstraßen. „Sie sind der Verkehrsträger der Zukunft, der noch massives Potenzial hat, zusätzliche Güter aufzunehmen“, sagte er. Dieses Potenzial müsse ausgeschöpft werden. „Die Wasserstraße muss als Teil des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität gestärkt und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden“, forderte der SPD-Abgeordnete. Die Häfen seien schließlich Deutschlands „Tore zur Welt“. Grundsätzlich, so Schmidt, gelte aber: „Geld ist da.“ Es gelte, schneller, besser und effizienter zu werden. Für ihn stelle sich jedoch die Frage, wie der benötigte Kurswechsel im Verkehrsministerium gestaltet werden soll. Das müsse der Minister dem Parlament darlegen. „Wir stehen bereit, um starre Strukturen in der Verwaltung aufzubrechen und echte Fortschritte zu erzielen“, betonte Schmidt. Grüne: Unstimmigkeiten innerhalb der Koalition Auch Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen) hat ein Problem im Ministerium ausgemacht. Der Minister wolle unter dem Stichwort Flexibilisierung die Deckungsfähigkeit in das Sondervermögen reinschreiben, sagte sie. Das bedeute nichts anders, als dass das Ministerium „ohne das Parlament und die Öffentlichkeit zu fragen“, wild das Geld hin und her schieben könne. Profitieren würde davon Markus Söder, „weil die ganzen Beamten im Verkehrsministerium immer noch von der CSU sind“. Piechotta wies auf Unstimmigkeiten innerhalb der Koalition hin. Letzte Woche habe der CDU-Verkehrsminister dem SPD-Finanzminister vorgeworfen, die Gelder aus dem Sondervermögen zurückzuhalten. Daraufhin habe die SPD gefordert, der Verkehrsminister solle nicht jammern, sondern mit der Arbeit anfangen. „Einen solchen Punkt haben Christian Lindner und Robert Habeck nie erreicht“, blickte sie auf die Zeit der Ampel-Regierung zurück. Wenn dann noch bekannt werde, dass der Finanzminister und der Verkehrsminister nicht mehr miteinander reden, sei klar. „Dafür haben wir nicht ein Sondervermögen von 300 Milliarden Euro freigegeben.“ Linke: Intransparent, unterfinanziert, unausgewogen Sascha Wagner (Die Linke) machte sich die Kritik des Bundesrechnungshofes am Haushaltsentwurf für 2026 zu eigen. „Der Verkehrsetat 2026 ist intransparent, unterfinanziert und unausgewogen.“ Der Kernhaushalt schrumpfe, so Wagner. „Von 16,2 Milliarden Euro im letzten Jahr auf 12,6 Milliarden Euro in diesem Jahr und schließlich auf 2,7 Milliarden Euro im nächsten Jahr.“ Wer immer noch leugne, „dass das Sondervermögen ein Verschiebebahnhof großen Stils ist“, dem sei nicht mehr zu helfen. Zum Thema Deutschlandticket sagte Wagner: „Der Bund muss den Ländern dauerhaft verlässliche Mittel zur Verfügung stellen, um das Ticket zu stabilisieren.“ Viel besser wäre es aus seiner Sicht, wenn es langfristig auf 29 Euro gesenkt würde. „So sähe eine soziale und klimafreundliche Verkehrspolitik aus“, sagte der Linken-Abgeordnete. CDU/CSU: Größtmögliche Flexibilität für den Minister Carl-Philipp Sassenrath (CDU/CSU) stellte sich hinter der Forderung nach „größtmöglicher Flexibilität für den Bundesverkehrsminister für den Einsatz der Mittel“. Das sei nötig, damit das viele Geld – auch für die Bahn – verausgabt werden könne. Darüber bestehe „hinter vorgehaltener Hand“ auch Einigkeit innerhalb der Koalition. Das Gleiche gelte auch für die Bundeswasserstraßen und Häfen. Hier müsse noch mehr gehen, forderte Sassenrath. Bundeswasserstraßen und Häfen seien in jeder Hinsicht Lebensadern. Mit verhältnismäßig wenig Mitteln mehr könne man in dem Bereich viel bewegen, sagte er. 10,83 Milliarden Euro für die Bundesfernstraßen Auf die Bundesfernstraßen entfallen im Etatentwurf für das Bundesministerium für Verkehr Ausgaben von 10,83 Milliarden Euro (2025: 10,82 Milliarden Euro), davon 9,51 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb (2025: 9,39 Milliarden Euro). Die Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Investitionen belaufen sich auf 4,01 Milliarden Euro (2025: 6,63 Milliarden Euro), die Ausgaben für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung im kommenden Jahr auf 2,04 Milliarden Euro (2025: 2,07 Milliarden Euro). Für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen sind 682,26 Millionen Euro eingestellt (2025: 756,52 Millionen Euro), für den Erhalt der Bundesstraßen 1,39 Milliarden Euro (2025: 1,49 Milliarden Euro). Wie in diesem Jahr auch sollen 2026 120 Millionen Euro für Radwege an Bundesstraßen bereitgestellt werden. Reduzierung der Trassenpreise Für die Bundesschienenwege sind 2,69 Milliarden Euro vorgesehen – deutlich weniger als für 2025 (12,6 Milliarden Euro). Darin enthalten sind Baukostenzuschüsse für Investitionen in Höhe von 1,81 Milliarden Euro nach 456,28 Millionen Euro in diesem Jahr. Von diesen Baukostenzuschüssen sind 1,62 Milliarden Euro durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt. Für die Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr sind 265 Millionen Euro eingestellt (2025: 275 Millionen Euro), für die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr 200 Millionen Euro (2025: 105 Millionen Euro). Die Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes schlagen wie in diesem Jahr mit 185 Millionen Euro zu Buche. Keine Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG Die im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 noch enthaltenen Ausgaben zur Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG (8,48 Milliarden Euro) fallen 2026 ebenso weg wie das „Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“ in Höhe von 3 Milliarden Euro. 2,04 Milliarden Euro sollen im kommenden Jahr bereitgestellt werden, um die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zu verbessern (2025: 2,00 Milliarden Euro). 1,2 Milliarden Euro gehen als Finanzhilfen an die Länder für Vorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (2025: 1,11 Milliarden Euro). 834,76 Millionen Euro sind geplant als Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs und sollen an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen, „die sich überwiegend in Bundeshand befinden“, gehen (2025: 888,9 Millionen Euro). Weniger Geld für die Bundeswasserstraßen Die Bundeswasserstraßen sollen mit 1,85 Milliarden Euro bedacht werden im Vergleich zu 1,99 Milliarden Euro in diesem Jahr. 863,09 Millionen Euro sind für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen vorgesehen (2025: 895 Millionen Euro). Zusätzliche Investitionen aus dem Sondervermögen Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt wie auch 2025 – zusätzlich zu den Ausgaben im Einzelplan 12 Mittel für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung. 2,5 Milliarden Euro der zusätzlichen 21,25 Milliarden Euro sind für die Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen eingeplant – ebenso wie 2025. 2,45 Milliarden Euro sind für die Ausrüstung der Schieneninfrastruktur mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS vorgesehen (2025: 1,59 Milliarden Euro) und 16,3 Milliarden Euro als Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (2025: 7,62 Milliarden Euro). (hau/23.09.2025)

Wann ist eine App "kostenlos"? Verbraucherschützer verlieren im Streit um "Lidl Plus"

beck-aktuell - Di, 23.09.2025 - 11:29

Rabatte freischalten und sparen: Millionen Deutsche nutzen das Vorteilsprogramm "Lidl Plus". Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die App geklagt, weil die Nutzung – anders als angegeben – nicht kostenlos sei. Vor dem OLG Stuttgart hatte die Unterlassungsklage keinen Erfolg.



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