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United States expands use of tariffs in response to labor and human rights concerns abroad
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LG München I: GEMA siegt gegen OpenAI im Streit um Liedtexte
Das Landgericht München I sieht bei der Verwendung der Texte neun bekannter Lieder durch ChatGPT eine Verletzung des Urheberrechts. Die von der GEMA angestrengte Klage könnte weitreichende Folgen haben.
In Deutschland lebender Tadschike stirbt in Haft in Tadschikistan
(Berlin) - Vergangenen Monat starb ein 29-jähriger Mann aus Tadschikistan, der seit 2019 in Mitteldeutschland lebte, unter mysteriösen Umständen in einem Gefängnis in Tadschikistan. Saidazam Rahmonov, der mit einer deutschen Frau verheiratet war, war im Juni nach Tadschikistan gereist, um Unterlagen für die Verlängerung seines Visums in Deutschland zu beschaffen.
Die tadschikischen Behörden behaupten, Rahmonov habe in seiner Zelle Selbstmord begangen, doch laut Medienberichten berichten Rahmonovs Angehörige, dass sein Leichnam Spuren von Schlägen und Folter aufwies, als er von Gefängnisbeamten übergeben wurde.
Wie bei jedem Todesfall in Haft besteht die strikte Verpflichtung, eine wirksame Untersuchung des Todes von Rahmonov sicherzustellen, die auch die Frage klären sollte, warum und wie Rahmonov überhaupt im Gefängnis gelandet war.
Rahmonovs Fall ist der jüngste in einer Reihe von Fällen, in denen in Deutschland lebende Tadschiken bei ihrer Rückkehr nach Tadschikistan schweren Menschenrechtsverletzungen – oder gar dem Tod – ausgesetzt sind.
Präsident Emomali Rahmon regiert Tadschikistan, das bergige zentralasiatische Land mit 9,7 Millionen Einwohnern, seit 33 Jahren. Seine autoritäre Regierung lehnt faire Wahlen ab, unterdrückt Oppositionelle und unabhängige Stimmen und verweigert seinen Bürgerinnen und Bürgern Grundrechte.
Zwar war Rahmonovs Rückkehr nach Tadschikistan freiwillig, doch bei mehreren tadschikischen Männern, die seit 2023 aus Deutschland abgeschoben wurden, war dies nicht der Fall. Sie wurden umgehend inhaftiert und erhielten anschließend unter zweifelhaften rechtlichen Gründen lange Haftstrafen.
Zu ihnen gehört auch Abdullohi Shamsiddin, der seit 2009 in Dortmund lebte, dort verheiratet war und Kinder hat. Im Januar 2023 wurde er aus Deutschland abgeschoben und anschließend nach einem Schauprozess zu sieben Jahren Haft verurteilt. Dilmurod Ergashev wurde im November 2024 aus Kleve abgeschoben und Berichten zufolge zu acht Jahren Haft verurteilt. Beide waren Aktivisten, die sich gegen die tadschikische Regierung engagierten. Ihre Haftbedingungen sind nicht bekannt, doch ist Folter in tadschikischen Gefängnissen an der Tagesordnung.
Keiner der beiden Männer hätte abgeschoben werden dürfen, da das Völkerrecht die Abschiebung von Personen an Orte verbietet, an denen ihnen Folter droht.
Leider ist Deutschland bereit, seine internationalen Verpflichtungen zu missachten und kooperiert mit den tadschikischen Behörden bei der Durchführung von Schnellabschiebungen, indem es sich beispielsweise auf die Zusicherungen der tadschikischen Regierung stützt, dass die Menschenrechte der Betroffenen geschützt werden. In Gerichtsverfahren in diesem Jahr in Gelsenkirchen und Münster bezüglich der Abschiebung tadschikischer Staatsbürger versicherte das deutsche Auswärtige Amt den Richtern, dass die von der tadschikischen Regierung vorgelegten Informationen zu den Menschenrechten glaubwürdig seien. Wenn jedoch die Menschenrechtsbilanz eines Landes katastrophal ist, reichen solche Zusicherungen allein nicht aus, um dem Völkerrecht zu genügen.
Deutschland kann zwar durchaus seine Gesetze anwenden, die regeln, wer im Land leben darf, aber nicht so weit, dass dabei die Rechte von Menschen verletzt und das Völkerrecht missachtet werden.
Der Fall Rahmonov sollte für Deutschland ein Weckruf sein, die eigene Rolle in solchen Fällen zu überdenken und seine Beziehungen zur autoritären Regierung in Tadschikistan zu überdenken.
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Bis jetzt gibt es keine gesetzliche Festschreibung eines Mindestalters für die Nutzung von Social-Media-Accounts. Eine Petition will das ändern und Social-Media-Accounts erst ab einem Alter von 16 Jahren erlauben. Das Lehren von Medienkompetenz sei keine ausreichende Alternative.
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