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Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern - Kooperationsverbot abschaffen (PDF)
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/1010 - Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten aus dem zwanzigsten, einundzwanzigsten und zweiundzwanzigsten Abschnitt des Strafgesetzbuches in den Jahren 2023 und 2024 (PDF)
Vermögensungleichheit in Deutschland und Lobbyeinfluss auf Gesetzgebungsprozesse zu vermögensbezogenen Steuern (PDF)
Verbrauchertäuschung durch versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln beenden und die Umwelt vor Verpackungsmüll schützen (PDF)
TOP ZP 23 Gesetz zur Abschaffung des Paragraf 188 des Strafgesetzbuch
TOP 29 Änderung des UZwG - Distanz-Elektroimpulsgeräte
Rückforderung durch den Insolvenzverwalter in der CEE-Region
Mit der Zunahme grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit zwischen Deutschland einerseits und Mittel- und Osteuropa (CEE) andererseits ist das Risiko der Rückforderung von Zahlungen, die ein Unternehmen von einem nun insolventen Geschäftspartner erhalten hat, weiterhin von wesentlichem Belang für deutsche Unternehmen.
Deutsche Investoren können durchaus wohlwollend auf Kroatien schauen, ein Land, dessen insolvenzrechtlicher Rahmen sowohl mit deutschen als auch mit EU-Standards im Einklang steht und dessen weiteres wirtschaftliches Umfeld strategische Vorteile bietet. Als voll integriertes EU-Mitglied, verankert durch den Euro und seit 2023 im Schengen-Raum, verbindet Kroatien geopolitische Stabilität mit nahtlosem grenzüberschreitendem Handel und finanzieller Integration.
Der Rechtsrahmen in KroatienIn Übereinstimmung mit dem EU-Rahmen errichtet das kroatische Insolvenzgesetz ein Gläubigerschutzsystem zur Anfechtung von Rechtshandlungen, die ein Schuldner* vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat. Das zentrale Grundprinzip besteht darin, eine unfaire Wertminderung der Insolvenzmasse des Schuldners zum Nachteil der Gläubiger zu verhindern und die Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger bei der Vermögenverteilung sicherzustellen.
In diesem Sinne kennt das kroatische Recht verschiedene Kategorien von Rechtsgeschäften, die der Rückforderung unterliegen können:
- Kongruente Deckung (Kongruentno namirenje): Hierbei handelt es sich um Zahlungen oder Sicherungsrechte, die einem Gläubiger auf eine Weise und zu einem Zeitpunkt gewährt werden, die mit seinen tatsächlich bestehenden Rechten konform sind (z. B. die Begleichung einer Rechnung zum Fälligkeitsdatum). Solche Handlungen können angefochten werden, wenn sie innerhalb von drei Monaten vor Insolvenzantragstellung vorgenommen wurden, sofern der Schuldner zahlungsunfähig war und der Gläubiger von der Zahlungsunfähigkeit wusste oder hätte wissen müssen.
- Inkongruente Deckung (Inkongruentno namirenje): Hierbei handelt es sich um Zahlungen oder Sicherheiten, die auf eine Weise oder zu einem Zeitpunkt geleistet wurden, auf die der Gläubiger keinen Anspruch hatte (z. B. vorzeitige Tilgung, Gewährung einer Sicherheit für eine Altschuld). Diese unterliegen noch strengeren Regelungen und können angefochten werden, wenn sie innerhalb eines Monats vor Insolvenzantragstellung vorgenommen wurden oder, wenn der Schuldner zahlungsunfähig war oder der Gläubiger wusste, dass die Zahlung andere Gläubiger schädigen würde, innerhalb von zwei bis drei Monaten.
- Rechtsgeschäfte unter Wert (Pravne radnje bez naknade ili uz neznatnu naknadu): Dazu gehören Geschenke, Zuwendungen und Rechtsgeschäfte, bei denen der Schuldner eine geringe oder gar keine Gegenleistung erhält. Solche Geschäfte gelten als gläubigerbenachteiligend und können angefochten werden, wenn sie innerhalb von vier Jahren vor der Insolvenzantragstellung getätigt wurden. In diesem Fall muss der Insolvenzverwalter den Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung nicht nachweisen; es ist ausreichend zu zeigen, dass das Rechtsgeschäft unentgeltlich oder für eine geringfügige Gegenleistung erfolgte.
- Vorsätzliche Schädigung von Gläubigern (Namjerno oštećenje vjerovnika): Das ist die umfassendste und weitreichendste Kategorie. Jede Rechtshandlung, die in der Absicht vorgenommen wurde, Gläubiger zu schädigen, kann bis zu zehn Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens angefochten werden, sofern der Empfänger von der Absicht des Schuldners wusste oder hätte wissen müssen. Dieser Zeitraum ist außergewöhnlich lang und dient dazu, betrügerische Machenschaften und geheime Absprachen zu erfassen, selbst wenn diese viele Jahre vor der Insolvenz stattgefunden haben.
Das kroatische Insolvenzgesetz legt ausdrücklich fest, dass die entsprechenden Fristen (drei Monate, ein Monat, vier Jahre, zehn Jahre) vom Datum der Stellung des Insolvenzantrags bei Gericht, und nicht vom Datum der Verfahrenseröffnung zurück zu berechnen sind.
Grenzüberschreitende Geltung und EU-HarmonisierungDer kroatische insolvenzrechtliche Rahmen ist mit der EuInsVO harmonisiert; dadurch ist sichergestellt, dass Rückforderungsklagen und entsprechende Urteile innerhalb der EU eine grenzüberschreitende Wirkung entfalten können. Das bedeutet, dass ein kroatisches Gericht verfügen kann, dass ein deutsches Unternehmen, das Zahlungen oder Vermögenswerte von einem kroatischen Schuldner erhalten hat, diese Vermögenswerte zurückgeben muss und die Verfügung in Deutschland vollstreckt werden kann.
Risiken für deutsche Unternehmen in der PraxisFür deutsche Unternehmen ist das Risiko dann am höchsten, wenn sie Vermögenswerte unter Marktwert erwerben, konzerninterne Rechtsgeschäfte mit kroatischen Geschäftspartnern in finanzieller Not abschließen oder ähnliche Handlungen durchführen. Vor allem Zahlungen, die kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet wurden, unterliegen dem Anfechtungsrisiko, insbesondere wenn der Schuldner bereits zahlungsunfähig war oder die Zahlung nicht im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs erfolgte.
In der Praxis trägt der Insolvenzverwalter die Beweislast für die Rückforderungsgründe, aber diese kann sich je nach Art des Rechtsgeschäfts verlagern. Bei vorsätzlicher Schädigung beispielsweise muss der Insolvenzverwalter sowohl den Vorsatz des Schuldners als auch die Kenntnis des Empfängers nachweisen, oft gestützt auf Indizien. Bei Rechtsgeschäften unter Wert geht das Gesetz jedoch von Gläubigerschädigung aus und der Empfänger muss nachweisen, dass das Rechtsgeschäft für angemessene Gegenleistung und nach Treu und Glauben durchgeführt wurde.
Für in Kroatien tätige deutsche Unternehmen sollte das Insolvenzrisiko nicht unterschätzt werdenDer beste Schutz ist Vorbeugung: Prüfen Sie die finanzielle Gesundheit von Geschäftspartnern mit der erforderlichen Sorgfalt, dokumentieren Sie alle Rechtsgeschäfte sorgfältig und stellen Sie sicher, dass Zahlungen und Übertragungen in Übereinstimmung mit dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und für eine angemessene Gegenleistung erfolgen.
Fällt ein kroatischer Geschäftspartner in Insolvenz, sollten sich deutsche Unternehmen umgehend rechtlich beraten lassen, um ihr Risiko einzuschätzen und eine Verteidigung vorzubereiten für den Fall, dass sie mit Rückforderungen konfrontiert werden. In vielen Fällen kann der Nachweis von Treu und Glauben, des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs und der Nichtkenntnis der Insolvenz des Schuldners entscheidend sein.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der kroatische Rechtsrahmen zwar auf Gläubigerschutz und die Gewährleistung von Fairness bei Insolvenz ausgerichtet ist, aber für ausländische Geschäftspartner auch erhebliche Risiken birgt. Deutsche Unternehmen sollten proaktiv handeln sowie informiert und darauf vorbereitet sein, im Falle einer Rückforderung ihre Interessen zu verteidigen.
Wir informieren Sie in unserer Blog-Serie zu Restrukturierung in CEE fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesem Thema. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge informiert. Den Auftakt zur Blogserie hat der Einführungsbeitrag gemacht, weitere Beiträge folgen.
* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.
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Parlament berät über neues Wehrdienstmodell
Dentons opens first Nevada office in Las Vegas
Dentons, the world’s largest global law firm, announced today that it has established an office in Las Vegas, Nevada, and named Kevin R. Stolworthy as office Managing Partner. This expansion underscores the significance of the Las Vegas market to Dentons’ clients and extends the Firm’s US presence to 46 locations, covering nine of the ten largest markets and 14 of the top 20.
Dentons named amongst BTI Consulting’s “Most Feared Law Firms in Litigation”
Dentons has once again been named amongst BTI Consulting’s “Awesome Opponents” in BTI Litigation Outlook 2026, which spotlights the “Most Feared Law Firms in Litigation” that top legal decision-makers are most afraid to face against in litigation.
Dentons Cardenas & Cardenas advises Regasificadora del Pacifico S.A.S. on FSU contracting and the agreement for the design and construction of a regasification plant
Colombia: Dentons Cardenas & Cardenas advised Regasificadora del Pacifico S.A.S. on the structuring and negotiation of contracts to secure an FSU for receiving liquefied natural gas in the Buenaventura Bay, as well as on the agreement for the design and construction of a regasification plant in Buga.
Dentons HPRP hosts first-ever Jakarta Showdown Padel Tournament
The tournament was organized as a gesture of appreciation to Dentons HPRP’s valued clients, while also providing an opportunity to strengthen relationships beyond the business setting.
“If you’re not at the table, you’re on the menu”: Participating in public consultations on USMCA six-year review
Canada: Canada, the United States and Mexico have launched public consultations on the Canada-United States-Mexico Agreement (USMCA, or CUSMA in Canada) as part of the upcoming first joint review of this key North American trade pact.
The importance of clearly drafted conditions of consent
Australia: Careful drafting of conditions is essential to ensure it is clear what parties are required to do to satisfy those conditions. In particular, parties must ensure deferred commencement conditions are clearly drafted to avoid ambiguity and provide certainty on what is required to satisfy the condition.
Boxing at shadows: Insider trading rules blindsided
New Zealand: On 25 August 2025 the Financial Markets Authority (FMA) released a report titled ‘Shadow insider trading: Regulatory expectations and emerging conduct risk’ (Advisory). In this Financial Law Insight, we unpack the mysteries of shadow insider trading and its potential implications, and reflect on the process the FMA has followed in unleashing its views on an unsuspecting market. Has the FMA found a weakness to attack in the integrity of our insider trading regime, or is this just a solution in search of a problem to fix? Or somewhere in between?
Financial Services What's Up September 2025
Australia: Welcome to the Financial Services: What's Up? Newsletter (July to September 2025). Each edition will bring you a snapshot of key regulatory updates affecting the financial services sector in the last quarter, including important upcoming changes to help your business prepare and implement for change.