Aktuelle Nachrichten

AfD fordert Direktwahl des Bundespräsidenten

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Gesetzentwurf Die AfD will den Bundespräsidenten direkt vom Volk wählen lassen und hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 54 des Grundgesetzes vorgelegt.

Abonnements von Medienerzeugnissen in den Ministerien

Bundestagsnachrichten/Antwort Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion die Abonnements von Medienerzeugnissen in den einzelnen Bundesressorts auf.

AfD will Zugriff auf Fraktionssäle nach Fraktionsstärke

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Antrag Die AfD-Fraktion will mit einem Antrag die Geschäftsordnung des Bundestages dahingehend ändern, dass die Fraktionen nach ihrer Stärke Zugriff auf die Fraktionssitzungssäle erhalten.

AfD will Wahlprüfungsverfahren beschleunigen

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Gesetzentwurf Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wahlprüfungsverfahrens vorgelegt. Unter anderem will sie ein Beschleunigungsgebot im Wahlprüfungsgesetz verankern.

Keine Hinweise auf eingeschränkte Patientensicherheit

Gesundheit/Antwort Die Bundesregierung sieht die Patientensicherheit im Zusammenhang mit dem Anerkennungs- und Approbationsverfahren von Ärzten als gewährleistet an.

Regierung unterstützt Bewerbung um Olympia-Ausrichtung

Bundestagsnachrichten/Antwort Die Bundesregierung unterstützt den nationalen Bewerbungsprozess um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele, teilt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken mit.

Bundestag beschließt Schutz vor Kredit-Schuldenfallen: "Größtes verbraucherpolitisches Vorhaben der letzten Jahre"

LTO Nachrichten - 17.04.2026

"Jetzt kaufen, später zahlen": Anpreisungen wie diese enden für Verbraucher oft in einer Schuldenfalle. Ein neues Gesetz soll das ändern. Entsprechende Anpassungen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sollen spätestens ab Ende November gelten.

Verbraucherschützer gewinnen vorm BGH: Netflix-Klausel zur Kündigung bei Restguthaben unwirksam

LTO Nachrichten - 17.04.2026

Netflix will Kunden so lange halten, bis die ihr Guthaben verbraucht haben. Doch der Vertrag zwischen Seriengucker und Streaming-Anbieter ist laut BGH ein Dienstvertrag. Damit bewertet er die Sache anders als noch das Kammergericht.