Aktuelle Nachrichten

Norton Rose Fulbright advises Bimergen on ERCOT battery storage portfolio deal

Norton Rose Fulbright - 21.05.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright advised Bimergen Energy Corporation on the transfer of a 480-MWh portfolio of battery energy storage systems that are currently under development to an affiliate of Frontier Power USA.

Änderungen im Steuerberatungs- und Steuerrecht erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals den Gesetzentwurf von CD/CSU und SPD zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (21/6002(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Der Gesetzentwurf gleicht einem früheren Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4550(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am 24. April beschlossen hatte, der aber am 13. Mai im Bundesrat gestoppt wurde. Der nun eingebrachte Gesetzentwurf enthält nicht mehr die ursprünglich vorgesehene steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten bezahlen können. (eis/21.05.2026)

Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten debattiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten“ (21/5869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel der Richtlinie ist es laut Regierung, die Vermögensabschöpfung insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten weiter zu stärken, um so einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der organisierten und schweren Kriminalität zu leisten. Im Vergleich zum bisher geltenden europäischen Rechtsrahmen sehe die Richtlinie insbesondere erstmals detaillierte Regelungen zu Aufgaben und Befugnissen der von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Vermögensabschöpfungsstellen sowie Vorgaben für die Vermögensverwaltung, einschließlich der erstmaligen Errichtung von Vermögensverwaltungsstellen vor. Hierdurch sollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und der Informationsaustausch beim Aufspüren und bei der Ermittlung von Tatwerkzeugen, Erträgen oder Vermögensgegenständen, die Gegenstand einer Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung sind oder werden können, erleichtert und zugleich eine effiziente Verwaltung sichergestellter und eingezogener Vermögensgegenstände gewährleistet werden. „Grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherstellen“ Der Gesetzentwurf setze die Vorgaben der neuen Richtlinie um, „soweit diese über den bisherigen europäischen Rechtsrahmen im Bereich der Vermögensabschöpfung hinausgehen“, heißt es. Unter anderem ist geplant, mit der Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Artikel 3) die Aufgaben der justiziellen Vermögensabschöpfungsstellen den Staatsanwaltschaften der Länder zuzuweisen. Dabei sollen die Staatsanwaltschaften insbesondere die Aufgabe übernehmen, „grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen“. Die Beratungs- und Netzwerkaufgaben der Vermögensverwaltungsstellen sollen auf Länderebene zentralisiert und den Beamten einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll laut Entwurf weiterhin die Aufgabe der polizeilichen Vermögensabschöpfungsstelle wahrnehmen – das Bundesamt für Justiz die grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung künftig als justizielle Kontaktstelle im Netzwerk der Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen unterstützen. (hau/21.05.2026)

Vollzug europäischer Vorgaben zu Preisangaben bei Ladestrom

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben“ (21/5873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Damit will die Bundesregierung die Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sicherstellen. Im Anschluss an die 20-minütige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzentwurfes ist es, im Preisangabengesetz die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Preisbehörden der Länder Verstöße gegen nationale und europäische Regelungen zu Preisangaben aus der Verordnung Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) der Europäischen Union (EU) als Ordnungswidrigkeit ahnden können. Dadurch soll die Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sichergestellt und ein einheitliches Sanktionssystem geschaffen werden. Die Bußgeldvorschriften werden im Preisangabengesetz neu geregelt und auf bis zu 100.000 Euro festgelegt. (nki/hau/21.05.2026)

Gesetzentwurf zur Stärkung von Medizinregistern beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung“ (21/5922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Mit dem Gesetz sollen Gesundheitsdaten effektiver genutzt werden können. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Potenziale der mehr als 350 bestehenden Medizinregister zur Unterstützung einer qualitätsgesicherten Versorgung, der Krankheitsbekämpfung oder versorgungsnahen Forschung würden derzeit nicht ausreichend ausgeschöpft, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Reform soll die Erhebung, den Austausch und die Nutzung von Medizinregisterdaten erleichtern. Erstmals soll ein einheitlicher, übergreifender Rechtsrahmen für Medizinregister geschaffen werden, um die Vergleichbarkeit und Qualität der Register zu verbessern. Ein Medizinregisterverzeichnis dient der Transparenz und soll einen Überblick schaffen über Datenbestand, -qualität und -verfügbarkeit von Medizinregistern. Zentrum für Medizinregister soll eingerichtet werden Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird ein Zentrum für Medizinregister (ZMR) eingerichtet, das Koordinierungs- und Beratungsaufgaben übernimmt und das Medizinregisterverzeichnis führt. Medizinregister können an einem Qualifizierungsverfahren des Zentrums teilnehmen. Medizinregister, die den Qualifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen haben, können zu festgelegten Zwecken miteinander kooperieren und Daten anlassbezogen zusammenzuführen und gemeinsam nutzen. Anonymisierte Daten für Dritte Qualifizierte Medizinregister können Daten per Datenfreigabe der Patienten erheben. Sind qualifizierte Medizinregister auf vollzählige Daten angewiesen, können nach einem positiven Votum einer Ethikkommission und einer Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out) der Patienten Daten erhoben und verarbeitet werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Daten aus einem Medizinregister für festgelegte Zwecke wie Forschung oder Qualitätssicherung unter bestimmten Voraussetzungen anonymisiert oder pseudonymisiert Dritten zur Verfügung gestellt werden können. Ein aus der Krankenversichertennummer gebildetes Pseudonym soll die Verknüpfung von Daten aus Medizinregistern mit Daten anderer Medizinregister und Daten weiterer Quellen erleichtern. (pk/hau/21.05.2026)

Antrag für die Einberufung eines nationalen Bildungsgipfels erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Einberufung eines nationalen Bildungsgipfels – Konsequenzen aus aktuellen Erkenntnissen ziehen“ (21/6029(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der AfD In dem Antrag bezieht sich die Fraktion auf eine kürzlich veröffentlichte Bildungsstudie von Unicef und das schlechte Abschneiden deutscher Schülerinnen und Schüler darin. So schreiben die Abgeordneten: „Die Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungssystems verschlechtert sich seit Jahren zunehmend von Bildungsbericht zu Bildungsbericht. Nationale Bildungsberichte, internationale Vergleichsstudien wie PISA1, IGLU2 und zuletzt die aktuelle Unicef-Studie3 zeigen in alarmierender Weise erhebliche Defizite bei grundlegenden Bildungsfähigkeiten von Schülern in Deutschland auf.“ (che/irs/21.05.2026)

CFTC issues consolidated no-action relief for event contract reporting

Norton Rose Fulbright - 21.05.2026
On May 13, 2026, the Commodity Futures Trading Commission’s Division of Market Oversight and Division of Clearing and Risk issued CFTC Letter No. 26-14, providing consolidated no-action relief from swap reporting and recordkeeping obligations.

Abgesetzt: Plenardebatte zum Baurecht in Deutschland

Eine ursprünglich für Donnerstag, 21. Mai 2026, geplante Debatte zum Baurecht in Deutschland wurde von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. Dazu hatte die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel "Keine verfassungsfeindliche Ideologie im Baurecht" angekündigt. Für die Aussprache im Plenum waren zuvor 20 Minuten vorgesehen. (irs/21.05.2026)

Antrag fordert Zulagen für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr

„Zulagen für spezialisierte Kräfte und für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Bundeswehr“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6028(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verteidigungsausschuss. (hau/21.05.2026)

Bundestag beschließt Senkung der Luftverkehrsteuer

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, nach 20-minütiger Aussprache die Rücknahme der zum 1. Mai 2024 auf Betreiben der Ampelkoalition vorgenommene Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossen. Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6024(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (21/6069(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben, nachdem er den Gesetzentwurf am 20. Mai ohne Änderungen angenommen hatte. Vom Haushaltsausschuss lag ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/6070(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Für den unveränderten Regierungsentwurf stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen votierten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag zwei Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/6071(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6072(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetz ab. Darin wurden unter anderem steuerpolitische Maßnahmen fordert, um die aus ihrer Sicht gefährdete Wettbewerbsfähigkeit deutscher Flughäfen zu sichern. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sei als Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 1. Mai 2024 vorgenommene Erhöhung der Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zurücknehmen zu wollen, heißt es in dem Entwurf. Dies werde durch die Absenkung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zum 1. Juli 2026 „auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024“ umgesetzt. Im Einzelnen sinkt die Steuer pro Fluggast bei Flügen in Länder der Gruppe eins (Kurzstreckenflüge innerhalb Europas sowie angrenzende Regionen in Nordafrika und Westasien) von 15,53 auf 13,03 Euro, in Länder der Gruppe zwei (Mittelstreckenflüge in Länder des Nahen und Mittleren Ostens, nach West- und Zentralafrika sowie nach Zentralasien) von 39,34 auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen in alle anderen Länder von 70,83 auf 59,43 Euro. Die Ländergruppen finden sich als Anlage 1 und 2 im Luftverkehrsteuergesetz. Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro. Entschließungsanträge abgelehnt Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/6071(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6072(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetz. Die AfD hatte von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf gefordert, mit dem die derzeit geltenden gesetzlichen Steuersätze zum 1. Juli 2026 zunächst auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. April 2020 und zum 1. Dezember 2026 auf null gesenkt werden sollten, um eine Doppelbelastung mit Luftverkehrsteuer bei innerdeutschen Abflügen künftig zu vermeiden. Alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag unter anderem, von einer Absenkung der Luftverkehrsteuer abzusehen und diese stattdessen zu einem klimapolitischen Lenkungsinstrument weiterzuentwickeln, das die Umwelt- und Klimakosten des Flugverkehrs stärker abbildet. Zudem sollte eine zusätzliche Distanzklasse 4 für Flugstrecken ab etwa 13.000 Kilometern eingeführt werden, deren Besteuerung über der bisherigen Distanzklasse 3 liegt, um besonders hohe Emissionen "angemessen zu berücksichtigen". Premiumtickets sollten stärker besteuert werden, da sie einen überproportional hohen Flächen- und Ressourcenverbrauch pro Passagier verursachten. Für den Entschließungsantrag stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme (21/6024(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Regierungsentwurf: „Der Bundesrat betont die wichtige Bedeutung des Luftverkehrs für Wirtschaft und Gesellschaft. Auch und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es erforderlich, den Luftverkehr in seiner wirtschaftlichen Bedeutung zu erhalten, beim Klima- und Umweltschutz modern und zukunftssicher aufzustellen und die internationale Konnektivität von Menschen und Unternehmen sicherzustellen.“ (bal/hau/21.05.2026)

<i>Law360</i> Pulse ranks Norton Rose Fulbright among top firms for summer associates

Norton Rose Fulbright - 21.05.2026
For the second consecutive year, Norton Rose Fulbright has been ranked among the top 15 most desirable law firms in Law360 Pulse’s annual survey of law students evaluating their preferred destinations for summer associate positions.

Forderung nach einem „Handwerk mit Zukunft“ debattiert

„Für ein Handwerk mit Zukunft“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6008(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), dn der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Fraktion mit dem Titel "Wirtschaft 2045 – Innovationen stärken, Zukunftstechnologien fördern, fairen Wettbewerb sichern" (21/2723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie und Wirtschaft vorlag (21/4113(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nur die Antragsteller stimmten dafür. CDU/CSU, AfD und SPD votierten gegen den Antrag, die Linksfraktion enthielt sich. Überwiesener Antrag der Grünen zum Handwerk Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert „verlässliche Rahmenbedingungen“ für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe. Sie seien Rückgrat „unseres Wirtschaftsstandorts“ und unverzichtbare Akteure für Klimaschutz und Energiewende. Ohne die Sachkunde und das Engagement der Handwerkerinnen und Handwerker kämen Wärmewende, Gebäudesanierung und der Ausbau erneuerbarer Energien nicht voran, schreiben die Abgeordneten in ihrem entsprechenden Antrag. Die Parlamentarier fordern eine sofortige und dauerhafte Senkung der Stromsteuer für alle Betriebe und Haushalte auf das europäische Mindestmaß. Bürokratie sei „spürbar abzubauen“ und dafür „das bewährte Instrument der Praxis-Checks“, das Sektor für Sektor Bürokratie abbaut, auszuweiten. Um den Betrieben mehr Liquidität und Planungssicherheit zu geben, solle die Ist-Versteuerungsgrenze auf zwei Millionen Euro angehoben werden, „um administrative Hürden zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen“, heißt es in dem Antrag. Abgelehnter Antrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (21/2723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die notwendigen Grundlagen für „erfolgreiche Unternehmen zu schaffen und dabei den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen“ nicht aus den Augen zu verlieren. Der deutsche Wirtschaftsstandort habe in den letzten Jahren große Schritte nach vorne gemacht. „Die erneuerbaren Energien boomen endlich in Deutschland, viele Unternehmen haben in innovative Zukunftstechnologien investiert“, heißt es in dem Antrag. Deswegen sollte die Bundesregierung diesen Pfad weitergehen und „nicht in den Rückwärtsgang schalten“. Beispielsweise sei beim Sondervermögen „ein schwerer Fehler“ gemacht worden, das Geld „nicht, wie versprochen, rein für zusätzliche Investitionen zu verwenden“. Damit verpuffe der Konjunktureffekt und die nötige Stärkung des Standorts unterbleibe. Vielmehr gelte es nun dafür zu sorgen, den „Innovationsstandort“ Deutschland zu stärken. Dazu müssten die internationalen, europäischen und nationalen Klima- und Biodiversitätsziele eingehalten werden, „um Unternehmen und ihren Beschäftigten Planungs- und Investitionssicherheit zu geben“. Außerdem sah der Antrag eine „aktive Industriepolitik“ vor, und zwar in der Beschleunigung der Elektrifizierung „für ein künftiges Stromzeitalter, und um Strom bezahlbar zu machen“. Dafür sollte ein Brückenstrompreis von fünf Cent pro Kilowattstunde (kWh) für energieintensive Industrie eingeführt und zugleich die Stromsteuer für alle Unternehmen und Haushalte auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Zudem sprachen sich die Antragsteller für den Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft aus. Die Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke müssten „zügig starten“. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, sich für eine „zeitgemäße Handelspolitik und neue Absatzmärkte“ einzusetzen. Dazu sei eine „neue Allianz für fairen Handel und gemeinsamen Klimaschutz“ zu gründen. Um die Standortbedingungen attraktiver zu machen, forderten die Grünen, durch die Reform der Schuldenbremse eine Investitionsklausel zu schaffen, um so zusätzliche Infrastrukturinvestitionen zu ermöglichen. (nki/hau/21.05.2026)

Entschließungen zu drei Schienenverkehrsprojekten angenommen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, Berichte der Bundesregierung über die Umsetzung von drei Schienenverkehrsprojekten erörtert und dazu Entschließungen verabschiedet. Den Abgeordneten lagen der „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorhaben Neubaustrecke Dresden – Grenze Deutschland/Tschechien“ (21/4400(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4865(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 1), der „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke Niebüll – Klanxbüll – Westerland“ (21/4948(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5428(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 1) sowie der „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Augsburg – Ulm“ (21/3950(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4383(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 1.13) vor. Die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses zum erstgenannten Schienenverkehrsprojekt (21/5997(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde einstimmig angenommen. Abgelehnt wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Vorhaben der Neubaustrecke Dresden – Grenze Deutschland/Tschechien (21/6035(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion hatte darin unter anderem bestimmte Lärmschutzmaßnahmen gefordert. Den Beschlussempfehlungen zu den beiden anderen Projekten (21/6073(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6074(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke zu, während Bündnis 90/Die Grünen sich enthielten. Deutsch-tschechisches Schienenprojekt Das deutsch-tschechische Schienenprojekt (21/4400(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Vorlage zufolge ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,03. Der Gesamtwertumfang – entsprechend dem Preisstand 2022 inklusive Planungskosten, Nominalisierung und Risiken – liege bei 5,62 Milliarden Euro. Im Zuge der Vorplanung sei das Vorhaben in zwei Planungsabschnitte unterteilt worden, heißt es in der Unterrichtung. Im Planungsabschnitt 1 werde der Zulauf zur Neubaustrecke auf deutscher Seite an die mit dem Vorhaben einhergehenden betrieblichen Anforderungen angepasst. Hierzu würden etwa 46 Kilometer Gleise umgebaut. Dies beinhalte die Errichtung vier neuer Gleise, die Verschiebung und Verlängerung von Gleisen sowie die Verbreiterung von Gleisabständen. Durch die Errichtung von 740 Meter langen Überholgleisen werde zudem gewährleistet, dass auch lange Güterzüge verkehren können. Die Streckengeschwindigkeit zwischen Dresden-Hauptbahnhof und Heidenau soll den Angaben zufolge von 60 auf 80 km/h erhöht werden. Außerdem umfasst der Planungsabschnitt eine Ausrüstung mit ETCS-Level 2. Entschließung angenommen Zu diesem Schienenverkehrsprojekt nahm der Bundestag auf Empfehlung des Verkehrsausschusses eine Entschließung an. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Projekt eng mit Neu- und Ausbauvorhaben auf tschechischer Seite abzustimmen und die Vorzugsvariante der Neubaustrecke mit einer Reihe von Maßgaben zum Brandschutz, zur Gebietsentwicklung, zur Mobilität, zur Öffentlichkeitsarbeit, zu Schall und Erschütterung und zum Straßenausbau umzusetzen. Gegenüber der DB InfraGO AG soll die Regierung unter anderem darauf hinwirken, dass die baulichen Voraussetzungen für eine Zielgeschwindigkeit von 230 Stundenkilometern für den Personenverkehr offengehalten werden und dass ein fernverkehrstauglicher Bahnsteig in Heidenau geprüft wird. Begrüßt wird, dass durch die weitestgehend im Tunnel verlaufende Streckenführung die dauerhaften Auswirkungen auf Anwohner gering gehalten werden können und die Akzeptanz vor Ort gestärkt werden kann. 30 Kilometer lange Volltunnelvariante geplant Der Planungsabschnitt 2 beinhaltet den Bau der Neubaustrecke Heidenau – Karbitz/Chabařovice (Tschechien). Die Untersuchungen und Bewertungen der DB InfraGO AG, die dem Variantenentscheid zugrunde liegen, seien dabei zum Ergebnis gekommen, „dass eine 30 km lange Volltunnelvariante die beste und wirtschaftlichste Lösung darstellt“. 18 Kilometer der geplanten Tunnelstrecke sollen dabei auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verlaufen, zwölf Kilometer auf tschechischem Hoheitsgebiet. Der Schienenpersonenfernverkehr soll die Strecke mit 200 km/h befahren können. Das Tunnelbauwerk soll aus zwei eingleisigen Tunnelröhren bestehen. Ausbaustrecke in Nordfriesland Wie es im Bericht zum zweiten Schienenverkehrsprojekt (21/4948(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt, ist die Ausbaustrecke Niebüll – Klanxbüll – Westerland Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und als neues Vorhaben Teil des vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes. Der Streckenabschnitt Niebüll – Westerland der Strecke 1210 (Elmshorn – Westerland) schließe die Insel Sylt an das Festland an und sei aktuell als überlasteter Schienenweg gemäß Eisenbahnregulierungsgesetz ausgewiesen. „Durch die schrittweise Kapazitätserweiterung sollen die bestehenden Verkehre perspektivisch in einer optimalen Verkehrsqualität abgewickelt werden können, und weitere Verkehre ermöglicht werden“, heißt es in der Vorlage. Zweigleisiger Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll Das Bedarfsplanvorhaben umfasse den zweigleisigen Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll sowie zwischen Morsum – Tinnum. Der Abschnitt Klanxbüll – Morsum sei bereits zweigleisig ausgebaut, heißt es. Für den kurzen Abschnitt Tinnum – Westerland bestehe kein Ausbauerfordernis. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) habe für das Vorhaben 2026 eine volkswirtschaftliche Neubewertung unter Berücksichtigung der Vorplanungsergebnisse vorgenommen. Im Ergebnis dieser Untersuchung ergebe sich eine positive Wirtschaftlichkeit in Form eines Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) in Höhe von 1,32. Die Gesamtkosten für das Schienenprojekt liegen den Angaben zufolge bei 426,37 Millionen Euro. Entschließung angenommen. Auch hierzu nahm der Bundestag auf Empfehlung des Verkehrsausschusses eine Entschließung an. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass die im Rahmen der Vorplanung vorgesehenen aktiven Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden, um rund 70 Prozent der identifizierten Schutzfälle unmittelbar zu lösen. Für die verbleibenden Fälle, in denen ein aktiver Schallschutz bautechnisch oder wirtschaftlich nicht darstellbar ist, soll die Umsetzung von passivem Schallschutz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet werden. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, im weiteren Planungsverlauf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Maßnahme weiterhin sicherzustellen, wie vom Eisenbahn-Bundesamt bestätigt. Da in der aktuellen Finanzplanung mittelfristig keine Haushaltsmittel für eine unmittelbare Umsetzung verfügbar seien, soll die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine künftige Finanzierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel schaffen. Schienenprojekt Augsburg – Ulm Die Ausbau-/Neubaustrecke Augsburg – Ulm ist als Teil des Projektbündels 6 im Vordringlichen Bedarf des geltenden Bedarfsplans (Anlage zu Paragraf 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes) enthalten (Abschnitt Neue Vorhaben, laufende Nr. 6). Das Projekt beinhaltet der Vorlage zufolge im Wesentlichen einen durchgängigen viergleisigen elektrifizierten Aus- und Neubau zwischen Augsburg und Ulm und ist Bestandteil der Transeuropäischen Netze (TEN) als Abschnitt des TEN-Korridors Rhein-Donau. Die Baukosten werden mit 8,15 Milliarden Euro beziffert. Zusätzliche Forderungen aus der Region nicht umsetzbar Unter Berücksichtigung gesetzlicher und wirtschaftlicher Aspekte könnten die zusätzlichen Forderungen der Region aus Sicht des Bundes nicht zur Umsetzung empfohlen beziehungsweise nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden, heißt es in der Unterrichtung. „Der Bund empfiehlt daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante der DB InfraGO AG als Grundlage für die weiteren Planungen.“ Käme es zur Realisierung der Kernforderungen, würde dies erhebliche Mehrkosten in Höhe von bis zu 8,25 Milliarden Euro im Vorhaben Augsburg – Ulm zur Folge haben. Die Berücksichtigung der übergesetzlichen Mehrforderungen würde dazu führen, dass die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Vorhabens nicht mehr gegeben sei, weil das Nutzen-Kosten-Verhältnis in dem Falle kleiner als eins sei. Das Gesamtvorhaben wäre dann auf Basis der aktuellen Rechtslage nicht mehr aus Bundesmitteln finanzierbar. Entschließung geplant Entschließung angenommen Schließlich nahm der Bundestag auch zu diesem Schienenverkehrsprojekt auf Empfehlung des Verkehrsausschusses eine Entschließungan. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Projekt im Rahmen der schrittweisen Umsetzung eines integrierten Taktfahrplans (Etappierung Deutschlandtakt) einzubringen. Die Vorzugsvariante des Aus- und Neubaus der Strecke Augsburg – Ulm soll an eine Reihe von Maßgaben gebunden werden, wobei darauf zu achten sei, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis eine Höhe von 1,0 nicht unterschreitet. Die Maßgaben beziehen sich auf den Lärmschutz, auf die Stärkung der Knoten Ulm und Augsburg, auf die Generalsanierung der Bestandsstrecke, auf neue oder reaktivierte Personenhalte an der Bestandsstrecke, auf die Verbesserung des Regionalverkehrs auf der Bestandsstrecke und auf der Neubautrasse und auf konkrete regionale Forderungen an der Vorzugstrasse. Die DB InfraGO AG wird aufgefordert, betroffene Kommunen frühzeitig einzubinden, baubedingte Belastungen zu minimieren sowie ortsnahe und gut erreichbare Ersatzflächen für betroffene Betriebe zu prüfen und Natur- sowie Gebietsschutz angemessen zu berücksichtigen.. Die Bundesregierung wird überdies aufgefordert, im Bereich des Trinkwasserschutzgebiets Burgau eine kleinräumige Umtrassierung der Streckenführung sicherzustellen. Dies sei bereits Gegenstand im abgeschlossenen Raumordnungsverfahren der Regierung von Schwaben gewesen. Ziel sei es, die bislang vorgesehene Durchfahrung des Schutzgebiets zu vermeiden und damit den Belangen des Trinkwasser- und Gewässerschutzes Rechnung zu tragen. (hau/21.05.2026)

AfD: Zulagen für spezialisierte Kräfte ausweiten

Verteidigung/Antwort In einem Antrag fordert die AfD eine Ausweitung der Erschwerniszulagenverordnung auf weitere spezialisierte Kräfte der Bundeswehr.

Grüne fordern mehr Hilfen für akute Krisenregionen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag Angesichts der durch die Blockade der Straße von Hormus ausgelösten Nahrungsmittelkrise fordert die Grünen-Fraktion die Bundesregierung in einem Antrag zu mehr Engagement gegen Hunger auf.

Grünen-Fraktion fordert Stärkung der Alkoholprävention

Gesundheit/Antrag Die Grünen-Fraktion fordert eine Stärkung der Alkoholprävention, um vor allem Kinder und Jugendliche besser zu schützen.

Legislative framework introduced to establish the Financial Crimes Agency

Norton Rose Fulbright - 21.05.2026
The Government of Canada tabled Bill C-29, the Financial Crimes Agency Act, on April 27, 2026.

Antrag für eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags beraten

„Bis zu Abschaffung des Rundfunkbeitrags die Bürger bei Zahlung dieser Zwangsabgabe steuerlich entlasten“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6027(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD In dem Antrag (21/6027(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die AfD-Fraktion, den Rundfunkbeitrag bei der Ermittlung des steuerlichen Existenzminimums zu berücksichtigen und das Einkommensteuerrecht zum 1. Januar 2027 entsprechend anzupassen. Rundfunkbeiträge würden eine wesentliche finanzielle Belastung für viele Haushalte darstellen. Sie werden vom Inhaber einer Wohnung geschuldet, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und welche Leistungen der Rundfunkanstalten zugänglich sind. (hau/bal/21.05.2026)

Essential Corporate News: Week ending 22 May 2026

Norton Rose Fulbright - 21.05.2026
On 19 May 2026, the Financial Conduct Authority (FCA) published the Regulatory Initiatives Grid from the Financial Services Regulatory Initiatives Forum.