Aktuelle Nachrichten

Sudan: An Gräueltaten beteiligte kolumbianische Kämpfer in den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgebildet

Click to expand Image Spanischsprachige private Militärdienstleister und RSF-Kämpfer versammeln sich in einem Innenhof zwischen Häusern in El Fasher, Nord-Darfur, Sudan. © 2025 Private Mit offensichtlicher Unterstützung der Vereinigten Arabischen Emirate wurden kolumbianische Kämpfer von privaten Militärdienstleistern in den Sudan geschickt, um die missbräuchlichen Rapid Support Forces zu unterstützen.Dieser Einsatz ist ein weiterer Beleg für die militärische Unterstützung der Emirate gegenüber den Rapid Support Forces, die für massive Gräueltaten im Sudan verantwortlich sind.Andere Länder sollten darauf drängen, dass Ermittlungen gegen alle Personen, einschließlich Beamter der Vereinigten Arabischen Emirate, eingeleitet werden, gegen die glaubwürdige Beweise für die Bereitstellung militärischer Unterstützung für die Rapid Support Forces vorliegen, und dass diese mit Sanktionen belegt werden können.

(Beirut) – Kolumbianische Kämpfer einer privaten Militärfirma, die offenbar von einem in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ansässigen Unternehmen angeheuert wurden, passierten Militärstützpunkte der Arabischen Emirate, bevor sie in den Sudan geschickt wurden, um dort die missbräuchlich agierenden Rapid Support Forces (RSF) zu unterstützen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Emirate die RSF dabei unterstützen oder ihnen anderweitig wesentlich dabei helfen, Kriegsverbrechen zu begehen.

Der 83-seitige Bericht „Von Bogotá nach El Fasher: Die Rolle der VAE beim Einsatz kolumbianischer Kämpfer und weitere Unterstützung für die Rapid Support Forces im Sudan“, legt Beweise dafür vor, dass das in Abu Dhabi ansässige Sicherheitsunternehmen Global Security Services Group (GSSG) seit 2024 Hunderte kolumbianischer privater Militärdienstleister angeheuert hat, die in den Sudan entsandt wurden, um an der Seite der RSF zu kämpfen, die gegen die sudanesischen Streitkräfte (SAF) kämpft. Human Rights Watch hat Beweise dafür gefunden, dass private Militärs im Oktober 2025 in El Fasher, der Hauptstadt von Nord-Darfur, waren, als die RSF die Stadt einnahm und großflächig Tötungen und Vergewaltigungen beging. Die Internationale Ermittlungsmission der Vereinten Nationen zum Sudan hat erklärt, dass diese Ereignisse „die Merkmale eines Völkermords“ trugen.

„Die Anwerbung privater Militärdienstleister aus Kolumbien ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Vereinigten Arabischen Emirate die Rapid Support Forces militärisch unterstützen. Diese Truppen haben im Sudan wiederholt abscheuliche Gräueltaten begangen“, sagte Mausi Segun, Direktorin der Afrika-Abteilung bei Human Rights Watch. „Regierungen sollten öffentlich fordern, dass die Vereinigten Arabischen Emirate jegliche Waffen- und Ausrüstungslieferungen sowie die Bereitstellung von Personal und sonstige militärische Unterstützung für die Rapid Support Forces einstellen.“

Human Rights Watch führte Interviews mit zwei kolumbianischen Auftragnehmern privater Militärunternehmen, die im Sudan im Einsatz waren, einem ehemaligen Mitarbeiter der GSSG, acht Einwohner*innen von El Fasher sowie sieben weiteren Informant*innen, darunter ehemalige kolumbianische Offiziere. Außerdem sichtete die Organisation Firmenunterlagen und amtliche Dokumente und prüfte und lokalisierte Fotos und Videos, die im Internet veröffentlicht worden waren, darunter auch solche, die von den Soldaten selbst gepostet wurden. Einige davon zeigten Kämpfer, die im Sudan an der Seite der RSF kämpften und in militärischen Einrichtungen der Vereinigten Arabischen Emirate ausgebildet wurden.

Offiziell wurden diese Rekrutierungen von privaten Einrichtungen geleitet, doch Human Rights Watch stellte fest, dass die Rekruten über einen Militärstützpunkt der Vereinigten Arabischen Emirate in Ghiyathi und eine offenbar militärische Einrichtung in Al Wathba, beide im Emirat Abu Dhabi, gebracht wurden.

Ein Auftragnehmer berichtete, dass er bei seiner Ankunft in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Einreisekontrollen umgangen habe: „Sie haben unsere Pässe nicht abgestempelt.“ Er sagte, er sei zusammen mit anderen Auftragnehmern sofort zur Ghiyathi-Basis gebracht worden, wo er von emiratischen Staatsangehörigen ausgebildet wurde. Human Rights Watch identifizierte zudem vier weitere Auftragnehmer, die, wie durch Fotos und Videos belegt, vor ihrem Einsatz im Sudan Zwischenstopps in den Vereinigten Arabischen Emiraten einlegten. Der erste öffentliche Beweis für die Anwesenheit kolumbianischer Staatsangehöriger im Sudan ergab sich aus Videos, die im November 2024, 19 Monate nach Beginn des Konflikts, in den sozialen Medien veröffentlicht wurden. Die Joint Forces of the Armed Movements, eine Koalition bewaffneter Gruppen, die mit den sudanesischen Streitkräften verbündet ist und die Videos gedreht hatte, hatte einen Konvoi von Kolumbianern abgefangen, die aus Libyen in den Sudan eingereist waren.

Bei den Kolumbianern wurden 81-mm-Wurfgranaten aus bulgarischer Produktion gefunden, die laut dem französischen Sender France 24 aus Beständen der Streitkräfte der Vereinigten Arabischen Emirate stammten. Diese gehören zu drei Arten von militärischer Ausrüstung, die unter Verstoß gegen die Endverbraucher-Vereinbarungen in die Hände der RSF gelangten, wie Untersuchungen von Human Rights Watch, Amnesty International und France 24 ergaben.

Human Rights Watch hat Videomaterial verifiziert und geolokalisiert, das ausländische private Militärdienstleister – offenbar aus Kolumbien – zeigt, die während der Einnahme der Stadt durch die RSF im Herbst 2025 in El Fasher kämpften. Die Bevölkerung der Stadt war massiven Übergriffen ausgesetzt, darunter Tötungen, Vergewaltigungen, Aushungerung und gezielte Angriffe auf Menschen mit Behinderungen. Sechs Zeuginnen und Zeugen gaben an, am Ort der Massaker der RSF „weiße“ ausländische Kämpfer gesehen zu haben, die dieselbe Schutzausrüstung trugen wie in diesen Videos zu sehen ist: Helme, Schutzwesten und Knieschoner.

Ein kolumbianischer Auftragnehmer gab an, er habe um den April 2025 herum RSF-Rekruten in Lagern rund um Nyala – das von der RSF als Hauptstützpunkt in Süd-Darfur genutzt wird – ausgebildet, und dass viele der Rekruten „kleine Kinder“ gewesen seien. Das kolumbianische Nachrichtenportal La Silla Vacía berichtete ebenfalls, dass einige Auftragnehmer RSF-Kindersoldaten ausgebildet hätten.

Das humanitäre Völkerrecht verbietet die Rekrutierung oder den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten; bei Kindern unter 15 Jahren gilt dies als Kriegsverbrechen. Der UN-Generalsekretär bestätigte im Jahr 2024 16 Fälle von Kindersoldatenrekrutierung durch die RSF und nahm die bewaffnete Gruppe aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen Kinder in Konflikten auf die sogenannte „Liste der Schande“ der Vereinten Nationen mit auf.

Die Global Security Services Group (GSSG) wurde 2016 von Ahmed Mohammed al-Humairi, dem Generalsekretär des Präsidialamtes der Vereinigten Arabischen Emirate, gegründet, wie aus einem Bericht der Nichtregierungsorganisation The Sentry aus dem Jahr 2025 hervorgeht. Al-Humairi untersteht dem Vizepräsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mansour bin Zayed Al Nahyan, dem Bruder von Präsident Mohamed bin Zayed Al Nahyan und Vorsitzenden des Präsidialamtes. Im Jahr 2017 übertrug al-Humairi seine Anteile an der GSSG an Mohamed Hamdan al-Zaabi, einen langjährigen Geschäftspartner, berichtete The Sentry.

Die GSSG rühmt sich damit, „das erste private Sicherheitsunternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu sein, das eine Lizenz für bewaffnete Sicherheitsdienste erhalten hat“. Bis vor kurzem warb sie zudem damit, wichtige Ministerien der Emirate zu ihren Kunden zu zählen und „der einzige Anbieter bewaffneter privater Sicherheitsdienste für die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate“ zu sein. Ein ehemaliger Mitarbeiter sagte, dass hochrangige Mitglieder der Herrscherfamilie wahrscheinlich zu den Kunden des Unternehmens gehörten – eine Behauptung, die durch eine Reihe von geleakten E-Mails gestützt wird, die von Human Rights Watch untersucht wurden. Al-Zaabi arbeitet weiterhin mit al-Humairi zusammen.

Die Emirate bestreiten vehement, dass sie die RSF militärisch unterstützen, und behaupten, es handele sich um humanitäre Hilfe. Die staatlichen Behörden der Emirate müssten jedoch über alle Aktivitäten auf ihrem Staatsgebiet, insbesondere auf staatlichem Eigentum und militärischen Stützpunkten, umfassend informiert sein und sind es auch. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein stark zentralistischer, autoritärer Staat.

Gemäß den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate sind private Sicherheitsunternehmen verpflichtet, ihre Tätigkeiten mit den Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate abzustimmen und sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten nicht im Widerspruch zu anderen Sicherheitsmaßnahmen stehen.

Human Rights Watch wandte sich mit einer Zusammenfassung seiner Untersuchungsergebnisse schriftlich an die GSSG, die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate und andere Stellen, die offenbar an der Rekrutierung und dem Einsatz privater Militärdienstleister oder anderer militärischer Unterstützung für die RSF beteiligt waren, erhielt jedoch keine Antwort.

Der UN-Sicherheitsrat sollte seine Expertengruppe für den Sudan damit beauftragen, gegen die GSSG, einschließlich al-Zaabi, wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an der Unterstützung der RSF unter Verstoß gegen das Waffenembargo des UN-Sicherheitsrats von 2004 gegen Darfur zu ermitteln. Der Rat sollte die Expertengruppe zudem auffordern, gegen weitere Akteure zu ermitteln, darunter private Unternehmen, die die RSF möglicherweise unterstützen, und Sanktionen gegen Personen und Organisationen zu verhängen, die solche Unterstützung leisten.

Sowohl Regierungen als auch die Europäische Union und die Afrikanische Union sollten ebenfalls Ermittlungen gegen die GSSG und al-Zaabi einleiten, um gezielte Sanktionen zu verhängen. Die Staaten sollten jegliche militärische Zusammenarbeit mit den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie Waffenverkäufe an dieses Land aussetzen. Die EU und andere Staaten sollten den Einfluss nutzen, den ihnen bilaterale Verhandlungen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten bieten, um deren Behörden dazu zu drängen, die Unterstützung für die RSF einzustellen.

„Zivile Opfer zahlen den Preis für den fehlenden Willen, die Unterstützung der Emirate für die RSF öffentlich anzuprangern“ sagte Segun. „Andere Länder dürfen die pauschalen Leugnungen der Emirate hinsichtlich ihrer Unterstützung für die RSF, die den Tatsachen widersprechen, nicht länger akzeptieren und sollten der Straffreiheit für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein Ende setzen.“

Kategorien: Menschenrechte

Alexander Dobrindt und Alois Rainer stellen sich den Fragen der Abgeordneten

Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 10. Juni 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/26.05.2026)

Fragestunde am 10. Juni

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 10. Juni 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/6245(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD mit den meisten Fragen 24 der insgesamt 58 Fragen werden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 22 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. 18 Fragen richten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, acht Fragen an das Bundesministerium des Innern und sechs Fragen an das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat soll fünf Fragen beantworten. Je vier Fragen gehen an das Bundesministerium der Finanzen, an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und an das Bundesministerium für Verkehr. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie muss sich mit drei Fragen auseinandersetzen. Jeweils zwei Fragen beschäftigen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundeskanzleramt sind bei je einer Frage gefordert. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigt sich der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau beim Bundesjustizministerium, welche Reformen im Bereich des Strafvollzugs vorgesehen sind, um Rückfallquoten zu senken und Resozialisierung zu stärken. Die hessische Abgeordnete Deborah Düring (Bündnis 90/Die Grünen) fragt das Bundesinnenministerium, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über Beteiligungen ihrer Mitglieder an Investmentfonds, Großbanken und Vermögensverwaltern wie BlackRock hat, die „als private Gläubiger knapp 18 Prozent der Auslandsschulden der Ukraine halten“. Düring will wissen, wie die Bundesregierung „die möglicherweise daraus entstehenden Interessenkonflikte der jeweiligen Regierungsmitglieder“ bewertet. Die bayerische Abgeordnete Evelyn Schötz (Die Linke) will vom Bundesgesundheitsministerium erfahren, in welchem Gesetzespaket die Bundesregierung die Einführung einer gesonderten Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychotherapie plant und auf Basis welcher Zahlen der Bedarf sowie die Anzahl der Kassensitze bestimmt wird. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/05.06.2026)

Parlament berät Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses

Den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025 berät der Bundestag am Mittwoch, 10. Juni 2026. Nach der zehnminütigen Einführung durch die Ausschussvorsitzende Hülya Düber (CDU/CSU) ist eine 60-minütige Debatte vorgesehen. Der Bericht soll am Mittwochvormittag an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben werden. (hau/26.05.2026)

Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

Über die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter beziehungsweise staatlich anerkannte Sozialpädagogen und für unter Anleitung ehrenamtlich Rechtsberatende berät das Parlament am Mittwoch, 10. Juni 2026, erstmals. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung der Strafprozessordnung – Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Rechtsberatung“ (21/4290(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll im Anschluss an die 30-minütige Debatte den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden. Federführend soll der Rechtsausschuss sein. Überwiesen werden soll auch der Grünen-Antrag „Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern“ (21/4293(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Hier soll bei den Ausschussberatungen der Ausschuss für Sport und Ehrenamt federführend sein. Gesetzentwurf der Grünen Die Abgeordneten fordern ein Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter beziehungsweise staatlich anerkannte Sozialpädagogen und für unter Anleitung ehrenamtlich Rechtsberatende. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf sieht entsprechende Änderungen in Paragraf 53 der Strafprozessordnung vor. „Wo wegen möglicher Zeugnispflicht kein Vertrauen aufgebaut werden kann, kann keine erfolgreiche soziale Arbeit geleistet werden“, schreibt die Fraktion zur Begründung und verweist auf eine aktuelle Debatte zu dem Thema rund um Sozialarbeiter in Fanprojekten. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, demokratische Beteiligung von Fans, insbesondere Kindern und Jugendlichen, sicherzustellen sowie Fans, Faninitiativen und besonders Kinder und Jugendliche aktiv in demokratische Prozesse innerhalb von Vereinen, Verbänden und sportpolitischen Entscheidungen einzubinden. Zudem verlangen die Grünen, Fanprojekte und Fanhilfen nachhaltig zu stärken und die bundesweite Finanzierung der Fanprojekte dauerhaft und verlässlich zu sichern. Die bestehenden Strukturen wie die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) sollten in ihrer Personal- und Fachkapazität deutlich ausgebaut und zusätzliche Mittel für niedrigschwellige Fanhilfen, Beratung, sozialpädagogische Arbeit und Präventionsangebote bereitgestellt werden. (mis/scr/hau/26.05.2026)

Vereinbarte Debatte zu deutsch-polnischen Beziehungen

Im Bundestag gibt es am Mittwoch, 10. Juni 2026, gibt es eine vereinbarte Debatte zum Thema „Feste Freundschaft in Frieden und Freiheit – 35 Jahre Neustart in den deutsch-polnischen Beziehungen“. Hintergrund ist der 1991 abgeschlossene deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag. Für die Aussprache sind 30 Minuten vorgesehen. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/05.06.2026)

Aufgabenfremde Maßnahmen bei der Deutschen Bahn

„Leistung statt Regenbogenbeflaggung – Aufgabenfremde Maßnahmen bei der Deutschen Bahn AG unterlassen“, lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Mittwoch, 10. Juni 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Nach halbstündiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/26.05.2026)

Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum Europäischen Rat

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt am Donnerstag, 11. Juni 2026, eine 20-minütige Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 18. und 19. Juni ab. Dem schließt sich eine einstündige Aussprache an. In Brüssel treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin der EU-Kommission. Laut der vorläufigen Tagesordnung wird die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten eine Rolle spielen. Der Europäische Rat wird sich auch mit dem Mehrjähriger Finanzrahmen der EU (MFR) von 2028 bis 2034 befassen. Weitere Themen sind unter anderen Migration, weltweite ökonomische Herausforderungen, die Europäische Verteidigung und Sicherheit sowie illegale Drogen. (hau/26.05.2026)

Anträge zur Familien- und Bildungspolitik

Die Familien- und Bildungspolitik steht am Donnerstag, 11. Juni 2026, im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte. Grundlage dafür sind die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Anträge mit den Titeln „Zukunftsinvestitionen statt Sparzwang – Familien stärken und Kinder fördern“ sowie „Bildung darf nicht vom Einkommen abhängen – Gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen“. Die beiden aktuell noch nicht vorliegenden Anträge sollen nach der einstündigen Debatte dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/26.05.2026)

Regierung will „Heizungsgesetz“ der Ampel-Koalition ändern

Die Bundesregierung will das von der Vorgängerregierung erlassene „Heizungsgesetz“ ändern. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird am Donnerstag, 11. Juni 2026, in erster Lesung beraten. Nach einstündiger Debatte soll er dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung (20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll ersetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf für das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), kurz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), vorgelegt. Das GEG der Ampel-Koalition sah vor, dass Heizungen in Neubauten seit 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Das käme in vielen Fällen einem Verbot des Einbaus klassischer Öl- und Gasheizungen gleich. Diese Vorgabe entfällt. Neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen nun auch weiter neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder biogenem Flüssiggas nutzen. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ sieht vier Stufen vor: Ab Januar 2029 sollen mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Die Lieferanten sollen dabei einer Informationspflicht unterliegen, um den Anteil korrekt zu bemessen. Grüngasquote und Grünheizölquote Darüber hinaus sind eine „moderate Grüngasquote sowie eine Grünheizölquote“ für die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl geplant: Der Brennstoffhandel soll zum anteiligen Verkauf klimafreundlicher Alternativen und Mischungen verpflichtet werden. So sollen auch Heizungen im Bestand einen Klimaschutzbeitrag leisten. 2028 soll die Quote zunächst bei unter einem Prozent starten und dann steigen. Zu den grünen Gasen zählt der Gesetzentwurf ausdrücklich auch grünen, blauen, orangenen und türkisen Wasserstoff. Grüner Wasserstoff wird ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen hergestellt. Bei blauem und türkisem Wasserstoff kommt Erdgas zum Einsatz. Theoretisch können Gasheizungen umgerüstet und mit Wasserstoff betrieben werden. Entscheiden sich Vermieter für den Einbau einer neuen fossilen Heizung in bestehenden Wohngebäuden, müssen sie sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Mieter tragen ab 2028 noch die Hälfte der anfallenden Netzentgelte und des CO2-Preises. Ab 2029 tragen die Vermieter auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe, allerdings nur von maximal 30 Prozent des insgesamt verbrauchten Brennstoffs. Die kommunale Wärmeplanung bleibt teilweise erhalten: Unter anderem soll die Förderung für den Bau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen aufgestockt werden. Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gilt seit Anfang 2024. Es sieht vor, dass Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner) bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Dazu gehört etwa, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen weniger genaue Daten erheben müssen. Hausbesitzer sollen unter anderem entscheiden können, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen lassen. (nki/08.06.2026)

Gesetzentwürfe zur Entlastung von Energiekosten

Der Bundestag berät am Donnerstag, 11. Juni 2026, in erster Lesung über drei Gesetzentwürfe, die die AfD-Fraktion angekündigt hat. Die Entwürfe zur flächendeckenden Absenkung der Energie- und Stromsteuersätze (Energie- und Stromsteuer-Entlastungsgesetz) und zur Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas sollen im Anschluss an die einstündige Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen werden. Der Gesetzentwurf zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes soll federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden. (vom/08.06.2026)

Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland

Auf die „Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland“ zielt ein so betitelter von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag ab, der am Donnerstag, 11. Juni 2026, im Bundestag erstmals debattiert wird. Nach einstündiger Aussprache ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Antrags an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung geplant. (hau/26.05.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, über mehrere Vorlagen ab: Deutsch-Französische Gymnasien: Der Bundestag entscheidet über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur (21/5878(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu wird eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses erwartet. Ein Abkommen aus dem Jahr 2002 („Schweriner Abkommen“) sei veraltet und entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Bildungssysteme beider Staaten, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. „Anlass zur Reform gab insbesondere die Gründung neuer Gymnasien in Hamburg und Straßburg sowie tiefgreifende Novellierungen des französischen Baccalauréat (entspricht dem deutschen Abitur).“ Auch im Sinne der Integration neuer Schulstandorte, der aufgrund des Kulturministerkonferenz-Konvergenzprozesses in Deutschland einheitlich geltenden Eckpunkte sowie einer flexiblen Reaktion auf Ausnahmesituationen wie pandemiebedingte Prüfungsänderungen sei eine stärkere institutionelle Flexibilität erforderlich. Petitionen: Das Parlament stimmt über zwölf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 256 bis 267 (21/6056(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6057(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6058(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6059(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6060(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6061(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6062(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6063(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6064(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6065(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6066(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6067(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Adäquate Finanzierung der Haus- und Facharztpraxen Darunter findet sich auch eine Petition mit der Forderung nach einer adäquaten Finanzierung der Haus- und Facharztpraxen zur Sicherung und Aufrechterhaltung der ambulanten Versorgung. Die Petentin verlangt die Abschaffung von Budgetierung und „unrealistischen Pauschalen“. Notwendig sei die Vergütung „jeder erbrachten Leistung“, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 152350), in auch ein Abbau der Bürokratie verlangt wird. Die erbrachten Leistungen dürften nicht nach einer Pauschale vergütet werden, die oft nur zum Teil ausbezahlt werde, schreibt die Petentin Die Praxiseinnahmen durch Kassenpatientinnen und -patienten deckten immer häufiger nicht einmal mehr die Ausgaben einer ärztlichen Praxis. „Ein Großteil der Praxen wird schon bald nicht mehr besetzt sein“, prognostiziert sie. Vermehrte Klinikeinweisungen Sollte der ambulante Sektor „weiter von der Politik vernachlässigt werden“, werde die ambulante Versorgung der Bevölkerung in kurzer Zeit einbrechen, heißt es weiter. Schlecht versorgte Patienten würden vermehrt die Notaufnahmen beanspruchen, wodurch es zu vermehrten Klinikeinweisungen käme. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 20. Mai verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesgesundheitsministerium „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet die Materialüberweisung, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Strukturfonds zur Sicherstellung der Versorgung Die unter der Aufsicht des jeweils zuständigen Landesministeriums stehenden Kassenärztlichen Vereinigungen hätten gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), entsprechend sogenannter Bedarfspläne, „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern“, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie verfügten hierzu über eine Vielzahl an gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Sicherstellungsinstrumenten. So seien sie unter anderem verpflichtet, Strukturfonds zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung zu bilden. Mit solchen Fördermaßnahmen kann aus Sicht des Ausschusses insbesondere auch wirtschaftlichen Bedenken junger Ärzte bei einer Niederlassung begegnet werden. Entbudgetierung der Hausärzte Was die Budgetierung angeht, so wird darauf verwiesen, dass die vertragsärztlichen Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin sowie Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie rückwirkend ab dem 1. April 2023 entbudgetiert würden. Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, welches am 1. März 2025 in Kraft getreten ist, sei zudem die Entbudgetierung der Hausärzte mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 umgesetzt worden. Auch werde darin die Einführung von Versorgungspauschalen durch den Bewertungsausschuss gefordert. Der Ausschuss teilt gleichzeitig uneingeschränkt das Anliegen, „unnötigen bürokratischen Aufwand zu reduzieren“. Die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten müssten jenseits gesetzlicher Regelungen kenntlich gemacht und Verfahrenserleichterungen verstetigt werden, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/vom/29.05.2026)

Erste Lesung zur Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Der Bundestag berät am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (21/6178(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache soll der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend soll der Rechtsausschuss sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Schutz von Betroffenen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll effektiver gestaltet, die Rechtsdurchsetzung gestärkt und Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des AGG. Zugleich dient das Gesetz der Umsetzung von zwei Richtlinien, die das Europäische Parlament und der Rat der EU aufbauend auf den vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien und gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Konkretisierung der Anforderungen an die Arbeitsweise der Antidiskriminierungs- oder Gleichbehandlungsstellen beschlossen haben. „Dadurch soll das AGG zu einem modernen und wirksamen Instrument des Diskriminierungsschutzes weiterentwickelt werden, das den Anforderungen einer vielfältigen und offenen Gesellschaft gerecht wird und die Gleichbehandlung aller Menschen nachhaltig sichert“, erläutert die Regierung im Entwurf. Anpassung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots Das in Paragraf 19 AGG verankerte zivilrechtliche Benachteiligungsverbot soll in mehrfacher Hinsicht angepasst werden. Im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren soll die Beschränkung des Paragrafen 19 Absatz 1 Nummer 1 AGG auf Massengeschäfte und die daran anknüpfende Regelvermutung des Paragrafen 19 Absatz 5 Satz 3 AGG bei der Vermietung von Wohnraum in Bezug auf das Merkmal „Geschlecht“ durch Einführung eines neuen speziellen Diskriminierungsverbots in Paragraf 19 Absatz 2 AGG gegenstandslos werden. Außerdem soll die Rechtsdurchsetzung für von Diskriminierung betroffene Personen erleichtert werden. Zu diesem Zweck wird die Präklusionsfrist zur Geltendmachung der Ansprüche nach dem AGG von zwei auf vier Monate verlängert. Die Regelung zur zulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung in Beschäftigungsverhältnissen wird an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung Außerdem sieht der Gesetzentwurf Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen. Geplant ist ferner die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die Diskriminierungssachverhalte prüft und Schlichtungsvorschläge unterbreitet. Für die ADS sollen Beteiligungsmöglichkeiten in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, geschaffen werden, durch Beistandschaft oder das Einreichen einer Stellungnahme auf Ersuchen des Gerichts. Allgemein soll der Zugang zur ADS und zu ihren Dienst- und Beratungsleistungen verbessert werden. (che/hau/01.06.2026)

Wissenschaftspolitik steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte

Die Wissenschaftspolitik steht im Mittelpunkt einer halbstündigen Bundestagsdebatte am Donnerstag, 11. Juni 2026. Grundlage dafür ist der von der Linksfraktion vorgelegte Antrag „Echte Perspektiven statt Kettenbefristungen – Gute Arbeitsbedingungen für gute Wissenschaft“ (21/6103(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierte Antrag „Gute Arbeit auf dem Campus“. Nach 30-minütiger Debatte sollen die beiden aktuell noch nicht vorliegenden Anträge dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/6103(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von der Bundesregierung eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Unter anderem solle diese Reform Mindestvertragslaufzeiten definieren, die - unabhängig von der Finanzierung aus Dritt- oder Haushaltsmitteln - nicht unterschritten werden dürften. Verträge sollten grundsätzlich nicht kürzer als drei Jahre laufen. Anstellungen, die der Promotion dienen, sollen eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Jahren haben. Außerdem müsste Personal im wissenschaftlichen Bereich, das überwiegend Daueraufgaben erledigt, unbefristet beschäftigt werden, so Die Linke. (des/hau/26.05.2026)

Regierungsentwurf zur Versorgungssicherheit bei Strom

In erster Lesung berät das Parlament am Donnerstag, 11. Juni 2026, den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“. Er soll – ebenso wie ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigter Antrag mit dem Titel „Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft – Für eine Versorgungssicherheit ohne fossilen Lock-In“ – nach der 30-minütigen Debatte zur weiteren Beratung dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz sicherstellen, dass auch in Zukunft ausreichend flexible Kapazitäten auf dem Strommarkt verfügbar sind. So solle weiterhin eine stabile Versorgung im Stromsystem jederzeit gewährleistet bleiben – „auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht“, schreibt die Regierung. Der Gesetzentwurf führt einen sogenannten Kapazitätsmarkt ein. Damit soll der Bedarf für eine sichere Versorgung mit Strom ab 2031 gedeckt werden. Bereits in den nächsten zwölf Monaten sollen steuerbare Kapazitäten im Umfang von insgesamt elf Gigawatt ausgeschrieben werden – also Stromkapazitäten, die flexibel ein- und ausgeschaltet werden können. In den Jahren 2027 und 2029 sollen zwei weitere Ausschreibungen folgen. "Finanzielle Anreize für Investitionen" Ein Kapazitätsmarkt entlohne Anbieter schon für die Bereithaltung von Leistung und nicht erst, wenn der von ihrer Anlage produzierte Strom abgenommen wird, macht die Bundesregierung deutlich. Das schaffe wichtige finanzielle Anreize für Investitionen in neue Anlagen sowie den Erhalt bestehender Kapazitäten – „auch, wenn die Kraftwerke nur wenige Stunden im Jahr benötigt werden“. Mit einem Zuschlag gingen aber auch Verpflichtungen einher, heißt es. Anlagen müssen die zugesicherte Leistung zu relevanten Zeitpunkten nachweislich erbringen und Neuanlagen fristgerecht errichtet werden. (hau/26.05.2026)

Turks and Caicos Real Estate: Navigating a maturing luxury market

Dentons Insights - 26.05.2026

Turks and Caicos Islands: The Turks and Caicos Islands continues to attract international buyers and investors looking for luxury real estate in a stable and well-established market.

Canadian-Australian Pension Funds Investment Initiative: Cross-investment to strengthen a natural partnership

Dentons Insights - 26.05.2026

The signing of the Memorandum of Understanding under the Canadian-Australian Pension Funds Investment Initiative represents a significant development in the financial and economic relationship between two of the world's most sophisticated pension markets.

IESO's Long Lead-Time Request for Proposals: From engagement to active procurement

Dentons Insights - 26.05.2026

In our article of March 31, 2026, we reported on the Independent Electricity System Operator’s (IESO) fourth stakeholder engagement session regarding its Long Lead-Time Request for Proposals (the LLT RFP). At that time, the IESO had released draft RFP documents and contracts for both the energy and capacity streams, and was awaiting a ministerial directive to formally launch the procurement.

Labor and employment case updates and trends May 2026

Dentons Insights - 26.05.2026

South Korea: A persistent issue in Korean labor relations is the extent to which a principal can avoid taking full responsibility for the employees of a subcontractor.