Aktuelle Nachrichten

RiZ (R) 11/25, Entscheidung vom 04.11.2025

BGH Nachrichten - Di, 23.12.2025 - 10:30

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RiZ (R) 4/25, Entscheidung vom 04.11.2025

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RiZ (R) 5/25, Entscheidung vom 04.11.2025

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RiZ (R) 6/25, Entscheidung vom 04.11.2025

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RiZ (R) 7/25, Entscheidung vom 04.11.2025

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RiZ (R) 8/25, Entscheidung vom 04.11.2025

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RiZ (R) 9/25, Entscheidung vom 04.11.2025

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RiZ (R) 10/25, Entscheidung vom 04.11.2025

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RiZ (R) 3/25, Entscheidung vom 04.11.2025

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3 StR 487/24, Entscheidung vom 29.10.2025

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1 StR 300/25, Entscheidung vom 16.10.2025

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I ZB 20/25, Entscheidung vom 09.10.2025

BGH Nachrichten - Di, 23.12.2025 - 10:30
Leitsatzentscheidung
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5 StR 235/25, Entscheidung vom 08.10.2025

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2 ARs 470/24, Entscheidung vom 23.09.2025

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1 StR 252/25, Entscheidung vom 21.08.2025

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Antitrust damages litigation in Italian courts: Key challenges and open issues regarding the application of Italy’s national legislation implementing the EU Damages Directive

Norton Rose Fulbright - Di, 23.12.2025 - 10:26
Antitrust damages litigation is a significant area of growth before Italian courts, regarding both follow-on claims based on pre-established findings of infringements and stand-alone claims where the infringement must still be proven.

Neuerungen im Verbraucherrecht für Warenhändler, Finanzierer und Versicherer

CMS Hasche Sigle Blog - Di, 23.12.2025 - 10:05

Das Gesetz dient der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien, vor allem der EU-Richtlinie 2023/2673 zur Änderung der Verbraucherrechte-Richtlinie im Bereich Fernabsatz-Verträge und Finanzdienstleistungsverträge und der EU-Richtlinie 2024/825. Die Mitgliedsstaaten müssen die EU-Vorgaben bis zum 19. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen.

Das Gesetz bringt wichtige Änderungen im Verbraucher- und Versicherungsvertragsrecht mit sich. Das Gesetz soll vorbehaltlich einiger abweichender Sonderregelungen am 19. Juni 2026 in Kraft treten.

1. Elektronische Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) bei Online-Verträgen

Anbieter müssen für alle online geschlossenen Fernabsatzverträge (z.B. Waren, Dienstleistungen, digitale Produkte oder auch Finanzdienstleistungsverträge) eine sichtbare und leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion (Widerrufs-Button) bereitstellen. Diese Funktion muss während der gesetzlichen Widerrufsfrist verfügbar sein. Verbraucher können den Vertrag so direkt über die Online-Plattform widerrufen – ohne Erklärungen per Post oder E-Mail. Der Unternehmer hat dem Verbraucher bei einem Widerruf eine Eingangsbestätigung zu übermitteln mit dem Inhalt der Widerrufserklärung, sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs.

2. Einschränkung des bisherigen „ewigen Widerrufsrechts“

Bei Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträgen begann die Widerrufsfrist nach Vertragsabschluss bislang nicht korrekt zu laufen, wenn Belehrungsfehler vorlagen – was dazu führte, dass der Widerruf u.U. zeitlich unbegrenzt möglich war. Dieses „ewige Widerrufsrecht“ existiert für die ab dem ab 19. Juni 2026 abgeschlossenen Verträge nicht mehr.

Die verlängerte Widerrufsfrist wird durch das Gesetz auf maximal 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss begrenzt, vorausgesetzt, der Verbraucher wurde überhaupt über sein Widerrufsrecht belehrt. Für Lebensversicherungen gilt aufgrund ihrer Komplexität eine längere Frist (24 Monate und 30 Tage). 

3. Erweiterte Informations- und Erläuterungspflichten

Die Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen werden erneut ausgebaut. Dies umfasst nicht nur die reine Bereitstellung von Informationen, sondern auch, dass diese verständlich erklärt werden müssen, z.B. durch zusätzliche Erläuterungen in einfacher Sprache.

Benutzeroberflächen müssen bei Finanzdienstleistungsverträgen zukünftig einen einfachen Abbruch der Vertragsklickstecke ermöglichen. Im Gesetz wird der Grundsatz verankert, dass ein Unternehmer beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz ihre Online-Benutzeroberfläche nicht so konzipieren, organisieren oder betreiben dürfen, dass Verbraucher manipuliert oder anderweitig in ihrer Fähigkeit, freie und informierte Entscheidungen zu treffen, maßgeblich beeinträchtigt oder behindert werden. 

Händler müssen Verbraucher klar und umfassend informieren über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und Haltbarkeitsgarantien. Bei Waren, die digitale Komponenten enthalten (z.B. Smart-Geräte), müssen Unternehmer künftig klar über Software-Updates, Reparierbarkeit oder vorhandene digitale Inhalte informieren.

4. Änderungen im Versicherungsvertragsrecht

Wesentliche Anpassungen betreffen auch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es erfolgt eine Klarstellung, wann das Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen erlischt. Die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung wird angepasst. Außerdem werden die Informations- und Belehrungspflichten der Versicherer gegenüber ihren Kunden nochmals ausgebaut.

5. Behandlungsverträge

Das Umsetzungsgesetz enthält auch Regelungen zu Behandlungsverträgen. Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht seine Behandlungsakte zu gewähren. Der Patient kann auch eine elektronische Abschrift seiner Behandlungsakte verlangen. 

Ergebnis und Umsetzungsbedarf

Das neue Gesetz stärkt den Verbraucherschutz in mehreren Bereichen durch:

  • digitale Widerrufsoptionen,
  • klare und transparente Informationspflichten,
  • Schutz vor manipulativen Online-Praktiken.  

Für Händler, Finanzierer und Versicherer bedeutet das aber auch:

  • mehr Compliance-Pflichten,
  • die Notwendigkeit zu Überarbeitung interner Prozesse und Systeme,
  • größere Anforderungen an Vertragskommunikation und Informationsmanagement.

Die Online-Vertrieb und die Checkout-Prozesse müssen an die neue Rechtslage angepasst werden. Die Vertragsdokumente und Informationsblätter müssen ebenfalls überarbeitet werden.

Die zeitliche Beschränkung des Widerrufsrechts führt aber zu mehr Rechtsklarheit.

Der Beitrag Neuerungen im Verbraucherrecht für Warenhändler, Finanzierer und Versicherer erschien zuerst auf CMS Blog.

Umsetzung von EU-Vorgaben im Verbraucherrecht

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat den Entwurf eines Gesetzes "zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts" beschlossen.

BGBl. 2025 I Nr. 351

Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze vom 22. Dezember 2025