Enquete-Kommission Corona/Anhörung Bei einer Anhörung der Corona-Enquetekommission wurde das Wirken der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) während der Pandemie von den meisten Experten als verfassungskonform eingeschätzt.
Wer Beschlüsse aus laufenden Gerichtsverfahren wortgenau wiedergibt, macht sich strafbar. Journalist Arne Semsrott sieht darin einen Verstoß gegen die Pressefreiheit. Jetzt zieht er mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte nach Karlsruhe.
Weiterlesen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024 / 1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“ (21/3942) beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen" (21/4276) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Gesetzentwurf der Bundesregierung Die umzusetzende europäische Anti-SLAPP-Richtlinie will Journalisten und andere Berufsgruppen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, besser gegen einschüchternde Klagen (sogenannte SLAPP-Verfahren) schützen, mit denen eine öffentliche Beteiligung unterbunden werden soll. Mit dem Gesetzentwurf soll insbesondere ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für die Verhandlung und Entscheidung von missbräuchlich geführten Rechtsstreitigkeiten, die Verpflichtung des Klägers zur Leistung von Prozesskostensicherheit sowie eine erweiterte Erstattung von Rechtsanwaltskosten zugunsten des obsiegenden Beklagten eines SLAPP-Verfahrens geregelt werden. Außerdem soll für das Gericht die Möglichkeit vorgesehen werden, dem Kläger eines SLAPP-Verfahrens eine besondere Gerichtsgebühr aufzuerlegen. Die Frist zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie läuft nach Angaben der Bundesregierung bis zum 7. Mai 2026. Kern des Entwurfs sind Änderungen der Zivilprozessordnung. Zwar trügen insbesondere die geltenden Kostenregelungen des Zivilverfahrensrechts bereits wesentlich zum effektiven Schutz vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren in Deutschland bei, führt die Bundesregierung aus. Dennoch seien zur Umsetzung der Richtlinie einzelne Anpassungen im Zivilprozessrecht erforderlich. „Das betrifft namentlich die Möglichkeit der weitergehenden Kostenerstattung zugunsten betroffener Beklagter, die Ausweitung der Verpflichtung zur Leistung von Prozesskostensicherheit sowie Möglichkeiten weitergehender gerichtlicher Sanktionen oder vergleichbar wirksamer Maßnahmen bei missbräuchlich angestrengten Rechtsstreitigkeiten“, heißt es dazu. Vorgesehen ist, in der Zivilprozessordnung einen neuen Abschnitt zu „missbräuchlichen Verfahren gegen Personen aufgrund ihrer Beteiligung am öffentlichen Meinungsbildungsprozess“ einzufügen, der unter anderem ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für entsprechende Verfahren vorsieht. Ergänzend sind Folgeänderungen im Arbeitsgerichtsgesetz und im Gerichtskostengesetz geplant. Rechtskräftige Urteile in solchen Verfahren sollen zudem anonymisiert oder pseudonymisiert veröffentlicht werden. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 10. Dezember 2025 beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2026 entschieden, gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag ein umfassenderes Vorgehen gegen sogenannte Einschüchterungsklagen. In der Vorlage unter dem Titel „Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen“ beziehen sich die Abgeordneten auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, den Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs nicht auf grenzüberschreitende Fälle zu beschränken, sondern auch nationale Klagen einzubeziehen. Zudem verlangen die Abgeordneten höhere Sanktionsgebühren bei missbräuchlichen Klagen, klare Kriterien zur Feststellung von Missbrauch sowie feste Fristen für eine frühzeitige gerichtliche Entscheidung Darüber hinaus spricht sich die Fraktion für eine gesetzlich verankerte und dauerhaft finanzierte „Anti-SLAPP-Anlaufstelle“ aus, die Betroffene unterstützt. Auch außergerichtliche Einschüchterungsversuche wie Abmahnungen sollen stärker reguliert werden Anpassungen wollen die Abgeordneten auch in der Strafprozessordnung sehen, „damit missbräuchliche strafrechtliche Anzeigen oder Ermittlungsverfahren, die der Einschüchterung oder Behinderung öffentlicher Beteiligung dienen, prozessual frühzeitig überprüft und gegebenenfalls eingestellt werden können“. (hau/scr/26.02.2026)
Das VG Köln hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens vorläufig untersagt. Die Beweise, die der Verfassungsschutz vorgelegt hat, reichen dem Gericht nicht. Ein Experte, der die Materialien kennt, ist überrascht; er erklärt, was der Beschluss bedeutet.
Weiterlesen
Trump erlässt trotz Verbot Zölle, eine neue Gesellschaftsform kommt und die Meinungsfreiheit wird (mal wieder) diskutiert. Und wie geht es eigentlich nach der Festnahme mit dem ehemaligen Prinzen Andrew weiter?
Weiterlesen
Moskaus Justiz macht dem Karnevalisten Tilly in Abwesenheit den Prozess. Die jetzt vor Gericht vorgetragenen Vorwürfe sind vielfältig. Besonders eine Arbeit des Künstlers sorgt für Aufregung.
Weiterlesen
„Technisierung statt Zuwanderung – Für einen leistungsfähigen Arbeitsmarkt“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/4278), den der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der AfD Konkret verlangt die AfD von der Bundesregierung unter anderem, Sozialleistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) für Zuwanderer an einen langjährigen Aufenthalt mit sozialversicherungspflichtiger und existenzsichernder Beschäftigung zu knüpfen, sodass eine direkte Zuwanderung in das Sozialsystem ausgeschlossen ist. Auch müsse ein am tatsächlichen Bedarf ausgerichtetes Einwanderungsrecht geschaffen werden. Einwanderung und Asyl müssten getrennt organisiert werden. Asyl solle politisch Verfolgten vorbehalten bleiben. Aus- und Weiterbildungsangebote sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion ausgebaut werden, insbesondere für Wiedereinsteiger in Mangelberufe sowie für Umschulungen im Bereich Technik, MINT und Pflege. Die Angebote sollen berufsbegleitend, modular und leicht zugänglich sein. Außerdem schlägt die Fraktion Maßnahmen vor, um Beschäftigungsmöglichkeiten für Rentner zu verbessern. Der Antrag soll am Donnerstag vom Bundestag erstmals beraten werden. (che/hau/26.02.2026)
Jahrelange Preisabsprachen kommen der Luftfahrtbranche nun teuer zu stehen: Der EuGH bestätigt Bußgelder von 776 Millionen Euro gegen 13 Airlines. Er wies die Klagen gegen die Rekordstrafen der EU-Kommission fast vollständig ab.
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, einstimmig eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/4330) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Damit genehmigte das Parlament den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Maximilian Krah (AfD) gemäß eines Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 3. Februar 2026. (26.02.2026)
Nach gescheiterten DS-GVO-Auskunftsersuchen gegen diverse Richter aus Mecklenburg-Vorpommern zog ein Mann vor Gericht. Auf der Gegenseite: Der OVG-Präsident. Macht das nun sämtliche Verwaltungsgerichte des Landes befangen? Das BVerwG verneint.
Weiterlesen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252, 21/3506) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/4322) beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Darüber hinaus verabschiedete er eine Entschließung zu dem Gesetz. Ihr stimmten CDU/CSU, AfD und SPD zu. Die Linke stimmte dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) werden laut Regierung die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt. Den Streitkräften wird erlaubt, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. Mit dem geänderten Luftsicherheitsgesetz soll auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte – auch gegen vermeintliche Proteste – gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohen Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden, bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sieht das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor. Entschließung verabschiedet Auf Empfehlung des Innenausschusses verabschiedete der Bundestag eine Entschließung. Darin heißt es, es sei ein deutlicher Anstieg von illegalen unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) über kritischen Infrastrukturen zu verzeichnen. Anlagen kritischer Infrastruktur wie Strom-, Wasser- und Gesundheitsversorgungsanlagen, aber auch Industrieanlagen und Forschungsstätten, seien zunehmend Ziel von Ausspähung und Sabotage durch fremde Mächte und unbekannte Personen. Diese Infrastrukturen seien für das tägliche Leben sowie das Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft essenziell. Die Sicherheitsbehörden seien aufgrund der erforderlichen extrem kurzen Reaktionszeiten aber unter Umständen nicht immer in der Lage, diese Infrastrukturen flächendeckend zu schützen. Deswegen sollte auch die Verantwortung der Betreiber beim Schutz ihrer kritischen Infrastruktur vor Drohnen geprüft werden, heißt es weiter. Während die Befugnisse staatlicher Stellen zur Abwehr von Drohnen durch die neuen Sicherheitsgesetze ausgeweitet würden, bestehe für die Betreiber kritischer Infrastruktur bisher keine ausdrückliche rechtliche Handlungsgrundlage zur Detektion und Abwehr von Drohnen. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zusammen mit den Bundesländern und den Betreibern kritischer Infrastruktur zu prüfen, ob und wie die Betreiber rechtssicher ermächtigt werden können, unbefugte, gefährliche oder sicherheitsrelevante Drohnenangriffe zu detektieren und abzuwehren. Falls die Prüfung einen solchen Bedarf erkennen lässt, soll die Regierung den Entwurf für eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage vorlegen. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat plädiert in seiner Stellungnahme (21/3506) für eine Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, die Ausweispapiere der Passagiere beim Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann. Wie die Länderkammer in ihrer Begründung ausführt, sind die Luftfahrtunternehmen derzeit nicht verpflichtet, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen. „Wird also bei der Buchung eine falsche Identität angegeben und es findet keine Ausweiskontrolle und kein Abgleich bei der Abfertigung der Fluggäste statt, wird diese falsche Identität nicht erkannt“, heißt es in der Begründung weiter. Da nur diese falsche Identität bei der Buchung von den Luftfahrtunternehmen erfasst werde, könne nicht festgestellt werden, welche Personen sich tatsächlich im Flugzeug befinden. Durch diese mangelnden Kontrollen entstehe eine „gewichtige Informationslücke, die es Kriminellen und Terroristen ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen“, argumentiert der Bundesrat. Reisewege könnten so nicht nachvollzogen und Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, nicht frühzeitig erkannt werden. Gegenäußerung der Bundesregierung In ihrer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung darauf, dass der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes bereits mit einer Gesetzesinitiative vom 11. Juli 2025 (21/1381) vorgeschlagen habe. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Vorschlag sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Gegenäußerung weiter. (hau/26.02.2026)
Nach der Niederlage vor dem Bayerischen VerfGH will Dieter Reiter nun nach Karlsruhe. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.
Weiterlesen
Sportvereine genießen ein Steuerprivileg, das ihnen nach höchstrichterlichen Urteilen nicht zusteht. Der BFH rügt in einer neuen Entscheidung Bund und Finanzbehörden deutlich.
Weiterlesen
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Verordnung Auf Drängen des Bundesrates ergänzt die Bundesregierung die Verordnung zur Durchführung der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung.
Recht und Verbraucherschutz/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag unter dem Titel "Faire Mieten jetzt - Schutz und Aufklärung für Mieterinnen und Mieter" vorgelegt.
Sport und Ehrenamt/Antwort Die Bundesregierung äußert sich zur Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zu Antisemitismus im Sport.
Inneres/Unterrichtung Die Nettozuwanderung nach Deutschland ist laut dem als Unterrichtung vorliegenden "Migrationsbericht 2024" im Berichtsjahr um 35,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.