Aktuelle Nachrichten

Bundes­einheitliche Pflegefach­assistenz­ausbildung beschlossen

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 14:15
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung“ (21/1493, 21/1940) in der vom Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (21/2090) angenommen. Dazu lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages über die finanziellen Auswirkungen der Regelung vor (21/2091). Für den geänderten Gesetzentwurf stimmten CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf soll ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsbild geschaffen werden. Die Neuregelung ersetzt die bisher 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Die Reform soll dazu beitragen, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Zudem soll künftig auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden. In allen Versorgungsbereichen würden dringend mehr Pflegekräfte benötigt, heißt es in der Vorlage. Die Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werde künftig aber nicht allein durch eine weitere Steigerung der Zahl der vorhandenen Pflegefachpersonen sichergestellt werden können. Vielmehr bedürfe es eines neuen Personalmixes mit einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung insbesondere zwischen Personen mit einer Pflegefachassistenzausbildung und Pflegefachpersonen. Künftig würden laut Modellrechnungen für die vollstationäre Langzeitpflege neben mehr Pflegefachpersonen bis zu 100.000 zusätzliche Personen mit einer Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzausbildung benötigt. Ausbildung dauert in der Regel 18 Monate Die Ausbildung ist generalistisch angelegt und beinhaltet Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege und der stationären Akutpflege. Die Ausbildungszeit umfasst in der Regel 18 Monate, wobei eine Verkürzung bei einschlägiger Berufserfahrung möglich ist. Voraussetzung für die Ausbildung ist regelhaft ein Hauptschulabschluss, bei einer positiven Prognose der Pflegeschule können aber auch Bewerber ohne formalen Abschluss eine Ausbildung beginnen. Das Gesetz regelt auch die einheitliche Finanzierung der Ausbildung. Nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes werde für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen, heißt es im Entwurf. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung. Nach der Ausbildung ist eine Weiterbildung zur Pflegefachperson möglich. Für Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen ist eine einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung vorgesehen. Die neu strukturierte Pflegefachassistenzausbildung soll 2027 beginnen. Änderungen im Ausschuss Durch einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch, 8. Oktober, auch nach Anregungen durch den Bundesrat, in einigen Punkten überarbeitet. Unter anderem können im Rahmen eines Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung auch andere Einrichtungen, wie zum Beispiel Rehabilitationseinrichtungen, als Träger der praktischen Ausbildung erprobt werden. Es wird ferner klargestellt, dass die den Ausbildungszugang ermöglichende Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen sein muss. Erleichterungen gibt es zudem bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. So wird es möglich sein, dass Personen bereits im Anerkennungsverfahren zur Pflegefachperson sowie während der Anpassungsmaßnahmen in Form der Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistenzperson erhalten können, wenn die Voraussetzungen vorliegen. (pk/hau/09.10.2025)

Günstiger und schneller: Bundestag beschließt "Bau-Turbo"

beck-aktuell - Do, 09.10.2025 - 13:45

Mit Sonderregeln soll das Bauen von Wohnungen beschleunigt werden. Was sich durch den "Bau-Turbo" für Wohnungsbau und Genehmigungen ändert.



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Mergermarket 9M 2025 M&A league tables list Norton Rose Fulbright Canada as a top-ranking M&A firm

Norton Rose Fulbright - Do, 09.10.2025 - 13:44
Our Canadian M&A team has been recognized as a top-ranked Canadian legal advisor in Mergermarket’s 9M 2025 global M&A league tables based on deal value. In addition, our team is proud to be one of only two Canadian legal advisors ranked in the top six nationally for both deal value and deal count.

Vergewaltigung als Kriegswaffe: Täter bleiben oft straflos

beck-aktuell - Do, 09.10.2025 - 13:25

Sexualisierte Gewalt in bewaffneten Kriegen ist besonders brutal. Rechtsexpertinnen drängen im Menschenrechtsausschuss des Bundestages deshalb auf eine wirksamere Verfolgung, in der eine Strafe auch ohne eine konkret zuzuordnende Tat möglich sein soll.



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BVerwG 1 C 1.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Do, 09.10.2025 - 13:17
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 11 KSt 4.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Do, 09.10.2025 - 13:17
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BVerwG 3 B 22.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Do, 09.10.2025 - 13:17
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BVerwG 3 B 23.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Do, 09.10.2025 - 13:17
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BVerwG 3 B 25.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Do, 09.10.2025 - 13:17
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BVerwG 3 B 26.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Do, 09.10.2025 - 13:17
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BVerwG 3 B 27.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Do, 09.10.2025 - 13:17
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Aussprache über die Kontrolle von Chats in Messengerdiensten

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 13:10
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 9. Oktober 2025, mit der Sicherheit von Messengerdiensten befasst. Auf Verlangen der AfD-Fraktion ging es in einer Aktuelle Stunde um ein „Deutsches Nein zur EU-Chatkontrolle“. AfD fordert Abschreckung und Opferschutz statt Täterschutz Für die AfD-Fraktion, die die Aktuelle Stunde verlangt hatte, forderte Ruben Rupp von der Bundesregierung eine Erklärung, dass es in dieser Legislaturperiode keine Zustimmung der Bundesregierung zur sogenannten Chatkontrolle geben werde. Er sei stolz, dass es „gemeinsam mit den Kritikern der geplanten EU-Chatkontrolle“ ein so massiver Druck aufgebaut worden sei, dass die Bundesregierung im Rat nun mit „Nein“ stimmen wolle, sagte Rupp. Sollte die Regierung „wieder einen Anlauf nehmen“, Bürger anlasslos zu überwachen, werde sie auf den erbitterten Widerstand seiner Fraktion stoßen, kündigte Rupp an. Die anlasslose Massenüberwachung schütze Kinder nicht effektiv vor Tätern, Kinderpornografie und Missbrauch, betonte Rupp. Seine Fraktion fordere Abschreckung und „Opferschutz statt Täterschutz“. CDU/CSU: Nur als letztes Mittel bei konkretem Verdacht Johannes Rothenberger (CDU/CSU) kritisierte, dass die Europäische Union als Gegner der Freiheit dargestellt werde. Vielmehr sei sie „ein Raum der Freiheit“, betonte er. Er berichtete, dass jeden Tag 140 Milliarden Nachrichten allein über den Messenger WhatsApp versendet würden. Um der großen Aufgabe gerecht zu werden, brauche es einen europäischen Ansatz, betonte er. Rothenberger sprach sich für die Linie des Europäischen Parlaments aus. Demnach dürfe es kein generelles Scannen geben, sondern nur in einzelnen, „eng definierten Fällen, als letztes Mittel bei konkretem Verdacht, zeitlich begrenzt und nur mit richterlicher Anordnung“. Rothenberger verwies auch darauf, dass er in den vergangenen sieben Tagen mehr als 2.000 Nachrichten und standardisierte Massenmails zum Thema erhalten habe. Mit diesen werde eine Stimmung erzeugt, die die Sorgen der Menschen ausnutze. Grüne: Flächendeckender Eingriff in unsere Privatsphäre Jeanne Dillschneider (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass das massenhafte Durchleuchten und Auswerten privater Videos und Bilder vor allem aus autoritären Staaten bekannt sei. Das Ziel der sich seit drei Jahren in der Debatte befindlichen CSA-Verordnung, „der Schutz von Kindern und Jugendlichen, das teilen wir alle“, betonte sie. Die Einführung der Chatkontrolle sei dafür jedoch kein geeignetes Instrument. Sie sei ein „flächendeckender Eingriff in unsere Privatsphäre, der zu Fehlalarm, Zensur und Sicherheitslücken“ führe, so Dillschneider weiter. Millionen von Falschmeldungen, die durch fehleranfällige Künstliche Intelligenz (KI) verursacht werden, würden die Ermittler von der Aufklärung solcher Verbrechen abhalten. Nötig sei etwa der Ausbau des Personals bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden und mehr Präventionsarbeit durch digitale Streetworker. SPD: Alles tun, um Kinder zu schützen SPD-Digitalpolitiker Johannes Schätzl betonte, der dänische Vorschlag habe eine der „breitesten digitalpolitischen Diskussionen der letzten Jahre“ ausgelöst. Der Schutz der Kinder und das Recht auf Privatsphäre in der Kommunikation müssten stets gemeinsam betrachtet werden. Der dänische Vorschlag gehe jedoch den falschen Weg. Das hätten das Innenministerium und das Justizministerium „von Beginn an“ deutlich gemacht, betonte er. Der dänische Vorschlag untergrabe zudem das Vertrauen in digitale, sichere Kommunikation: „Eine solche Praxis wäre ein massivster Eingriff in das Recht auf Vertraulichkeit“, sagte er. Als Gesellschaft dürfe man niemals wegsehen und müsse alles tun, um Kinder zu schützen. Das gelinge aber nicht mit den falschen Instrumenten, sagte er mit Blick auf die 2,8 Milliarden täglich verschickten Nachrichten. Linke: Regierung will digitale Massenüberwachung installieren Scharfe Kritik übte Donata Vogtschmidt (Linke), die der Bundesregierung vorwarf, im Stillen eine EU-weite digitale Massenüberwachung installieren zu wollen. Wonach bei der Chatkontrolle wirklich gescannt werde, sei nicht eindeutig und ließe sich auch kaum überprüfen, sagte Vogtschmidt. Die Bundesregierung habe geschwiegen und bringe selbst wenige Tage vor einer entscheidenden Abstimmung auf EU-Ebene „nicht das Rückgrat mit, sich auf die Seite der Grundrechte zu stellen“, das verdiene kein Vertrauen, kritisierte Vogtschmidt. Sie dankte für den Protest, die Post und die Warnungen der vergangenen Tage. Die Digitalpolitikerin kritisierte, dass bei der Suche und dem Löschen von Darstellungen sexualisierter Gewalt bei Kindern nur „eine zweistellige Zahl von“ Mitarbeitern im Bundeskriminalamt damit befasst sei. Ihre Fraktion fordere neben dem Stopp der Chatkontrolle genug Geld für die Kinder- und Jugendhilfe, Jugendämter und digitale Bildung, betonte Vogtschmidt weiter. (lbr/09.10.2025)

Neues europäisches Asylsystem: Endlich zurück zur Ordnung?

beck-aktuell - Do, 09.10.2025 - 13:09

Grenzkontrollen, Zurückweisungen – die "Migrationswende" der Bundesregierung sorgte für hitzige Debatten, während alle eine europäische Lösung beschworen. Nun befasst sich der Bundestag erstmals mit eben jener – doch die Flüchtlingszahlen wird man auch so kaum begrenzen, meint Constanze Janda.



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Bundestag setzt zwei Gremien ein und wählt deren Mitglieder

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 13:08
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, zwei Gremien eingesetzt und dessen Mitglieder gewählt. Einstimmig eingesetzt wurden jeweils auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ein Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes (21/1788) und ein Gremium gemäß Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes (21/1789). Beide Gremien bestehen aus neun Mitgliedern. Die Fraktionen hatten zur Besetzung beider Gremien Wahlvorschläge eingebracht (21/2049, 21/2050, 21/2051, 21/2052, 21/2053, 21/2054, 21/2055, 21/2056). Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes: Gewählt wurden: CDU/CSU (21/2049) : Heiko Hain, Axel Müller und Carsten Müller; AfD (21/2049): Tobias Matthias Peterka und Ulrich von Zons; SPD (21/2049): Sebastian Fiedler und Mahmut Özdemir; Union, AfD und SPD stimmten für ihren Wahlvorschlag, die Grünen und die Linksfraktion enthielten sich. Bündnis 90/Die Grünen (21/2050): Dr. Lena Gumnior wurde einstimmig gewählt. Die Linke (21/2051): Clara Bünger wurde einstimmig gewählt. Wahlvorschlag der AfD abgelehnt Gremium gemäß Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes: Gewählt wurden: CDU/CSU (21/2052): Philip M. A. Hoffmann, Stefan Korbach und Mechthilde Wittmann wurden einstimmig gewählt. AfD (21/2053): Hauke Finger und Kay Gottschalk wurden nicht gewählt. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmen gegen den Wahlvorschlag der AfD. SPD (21/2054): Sebastian Fiedler und Ingo Vogel wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Gegenstimmen der AfD gewählt. Bündnis 90/Die Grünen (21/2055): Max Lucks wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Gegenstimmen der AfD gewählt. Die Linke (21/2056): Isabelle Vandre wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Gegenstimmen der AfD gewählt. Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes Das neunköpfige Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes übt die parlamentarische Kontrolle über den Einsatz technischer Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen aus. Artikel 13 regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung zulässig ist. Laut Absatz 6 unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag jährlich über den Einsatz technischer Mittel zur akustischen Wohnraumüberwachung. Gremium nach Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes Das Gremium nach Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes wird vom Bundesfinanzministerium im Abstand von höchstens sechs Monaten über die Erfüllung der Aufgaben der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) unterrichtet. Die Zentralstelle mit Sitz in Köln hat die Aufgabe, Informationen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu erheben, zu analysieren und an die zuständigen öffentlichen Stellen weiterzugeben mit dem Ziel der Aufklärung, Verhinderung oder Verfolgung solcher Taten. Ministerium und Zentralstelle sind in dem Gremium ständig vertreten. Es beschließt anlassbezogen über die Hinzuziehung weiterer Stellen, soweit deren gesetzliche Zuständigkeiten betroffen sind. Die Mitglieder des Gremiums sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind. (vom/irs/09.10.2025)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 13:05
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, über eine Reihe von Vorlagen entschieden: Wahleinsprüche: Der Bundestag hat einstimmig die erste Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (21/1500) angenommen. Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu entscheiden. Insgesamt sind 1031 Wahleinsprüche eingegangen. Die jetzt zur Beschlussfassung vorgelegten Beschlussempfehlungen betreffen hiervon 126 Wahlprüfungsverfahren. In der Vorlage wird die Zurückweisung von 121 Einsprüchen wegen Unzulässigkeit sowie die Verfahrenseinstellung in fünf Fällen empfohlen. Petitionen: Angenommen wurden zehn Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 42 bis 51 (21/1802, 21/1803, 21/1804, 21/1805, 21/1806, 21/1807, 21/1808, 21/1809, 21, 21/1810, 21/1811). Regelung zur „Erreichbarkeit“ von Bürgergeldbeziehern Darunter findet sich auch eine Petition mit der Forderung, die Erreichbarkeit von Bürgergeldbeziehern anhand eines vorhandenen Internetzugangs zu definieren und nicht wie derzeit in Paragraf 7b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt, durch den Aufenthalt „im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters“. Paragraf 7b SGB II müsse abgeschafft werden, da dieser im heutigen Arbeitsmarkt eines digitalisierten Deutschlands nicht mehr zeitgemäß sei, fordert der Petent in seiner öffentlichen Petition (ID167496). Künftig soll aus seiner Sicht gelten: Die Erreichbarkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter wird nicht durch den Aufenthalt im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters geregelt, sondern durch den Zugang zum Internet, der sicherstellt, dass werktäglich dessen Mitteilungen und Aufforderungen zur Kenntnis genommen werden können. Deshalb sei die Erreichbarkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter als ortsungebunden zu betrachten. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 24. September 2025 mehrheitlich verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen. Dem Anliegen habe nicht entsprochen werden können, heißt es. Aufenthalt im näheren Bereich und Möglichkeit der Kenntnisnahme In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Petitionsausschuss fest, dass die Erreichbarkeit nach geltender Rechtslage aus zwei Komponenten besteht: dem Aufenthalt im näheren Bereich einerseits und der werktäglichen Kenntnisnahmemöglichkeit andererseits. Zwar sei es zutreffend, dass sich der Arbeitsmarkt gewandelt hat und digitale Bewerbungsprozesse zunehmen: „Jedoch gilt dies nicht flächendeckend für den gesamten Arbeitsmarkt.“ Laut Paragraf 10 Absatz 1 SGB II sei einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person aber grundsätzlich jede Arbeit zumutbar, „sodass auch Erwerbsarbeiten auf lokaler, ortsgebundener Ebene und mit analoger Ausrichtung ergriffen werden müssen“, heißt es weiter. Dies müsse sich auch auf der Ebene der Erreichbarkeit widerspiegeln. „Räumliche Nähe unabdingbar“ Hinzu komme, dass sich Eingliederungschancen auch kurzfristig auftun und potenzielle Arbeitgeber in kurzer Zeit einen persönlichen Eindruck von dem Bewerbungskandidaten im Gespräch und bei Probearbeiten haben wollen. „Auch vor diesem Hintergrund ist eine räumliche Nähe zur Verbesserung der Eingliederungschancen unabdingbar“, schreibt der Petitionsausschuss. Durch die Erreichbarkeitsverordnung sei die räumliche Nähe auf einen Zweieinhalbstundenradius erheblich ausgeweitet worden, was im Einzelfall auch noch weiter ausgebaut werden könne. Zudem seien in der Verordnung weitere wichtige Gründe für einen Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs geregelt. Veränderungen des Arbeitsmarktes ausreichend Rechnung getragen Aus Sicht des Ausschusses ist den mit der Petition beschriebenen Veränderungen eines modernen und digitalen Arbeitsmarktes ausreichend Rechnung getragen worden. Rechte und Pflichten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten würden in einem angemessenen Verhältnis zueinander gestellt mit dem Ziel, den betroffenen Personenkreis so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. „Der Ausschuss hält diese Anforderungen an die Erreichbarkeit für angemessen und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen“, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/vom/10.10.2025)