Aktuelle Nachrichten
230/26 | Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch | 25. April 2026
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233/26 | Sechzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen | 25. April 2026
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232/26 | Erste Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung | 25. April 2026
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231/26 | Dritte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung | 25. April 2026
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234/26 | Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung | 25. April 2026
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229/26 | Verordnung zur Anpassung der Entschädigungszahlungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2026 | 25. April 2026
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224/26 | Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote | 25. April 2026
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226/26 | Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union | 25. April 2026
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225/26 | Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge | 25. April 2026
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223/26 | Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften | 25. April 2026
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215/26 | Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz) | 25. April 2026
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Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
24.04.2026 Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
V. v. 21.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 108
ändert
- Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
- Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
V. v. 21.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 108
ändert
- Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
- Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
Security is not the lien it replaces: Alberta court draws a critical line under the PPCLA
On April 13, the Alberta Court of King’s Bench released a significant decision in 1951789 Alberta Ltd. v Britannia Block General Partnership Inc.
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Canada's forced labour import ban under review
Heightened attention on the issue of forced labour may impact companies that import goods into Canada and require enhanced supply chain due diligence to evidence that such imports were not produced using forced labour.
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Initiative zur Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, nach 20-minütiger Aussprache einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes – Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs bewahren“ (BRH-Unabhängigkeitsgesetz, 21/4454) abgelehnt. Alle anderen Fraktionen folgten der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/5523), den Gesetzentwurf abzulehnen.. Gesetzentwurf der AfD Die AfD-Fraktion wollte nach eigenem Bekunden die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes stärken. Laut Entwurf sollte für die Berufung in leitende Funktionen des Bundesrechnungshofes eine Karenzzeit für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, ehemalige parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages festgelegt werden. Sie sollte zwei beziehungsweise fünf Jahre betragen und für die Berufungen zu Präsidenten, Vizepräsidenten, zu Leitern der Prüfungsabteilungen und zu Prüfungsgebietsleitern gelten. Zur Begründung führte die Fraktion an, dass der Bundesrechnungshof zwar ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle sei. „In der Praxis kann jedoch der Anschein entstehen, dass die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes beeinträchtigt wird, wenn Personen mit früheren politischen Spitzenfunktionen, insbesondere als Bundesminister, Staatssekretäre oder auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, in leitende Positionen des Bundesrechnungshofes berufen werden“, hieß es weiter. (scr/hau/23.04.2026)
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Forderung nach einer nationalen Mobilfunk-Netzabdeckung erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion „Mobilfunklücken schließen – Nationale Netzabdeckung für alle Bürger“ (21/5490) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zum nationalen Roaming vorzulegen. In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten, ein nationales Roaming von 2G/4G/5G-Diensten durch die Kommunikationsanbieter solle sicherstellen, dass ein nationales Roaming in Gebieten mit unzureichender oder einseitiger Mobilfunkabdeckung von allen Anbietern gemeinsam gewährleistet werde. Roaming solle demnach dort gelten, wo mindestens ein Netzbetreiber eine verlässliche Versorgung sicherstelle, die übrigen Betreiber jedoch nicht, schreibt die Fraktion. Weiter fordern die Abgeordneten Kompensationsmodelle für Roaming-Leistungen. Unter anderem sollen die Mobilfunkanbieter nach dem Willen der Fraktion ein gemeinsames, gegenseitiges Kompensationsmodell für den Austausch von Mobilfunkdienstleistungen ihrer Anwender in Bereichen von „grauen Flecken“ entwickeln. Das Kompensationsmodell solle sicherstellen, dass „eine hinreichende Motivation für den Bau weiterer Mobilfunkmasten auch in ländlichen Bereichen mit wenigen Nutzern“ bestehe und die vollständige Schließung von weißen Flecken bis 2030 sichergestellt werde, geht daraus weiter hervor. Sollte bis Ende 2027 keine Lösung für ein gemeinsames Kompensationsmodell vorgelegt werden, solle die Bundesnetzagentur eine Lösung erarbeiten und verbindlich umsetzen, heißt es in dem Antrag weiter. (lbr/23.04.2026)
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40 Jahre Tschernobyl: Risiken der Atomkraft debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „40 Jahre Tschernobyl – Atomkraft und ihre Folgen“ (21/5489) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Antrag der Grünen Anlässlich des 40. Jahrestags der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl am 26. April 1986 positioniert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen Bestrebungen, den 2023 in Deutschland vollzogenen Atomausstieg rückgängig zu machen. In dem Antrag, der am heutigen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „von jeglichen Wiedereinstiegsplänen in die Atomkraft in Deutschland und der weiteren Anhäufung hochradioaktiven Atommülls abzusehen“. Die Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls müsse so schnell wie möglich beendet werden, heißt es weiter im Antrag. Dafür soll die Bundesregierung die Endlagersuche unter Wahrung der im Standortauswahlgesetz festgeschriebenen Grundprinzipien „mit Nachdruck und dem Ziel der Auswahl des bestmöglichen Standorts Mitte des Jahrhunderts“ vorantreiben. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, die Ukraine bei der Eindämmung der Folgen der Katastrophe, insbesondere unter den Bedingungen des Krieges, weiterhin zu unterstützen. Konkret werden im Antrag die internationalen Bemühungen zur Instandsetzung der Schutzhülle um den havarierten Reaktor von Tschernobyl sowie die Sicherung und der Rückbau der darunterliegenden Ruine genannt. Brennelementefabrik Lingen Weitere Forderungen betreffen unter anderem die Finanzierung der radiologischen Notfallvorsorge, die die Grünen als Ausgabe für den Zivilschutz unter die Bereichsausnahme von der Schuldenbremse für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Cybersicherheit stellen wollen, sowie den Stopp einer möglichen Kooperation Russlands mit der Brennelementefabrik in Lingen. Der „Einstieg Russlands“ müsse verhindert werden, schreiben die Abgeordneten. Außerdem wollen sie, dass sich die Bundesregierung in der EU für einen vollständigen Ausstieg aus russischen Nuklearimporten und ein Ende der Abhängigkeiten von Brennelementen, Vorprodukten und Technologien des russischen Staatskonzerns Rosatom und seiner Tochterunternehmen einsetzt. Der Reaktorunfall in Tschernobyl habe deutlich gemacht, dass Strahlung vor Grenzen nicht Halt mache. Russlands Angriffskrieg berge massive Gefahren für die nukleare Sicherheit in der Ukraine und ganz Europa, führen die Grünen zur Begründung an. Seit 2022 sei es wiederholt zu Kampfhandlungen in der Nähe von Atomanlagen gekommen, Zu diesen unmittelbaren nuklearen Gefahren kämen geopolitische Risiken einer atomaren Abhängigkeit. Auch wirtschaftlich zahle sich „die Hochrisikotechnologie Atomkraft“ nicht aus, heißt es weiter im Antrag. Sie sei die teuerste Form der Energieerzeugung. Aufgrund ihrer langen Bauzeiten kämen Atomkraftwerksprojekte auch zur Erreichung der Klimaziele nicht infrage. (hau/23.04.2026)
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats (PDF)
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Bundesrat fordert leichtere Einziehung von "Kokstaxis"
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes "zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden" vorgelegt.
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Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals den Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ (21/5441) debattiert. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die bisherige dreijährige Zulassungsfrist zur notariellen Fachprüfung soll laut Entwurf entfallen, sodass die Prüfung künftig unmittelbar im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden kann. Zudem soll eine zweite Wiederholungsmöglichkeit eingeführt werden, um den Prüfungsdruck zu reduzieren. Die örtliche Wartezeit soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Die Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflegezeit sollen laut Regierung nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet werden. Zuletzt sollen die verpflichtenden Fortbildungsstunden künftig lediglich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden müssen; eine Bindung an das jeweilige Kalenderjahr soll entfallen. Altersgrenze im Anwaltsnotariat Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2025 (1 BvR 1796/23) zur Altersgrenze im Anwaltsnotariat umsetzen. Dabei soll die gesetzliche Altersgrenze bei Vollendung des 70. Lebensjahres grundsätzlich bestehen bleiben. Bei bestehendem Bewerbermangel soll jedoch künftig auf Antrag eine zweimalige Verlängerung der Amtszeit für jeweils drei Jahre möglich sein. Spätestens mit Ablauf des 76. Lebensjahres soll das notarielle Amt dann endgültig enden. Mit diesen Regelungen will die Bundesregierung die notarielle Versorgung langfristig sicherstellen, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen, „ohne die Planungssicherheit jüngerer Bewerber zu beeinträchtigen“. (hau/23.04.2026)
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