Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, einstimmig zwei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/5510, 21/5511) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Damit genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) gemäß eines Schreibens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 13. April 2026 (21/5510). Darüber hinaus genehmigte es die Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen den Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck (AfD) gemäß eines Schreibens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 13. April 2026 (21/5511). (vom/23.04.2026)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, nach halbstündiger Aussprache einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen – Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken“ (21/5488) abgelehnt. Dagegen stimmten alle übrigen Fraktionen. Hintergrund des Antrags ist ein Urteil des Landgerichts Berlin, wonach eine Aussage der Rechercheplattform Correctiv im Zusammenhang mit einem Treffen von AfD-Abgeordneten in Potsdam im November 2023 unwahr sei. Antrag der AfD Die AfD forderte in ihrem Antrag, „jegliche institutionelle oder projektbezogene Bundesförderung der Correctiv gGmbH einzustellen“. Zur Begründung verwies die Fraktion auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 über eine Unterlassungsklage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen die Correctiv gGmbH. Gegenstand des Verfahrens waren zwei Artikel über das sogenannte „Potsdamer Treffen“. Das Gericht untersagte darin drei Aussagen über das Treffen, darunter die Formulierung: „Es bleiben zurück: [...] Ein 'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen.“ Das Urteil betreffe „nicht lediglich eine untergeordnete presseethische oder presserechtliche Einzelfrage“, sondern berühre „den Kern öffentlicher Meinungsbildung in der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es in dem Antrag. Die Veröffentlichung habe die Öffentlichkeit getäuscht und „auf Grundlage von Desinformation einen der größten Proteste im Nachkriegsdeutschland“ ausgelöst. Vor diesem Hintergrund forderte die Fraktion neben dem Förderstopp auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen, Projekte, Ausstellungen, Bildungsangebote oder Publikationen entsprechende Behauptungen übernommen oder verbreitet haben. Zudem sollte darauf hingewirkt werden, dass solche Darstellungen künftig nicht weiterverbreitet werden. (scr/ste/23.04.2026)
Der von der AfD-Fraktion für Donnerstag, 23. April 2026, angekündigte Gesetzentwurf „zur Beendigung des externen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten“ wurde von der Fraktion wieder von der Tagesordnung genommen. Ursprünglich sollte der Entwurf nach der Aussprache dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/23.04.2026)
Anfang Januar hatte sich Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther bei "Markus Lanz" kritisch gegenüber dem Onlineportal "Nius" geäußert. Dabei handelte er nicht als Amtsträger, so das OVG, und bestätigte die Entscheidung des VG.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets“ (21/5440) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit ihrem Gesetzentwurf will die Regierung das Gasleitungsnetz in Deutschland umbauen und die Infrastruktur für Wasserstoff neu regeln. Es bilde die Grundlage für die EU-konforme Modernisierung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Damit solle Wasserstoff künftig einen regulierten Netzzugang analog zum Gassektor erhalten, was bedeutet, dass Betreiber den Anschluss und Zugang zu ihren Leitungen gewähren müssen. Gaslieferanten müssen künftig ausweisen, ob sie erneuerbare, kohlenstoffarme oder fossile Gase liefern. Das gilt auch für Wasserstoff. Herkunftsnachweise sollen sicherstellen, dass Angaben zum Energieträgermix korrekt sind. Als ein zentrales Element der Reform gilt die neue Pflicht zu sogenannten Verteilernetzentwicklungsplänen. Damit soll die Netzplanung künftig stärker an dem tatsächlichen örtlichen Bedarf ausgerichtet werden. Netzbetreiber sollen diese Pläne gemeinsam mit Kommunen und Landesbehörden erarbeiten. Die Bundesregierung will so vermeiden, dass Gasnetze zu schnell stillgelegt werden. Keine Pflicht zum Rückbau Der Entwurf schreibt ausdrücklich keine Pflicht zum Rückbau vor. Stattdessen sollen bestehende Leitungen weiter genutzt oder auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Nur wenn eine Nutzung dauerhaft entfällt und keine andere Verwendung möglich ist, sollen Leitungen rückgebaut werden. Außerdem sieht die Reform eine stärkere Verantwortung der Kommunen für die Netzplanung vor. Die Verteilernetzentwicklungspläne müssen von den Ländern oder der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden. So soll sichergestellt werden, dass die Netzplanung stärker als bisher mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt wird. Ziel des Gesetzentwurfes ist laut Regierung die Umsetzung der wesentlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2024/1788 im Energiewirtschaftsgesetz und – soweit erforderlich – die Anpassung des nationalen Energiewirtschaftsrechts an die Vorgaben der EU-Verordnung 2024/1789. Er diene dazu, Planungssicherheit zu schaffen, indem ein Rechtsrahmen für künftige Investitionen in Wasserstoffinfrastrukturen geschaffen und der bestehende Rechtsrahmen für Erdgasinfrastrukturen überarbeitet werde. „Damit wird ein Beitrag geleistet für die vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele erforderliche Weiterentwicklung und Transformation der Energieversorgungsnetze“, heißt es. Gasfernleitungen und Wasserstofftransportnetze Der Entwurf umfasst unter anderem Regelungen zur integrierten Netzentwicklungsplanung für Gasfernleitungen und Wasserstofftransportnetze, die Einführung einer Netzentwicklungsplanung für Wasserstoffverteilernetze sowie von Planungsinstrumenten für die Transformation der Gasnetze auf Verteilernetzebene. Ebenso enthalten sind Vorgaben zur Zertifizierung auf Wasserstofftransportnetzebene, zur Entflechtung im Wasserstoffbereich, zur Regulierung des Netzzugangs zu Wasserstoffnetzen, des Netzanschlusses an Wasserstoff- und Erdgasnetze, einschließlich des Zugangs zu Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals, zur Regulierung der Netzentgelte für Gas und Wasserstoff, zu den Aufgaben der Betreiber von Wasserstoffnetzen, Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals, Vorgaben für die Überwachung durch die Regulierungsbehörden im Wasserstoffbereich sowie Regelungen zur Gas- und Wasserstoff Kennzeichnung im Rahmen von Versorgungsverträgen. (nki/hau/23.04.2026)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“ (21/5487) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag dazu auf, mit der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte besonders für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz. Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei. "Kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung" Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, heißt es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen. Mit der angekündigten Reform würden die Beiträge im Jahr 2030 um elf Milliarden Euro sinken, wobei etwa die Hälfte auf die Versicherten und die andere Hälfte auf die Arbeitgeberseite entfiele. Da die Versicherten jedoch parallel mit etwa 7,9 Milliarden Euro belastet würden, ergebe sich eine Netto-Umverteilung: Die Versicherten würden unter dem Strich mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet, während die Arbeitgeber in gleichem Umfang entlastet würden. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wird zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen. (hau/23.04.2026)
2025 was a particularly active period for CEO transitions across North America.
Nach einer Abschiebung wegen Terrorgefahr kann eine unbefristete Einreisesperre rechtmäßig sein. Das nationale Gericht muss aber alle Belange auch des Abgeschobenen umfassend berücksichtigen können, urteilt der EuGH.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote, 21/4083) in der vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geänderten Fassung (21/5530) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit der Initiative wird die THG-Quote bei Kraftstoffen im Straßenverkehr bis 2040 schrittweise auf 65 Prozent angehoben. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war ursprünglich eine Quote von 59 Prozent bis 2040 vorgesehen. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (21/5533) und Die Linke (21/5545) zu dem Gesetzentwurf. Beide Entschließungsanträge wurden mit den Stimmen von Union, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke enthielt sich beim Entschließungsantrag der Grünen, die Grünen enthielten sich beim Entschließungsantrag der Linken. Der Bundestag nahm darüber hinaus mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Oppositionsfraktionen eine Entschließung an. Ausschussfassung des Gesetzentwurfs Der Umweltausschuss hatte am 22. April Änderungen des Regierungsentwurfs beschlossen. So wurde unter anderem die Deckelung im Bereich der konventionellen Biokraftstoffe von derzeit 4,4 Prozent angehoben. Sie soll bis 2032 auf 5,8 Prozent steigen. Das sei ein wichtiger Beitrag zur Marktstabilisierung und schaffe für Landwirtschaft und die heimische Produktion Planungssicherheit sowie dringend benötigte Absatzmöglichkeiten. Biokraftstoffe seien außerdem als preiswerte Anrechnungsoptionen sofort verfügbar. Ladestrom aus Biogas soll ab Januar 2028 auf die THG-Quote anrechenbar sein. Somit können Biogasanlagen Strom für E-Ladesäulen liefern, was aufgrund der fehlenden Einbeziehung bislang nicht möglich war. Eine weitere Änderung betrifft die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO): Sie steigt bis 2040 schneller als bislang geplant von derzeit 1,25 Prozent an, um Investitionsanreize in diesem Bereich zu setzen. Ursprünglicher Regierungsentwurf Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll dem Regierungsentwurf zufolge die THG-Quote ambitioniert fortgeschrieben werden. Im ursprünglichen Entwurf war geplant, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben und schrittweise auf 59 Prozent ansteigen zu lassen. Dies entspräche einem Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von rund 62 Prozent gemäß der Berechnungsmethode der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 der EU (RED III). Zudem wird laut Regierungsentwurf eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote eingeführt. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe wird angehoben – die Doppelanrechnung entfällt. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe ist nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote wird beendet. Teil des Fit-for-55-Pakets der EU-Kommission Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission seien die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2001 der EU (RED II) durch die RED-III-Richtlinie deutlich angehoben worden, heißt es zur Begründung. Der zu erreichende Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehe sich nunmehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen. Zudem seien durch die EU-Kommission bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs – zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gehören – geschaffen worden, schreibt die Regierung. Abgelehnte Entschließungsanträge Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/5533) unter anderem gefordert, die Anrechnung von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln auf die THG-Quote bis 2030 schrittweise und die Anrechnung von Sojaöl und Palmöl-Reststoffen auf die THG-Quote sofort zu beenden. Die Obergrenze für die Anrechnung von sogenannten „abfallbasierten“ Agrokraftstoffen (gebrauchtes Speiseöl, tierische Fette und weitere) wollte die Fraktion im Sinne der Betrugsprävention der realen Verfügbarkeit anpassen und demnach von 1,9 Prozent auf 1,7 Prozent senken. Die Linke forderte von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Anpassung der THG-Quote, der auf Bezahlbarkeit, Nachhaltigkeit und Elektrifizierung ausgerichtet ist, Ladestrom als einzige Erfüllungsoption der THG-Quote im regulären Straßenverkehr zulässt, elektrisch betriebenen Schienenverkehr in die THG-Quote einbezieht und damit zum Mittelzuwachs bei der Deutschen Bahn und den öffentlichen Nahverkehrsunternehmen führt, "der sich verpflichtend in niedrigere Ticketpreise übersetzt". Entschließung angenommen Wie es in der Entschließung heißt, hat sich die THG-Quote als eines der erfolgreichsten und wirksamsten Instrumente der deutschen Klimapolitik im Verkehrssektor erwiesen. Durch die verbindliche Vorgabe, die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen schrittweise zu senken, schaffe sie klare Investitionssicherheit und setze starke Marktanreize durch viele Erfüllungsoptionen. Dadurch würden nicht nur erhebliche CO₂-Einsparungen erzielt, sondern auch die heimische Wertschöpfung gestärkt. Es entstünden Arbeitsplätze in der Bioenergie- und Wasserstoffwirtschaft, die Abhängigkeit von fossilen Importen sinke und die technologische Entwicklung werde beschleunigt. Hervorzuheben sei die Technologieoffenheit der Quote, die etablierte und zukunftsweisende Lösungen anreize und damit einen realistischen und kosteneffizienten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leiste. Aufgrund des Vertrauensschutzes für bereits geschlossene Verträge zwischen den Quotenverpflichteten und deren Geschäftspartnern könnten die entsprechenden Regelungen erst für das Verpflichtungsjahr 2027 Wirkung entfalten. E5 soll weiterhin verfügbar bleiben Die Bundesregierung wird aufgefordert, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Betrugsprävention zu prüfen, unter anderem eine Veto-Möglichkeit von Behörden bei der Benennung von Validierern und Zertifizierern sowie Anpassungen im Strafrecht, um Fehlverhalten von Validierern und Akkreditierern verfolgen zu können. Auf EU-Ebene solle sie sich dafür einsetzen, dass die Unionsdatenbank (UDB) zeitnah in Betrieb genommen wird. Die Schutzsortenregelung von E5 in der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung solle flexibilisiert werden. Benzin mit fünf Prozent Bioethanol-Anteil (E5) solle weiterhin verfügbar bleiben, jedoch nicht mehr verpflichtend an jeder Tankstelle. Dadurch werde der Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen einfacher und die Möglichkeit geschaffen, weitere CO2-Einsparungen der Bestandsflotte zu realisieren. Gegenüber der EU-Kommission soll sich die Regierung für eine stärkere Nutzung von Anti-Dumping-Maßnahmen bei bereits in Nicht-EU-Staaten subventionierten und in die EU exportierten Biokraftstoffen einsetzen. Durch eine Änderung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung sollen Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb von der Umweltplakettenpflicht befreit werden. Darüber hinaus sei zu prüfen, wie die digitale Beantragung der Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse Bestandteil der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) werden kann. Für Fahrzeuge mit vorläufiger i-Kfz-Zulassung solle eine Ausnahmeregelung zum Befahren von Umweltzonen zu erarbeitet werden. Geprüft werden solle ferner, inwiefern Biomethan eine Rolle im Rahmen des REPowerEU-Plans spielen kann. Im Rahmen der Umsetzung der RED-III-Richtlinie für die Industrie solle zudem der Einbezug von zwei Terawattstunden biogenen Wasserstoffs geprüft und umgesetzt werden. Auf EU-Ebene solle sich die Regierung schließlich bei der Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für die Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff auf die europäischen Ziele einsetzen. (hau/23.04.2026)
„Rechts- und Planungssicherheit herstellen – Vermögensteuer abschaffen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/5486), den der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Das Bundesverfassungsgericht habe die Erhebung der Steuer ab 1996 für nicht anwendbar erklärt, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. „Das Vermögensteuergesetz hat allerdings bis heute formellen Bestand, daher dient die Abschaffung des Vermögensteuergesetzes der Rechtssicherheit“, begründen die Antragsteller ihr Vorhaben. (hau/bal/23.04.2026)
Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 25. April 2026) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – Die CSU-Abgeordnete und Finanzpolitikerin Mechthilde Wittmann reagiert im Interview der Zeitung „Das Parlament“ verärgert auf Aussagen von Tankstellenbetreibern, sie könnten den Spritpreis nicht bereits am 1. Mai senken, wenn die Steuersenkung der Regierung greift. „Dafür habe ich kein Verständnis“, sagt Wittmann und stellt klar: „Nach meiner Auffassung kann die Industrie sehr wohl die Preise zum 1. Mai um jedenfalls nahezu 17 Cent senken.“ Die Finanzpolitikerin begründet ihre Aussage mit dem Hinweis, die Preise an den Tankstellen seien „ja auch 'vorausschauend' bereits zu einem Zeitpunkt gestiegen, als die Konsequenzen des Angriffs auf den Iran noch nicht eingetreten waren.“ Zudem verlangt Wittmann vom Kartellamt „zeitnah Vorschläge“ zu Eingriffen am Tankstellenmarkt, auch um mögliche Übergewinne zu adressieren. Wittmann sagt: „Ich plädiere dafür, dass bei überhöhten Gewinnen Bußgelder verhängt werden und Übergewinne als solche entsprechend abgeschöpft werden. Dabei soll den Unternehmen natürlich eine bestimmte Gewinnmarge bleiben. Wir wollen nicht seriös erwirtschaftete Gewinne abschöpfen, sondern nicht marktgerechte Übergewinne.“ Der Bundestag debattiert am Freitag, 24. April, in zweiter und dritter Lesung über die befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel („Tankrabatt“). Ferner soll der Bundesrat an diesem Tag in einer Sondersitzung die Maßnahme billigen. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Frau Wittmann, noch vor Kurzem überwogen die Stimmen aus Ihrer Fraktion, die gegen einen Tankrabatt waren. Jetzt kommt er doch. Weshalb die Kehrwende? Mechthilde Wittmann: Ob das eine Kehrtwende ist, weiß ich nicht. Einige Kolleginnen und Kollegen haben ihre Meinung kundgetan, was sie dürfen. Ich bin dankbar dafür, dass wir das jetzt machen, und zwar genauso, wie wir es machen, nämlich befristet. Das Parlament: Weshalb? Wittmann: Weil eine Entlastung beim Spritpreis zwingend nötig ist. Wir hatten eine exorbitant schnelle Steigerung der Spritpreise. Da können viele Menschen nicht einfach ausweichen und ihr Auto stehen lassen. Im ländlichen Raum können Pendler oftmals nicht auf die S-Bahn umsteigen. Das gilt zum Beispiel für meinen Wahlkreis im Oberallgäu. Ein Polizist oder ein Metzger kann auch nicht Homeoffice machen. Auszubildende haben häufig keine andere Möglichkeit ihren Ausbildungsplatz zu erreichen und können auch keinen Einfluss auf Dienstpläne nehmen und durch ihr geringes Gehalt diese Preisexplosion kaum mithalten. Das Parlament: Wenn die Entlastung so nötig ist, warum endet sie dann im Juli? Wittmann: Ich hoffe, dass dann endlich das Kartellrecht funktioniert und das Kartellamt besser über die Tankstellen wachen wird. Wir waren da bereits gesetzgeberisch tätig, damit das Kartellamt ein schärferes Schwert hat gegen überhöhte Spritpreise. Jetzt muss nicht mehr das Kartellamt den Mineralölkonzernen beweisen, dass es Absprachen für überhöhte Preise gab, sondern die Mineralölkonzerne müssen ihre Preise gegenüber dem Kartellamt begründen und nachweisen, dass der Spritpreis ordnungsgemäß und marktgerecht ist. Ich halte diese Beweislastumkehr für wirklich treffend, aber das muss das Kartellamt jetzt auch entschlossen durchsetzen. Das ist übrigens auch deutlich treffsicherer als die von Teilen der Opposition geforderte Übergewinnsteuer. Das Parlament: Inwiefern? Wittmann: Das Kartellamt muss zeitnah Vorschläge unterbreiten, welche konkreten Markteingriffe denkbar sind. Ich plädiere dafür, dass bei überhöhten Gewinnen Bußgelder verhängt werden und Übergewinne als solche entsprechend abgeschöpft werden. Dabei soll den Unternehmen natürlich eine bestimmte Gewinnmarge bleiben. Wir wollen nicht seriös erwirtschaftete Gewinne abschöpfen, sondern nicht marktgerechte Übergewinne. Das Parlament: Wäre eine zielgerichtete Maßnahme über den noch von der Ampel-Regierung geschaffenen Direktauszahlungsmechanismus an die Bürger nicht treffender und günstiger angesichts der angespannten Haushaltslage? Wittmann: Der Direktauszahlungsmechanismus hat in der Tat den Vorteil, dass wir zielgerichtet entlasten können, etwa fokussiert auf bestimmte Einkommensgruppen. Aber leider liegt bisher nur von 20 Prozent der Steuerzahler die Kontoverbindung in Form der IBAN-Nummer vor. Deswegen ist das noch keine Option. Es sollte aber Auftrag sein, das nun mit Hochdruck voranzutreiben. Das Parlament: Das ist ein Henne-Ei-Problem: Solange es keine Auszahlungen gibt, haben die Bürger wenig Anreiz, sich zu registrieren. Wäre es jetzt nicht an der Zeit, voran zu gehen? Wittmann: Dann würden wir im Zweifel nur findigen Menschen helfen, die gut darin sind, Leistungen abzugreifen. Wer mühsam seinen Alltag bestreitet und sich deshalb vielleicht nicht so intensiv mit Politik befasst, bliebe außen vor. Das wollten wir vermeiden. Das gilt übrigens auch für die Erhöhung der Pendlerpauschale, eine Maßnahme, die ja auch im Zusammenhang mit den hohen Spritpreisen diskutiert wird. Denn die kleinen Einkommen geben oftmals gar keine Einkommensteuererklärung ab und kommen deshalb nicht in den Genuss dieser steuerlichen Förderung. Das Parlament: Wird der Direktauszahlungsmechanismus in zwei Monaten stehen, wenn der Tankrabatt ausläuft? Wittmann: Das kann ich mir offen gesagt nicht vorstellen. Es wäre aber natürlich wünschenswert. In jedem Fall müssen die technischen Voraussetzungen geschaffen sein. Das Parlament: In der Anhörung des Finanzausschusses hat der Verband der Raffineriebetreiber erklärt, dass die Spritpreise nicht bereits am 1. Mai sinken werden, sondern dass die Tankstellen wohl zuerst die Bestände an Sprit verkaufen werden, die noch der normalen Besteuerung unterliegen. Wittmann: Dafür habe ich kein Verständnis. Es gibt hier offenkundig ein Marktversagen. Die Preise an den Tankstellen sind ja auch „vorausschauend“ bereits zu einem Zeitpunkt gestiegen, als die Konsequenzen des Angriffs auf den Iran noch nicht eingetreten waren. Nach meiner Auffassung kann die Industrie sehr wohl die Preise zum 1. Mai um jedenfalls nahezu 17 Cent senken. Das Parlament: Der Tankrabatt läuft zu Ferienbeginn aus. Es wird bei den Deutschen für Ärger sorgen, wenn zum Anfang der Urlaubszeit die Spritpreise anziehen. Wittmann: Wir können nicht alle Lebensrisiken abfedern. Beim Urlaub können die Leute steuern, ob, wo und wie sie reisen, wo man wie günstig hinkommt und vielleicht auch günstig tanken kann. Auch beim Verkehrsmittel können sie da leichter wählen. Das ist eben völlig anders als bei Pendlern. Die müssen zur Arbeit. Das Parlament: Der ADAC begrüßt den Tankrabatt, rät aber, bei einer längeren Energiepreiskrise die Stromsteuer für alle zu senken. Wie sehen Sie das? Wittmann: Das steht im Koalitionsvertrag. Aber ich sage Ihnen ganz ehrlich, dass ich mir schwer tue, auf die Zukunft zu wetten. Im Moment kennen wir die Haushaltszahlen noch nicht. Ich habe hier sehr große Befürchtungen. Da bin ich die vorsichtige schwäbische Hausfrau. Das Parlament: Eine niedrigere Stromsteuer könnte die Elektrifizierung beschleunigen, Stichwort E-Autos, die unabhängig vom Ölpreisemachen würde. Wittmann: Der Übergang zur Elektromobilität lässt sich nicht so stark beschleunigen, dass den Menschen geholfen ist, die jetzt in Not geraten sind, weil das Tanken sie empfindlich im Geldbeutel trifft. Deutschland ist ohnehin führend beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos. Außerdem fördern wie den Kauf von Elektroautos wieder. Das Parlament: Neben der Spritsteuer soll es bis Juni 2027 eine 1.000 Euro Entlastungsprämie geben, die Unternehmen ihren Mitarbeitern steuer- und abgabenfrei zahlen können. Arbeitgeber prangern an, dass die Politik hier einen Vertrag zu Lasten Dritter macht. Wittmann: Es handelt sich bei der Entlastungsprämie von 1.000 Euro um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Aber die Kommunikation in der Sache war nicht gut, weil es bei vielen Menschen so ankam, als bekämen sie 1.000 Euro von der Regierung. Das hat die Unternehmen verständlicherweise auf die Palme gebracht. Wir sind hier übrigens wieder beim Thema Direktauszahlungsmechanismus: Hätten wir den, könnten wir tatsächlich auch eine staatliche Entlastungsprämie auszahlen, am besten zielgerichtet an Menschen, die die hohen Energiepreise wirklich treffen Das Interview führte Stephan Balling. Mechthilde Wittmann ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages und Mitglied im Finanz- und Haushaltsausschuss.
Darf man in den eigenen vier Wänden heimlich Familienmitglieder filmen? Der BGH hat einen eskalierten Familienstreit zu entscheiden. Wegen grundsätzlicher Fragen auch des EU-Datenschutzrechts kommt eine EuGH-Vorlage in Betracht.
Since the outbreak of hostilities in Iran and the surrounding region on February 28, 2026, the conflict has introduced notable volatility into global energy markets.
Europa/Ausschuss Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat lehnt vier Anträge von AfD und Grünen ab.
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Der Kauf von etwa 990 Hektar Wald im Harz durch die Nabu-Stiftung Nationales Naturerbe wurde laut einer Regierungsantwort auf AfD-Anfrage aus dem Klimafonds finanziert.
Die EU-Staaten können Abschiebehaftzentren in Drittstaaten einrichten. Solange die Rechte der Migranten gewahrt werden, spricht das Unionsrecht nicht dagegen, meint der Generalanwalt am EuGH. Es geht um das Albanien-Modell von Italien.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union“ (21/3484) auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/5527) in unveränderter Fassung angenommen. Gegen den Gesetzentwurf stimmte nur die AfD-Fraktion. Zugleich wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine Entschließung angenommen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesnetzagentur soll dem Entwurf zufolge bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. Damit soll die EU-Verordnung 2024/1028 über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften, die ab dem 20. Mai 2026 gilt, in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dem Gesetz ist auch vorgesehen, die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten zu stärken und zu vereinheitlichen. Damit wird sie nach dem Willen der Bundesregierung zur bundesweit zentralen Durchsetzungsbehörde für die Pflichten der Online-Plattformen unter anderem nach der Geoblocking-Verordnung. Diese soll der Diskriminierung bei Online-Käufen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Ort der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts einen Riegel vorschieben. Entschließung beschlossen In der angenommenen Entschließung heißt es, das Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) sehe vor, die Bundesnetzagentur als einheitliche digitale Zugangsstelle nach der EU-Verordnung 2024/1028 sowie als nationalen Koordinator zu benennen und ihr zusätzliche Aufgaben bei der Durchsetzung der EU-Geoblocking-Verordnung 2018/302 sowie des Verbots diskriminierender Bestimmungen nach Artikel 20 Absatz 2 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG zu übertragen. Mit dem KVDG seien Haushaltsausgaben für dauerhafte Personalkosten von jährlich rund 558.925 Euro für vier neue Planstellen (zwei Stellen im höheren Dienst, zwei Stellen im gehobenen Dienst) verbunden. Der im Koalitionsvertrag 2025 verankerte Konsolidierungsauftrag erfordere, heißt es weiter, dass neue Aufgaben und Stellen bei Bundesbehörden durch Umschichtung aus dem vorhandenen Stellenbestand gedeckt werden. Die Koalition habe sich das Ziel gesetzt, durch Effizienzgewinne und behördenübergreifende Umverteilung die Verwaltungskapazitäten zu modernisieren, ohne den Stellenbestand des Bundes netto zu erhöhen. Stellenneutrale Umsetzung gefordert Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine stellenneutrale Umsetzung sicherzustellen: Die entstehenden vier neuen Planstellen bei der Bundesnetzagentur und der Koordinierungsstelle für digitale Dienste müssten durch den Abbau gleichwertiger Stellen aus dem vorhandenen Stellenbestand im Haushaltseinzelplan 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder im Geschäftsbereich der Bundesnetzagentur gedeckt werden. Eine Nettovermehrung von Planstellen im Bundeshaushalt sei zu vermeiden. Umschichtungspotenziale und Synergieeffekte durch digitale bürokratiearme Verfahren und KI-gestützte Prozesse müssten identifiziert und ausgewiesen werden, heißt es weiter. Die konkreten Stellen, die innerhalb des Einzelplans 09 oder im Stellenplan der Bundesnetzagentur abgebaut oder eingespart werden, sollten benannt werden. Dabei seien Doppelstrukturen zwischen der Bundesnetzagentur, der Koordinierungsstelle für digitale Dienste und anderen regulatorischen Einheiten zu prüfen. Das 8-Prozent-Ziel der Stelleneinsparung aus dem Koalitionsvertrag müsse konsequent umgesetzt werden, wird betont. Die Zielsetzung, die Effizienz der Bundesverwaltung substanziell zu steigern, sei einzuhalten. Neue regulatorische Aufgaben, die durch EU-Recht zwingend anfallen, müssten dazu einbezogen werden und dürften nicht automatisch zu einem Netto-Stellenaufwuchs führen, der den Stellenabbau in der Bundesverwaltung von zwei Prozent pro Jahr gefährdet. (sas/hau/23.04.2026)
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
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