Aktuelle Nachrichten
Regierungsentwurf für ein Baugesetzbuch-Upgrade
Die Bundesregierung will ein Baugesetzbuch-Upgrade auf den Weg bringen. Ihr Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ (21/6588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird am Donnerstag, 25. Juni 2026, in erster Lesung beraten. Er soll im Anschluss an die einstündige Aussprache – ebenso wie ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Stadt gemeinsam gestalten und demokratische Beteiligung stärken – Kooperative Stadtentwicklung in das Baugesetzbuch aufnehmen“ (21/6643(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) – den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll in beiden Fällen der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz Bauleitplanverfahren straffen und vereinfachen. Außerdem soll der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden. Mit dem "Baugesetzbuch-Upgrade" sollen den Kommunen außerdem mehr Möglichkeiten im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. Ziel der Änderungen ist nach Angaben der Bundesregierung, die Funktionsfähigkeit des Bauplanungsrechts zur Wahrung der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Planungshoheit der Gemeinden langfristig zu sichern und an die aktuellen Herausforderungen sowie die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen anzupassen. "Eine funktionierende kommunale Planung stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie", heißt es. "Überragendes öffentliches Interesse" bei Wohnbebauung In Zukunft wird für Wohnbebauung unter bestimmten Voraussetzungen ein "überragendes öffentliches Interesse" angeordnet. Das gilt für Wohnbebauung, für die ein Bebauungsplan in einem angespannten Wohnungsmarkt ein Baugebiet ausweist, das zumindest auch dem Wohnen dient. Im Naturschutzrecht soll klargestellt werden, dass Interessen des Wohnungsbaus ein zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses sein können. Weitere Maßnahmen sind die Vereinfachung der Umweltprüfung, Möglichkeiten zur Reduzierung der Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Einschränkung von Klagemöglichkeiten gegen Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan soll aufgewertet werden, indem durch ihn bestimmte Außenbereichsvorhaben mit einer Privilegierungswirkung ausgestattet werden können. Die Spielräume der Gemeinden bei Baugebietsausweisungen sollen ausgeweitet werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Straffung des Bauleitplanverfahrens vor. Das Verfahren soll vollständig digital ausgestaltet werden. Der Standard "XPlanung" werde den Gemeinden bundesweit vorgegeben. Auch das Raumordnungsgesetz soll modernisiert werden. Dazu gehört die vollständige Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen und bei Raumverträglichkeitsprüfungen. Vorkaufsrechte bei Schrottimmobilien In der Bauleitplanung sollen zudem Klimaanpassungs- und Starkregenvorsorgekonzepte sowie Hitzebelastungskarten eine größere Rolle spielen. Außerdem soll die wassersensible Stadtentwicklung ein neuer Grundsatz der Bauleitplanung werden. Gemeint ist damit, dass das Potenzial von Wasser als Ressource für die Klimaanpassung und die Lebensqualität in den Städten genutzt wird. Verbessert wird die Möglichkeit, mit Vorkaufsrechten gegen Schrottimmobilien vorgehen zu können. "Die Kommunen erhalten so ein wichtiges Instrument, um gegen die negativen städtebaulichen Auswirkungen von Schrottimmobilien vorzugehen und Spekulation mit Schrottimmobilien durch wiederholte Verkäufe ohne Verwertungsabsicht, inklusive daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Bodenmarktpreise, zu unterbinden", heißt es in dem Entwurf. Gehört eine Schrottimmobilie einer Eigentümergemeinschaft, ermöglicht es die neue Vorkaufsregelung der Kommune, auch einzelne Wohnungen zu erwerben, um innerhalb der Eigentümergemeinschaft etwas gegen die negative Ausstrahlungswirkung auf die Nachbarschaft oder das Quartier tun zu können. Erleichtert werden auch Enteignungsverfahren von Schrottimmobilien. (hke/hau/23.06.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Anträge zur steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen
Auf die steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen zielen Initiativen der Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ab, die das Parlament am Donnerstag, 25. Juni 2026, erstmals debattiert. Dazu legen die Grünen einen Gesetzentwurf zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet“ (21/6644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll nach der 60-minütigen Aussprache ebenso wie ein Antrag der Linken mit dem Titel „Steuern auf kleine und mittlere Einkommen senken, Spitzen- und Kapitaleinkommen gerecht besteuern, Ehegattensplitting reformieren“ (21/6645(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung dem federführenden Finanzausschuss überwiesen werden. Zwei weitere Anträge der Grünen mit den Titeln "Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Share Deals reformieren, steuerliche Privilegierung von Immobilienkonzernen abschaffen" (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Verschonungsbedarfsprüfung ab 26 Millionen Euro in der Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen" (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen ebenfalls im Finanzausschuss weiterberaten werden.. Gesetzentwurf der Grünen Mit ihrem Gesetzentwurf (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wollen die Grünen die bisher mögliche steuerfreie Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden nach zehnjähriger Haltedauer abschaffen. Mit Aufhebung der Haltefrist würden Gewinne aus Immobilienveräußerungen unabhängig von der Dauer des Haltens bei Veräußerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. In der Begründung heißt es, die bisher geltende vollständige Steuerfreiheit von Immobilienveräußerungsgewinnen nach zehn Jahren führe zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung von Kapital in Form von Grund und Boden gegenüber anderen Anlageformen. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Kapitalanlagen würden dauerhaft der Abgeltungsteuer unterliegen. Wer hingegen in Immobilien investiere, könne nach zehn Jahren vollständig steuerfrei veräußern. Weiter schreibt die Fraktion, dass die Immobilienmärkte in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Wertsteigerungen verzeichnet hätten. „Die hieraus resultierenden Veräußerungsgewinne bleiben nach Ablauf der Frist vollständig der Besteuerung entzogen. Dies stellt eine Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage dar, die fiskalisch nicht länger hinnehmbar ist, zumal der Staat gleichzeitig erhebliche Investitionen in Wohnungsbau, Infrastruktur und städtische Entwicklung tätigt, die zum Wertzuwachs der Immobilien beiträgt“, argumentiert die Fraktion. Durch die Gesetzesänderung werden steuerliche Mehreinnahmen von rund sechs Milliarden Euro erwartet. Erster Antrag der Grünen In ihrem ersten Antrag (21/6644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die gezielte steuerliche Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben. Dadurch würden alle Einkommensteuerzahler entlastet. Außerdem soll der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro erhöht werden, um alle Arbeitnehmenden gezielt zu entlasten und für spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen. Zu den weiteren Forderungen gehört eine Senkung der Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte. Das soll für eine Entlastung besonders bei unteren Einkommen sorgen, wo oftmals keine nennenswerte Einkommensteuer gezahlt werde. 20 bis 30 Prozent der unteren Einkommensbezieher würden gar keine Steuern bezahlen, heißt es in dem Antrag. Die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um zwei Prozentpunkte könne eine Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen um rund 300 Euro pro Jahr entlasten. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen würde um rund 800 Euro pro Jahr entlastet. Finanziert werden soll die Senkung durch die Übernahme versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro durch Steuermittel. "Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss reformieren" Außerdem wird gefordert, die Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss so zu reformieren, so dass künftig mindestens die Hälfte des Kindergeldes bei den Alleinerziehenden ankommen könne. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll in ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach dem Vorbild des Kindergeldes überführt werden. Die Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschafft und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Verbessert werden soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten. Stärker gefördert werden soll nach Vorstellungen der Fraktion der Rücklagen- und Vermögensaufbau. Dazu gehört unter anderem eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.500 Euro. Als ergänzende Altersvorsorge soll ein Bürgerfonds mit automatischer Teilnahme bei freiwilligem „Opt-out“ eingerichtet werden. Dieser Fonds soll auch für die betriebliche Altersvorsorge geöffnet werden, „um niedrigschwelligen Vermögensaufbau für alle zu ermöglichen“. "Stromsteuer auf europäischen Mindestsatz senken" Zu den geforderten Maßnahmen für Wirtschaft und Verbraucher gehören eine Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz und ein Energiekrisengeld, für das ein neuer Direktauszahlungsmechanismus geschaffen werden soll. Dieser Mechanismus soll ab 2027 für die Auszahlung eines jährlichen Klimagelds genutzt werden. Außerdem soll der Preis des Deutschlandtickets dauerhaft auf 49 Euro im Jahresabonnement stabilisiert werden. Die Fraktion verlangt darüber hinaus den Abbau von Steuervergünstigungen sowie „eine moderate Anhebung der Steuersätze für sehr hohe Einkommen“. Lücken im Steuersystem sollen geschlossen werden, zum Beispiel durch Änderungen bei der Erbschaftsteuer für große Vermögen und beim heute möglichen steuerfreien Verkauf von Immobilien, wo die Steuerfreiheit nach zehnjähriger Haltedauer abgeschafft werden soll. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer wird abgelehnt, weil sie untere Einkommen überproportional belasten und die Wirtschaft schwächen würde. Dritter Antrag der Grünen Die Grünen wollen Steuervorteile bei großen Erbschaften beenden und damit eine Gerechtigkeitslücke schließen. In ihrem dritten Antrag (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung abgeschafft wird. Sie soll durch großzügige und flexible Stundungsmöglichkeiten ersetzt werden. Wie die Abgeordneten erläutern, sieht die 2016 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführte Verschonungsbedarfsprüfung für den Erwerb von begünstigtem Vermögen auf Antrag des Erwerbers einen Erlass der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vor, „soweit die Person nachweist, dass sie persönlich nicht dazu in der Lage ist, die Steuer aus ihrem verfügbaren Vermögen zu begleichen“. Dadurch habe der effektive Steuersatz auf Milliardenvermögen im letzten Jahr bei gerade einmal bei rund zwei Prozent gelegen - trotz der theoretisch hohen nominalen Steuersätze im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von bis zu 30 Prozent. „Hohe Erbschaften werden faktisch geringer besteuert als mittelgroße. Milliarden schwere Schenkungen an Kinder und Vermögensübertragungen auf Familienstiftungen können steuerfrei bleiben“, stellt die Fraktion fest. Bei Erbschaften über 26 Millionen Euro sei durch die „Verschonungsbedarfsprüfung“ im Jahr 2024 in 95 Prozent der Fälle die Steuer erlassen worden. Die Sonderregel habe die Bundesländer rund 3,4 Milliarden Euro Mindereinnahmen gekostet. Darüber hinaus verschaffe die Verschonungsbedarfsprüfung Erben gegenüber Gründern einen strukturellen Finanzierungsvorteil, da bestehende Betriebe künstlich abgesichert würden, während unternehmerische Innovationen gehemmt würden. (hle/hau/24.06.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
- "Ortszeit Deutschland" – Bundespräsident Steinmeier reist mit Zeit nach Lörrach
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verlegt seinen Amtssitz für drei Tage nach Baden-Württemberg. Vom 30. Juni bis 2. Juli führt er seine Amtsgeschäfte von Lörrach aus.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
- Bundespräsident Steinmeier gratuliert Donald Trump
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gratuliert dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald Trump, zum 80. Geburtstag.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
- Bundespräsident Steinmeier ehrt Medaillengewinnerinnen und -gewinner der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeichnet am Montag, dem 22. Juni im Estrel Hotel Berlin die 48 deutschen Medaillengewinnerinnen und -gewinner der Olympischen und Paralympischen Winterspiele in Mailand und Cortina d'Ampezzo 2026 für ihre sportlichen Erfolge mit dem Silbernen Lorbeerblatt aus.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
TOP ZP 2 IP-Adressspeicherung, Datenerhebung Strafverfahren
85. Sitzung vom 24.06.2026, TOP ZP 2: IP-Adressspeicherung, Datenerhebung Strafverfahren
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Sachverständigenlob für Modernisierung des Designrechts
Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf "zur Modernisierung des Designrechts" gab es bei einer Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses viel Lob.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung will die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung stärken und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Gesetzentwurf zur Einführung einer IP-Adressspeicherung
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Einführung einer IP-Adressspeicherung sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der zugleich auf eine "Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren" abzielt.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Externe Beraterleistungen im BMJV-Geschäftsbereich
Recht und Verbraucherschutz/Antwort Externe Beraterleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) listet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage für 2024 und 2025 auf.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Paralleljustiz in Deutschland - Fehlende Lagebilder und mögliche Defizite bei der Bekämpfung (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bilanz der Tätigkeit des Bundesopferbeauftragten
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Nach der Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Bundesopferbeauftragten Roland Weber erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Linke will ehrenamtliche Richter stärken
Recht und Verbraucherschutz/Antrag "Für einen resilienten Rechtsstaat - Ehrenamtliche Richterinnen und Richter stärken" lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Förmliche Verpflichtung soll digital möglich werden
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für eine Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes vorgelegt.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Änderungen beim Versorgungsausgleich im Scheidungsfall
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung will Regelungen für den Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen ändern und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Konsequentere Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Geschäften
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Der Bundesrat will Vermögen bei Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften besser abschöpfen lassen und nimmt dazu die Leerkäufer ins Visier.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
AfD fragt nach Umgang mit medialen Einzelfällen
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Nach dem Umgang der Bundesregierung mit medialen Einzelfällen, öffentlicher Mobilisierung und gesetzgeberischen Prozessen fragt die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
