Aktuelle Nachrichten
BGBl. 2025 I Nr. 376
Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Dezember 2025
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
BGBl. 2025 I Nr. 375
Verordnung zur Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 19. Dezember 2025
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
BGBl. 2025 I Nr. 373
Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes betreffend den Umfang, die Ausgestaltung und den Informationsaustausch von Mindeststeuer-Berichten vom 19. Dezember 2025
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
BGBl. 2025 I Nr. 372
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19. Dezember 2025
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
BGBl. 2025 I Nr. 369
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 22. Dezember 2025
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
BGBl. 2025 I Nr. 359
Siebenundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes vom 19. Dezember 2025
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4146, 21/4961 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - Drucksache 21/6178 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkost
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Justizministerin Hubig und Umweltminister Schneider stellen sich den Fragen
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 8. Juli 2026, mit der einstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig (SPD), und der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Carsten Schneider (SPD), den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/26.06.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Fragestunde am 8. Juli
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 8. Juli 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (eis/29.06.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Vereinbarte Debatte zu „250 Jahre USA“
Am Mittwoch, 8. Juli 2026, findet im Bundestag eine Vereinbarte Debatte zum Thema „250 Jahre USA – Freiheit, Demokratie und Verantwortung“ statt. 30 Minuten sind dafür eingeplant. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/29.06.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Antrag fordert militärische und humanitäre Stärkung der Ukraine
Der Bundestag berät am Mittwoch, 8. Juli 2026, einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Antrag mit dem Titel „Den russischen Krieg gegen die Ukraine beenden – Die Ukraine jetzt zusätzlich militärisch und humanitär stärken“. Er soll noch halbstündiger Debatte dem federführenden Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/29.06.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Stärkung der digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden
Der Bundestag berät am Mittwoch, 8. Juli 2026, über Gesetzentwürfe der Bundesregierung, die auf eine Stärkung der digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden abzielen. Nach der 30-minütigen Debatte soll der noch nicht vorliegende Gesetzentwurf „zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen“ an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sein. Im Fall des Gesetzentwurfs „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ (21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6511(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und des Gesetzentwurfes „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ (21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen. Ebenfalls dem Innenausschuss überwiesen werden soll ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierter Antrag mit dem Titel „Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen – Moderne Polizeiarbeit gestalten“. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Der erste Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung verfolgt das Ziel, Strafverfolgungsbehörden mit neuen Befugnissen auszustatten, um die Effektivität der Strafverfolgung zu steigern. Bislang gebe es keine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage, die den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten regelt, schreibt die Bundesregierung. Daher dürften die Ermittlungsbehörden einen solchen Abgleich derzeit nur manuell, also ohne den Einsatz einer speziellen, für den Abgleich entwickelten Software, unter Einsatz gängiger Internet-Suchmaschinen, vornehmen, um Personen zu identifizieren, lokalisieren oder Tat-Täter-Zusammenhänge zu erschließen. Dies könne vor allem bei großen Datenmengen im Einzelfall zur Erfolglosigkeit von Ermittlungsmaßnahmen führen und außerdem in erheblichem Umfang Personal der Strafverfolgungsbehörden binden, heißt es. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will die digitalen Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus stärken. In dem zweiten Gesetzentwurf (21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es unter anderem: „Die automatisierte Datenanalyse ist ein zentraler Baustein, um die stetig wachsenden Datenmengen in polizeilichen Ermittlungsverfahren verarbeiten zu können. Mittels der Analyse bereits rechtmäßig erhobener polizeilicher Daten ist es möglich, Verbindungen zwischen Taten, Personen, Orten sowie an deren Anknüpfungspunkten zu finden.“ Dritter Gesetzentwurf der Bundesregierung Der dritte Gesetzentwurf (21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6511(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beinhalte die zustimmungsfreien Bestandteile des Gesetzespakets zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, heißt es in der Vorlage. Er umfasse Befugnisse für Bundeskriminalamt und Bundespolizei im Rahmen der bestehenden polizeilichen Aufgaben, erklärt die Bundesregierung. Von hervorgehobener Bedeutung seien dabei die Befugnisse im Rahmen der Aufgabe des Bundeskriminalamtes als Zentralstelle. Zudem erfolge eine Angleichung der Regelung zum biometrischen Internetabgleich im Asylgesetz an die gegenständlichen Vorschriften. Der biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sei erforderlich, um Personen insbesondere zu identifizieren, lokalisieren sowie Tat-Täter-Zusammenhänge zu erschließen, heißt es weiter. (bal/hau/29.06.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Auflösung des Entwicklungshilfeministeriums gefordert
Die AfD-Fraktion hat zwei Anträge mit den Titeln „Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auflösen – Dessen Zuständigkeiten ins Auswärtige Amt und ins Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingliedern“ und "Mehr Transparenz in der Entwicklungshilfe – Alle öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen lückenlos veröffentlichen" angekündigt, die am Mittwoch, 8. Juni 2026, erstmals im Bundestag debattiert werden sollen. Nach halbstündiger Aussprache sollen eide Anträge dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/29.06.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Abstimmung über Sicherung der Stromversorgung
Das Parlament entscheidet am Donnerstag, 9. Juli 2026, nach einstündiger Debatte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“ (21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6563(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie wird dazu eine Beschlussempfehlung abgeben. Abgestimmt wird außerdem über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft – Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock-In“ (21/6369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie über den Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Energieversorgung sichern – Bezahlbar, erneuerbar und dezentral“ (21/6360(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch zu den Anträgen wird es eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Wirtschaft und Energie geben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz sicherstellen, dass auch in Zukunft ausreichend flexible Kapazitäten auf dem Strommarkt verfügbar sind. So solle weiterhin eine stabile Versorgung im Stromsystem jederzeit gewährleistet bleiben – „auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht“, schreibt die Regierung. Der Gesetzentwurf führt einen sogenannten Kapazitätsmarkt ein. Damit soll der Bedarf für eine sichere Versorgung mit Strom ab 2031 gedeckt werden. Bereits in den nächsten zwölf Monaten sollen steuerbare Kapazitäten im Umfang von insgesamt elf Gigawatt ausgeschrieben werden – also Stromkapazitäten, die flexibel ein- und ausgeschaltet werden können. In den Jahren 2027 und 2029 sollen zwei weitere Ausschreibungen folgen. „Finanzielle Anreize für Investitionen“ Ein Kapazitätsmarkt entlohne Anbieter schon für die Bereithaltung von Leistung und nicht erst, wenn der von ihrer Anlage produzierte Strom abgenommen wird, macht die Bundesregierung deutlich. Das schaffe wichtige finanzielle Anreize für Investitionen in neue Anlagen sowie den Erhalt bestehender Kapazitäten – „auch, wenn die Kraftwerke nur wenige Stunden im Jahr benötigt werden“. Mit einem Zuschlag gingen aber auch Verpflichtungen einher, heißt es. Anlagen müssen die zugesicherte Leistung zu relevanten Zeitpunkten nachweislich erbringen und Neuanlagen fristgerecht errichtet werden. Antrag der Grünen Mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 stellt der Bau langfristig fossil betriebener Gaskraftwerke „ohne glaubwürdige und ambitionierte Umstellungsperspektive“ für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen „keine Option“ dar. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, den Entwurf für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) (21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) anzupassen, so dass es bei den Ausschreibungen von Kapazitäten zur Stromversorgung nicht ausschließlich zum Neubau von Gaskraftwerken kommt, die überwiegend und für lange Zeit fossil betrieben werden. Aus diesem Grund gelte es, die Kriterien für Anlagen bei Kapazitätsausschreibungen so auszugestalten, dass der Rahmen für alle Technologien gleichwertig ausgestaltet wird und „wirklich alle Potenziale für Kapazitäten genutzt werden können“. Für die ersten Kapazitätsausschreibungen, die bereits im September 2026 stattfinden sollen, verlangen die Abgeordneten „klare Angaben“ dazu, wie die Umlage zur Finanzierung eines Kapazitätsmechanismus ausgestaltet werden soll. „Schon zu diesem Zeitpunkt muss klar sein, welche Belastung durch eine Umlage für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entstehen kann“, heißt es in dem Antrag. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion Die Linke ist der Ansicht, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) (21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) „nicht nur Klimaziele, sondern auch fairen Wettbewerb, Kosteneffizienz und eine krisenfeste Energieversorgung“ gefährdet. Anstatt den Neubau von Gaskraftwerken zu subventionieren, sollten „klimafreundliche Alternativen wie Batteriespeicher“ vorangebracht werden, heißt es in ihrem Antrag. Dazu verlangen die Parlamentarier eine Überarbeitung des Entwurfs zum StromVKG und des „Netzpakets“ sowie eine Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG). Zum einen solle der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Elektrifizierung aller Sektoren beschleunigt und konsequent vorangebracht werden, zum anderen solle der Ausstieg aus fossilen Gasen vorbereitet werden, um die Stromproduktion aus Gas, die um ein Vielfaches teurer sei als die Stromproduktion aus Erneuerbaren, so weit wie möglich und so schnell wie möglich reduziert wird, heißt es. Außerdem solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes einrichtet, um flexible Reservekraftwerke in öffentlicher Hand zu betreiben. (nki/hau/29.06.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Debatte über die Bahnpolitik und über ein allgemeines Tempolimit auf Straßen
Die Bahnpolitik steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 9. Juli 2026. Grundlage für die 60-minütige Aussprache ist der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigte Gesetzentwurf „zur Regelung des Schienenpersonenfernverkehrsangebotes“ sowie ein noch nicht vorliegender Antrag der Fraktion mit dem Titel „Stillstand in der Bahnpolitik überwinden – Strukturreformen umsetzen, Kapazitäten des Schienennetzes verstärken und ein gutes Fernverkehrsangebot sicherstellen“. Beide Vorlagen sollen dem federführenden Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Abgestimmt wird über einen weiteren Gesetzentwurf der Grünen „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit)“ (21/5319(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Hierzu wird eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses erwartet. Abzustimmender Gesetzentwurf der Grünen Die Fraktion fordert mit dem Gesetzentwurf die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr. Ein solches Tempolimit reduziere den Kraftstoffverbrauch und dämpfe damit die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher, heißt es zur Begründung. Außerdem habe es positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und reduziere die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen, schreiben die Grünen. (hau/29.06.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Entscheidung über Einführung eines antragslosen Kindergeldes
Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Über den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmt das Parlament am Donnerstag, 9. Juli 2026, nach einer 60-minütigen Debatte ab. Abgestimmt wird auch über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen“ (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zu den Entwürfen wird der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben. Gesetzentwurf der Bundesregierung In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben. Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“ Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Die AfD will Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen. „Für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, wird die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates angepasst“, heißt es im Entwurf. (bal/hau/29.06.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Antrag fordert mehr Prävention gegen Linksextremismus
„Prävention gegen Linksextremismus stärken – Jugendschutz und Präventionsforschung ausbauen“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Donnerstag, 9. Juli 2026, erstmals im Bundestag beraten werden soll. Nach einstündiger Aussprache soll der Antrag dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/29.06.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 9. Juli 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: Versorgungsausgleich: Im federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts (21/6510(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) weiterberaten werden. Die Regierung erläutert dazu: „Wird eine Ehe geschieden, sind die gemeinschaftlich in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte zwischen den Eheleuten gerecht zu teilen, insbesondere die Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung und aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.“ Dabei seien die Versorgungsträger so wenig wie möglich zu belasten. Das geltende Versorgungsausgleichsrecht werde diesen Anforderungen in einigen Punkten nicht gerecht, schreibt die Bundesregierung. „Dies gilt insbesondere für die übergangenen Anrechte: So kommt es vor, dass Ehegatten oder ein Versorgungsträger im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht alle während der Ehezeit erworbenen Anrechte angeben - sei es aus Versehen (vergessenes Anrecht) oder aus Absicht (verschwiegenes Anrecht) - oder dass das Familiengericht ein Anrecht fehlerhaft übersieht.“ Es habe sich in der Praxis gezeigt, dass die fehlende Möglichkeit der Fehlerkorrektur im Einzelfall zu Gerechtigkeitslücken führen könne. Dies werde der hohen Bedeutung des Versorgungsausgleichsrechts für die Alterssicherung der Beteiligten sowie dem Halbteilungsgrundsatz nicht gerecht, schreibt die Regierung weiter. Durch die Reform des Versorgungsausgleichsrechts solle „eine gerechte Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vorsorgevermögen gewährleistet werden“. Zugleich sollen einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts anwenderfreundlich weiterentwickelt werden: Für übergangene Anrechte soll der schuldrechtliche Ausgleich eröffnet werden. Betriebliche Anrechte insbesondere eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, sollen in den Versorgungsausgleich einbezogen werden. Das Entstehen von Splitteranrechten soll durch eine Änderung der Regelungen zu den geringfügigen Anrechten vermieden werden. Im Verfahrensrecht soll der frühestmögliche Zeitpunkt für einen Antrag auf Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung praxisgerecht vorverlegt werden. Nachhaltige Mobilität: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Klimafreundlich in den Urlaub – Nachhaltige Mobilität zum Standard machen" soll federführend im Tourismusausschuss weiterberaten werden. (ste/29.06.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
