Die Situation von Studierenden stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 17. Oktober 2025. Grundlage der halbstündigen Aussprache waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sowohl der Antrag „Infrastrukturen für Innovationen – Klimagerecht, barrierefrei und digital auf dem Campus“ (21/2047) als auch der Antrag mit dem Titel „Bildung bezahlbar machen – BAföG-Reform jetzt“ (21/2234) wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Erster Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt, eine „Innovationsinitiative Zukunfts-Campus" über 10 Jahre auf Grundlage eines Bund-Länder-Pakts nach Artikel 91b des Grundgesetzes zu schaffen. Finanziert werden soll die Innovationsinitiative dem Antrag (21/2047) zufolge zu 50 Prozent aus dem Sondervermögen Infrastruktur und zu 50 Prozent Finanzierung durch die Länder. Die Grünen fordern die Verankerung von Klimaneutralität bis spätestens 2040 „als verbindliches Ziel für alle Hochschulen, die im Rahmen dieser Initiative gefördert werden“, sowie die Bereitstellung der Mittel für die energetische Sanierung der Hochschulgebäude, die 25 Jahre oder älter sind. Zusätzliche Investitionen verlangt Verlangt werden zudem zusätzliche Investitionen in den Bau, die umfassende Modernisierung und nachhaltige Instandhaltung der Hochschulinfrastruktur zur Sicherstellung zukunftsfähiger, barrierefreier und klimagerechter Lern-, Forschungs- und Arbeitsbedingungen. Zusätzliche Investitionen sollen auch in in studentische Infrastrukturen wie Wohnheime, Mensen, Lern- und Begegnungsorte als zentrale Bestandteile eines zukunftsfähigen Campuslebens gehen. Des Weiteren plädieren die Abgeordneten für die Einrichtung einer Digitalpauschale pro Studierendem, mit der die digitale Transformation der Hochschullandschaft voran gerieben, eine souveräne digitale Infrastruktur gesichert und moderne Lehr- und Forschungsformen ermöglicht wird. Außerdem solle eine dauerhafte, flächendeckende, sichere und leistungsstarke KI-Infrastruktur für alle deutschen Hochschulen aufgebaut und die Kooperation auf allen Ebenen sichergestellt werden. Zweiter Antrag der Grünen Um Studierende finanziell zu entlasten, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/2234) eine umfassende und sofortige Bafög-Reform. Die neuen Regelungen sollen nach Vorstellung der Fraktion bereits ab dem Sommersemester 2026 greifen. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes angekündigt. Beginnend mit dem Wintersemester 2026/2027 soll diese in drei Schritten erfolgen. Laut der antragstellenden Fraktion beziehen derzeit lediglich 11,5 Prozent der Studierenden Bafög, obwohl rund 36 Prozent der Gesamtstudierenden armutsgefährdet seien. Eine Reform sei daher dringend geboten und müsse schnellstmöglich erfolgen. Die Grünen fordern, die Bafög-Grundbedarfssätze auf das Niveau des Bürgergeld-Regelsatzes anzuheben. Dadurch würde sich die Förderung von aktuell 475 Euro auf 563 Euro erhöhen. Zudem müsse die Wohnkostenpauschale dynamisch an das regionale Mietniveau angepasst werden. (nki/hau/17.10.2025)
Der Bundestag hat am Freitag, 17. Oktober 2025, den Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland 2025 mit dem Titel „35 Jahre: Aufgewachsen in Einheit?“ (21/2200) erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Bericht der Ost-Beauftragten Der Bericht der Ost-Beauftragten Elisabeth Kaiser (SPD) richtet den Blick auf die Generation der unter 35-Jährigen. Sie sei die erste Generation, die ausschließlich im vereinten Deutschland aufgewachsen ist, heißt es. Gefragt werde daher, welche Relevanz die Kategorien „Ost” und „West” heute noch haben. Zwar seien junge Deutsche seit dreieinhalb Jahrzehnten in ein und demselben Land aufgewachsen, „die Rahmenbedingungen dieses Aufwachsens unterscheiden sich dennoch bis heute in wichtigen Punkten“, schreibt die Ost-Beauftragte. „Der Osten” sei für junge Menschen, die dort aufgewachsen sind, mehr als nur eine Himmelsrichtung. „Er ist ein Raum, der Identitäten prägt und Biografien beeinflusst”, betont Kaiser. Unterschiede bei Vereins- und Ehrenamtsstrukturen Sie stellt verschiedene Projekte vor, mit denen sie den Zusammenhalt und gleichwertige Lebensbedingungen weiter fördern will. Dazu gehört unter anderem bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement zu stärken – denn dies gilt als Motor für gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Teilhabe. Während in Westdeutschland lange gewachsene Vereins- und Ehrenamtsstrukturen bestünden, seien in Ostdeutschland historisch bedingt weniger Strukturen vorhanden, heißt es. Doch der Osten holt laut Kaiser auf. Verschiedene Initiativen und Projekte unterstützten Engagement-Förderungen vor Ort und schafften neue Beteiligungsmöglichkeiten. Mehr Ostdeutsche in Führungspositionen Mit dem fortgeschriebenen Bundeskonzept „Ostdeutsche in Führungspositionen” wolle die Bundesregierung die Repräsentanz in Verwaltung und Behörden verbessern. Die aktuellen Ergebnisse zeigten, dass zwar der Anteil ostdeutscher Führungskräfte langsam ansteigt – „doch selbst 35 Jahre nach der Einheit sind sie auf den höchsten Leitungsebenen in den obersten Bundesbehörden weiterhin deutlich unterrepräsentiert“. Mit dem fortgeschriebenen Bundeskonzept „Ostdeutsche in Führungspositionen“ wolle die Bundesregierung die Repräsentanz in Verwaltung und Behörden nun verbessern. (hau/17.10.2025)
Vorabmeldung zu einem Interview in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 18. Oktober 2025) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp (CDU), hält ein Losverfahren für Musterung und Wehrdienst für ein gerechtes System, da nicht alle potenziell Wehrpflichtigen gezogen werden können. „Es gibt kein System, das am Ende eine vollständige Gleichbehandlung gewährleistet“, sagte Röwekamp im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“. „Aber wir müssen aus einer großen Menge von prinzipiell wehrfähigen Menschen, jungen Männern in diesem Fall, eine geringere Anzahl auswählen.“ Die Bundeswehr brauche einen Aufwuchs, aber nicht um ganze Jahrgänge. „Ich würde mich freuen, wenn wir eine Akzeptanz in der Gesellschaft dafür finden, dass die Verteidigung von Frieden, Freiheit, Demokratie und auch unseres Wohlstandes nur dann gelingen wird, wenn sich mehr Menschen freiwillig für den Dienst in der Bundeswehr entscheiden“, sagte Röwekamp. „Wir können ja nicht an Russland und Putin die Botschaft richten, bitte greift uns nicht an, wir haben nicht genügend Soldaten.“ Langfristig trete er für ein gesellschaftliches Pflichtjahr für alle ein. „Wir haben ja nicht nur die Herausforderungen bei der Bundeswehr. Wir haben sie beim Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr, in den Pflegeheimen, in den Kindertagesstätten.“ Das Interview im Wortlaut: Frage: Herr Röwekamp, die Unionsfraktion hatte die erste Lesung des von Verteidigungsminister Boris Pistorius vorgelegte neue Wehrdienstgesetz zunächst um eine Woche verschoben und jetzt ist auch der ausgehandelte Kompromiss mit der SPD vorerst geplatzt. Was konkret stört die Union am Gesetzentwurf? Röwekamp: Wir sind der Auffassung, dass es insbesondere hinsichtlich der notwendigen Aufwuchsziele der Bundeswehr einer Konkretisierung bedarf. Wir haben der Nato Fähigkeiten zugesagt, die einen Aufwuchs auf 260.000 Zeit- und Berufssoldaten vorsehen. Das ist kein Wunschkonzert, sondern eine militärische Notwendigkeit. Wir wollen deshalb verbindlich vereinbaren, in welchen Jahresschritten wir diesen Aufwuchs sicherstellen. Frage: Wie sollen diese Jahresschritte konkret aussehen? Röwekamp: Das Ziel von 260.000 aktiven Soldaten und Soldatinnen soll spätestens bis 2035 erreicht werden. Das bedeutet, dass pro Jahr mindestens 5.000 bis 10.000 zusätzliche aktive Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr verpflichtet werden müssen. Die Frage ist, auf welchem Weg wir das erreichen können. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir es zunächst über eine Steigerung der Attraktivität des gegenwärtigen freiwilligen Wehrdienstes versuchen wollen. Aber wir müssen uns für den Fall vorbereiten, dass wir die ehrgeizigen Ziele nicht erreichen. Frage: Der Kompromiss mit der SPD sah vor, auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Musterung ganzer Geburtsjahrgänge ab Mitte 2027 zu verzichten und nur eine per Los bestimmte Gruppe junger Männer zu mustern. Warum? Röwekamp: Wir haben die Ausgangssituation, dass wir zwar einen Aufwuchs bei der Bundeswehr brauchen, aber eben nicht um ganze Jahrgänge. Und deshalb erfordert es die Wehrgerechtigkeit, dass man Kriterien für die entsprechende Personalauswahl bestimmt. Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, sollten wir die Auswertung der ab kommenden Jahr für Männer verpflichtenden und Frauen freiwilligen Fragebögen abwarten. Das einzig zuverlässige und am Ende auch gerechteste Verfahren ist es, nicht alle zur Musterung zu verpflichten, sondern nur eine gewisse per Zufallsprinzip ermittelte Anzahl. Dies gilt auch für den Fall, dass wir nicht genügend Menschen von einem freiwilligen Wehrdienst überzeugen können und aus dieser Gruppe zum Wehrdienst verpflichten müssen. Wir haben uns zu der Frage, ob und inwieweit unseren verpflichtenden Elementen verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen, ein Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio eingeholt. Hinzu kommt, dass für die Durchführung der Musterung auch die Ressourcen zur Verfügung stehen müssen. Und für die Musterung eines ganzen Jahrganges ab 2027 sehen wir das für nicht gegeben. Frage: Der Verteidigungsminister hält dagegen, er benötige die Musterung der gesamten Jahrgänge, um sich ein Bild verschaffen zu können, wer in Deutschland überhaupt wehrdiensttauglich ist. Ist das kein überzeugendes Argument? Röwekamp: Wir erhalten ja durch die Selbstauskunft in den Fragebögen schon erste Informationen über die gesundheitlichen Zustände und die Bereitschaft für einen Wehrdienst. Deshalb glauben wir nicht, dass wir einen kompletten Jahrgang zur Musterung laden müssen. Aber das ist ein Detail, über das im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherlich nochmal gesprochen wird. Der Verteidigungsminister führt gute Argumente an. Es gibt aber auch gute Argumente – Wehrgerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit –, die wir als Union anführen. Es ist ja der Sinn des Gesetzgebungsverfahrens, in dem es am 11. November auch noch eine öffentliche Anhörung geben wird, dass diese Argumente nochmal gewogen und am Ende ein Kompromiss gefunden wird. Frage: Glauben Sie, dass ein Losverfahren bei der Musterung und gegebenenfalls bei einem verpflichtenden Wehrdienst die nötige Akzeptanz in der Gesellschaft findet? Röwekamp: Ich würde mich freuen, wenn wir eine Akzeptanz in der Gesellschaft dafür finden, dass die Verteidigung von Frieden, Freiheit, Demokratie und auch unseres Wohlstandes nur dann gelingen wird, wenn sich mehr Menschen freiwillig für den Dienst in der Bundeswehr entscheiden. Das ist keine Lappalie, sondern das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Und ich würde mir wünschen, dass es uns gelänge, dies über eine gesamtgesellschaftliche Debatte zu erreichen. Wir können ja nicht an Russland und Putin die Botschaft richten, bitte greift uns nicht an, wir haben nicht genügend Soldaten. Wir müssen darauf vorbereitet sein für den Fall, dass wir nicht genug Freiwillige finden und deshalb auch zum Wehrdienst verpflichten müssen. Frage: Folgt man den Umfragen, dann sieht das auch eine Mehrheit der Deutschen so. Trotzdem werden es viele junge Männer als ungerecht empfinden, wenn sie per Zufallsprinzip gezogen werden sollten. Röwekamp: Es gibt kein System, das am Ende eine vollständige Gleichbehandlung gewährleistet. Aber wir müssen aus einer großen Menge von prinzipiell wehrfähigen Menschen, jungen Männern in diesem Fall, eine geringere Anzahl auswählen. Egal, welches Verfahren Sie nehmen, es wird am Ende immer jemanden geben, der sich ungerecht behandelt fühlt. Und deswegen glaube ich, dass das Zufallssystem noch das wehrgerechteste System ist. Alles andere ist immer an der Grenze zur Willkür und genau das wollen wir vermeiden. Am Ende können wir nur mit den Instrumenten handeln, die uns das Grundgesetz an die Hand gibt. Langfristig werden wir meiner Ansicht nach ohnehin über eine Veränderung auch dieser Voraussetzungen sprechen müssen. Ich persönlich bin für ein allgemeines verpflichtendes Dienstjahr. Das würde die endgültige Gerechtigkeit herstellen zwischen allen Menschen eines Jahrgangs und nicht nur den jungen Männern. Es wäre geschlechtergerecht, es wäre gerecht gegenüber Deutschen und Nicht-Deutschen. Und es wäre auch gerecht gegenüber den unterschiedlichen gesellschaftlichen Aufgaben, die wir haben. Wir haben ja nicht nur die Herausforderungen bei der Bundeswehr. Wir haben sie beim Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr, in den Pflegeheimen, in den Kindertagesstätten. Frage: Ein allgemeiner Pflichtdienst ist verfassungsrechtlich aktuell aber wohl nicht machbar. Röwekamp: Deshalb sage ich ja, dass wir über eine langfristige Lösung für eine Verfassungsänderung nachdenken müssen. Und deswegen bin ich sehr dafür, dass wir diese Debatte mit den jungen Menschen schon jetzt führen. Frage: Der Bundestag hat gerade mit den Stimmen der Koalition die beschleunigte Einbürgerung von Ausländern nach drei Jahren gekippt. Und jetzt wollen Sie diesen Menschen sagen, sie sollen für die Gesellschaft ein Pflichtjahr leisten? Röwekamp: Für eine Gesellschaft, in der sie sich entschlossen haben, zu leben. Und die ihnen, beispielsweise wenn sie vor Krieg oder Verfolgung geflohen sind, Schutz gewährt und sie an ihrem Wohlstand teilhaben lässt. Ja, ich will von jedem, der hier lebt, erwarten können, dass er einen Beitrag zu den Bedingungen unseres Zusammenlebens in Frieden und Freiheit leistet.