Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Umsetzung von EU-Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung verabschiedet. Sowohl der Entwurf für ein Data Act-Durchführungsgesetz (21/2998, 21/3508) als auch das Daten-Governance-Gesetz (21/3544, 21/3946) wurden zuvor im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung noch in Teilen geändert (21/4998, 21/4994). Beide Vorlagen wurden mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich beim Entwurf zum Data Act enthalten und dem Entwurf zum Daten-Governance-Gesetz zugestimmt. Der Abstimmung lagen Berichte gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages des Haushaltsauschuss (21/4999, 21/4995) zugrunde. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf für das Data-Act-Durchführungsgesetz (21/2998) dient der Umsetzung der EU-Verordnung 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. Der Data Act enthält Bestimmungen mit dem Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen Daten mehr und besser nutzen zu können. Er ist EU-weit am 12. September 2025 in großen Teilen direkt anwendbares Recht geworden, schreibt die Bundesregierung im Entwurf. Ziel des Gesetzes sei es, die EU-Vorgaben durch nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen zu ergänzen. Die Datenverordnung schaffe einen harmonisierten Rahmen dafür, „wer unter welchen Bedingungen berechtigt ist, Produktdaten oder verbundene Dienstdaten zu nutzen“, heißt es darin weiter. Nationale Vorgaben würden insbesondere für die behördliche Aufsicht, die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen sowie die Durchsetzung des Rechtsrahmens benötigt. Bundesnetzagentur als zuständige Behörde benannt Wie die Bundesregierung weiter ausführt, soll die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde benannt werden. Mit Artikel 1 des Gesetzes werde sie zur zentralen Anlaufstelle für Fragen der Durchführung, Aufsicht und Durchsetzung. Die Behörde soll unter anderem Beschwerden bearbeiten, Ablehnungen von Datenzugangsgesuchen an die EU-Kommission melden, Streitbeilegungsstellen zulassen und die Weitergabe von Daten an Forschungseinrichtungen fördern. Der Entwurf regelt zudem die Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit sektoralen Behörden. Vorgesehen sind detaillierte Verfahrensregelungen: Die Bundesnetzagentur soll unter anderem Ermittlungen führen, Auskünfte verlangen, vorläufige Anordnungen treffen und Zwangsgelder bis zu 500.000 Euro verhängen können. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme (21/3508) zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen. Seine Vorschläge betreffen unter anderem eine stärkere föderale Zuständigkeitsverteilung, Konkretisierungen bei der Datenschutzaufsicht und eine bessere Ausstattung der Bundesnetzagentur. Die vorgeschlagenen Änderungen stoßen bei der Bundesregierung überwiegend auf Ablehnung, einzelne Vorschläge will diese prüfen. Im Zentrum steht die vorgesehene Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Prüfung von Datenzugangsverlangen auch dann, wenn Landesbehörden betroffen sind. Der Bundesrat fordert, diese Zuständigkeit ausdrücklich auszunehmen. Andernfalls widerspräche die Regelung föderalen Ordnungsprinzipien, da Landesbehörden der Kontrolle durch entsprechend benannte Stellen der Länder unterliegen müssten. Die Bundesregierung erläutert hierzu, die Bündelung der Aufgaben bei der Bundesnetzagentur diene der Effizienz; den angesprochenen Teilaspekt wolle sie jedoch prüfen. Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht Weiter wendet sich der Bundesrat in der Stellungnahme gegen die geplante alleinige Zuständigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei der Überwachung personenbezogener Daten. Die Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht, parallelen Gerichtsverfahren und divergierenden Entscheidungen. Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung nicht zu und hält dem entgegen, dass die Datenverordnung nationale Zuständigkeitsregelungen erlaube und eine Sonderzuständigkeit des Bundes zur raschen fachlichen Klärung beitrage. Darüber hinaus regt der Bundesrat ergänzende Regelungen zur Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder an sowie die Streichung der vorgesehenen Gesamtentscheidung der Bundesnetzagentur, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Beide Forderungen weist die Bundesregierung zurück und verweist unter anderem auf EU-rechtliche Vorgaben. Schließlich fordert der Bundesrat eine ausreichende Mittelausstattung der Bundesnetzagentur. Die Bundesregierung führt aus, die Bedarfe seien neu bewertet worden; ein höherer Ressourcenbedarf werde gegebenenfalls in künftigen Haushaltsverfahren geprüft. Änderungen im Digitalausschuss Zu den Änderungen am Data Act-Durchführungsgesetz, die der Ausschuss im parlamentarischen Verfahren vornahm, gehört unter anderem die Präzisierung, dass die Bundesnetzagentur Datenverlangen öffentlicher Stellen des Bundes gemäß Kapitel V der Datenverordnung prüfen soll. Die Zuständigkeit für die Prüfung der Datenverlangen öffentlicher Stellen der Länder soll hingegen bei den jeweils nach Landesrecht zuständigen Stellen verbleiben. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen sprachen im Ausschuss von einem wichtigen Schritt für Innovation und mehr Rechtssicherheit. Man habe darauf geachtet, unnötige Belastungen zu vermeiden, die Sanktionsregelungen nachjustiert und bei den Ermittlungsbefugnissen Klarstellungen vorgenommen. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der EU-Verordnung 2022/868 vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der EU-Verordnung 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt) seien einheitliche Vorschriften geschaffen worden, um die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer auf den Menschen ausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben, schreibt die Bundesregierung. Um die Verpflichtungen aus dem Daten-Governance-Rechtsakt vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, seien gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich, heißt es weiter. Wie es im Entwurf des Daten-Governance-Gesetzes (21/3544) heißt, gilt der Daten-Governance-Rechtsakt seit dem 24. September 2023 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ziel des Gesetzes sei es, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen zu schaffen. Als zuständige Behörden werden die Bundesnetzagentur sowie das Statistische Bundesamt festgelegt. Die Netzagentur soll unter anderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamt wird als zentrale Informationsstelle benannt und soll öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (21/3946) keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben. Behördenkooperation und elektronische Kommunikation Im Entwurf enthalten sind zudem umfangreiche Regelungen zur behördlichen Zusammenarbeit, zur elektronischen Kommunikation sowie zu Gebühren und Bußgeldern. Ergänzend enthalten sind Bußgeldvorschriften, mit denen Verstöße gegen den Daten-Governance-Rechtsakt sanktioniert werden können. Die Geldbußen könnten je nach Tatbestand bis zu 500.000 Euro betragen, führt die Bundesregierung aus. Zu den finanziellen Auswirkungen schreibt die Bundesregierung, dass bei der Bundesnetzagentur jährliche Mehrkosten von rund 1,13 Millionen Euro entstünden, unter anderem für zusätzliches Personal und Sachaufwand. Für das Statistische Bundesamt werde ein jährlicher Personalaufwand von rund 5,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Umstellungsaufwand von rund 14,6 Millionen Euro für die Jahre 2026 bis 2029 veranschlagt. Für die Verwaltung ändere sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund acht Millionen Euro. Änderungen im Digitalausschuss Teil der Änderungen am Daten-Governance-Gesetz ist unter anderem, die Aufgabenerfüllung nach Artikel 8 Daten-Governance-Rechtsakt an das Metadatenportal GovData zu übertragen und die Bestandsliste über geschützte Verwaltungsdaten sowie das Anfragenmanagement in die bestehende Bestandsliste für offene Verwaltungsdaten zu integrieren. Dadurch sollen die Nutzerfreundlichkeit erhöht und Abläufe beschleunigt werden, wie Abgeordnete von Union und SPD in der Ausschuss-Diskussion betonten. Außerdem sollen bestehende Spielräume bei der Gebührenordnung genutzt werden, um kleinen und mittleren Unternehmen und Startups faire Chancen zu bieten, betonten Abgeordnete von Union und SPD. (lbr/hau/26.03.2026)
Die Antwort der Bundesregierung (21/3319) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel „Förderung sowie Unterstützung von LGBTIQ- und Gender-Projekten sowie Abtreibung im Ausland“ (21/683) erregte die Gemüter in einer Parlamentsdebatte am Donnerstag, 26. März 2026. Thema während der 30-minütigen Aussprache waren auch zwei Anträge der AfD. Der Antrag mit dem Titel „Zusammen mit den USA für nationale Selbstbestimmung, Souveränität und den Schutz der abendländischen Zivilisation eintreten – Woke Positionen international zurückdrängen“ (21/3308) wurde im Anschluss der Aussprache mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt. Dazu lag ein Beschlussvorlage des Auswärtigen Ausschusses (21/3631) vor. Der von der Fraktion vorgelegte Antrag mit dem Titel „Finanzierung des UN-Bevölkerungsfonds beenden – Für den Lebensschutz eintreten“ (21/4938) wurde erstmalig beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Federführung. Antwort auf Große Anfrage der AfD Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt die International Planned Parenthood Federation (IPPF) mit einem jährlichen Kernbeitrag. Seit 2022 wurden dafür insgesamt 63 Millionen Euro bereitgestellt, wie aus der Antwort hervorgeht. Den Angaben zufolge lag die Unterstützung 2025 bei 15 Millionen Euro. Im Rahmen ihrer globalen Tätigkeit habe die IPPF nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 872.000 US-Dollar an ihre chinesische Mitgliedsorganisation China Family Planning Association (CFPA) geleistet. Die IPPF ist eine internationale Nichtregierungsorganisation zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Abzustimmender Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will „woke Positionen international zurückdrängen“. In ihrem Antrag (21/3308) fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, „zusammen mit dem gewählten US-amerikanischen Präsidenten und Kongress Haushaltsmittel für die Förderung der Abtreibung (inklusive Werbung und Lobbymaßnahmen), Gender sowie LGBTIQ und die Trans-Ideologie durch international tätige Nichtregierungsorganisationen schnellstmöglich zu streichen und diese für die heimatnahe Unterstützung verfolgter Christen zur Verfügung zu stellen“. Zudem solle die Bundesregierung an Auslandsvertretungen keine Regenbogenflaggen mehr hissen und öffentlich erklären, „dass keine Rechte auf 'sexuelle Identität', Abtreibung oder spezielle LGBTIQ- oder Trans-Rechte bestehen“. Außerdem wollen die Antragssteller das LSBTI-Inklusionskonzept, die Leitlinien für eine feministische Außenpolitik sowie den Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung aufgehoben sehen und dringen ferner auf die Abschaffung des Internationalen Tages gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie. Zudem solle die Bundesregierung „keine öffentlichen Aufträge mehr an deutsche oder ausländische Unternehmen vergeben, die die totalitäre Woke-Ideologie unterstützen“. Antrag zum Weltbevölkerungsfonds Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem neuen Antrag (21/4938) auf, zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach dem Vorbild der US-Regierung alle Zahlungen an den UN-Weltbevölkerungsfonds (UNFPA) einzustellen. Der Fonds dient ihrer Ansicht nach nicht deutschen nationalen Interessen und gefährdet die Förderung christlicher Werte, heißt es zur Begründung. Er erfülle daher nicht die Kriterien für eine Finanzierung. Weiter heißt es in der Initiative, der UNFPA fördere seit seiner Gründung Abtreibung und Bevölkerungsreduktion und vertrete eine „menschenfeindliche totalitäre Gender-Ideologie“. Außerdem setze er sich immer stärker für die Umwertung der traditionellen Familienwerte ein und zerstöre damit „die Grundlage unseres abendländischen Menschenbilds und unserer Identität“. Zwar finanziere der 1967 gegründete Fonds auch einige begrüßenswerte Projekte, etwa gegen die menschenrechtswidrige Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung, gegen die Bevorzugung von Söhnen und gegen die Abtreibung von weiblichen Embryonen und die Kinderehe, schreiben die Abgeordneten. Vor allem aber betätige sich der UNFPA als „globaler Abtreibungsdienstleister“, urteilen sie. (ahe/pk/joh/hau/26.03.2026)