Lange wurde darüber gestritten, wie die Politik für fairere Grundlagen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge sorgen kann. Die Antwort darauf soll das neue Tariftreuegesetz sein, das am Freitag den Bundesrat passiert hat.
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Der Bundestag hat sich am Freitag, 27. März 2026, in einer Debatte mit dem Klimaschutz befasst. Grundlage waren zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema. Die Forderung nach einem "Klima-Turbo für Deutschland“ (21/4271) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Zustimmung durch Die Linke abgelehnt. Den Abgeordneten lag zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor (21/4890). Der Antrag mit dem Titel „Klimaschutzprogramm als Entlastungsprogramm" (21/4951) wurde erstmals beraten und in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Abgelehnter Antrag der Grünen Die Fraktion forderte einen „Klima-Turbo für Deutschland“. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar die bisherigen Maßnahmen als zu unzureichend beurteilt hatte, um die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erreichen, drangen die Abgeordneten in ihrem Antrag (21/4271) auf Nachbesserungen. Sie forderten die Bundesregierung auf, ein Klimaschutzprogramm 2026 vorzulegen, das die gesetzlichen Klimaziele für die Jahre 2030 und 2040 einhält. Dazu sollte zuerst der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent beschleunigt werden. Die Bundesregierung müsse Planungssicherheit für Investitionen gewährleisten und Netze und Speicher zügig ausbauen, hieß es im Antrag. Zudem verlangten die Abgeordneten, das sogenannte Netzpaket wegen seiner „verheerenden Wirkung auf den Fortschritt der Energiewende“ zurückzuziehen. Regeln für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung Darüber hinaus drangen die Grünen mit Blick auf die Industrie auf „verlässliche Rahmenbedingungen für Klimaneutralität“. Grüne Leitmärkte sollten dazu gestärkt, Klimaschutzverträge ausgebaut und marktwirtschaftliche Instrumente wie der Emissionshandel „wirksam und fair ausgestaltet“ werden. Im Gebäudesektor sollte das Klimaschutzprogramm nach dem Willen der Grünen „klare und stabile Regeln“ für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung schaffen. Insbesondere sollte die 65-Prozent-Regel für erneuerbares Heizen im Gebäudeenergiegesetz beibehalten werden, hieß es im Antrag. Bestehende Förderprogramme sollten verlässlich weiterfinanziert und sozial ausgestaltet werden. Zudem sollte die Europäische Gebäuderichtlinie fristgerecht bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden, verlangten die Grünen. Weitere Forderungen zielten unter anderem auf eine klimafreundliche Mobilität, etwa durch ein günstigeres Deutschlandticket, die Absicherung des natürlichen Klimaschutzes und den Abbau klima- und umweltschädlicher Steuervergünstigungen und Subventionen. Überwiesener Antrag Angesichts steigender Heizkosten und Spritpreise fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Menschen durch Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien, in die Elektrifizierung und in die Energieeffizienz zu entlasten. In dem Antrag „Klimaschutzprogramm als Entlastungsprogramm“ (21/4951) fordern sie konkret die Bundesregierung auf, geplante Gesetzesänderungen in den Bereichen Stromnetze, erneuerbare Energien und Gebäudeenergie sofort zurückzuziehen. Diese würden „die Klimaschutzlücke noch vergrößern und Strom und Wärme verteuern“. Insbesondere solle die Koalition vom sogenannten „Netzpaket“ Abstand nehmen, das Heizungsgesetz nicht abschaffen und die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht dazu nutzen, die Solarenergie auszubremsen, wie es ein am 26. Februar öffentlich gewordener Entwurf vorsehe, heißt es in der Vorlage. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten im Verkehrssektor unter anderem ein Tempolimit auf Autobahnen, einen Ausbau des Personennahverkehrs, eine „bundesweite Lösung für ein günstiges Sozialticket“ und eine gerechte Ausgestaltung der E-Mobilität, um „sichere, saubere und bezahlbare Mobilität“ zu gewährleisten. Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität solle konsequent für zusätzliche Investitionen verwendet werden, heißt es im Antrag. Investitionen in Klimaschutz und Transformation seien zu priorisieren. Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, das Land in der fossilen Zeit festzuhalten. Bürgerinnen und Bürger müssten diese Politik „auf ihren Strom- und Gasrechnungen, an der Zapfsäule und im Alltag teuer bezahlen“. In ihrem Antrag schreiben sie, eine langfristige und sichere Planung mit erneuerbaren Energien sowie Elektrifizierung und Energieeffizienz sei „die logische Antwort auf diese und die nächste Energiekrise“. Dies würde von „absurden Fossilpreisen“ entlasten, das Erreichen der Klimaziele ermöglichen und Lebensgrundlagen sowie Wohlstand schützen. Ein wirksames Klimaschutzprogramm wäre somit ein „mehrfacher Gewinn“. (sas/hau/27.03.2026)
Die Verwaltung rund um den Straßenverkehr wird digitaler: Künftig kann der Führerschein in einer Handy-App mitgeführt werden und die Parkraumüberwachung setzt bald weniger auf Papier und mehr auf Scans. Außerdem wird der Handel mit Punkten in der Verkehrssünderkartei verboten.
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Kann man seine Werbekunden verklagen, weil sie keine Anzeigen mehr schalten wollen? Elon Musk versuchte es - und musste in Texas eine Niederlage einstecken.
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On 24 March 2026, the Department for Business and Trade (DBT) published the government’s response to the consultation it conducted in 2025 on proposed legislative measures to tackle late payments (see further here).
Das neue KRITIS-Dachgesetz verpflichtet die Betreiber kritischer Infrastruktur erstmals auch zur physischen Resilienz. Verschärfte Pflichten, klare Fristen und hohe Bußgelder erhöhen den Handlungsdruck für betroffene Unternehmen, schreiben Nicolas Sonder und Philipp Genter.
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Das Parlament hat am Freitag, 27. März 2026, über den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Lebenslagen in Deutschland“ diskutiert. Im Anschluss der Debatte wurde die Unterrichtung (21/3250) den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Unterrichtung durch die Bundesregierung In Deutschland sind im Jahr 2024 rund zwei Millionen Männer und rund 1,2 Millionen Frauen von einer hohen Überschuldungsintensität betroffen gewesen. Das sind zusammen rund 4,6 Prozent aller Erwachsenen, wie aus dem Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hervorgeht. „Anzahl und Anteil der überschuldeten Personen sind seit Jahren rückläufig. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der aktuelle Rückgang auch auf eine Verkürzung der Speicherfristen für Restschuldbefreiungen von bisher drei Jahren auf nun sechs Monate zurückzuführen ist. Ohne diesen statistischen Sondereffekt ist die Anzahl der Überschuldungsfälle im Jahr 2023 erstmals seit 2019 wieder leicht angestiegen“, wie die Regierung die Zahlen konkretisiert. Überschuldungsquote der über 60-Jährigen steigt an Weiter heißt es zu diesem Punkt in dem Bericht: „Durch die im Berichtszeitraum stark angestiegene Inflation und gestiegenen Zinsen werden aktuell aber wieder mehr Haushalte finanziell herausgefordert. Überdurchschnittlich betroffen von einer hohen Überschuldung ist die besonders wirtschaftsaktive Gruppe der Personen im Alter von 30 bis 49 Jahren. Familiengründung, Hausbau und berufliche Positionierung bergen finanzielle Risiken. Während sich vor allem junge Menschen (unter 30 Jahre) in den vergangenen zehn Jahren immer weniger überschuldeten, stieg die Überschuldungsquote der über 60-Jährigen im gleichen Zeitraum an, allerdings weiterhin auf unterdurchschnittlichem Niveau.“ Verteilung der Nettovermögen Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, veränderte sich der Anteil des Nettovermögens, das die vermögendsten zehn Prozent der Verteilung besitzen, in den vergangenen Jahren nur leicht. Nach wie vor besitzen die zehn Prozent der vermögendsten Haushalte 54 Prozent des gesamten Nettovermögens. 2010/11 waren es noch 59 Prozent. Der Median der Nettovermögen, also die Grenze zwischen oberer und unterer Hälfte, lag 2023 bei 103.200 Euro. Um zu den vermögendsten zehn Prozent der Haushalte in Deutschland zu gehören, war 2023 ein Nettovermögen von rund 780.000 Euro nötig. (che/hau/27.03.2026)
Tausende Patientinnen und Patienten müssen lange auf eine lebensrettende Niere warten. Ein Gesetz mit erweiterten Möglichkeiten für Organspenden soll die Aussichten verbessern.
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Anfang des Jahres nahm das US-Militär Nicolás Maduro in Venezuela gefangen. Jetzt erschien der abgesetzte Präsident erneut vor einem New Yorker Gericht - einem Prozess steht aber noch einiges im Weg.
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Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss kann es bei verheirateten Paaren nur geben, wenn sie dauernd getrennt leben. Dem BVerwG reicht es nicht, wenn die Trennung nur räumlich aus aufenthaltsrechtlichen Gründen besteht, daher musste ein Mann 6.500 Euro zurückzahlen.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites tradegateag(.)com und webtrader.tradegateag(.)com. Über die Websites bieten die TradeGateAG ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen und ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Konkret bieten sie den Handel mit Kryptowerten und Finanzinstrumenten an. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten der Tradegate AG, Berlin, die die Website tradegate.ag betreibt.
The evolving situation across the Middle East continues to impact global supply chains, projects and commercial relationships.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 27. März 2026 das öffentliche Angebot von Nachrangdarlehen der Afrika Emissions 7 UG) mit der Bezeichnung „Grüne Mikrofinanzkredite für Kenia - Teil 3“ wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz untersagt. Die Afrika Emissions 7 UG darf keine Nachrangdarlehen mit der Bezeichnung „Grüne Mikrofinanzkredite für Kenia - Teil 3“ zum Erwerb in Deutschland anbieten.
Schleppende Nachfrage, falsche Modellpolitik, Standortprobleme, Konkurrenz aus China, fallende Gewinne, Arbeitsplatzabbau, und nun auch noch Werkschließungen: Das sind die Schlagzeilen aus der deutschen Automobilindustrie. Hersteller wie Volkswagen (VW), Mercedes-Benz und Porsche, und damit große Teile der deutschen Automobilindustrie, befinden sich in einer tiefgreifenden Krise. Im Bundestag debattierten die Abgeordneten am Freitag, 27. März 2026, über zwei Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (21/4952) und Die Linke (21/3715) zu Vorschlägen, wie die Zukunft der Automobilindustrie in Deutschland aussehen könnte. Beide Anträge wurden anschließend an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Forderungen von Grünen und Linken Die Grünen fordern, staatliche Fördergelder nur noch für reine Elektroautos, also batteriebetriebene oder Brennstoffzellenfahrzeuge, auszugeben. Autos mit fossilen Antriebskomponenten, wie Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und Range-Extender, sollen keine Förderung mehr erhalten. Zudem sollen die Mittel "gezielt" an Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen fließen. Die Grenzen sollen für Haushalte ohne Kinder bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 45.000 Euro sowie für Haushalte mit Kindern bei bis zu 70.000 Euro liegen. Als verbindliche Preisobergrenze für geförderte Fahrzeuge sehen die Grünen 45.000 Euro für Haushalte mit Kindern sowie 35.000 Euro für Haushalte ohne Kinder vor. Außerdem soll der Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos gefördert werden. Die Linken-Fraktion verlangt eine massive staatliche Förderung, um "die Autoindustrie nicht den Märkten oder Konzerninteressen zu überlassen". Dazu solle ein staatlicher Transformationsfonds von mindestens 20 Milliarden Euro jährlich eingerichtet werden. Gefördert werden sollen nur jene Unternehmen, "die ausschließlich zivile Produktionszwecke verfolgen". Förderungen für militärische Produktion oder Rüstungskonversion lehnen die Linken dagegen ab. Außerdem soll ein "öffentlicher Schutzschirm" Gelder bereitstellen, um Arbeitnehmern in insolvenzbedrohten Unternehmen Zeit für Qualifizierung und Umstellung auf sozial-ökologisch nachhaltige Wertschöpfungsfelder zu verschaffen. Gesellschaftliche Dimension der Branchen-Transformation Agnes Conrad (Die Linke) begründete den Antrag ihrer Fraktion damit, dass der Bundesregierung "eine strategische Linie" zum Umbau der Automobilindustrie fehle. Die Transformation der Automobilindustrie sei keine rein betriebswirtschaftliche Aufgabe, sondern eine gesellschaftliche, unterstrich Conrad. Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) betonte: "Wir wollen, dass Deutschland der Standort der Autoindustrie bleibt." Deshalb seien Innovationen genauso notwendig wie bezahlbare, attraktive Autos und gute Arbeitsplätze. Die Elektrifizierung der Mobilität sei der richtige Weg, und dazu machten die Grünen Angebote. Union, AfD und SPD weisen Vorschläge zurück Tilman Kuban (CDU/CSU) nannte den Antrag der Linken "links-grüne Planwirtschaft", das Papier sei voller Verbote und Vorgaben für die Automobilhersteller. Die Übernahme eines VW-Werks durch die Rüstungsindustrie, wie nun in Osnabrück geplant, sei zu begrüßen, weil "damit gut bezahlte Industriearbeitsplätze erhalten bleiben", so Kuban. "Die Existenzkrise der deutschen Automobilindustrie ist keine Überraschung, sondern das direkte Ergebnis des Verbrennerverbots", sagte Marc Bernhard (AfD). Die Bundesregierungen der vergangenen Jahre seien dafür verantwortlich, dass Automobilhersteller wie BMW und Audi ihre Produktion ins Ausland verlagerten und dort weiter Autos mir Verbrennermotoren herstellten und verkauften. Dunja Kreiser (SPD) zeigte sich überzeugt, dass "in Deutschland weiterhin Autos produziert werden". Die Branche befinde sich mitten in der Transformation. In ihrem Wahlkreis befinde sich das VW-Werk Salzgitter, dort werde gerade eine Batteriezellenfabrik gebaut, um jene Fahrzeuge herzustellen, die die Kunden nachfragten. (nki/27.03.2026)