2021 forderte das BVerfG gesetzliche Regeln für die Triage, nun kippt es sie wieder – wie passt das zusammen? Außerdem: Die EU nimmt vorerst Abstand von Chatkontrollen, die JuMiKo diskutiert neue Straftatbestände und ein Ratgeber soll das Jurastudium erleichtern.
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Die AfD-Fraktion will „sämtliche Aufnahmeprogramme für Afghanen nach Deutschland beenden“. Einen so betitelten Antrag (21/1551) hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, nach halbstündiger Aussprache auf Empfehlung des Innenausschusses (21/2243) abgelehnt. Für den Antrag stimmte nur die AfD, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Zwei weitere von der AfD-Fraktion eingebrachte Anträge wurden erstmals beraten. Die Anträge mit den Titeln „Afghanistan – Für eine neue Realpolitik" (21/2541) und "für ein sicheres Deutschland – Strafverbüßung in Afghanistan ermöglichen, deutsches Justizsystem entlasten“ (21/2542) überwies der Bundestag anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Abgelehnter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt darauf, „sämtliche Aufnahmeprogramme für Afghanen unverzüglich zu beenden“. In ihrem abgelehnten Antrag (21/1551) schreibt die Fraktion, dass nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 die damalige Bundesregierung versprochen habe, in Deutschland Ortskräfte aufzunehmen, die für deutsche Behörden und Organisationen tätig waren. Die „wichtigste Erkenntnis“ des Bundestags-Untersuchungsausschusses, der sich in der zurückliegenden 20. Wahlperiode mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer Personen befasst habe, laute, dass zu keinem Zeitpunkt seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 „nach Kenntnis der Bundesregierung Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland zu Schaden gekommen“ seien. Eine Gefährdung der Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland sei daher nicht nachweisbar. „Überforderung Deutschlands“ Nachdem insbesondere die pakistanische Regierung Ende 2023 angekündigt habe. Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus abzuschieben, habe die Bundesregierung ihrerseits angekündigt, afghanische Flüchtlinge mit einer Aufnahmezusage für Deutschland vor Massenabschiebungen aus Pakistan schützen zu wollen, führt die Fraktion daneben aus. „Insbesondere auch das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan“ habe „die Überforderung Deutschlands“ zur Folge gehabt. Entsprechend habe der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor der letzten Bundestagswahl „einen sofortigen Aufnahmestopp für Menschen gerade auch aus Afghanistan“ gefordert, heißt es in der Vorlage weiter. Nach der Wahl würden jedoch noch immer Afghanen von der Bundesregierung nach Deutschland eingeflogen. Erster eingebrachter Antrag Die AfD-Fraktion dringt auf eine „neue Realpolitik“ gegenüber Afghanistan nach der Machtübernahme der Taliban seit 2021. Eine anhaltende Verweigerung von Kontakten zur afghanischen Regierung in Kabul sei „kurzsichtig, migrations- und wirtschaftspolitisch unvernünftig und überlässt Konkurrenten wie der Türkei, Saudi-Arabien oder China und Russland das Feld“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (21/2541). Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, „ein Verbindungsbüro in der Liegenschaft der bisherigen deutschen Botschaft in Kabul zu eröffnen und das in Katar befindliche deutsche Büro Kabul zu schließen“. Durch die Einrichtung des Büros solle eine Koordinierung für die Rückkehr afghanischer Staatsbürger aus Deutschland ermöglicht sowie diese Rückkehr, mit Ausnahme von christlichen und schiitischen Afghanen, eingeleitet werden. Außerdem solle die Bundesregierung die Aufnahme aller Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen umgehend stoppen, alle Aufnahmezusagen widerrufen und alle bereits in Deutschland befindlichen Ortskräfte einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Zweiter eingebrachter Antrag Die AfD-Fraktion dringt in ihrem zweiten neuen Antrag (21/2542) auf eine Regelung, nach der in Deutschland verurteilte afghanische Straftäter ihre Haft in Afghanistan verbüßen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „mit der afghanischen Regierung ein völkerrechtliches Abkommen zu schließen, in dem die Rücknahmeverpflichtung afghanische Straftäter mit einer Klausel geregelt ist, die die Strafvollstreckung der in Deutschland verhängten Freiheitsstrafen enthält“. Solange ein solches Abkommen nicht abgeschlossen ist, solle Afghanistan keine weiteren humanitären Mittel gewährt werden. Außerdem solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, „wonach ein unbefristetes Einreiseverbot für Nicht-EU-Ausländer aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung erlassen werden kann“. (sto/ahe/hau/06.11.2025)
In einem Diesel-Verfahren um Schadensersatz wegen eines
Thermofensters wies das OLG München 2022 die Berufung des Käufers
zurück, weil es die Rechtslage als geklärt ansah. Zu Unrecht,
entschied das BVerfG, da zum damaligen Zeitpunkt der Schutzgesetzcharakter der §§ 6 Abs. 1,
27 Abs. 1 EG-FGV wieder klärungsbedürftig
gewesen sei.
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Fahrzeugpapiere mit dem Handy immer parat: das ermöglicht die neue i-Kfz-App, die heute an den Start gegangen ist. In der App können Bürger und Bürgerinnen ihren Fahrzeugschein hochladen und dann jederzeit abrufen.
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Großes Polizeiaufgebot, aufgeheizte Stimmung, vorzeitiges Ende: Der umstrittene Palästina-Kongress in Berlin hat für Diskussion gesorgt – und lange die Justiz beschäftigt. Die setzt nun einen Punkt.
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„Marktbasierte Resilienz – Versorgung mit kritischen Rohstoffen durch wirtschaftsgetragene Strategien und Reservehaltung stärken“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, den der Bundestag von der Tagesordnung am Donnerstag, 6. November 2025, abgesetzt hat. Ursprünglich sollte der Antrag nach halbstündiger Debatte dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/04.11.2025)
Nach einer gescheiterten Fortbildung hat das ArbG Villingen-Schwenningen die Rückzahlungsvereinbarung zwischen einer Kommune und einem 31-jährigen Arbeitnehmer gekippt. Er sei wegen seines Alters diskriminiert worden: Mitarbeiter über 40 hätten die Prüfung gar nicht erst ablegen müssen.
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Pressemitteilung 206/25 vom 06.11.2025
Pressemitteilung 205/25 vom 06.11.2025
Pressemitteilung 204/25 vom 06.11.2025
Pressemitteilung 203/25 vom 06.11.2025
Die Freizone Cuxhaven soll aufgehoben werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (21/1975, 21/2468), den der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/2632) angenommen hat. Dazu lag ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2633) vor. In namentlicher Abstimmung lehnte das Parlament einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft – Agrardieselrückerstattung sofort rückwirkend einführen“ (21/604) ab. 126 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 436 votierten dagegen. Auch dazu hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (21/2632) abgegeben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das wirtschaftliche Bedürfnis zur Aufrechterhaltung der Freizone Cuxhaven stehe in keinem sinnvollen Verhältnis zum administrativen und personellen Aufwand der Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung, begründet die Bundesregierung den Gesetzentwurf. Dies gelte „insbesondere, weil sich im Rahmen von Änderungen des europäischen Zollrechts die Regelungen zu Formalitäten in Freizonen denen in anderen Seehäfen, die keinen Freizonenstatus besitzen, angeglichen haben“. Vor diesem Hintergrund habe die Niedersachsen Port GmbH als Betreiberin der Freizone Cuxhaven die Aufhebung des Freizonenstatus beantragt. Stellungnahme des Bundesrates Die Bundesregierung lehnt es ab, sogenannte Containerbaumschulen in die Senkung der Energiesteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe einzubeziehen. Eine Einbeziehung dieser Betriebe hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme (21/2468) zum Gesetzentwurf verlangt, weil Containerbaumschulen integraler Bestandteil der land- und gartenbaulichen Produktion seien. Ihre Tätigkeit sei der klassischen Landwirtschaft in mehrfacher Hinsicht gleichzustellen. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, die Energiesteuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft („Agrardiesel“) laufe eigentlich zum 31. Dezember 2025 aus. Der Koalitionsvertrag sehe aber die vollständige Wiedereinführung der bisherigen Regelung vor. Eine zusätzliche Ausweitung der Energiesteuerentlastung sei nicht beabsichtigt. Bislang würden nur land- und forstwirtschaftliche Betriebe begünstigt, die durch Bodenbewirtschaftung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen. Bodenbewirtschaftung bedeute die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Verwertung von lebenden Pflanzen und Tieren. Demnach sei der Begriff „Boden“ als ein Teil des Erdbodens der Erdoberfläche zu verstehen. Da es sich bei den Containerkulturflächen um eine bodenunabhängige Anzucht von Gehölzen im Freiland in Containern oder Töpfen handele, sei dies nicht gegeben. Antrag der AfD Die AfD-Abgeordneten verlangten in ihrem Antrag (21/604), die Agrardieselrückerstattung in Höhe von 21,48 Cent pro Liter rückwirkend zum 1. Januar 2024 wieder einzuführen und die CO2-Bepreisung auf Dieselkraftstoffe abzuschaffen. Die Rückvergütung leiste einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Stabilisierung der heimischen Produktion, da sie zur Senkung der Produktionskosten beiträgt, schreibt die AfD-Fraktion. Vor dem Hintergrund steigender Betriebskosten und zunehmender Unsicherheiten auf den globalen Agrarmärkten stelle die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung ein zentrales Instrument zur Sicherung der landwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Existenz in Deutschland dar. (bal/mis/hle/06.11.2025)
Richterinnen und Richter in Thüringen werden zu schlecht bezahlt, glaubt das VG Meinungen. Es geht von einer – strukturell bedingten – verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung aus und hat deswegen in zwei Musterverfahren das BVerfG angerufen.
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Um Personal für die Pflege zu gewinnen und im Job zu halten, soll der Beruf attraktiver werden - mit mehr Eigenverantwortung und weniger Formularen.
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Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sollen davon verschont bleiben, dass die Krankenversicherung zum 1. Januar schon wieder teurer wird. Ein Spargesetz ist jetzt besiegelt. Nur reicht das?
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Für die sogenannte Gasspeicherumlage musste ein vierköpfiger Haushalt bislang zwischen 30 und 60 Euro pro Jahr aufbringen. Diese Summe übernimmt künftig der Staat.
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Christina Block soll den Auftrag erteilt haben, ihre beim Vater lebenden Kinder zu entführen. Nun wirft sie der Nebenklage einen Nötigungsversuch vor. Im Gerichtssaal erklärt sie, was dahintersteckt.
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Um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu bewerten, greift die Schufa auch auf Daten zu Zahlungsausfällen zurück. Aber darf sie die weiter speichern, wenn die offene Forderung längst bezahlt wurde?
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Zuwanderung in das Gesundheitssystem begrenzen – Zurückführung der medizinischen Versorgung von Ausländern auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum – Orientierung am dänischen Modell“ (21/1750) abgelehnt. In namentlicher Abstimmung stimmten 126 Abgeordnete für und 434 Abgeordnete gegen den Antrag. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/2603). Antrag der AfD-Fraktion Die „Zuwanderung in das Gesundheitssystem“ muss nach Ansicht der AfD-Fraktion begrenzt werden. Nach derzeitiger Rechtslage erhielten Asylbewerber medizinische Leistungen, die über die Sicherung der Gesundheit in akuten Notfällen hinausgingen. Dies umfasse unter anderem die Behandlung chronischer Erkrankungen sowie psychotherapeutische Angebote, heißt es im Antrag der Fraktion. Nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland (beziehungsweise 36 Monaten ab 2023) erhielten Asylsuchende in vielen Fällen sogar analoge Leistungen wie gesetzlich Krankenversicherte. Diese großzügige Auslegung des staatlichen Fürsorgeauftrags über das verfassungsrechtlich notwendige Maß hinaus erzeuge Fehlanreize und könne zur rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Asylsystems führen. Reduktion der Leistungen auf akute Notfallbehandlungen Die Abgeordneten fordern eine Reduktion der Leistungen auf akute Notfallbehandlungen, Schmerztherapie und lebensbedrohliche oder nicht aufschiebbare medizinische Maßnahmen, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Deutschland. (pk/hau/06.11.2025)
Die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CO2) im Boden wird künftig möglich. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes“ (21/1494) ab, den der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/2594) angenommen hat. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD-Fraktion, die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2605) vor. Einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf (21/2629) wurdemit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen abglehnt. Zugleich nahm das Parlament mit Koalitionsmehrheit gegen das Votum der Oppositionsfraktionen und Stefan Seidlers eine Entschließung an. Hingegen abgesetzt wurde die geplante Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zukunft sichern, Klima schützen – Naturverträgliche Lösungen vor Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung“ (21/1546). Hierzu sollte der Umweltausschuss eine Beschlussempfehlung vorlegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Um internationale Klimaziele wie im Paris-Übereinkommen von 2015 erreichen zu können, soll die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid (CO2) sowie der Aufbau eines CO2-Pipelinenetzes in Deutschland erlaubt werden. Klimaschädliches CO2 entsteht beispielsweise in Industrieanlagen und bei der Verbrennung von Öl, Gas und Kohle. Bereits die Vorgängerregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Pläne zur CO2-Speicherung vorgelegt, die Umsetzung wurde jedoch durch das Scheitern der Ampel-Regierung verhindert. Nun sollen die Abscheidung, der Transport und die Speicherung von CO2 in Deutschland bundeseinheitlich geregelt werden. Bisher war es hierzulande nicht möglich, entsprechende Technologien einzusetzen. Es gebe aber industrielle Prozesse, in denen sich CO2-Emissionen nicht vermeiden ließen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Als Beispiele gelten die Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie. Dort könnten CO2-Emissionen noch nicht durch Elektrifizierung oder durch den Einsatz anderer Stoffe vermieden werden, dennoch müssten diese Prozesse schrittweise dekarbonisiert werden. Nur für Emissionen aus der Kohleverstromung seien die Technologien faktisch ausgeschlossen. Kohlendioxidspeicher im industriellen Maßstab Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung „die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab und unter Berücksichtigung bestehender Nutzungen sowie verbindlicher ökologischer Kriterien“ ermöglichen. Damit würden künftige Vorhaben grundsätzlich auf das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone beschränkt, wobei zu beachten sei, dass das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone nicht den Bereich des Küstenmeers umfasst. Bei einer geologischen Speicherung würden „weitreichende Vorkehrungen zugunsten des Meeresumweltschutzes“ vorgesehen. Beispielsweise sei eine Speicherung in Meeresschutzgebieten grundsätzlich nicht zugelassen, heißt es weiter. Eine Speicherung von Kohlendioxid an Land werde weiterhin bundesweit nicht ermöglicht – mit Ausnahme von Forschungsspeichern. „Erhebliche Speicherpotenziale“ Allerdings schaffe das Gesetz die Möglichkeit, dass einzelne Länder die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid auf ihrem Landesgebiet zulassen können. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe habe auf Grundlage vorläufiger Untersuchungen die Speicherpotenziale in Deutschland sowohl offshore als auch onshore als erheblich eingeschätzt, heißt es. Die Technik der Abscheidung und der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Lagerstätten wird Carbon Capture and Storage (CCS) genannt. Carbon Capture and Utilization (CCU) bezeichnet die Abscheidung und Nutzung von Kohlendioxid für industrielle Prozesse als Rohstoff für die Herstellung neuer Produkte wie E-Fuels, aber auch blauen Wasserstoff, der aus Erdgas gewonnen wird. Angenommene Entschließung In der mehrheitlich angenommenen Entschließung heißt es, das Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetz (KSpTG) lege den Grundstein für einen Einstieg in die industrielle Nutzung von CCS/CCU-Technologien in Deutschland. Mit diesem Gesetz werde ein entscheidender weiterer und essenzieller Schritt unternommen, um Technologieoffenheit und Klimaschutz miteinander zu verbinden. Es diene damit nicht nur der Erreichung der nationalen Klimaziele, sondern fördere zugleich langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland. Der Einsatz von CCS/CCU werde dabei insbesondere für jene Sektoren als sinnvoll erachtet, in denen Emissionen als schwer oder unvermeidbar gelten. Das Gesetz sei ein zentraler Baustein, der in eine Carbon-ManagementStrategie (CMS) eingebettet werde. Elemente einer solchen Strategie sollten insbesondere die Begleitung des Aufbaus einer CO2-Infrastruktur und die Entwicklung einer nachhaltigen Kohlenstoffkreislaufwirtschaft sein, um CO₂ vermehrt als Wertstoff zu nutzen. Ein künftiges Carbon-ManagementSystem müsse so aufgestellt sein, dass es den Ausbau erneuerbarer Energien und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft flankiere. Die Förderung solle sich vorrangig auf schwer und nicht vermeidbare Emissionen konzentrieren, dabei jedoch technologie- und sektorenoffen ausgestaltet sein, um Investitions- und Planungssicherheit für den Hochlauf von CCS- und CCU-Technologien zu gewährleisten. Die Stärkung natürlicher CO2-Senken flankiere dabei die technischen CO2-Senken.“ Abgesetzer Antrag der Linken Die Linke wendet sich gegen den Ausbau einer Infrastruktur zur Abscheidung und Speicherung von CO2. Sie fordert, auf „naturverträgliche Lösungen vor CO2-Abscheidung und -Speicherung“ zu setzen. Konkret verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, eine Strategie vorzulegen, die konsequent auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen setzt und zur Kompensation „von nachweislich unvermeidbaren Restemissionen auf naturverträgliche, risikoarme und gesellschaftlich akzeptierte Methoden fokussiert“. Diese Strategie solle ein Bundesprogramm zur Wiedervernässung von Mooren, zum klimagerechten Waldumbau und zur Wiederaufforstung umfassen, um natürliche CO2-Senken zu stärken und die Biodiversität zu fördern. Als weitere Elemente der Strategie nennen die Abgeordneten eine „ambitionierte Circular-Economy-Strategie“ sowie eine sozial-ökologische Agrar- und Ernährungswende, welche Emissionen aus der Landwirtschaft senkt und Flächenkonflikte löst. „Speicherung in unterirdischen Lagerstätten ausschließen“ Darüber hinaus fordert die Fraktion, die Speicherung von CO2 in unterirdischen Lagerstätten in Deutschland auszuschließen und CO2-Exporte „nur dann innerhalb der EU zu erlauben, wenn soziale, ökologische und geologische Voraussetzungen zur Speicherung Importländern erfüllt sind“. CO2-Pipelines sollen nach dem Willen der Fraktion ausschließlich für lokale Strecken, für unvermeidbare Restemissionen und die Nutzung von CO2 (CCU) beispielsweise in der Stahlproduktion zugelassen werden. Ein Pipeline-Netz, auch für Emissionen aus Nachbarstaaten, soll laut Antrag dagegen vermieden werden. Carbon Capture and Storage (CCS) schaffe Anreize, an klimaschädlichen Geschäftsmodellen festzuhalten, monieren die Abgeordneten. (sas/nki/hau/06.11.2025)