Der Inhaber einer Wohnung hat nicht ohne weiteres rechtlich dafür einzustehen, daß in seinen Räumen durch Dritte keine Straftaten begangen werden.
§ 13 StGB
BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70
Die Anordnung einer Maßregel darf nicht zur Unterschreitung der schuldangemessenen Strafe führen.
BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
Die Verletzung eines Angreifers in Notwehr macht in der Regel den Angegriffenen nicht zum Garanten für das Leben des Angreifers.