§ 13 StGB

BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82

Der Inhaber einer Wohnung hat nicht ohne weiteres rechtlich dafür einzustehen, daß in seinen Räumen durch Dritte keine Straftaten begangen werden.

BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

Die Anordnung einer Maßregel darf nicht zur Unterschreitung der schuldangemessenen Strafe führen.

BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70

Die Verletzung eines Angreifers in Notwehr macht in der Regel den Angegriffenen nicht zum Garanten für das Leben des Angreifers.