Zur Verantwortlichkeit eines an einem Anfallsleiden erkrankten Kraftfahrers für seine Teilnahme am Straßenverkehr.
§ 229 StGB
RG, 23.04.1929 - I 1265/28
1. Zum Begriff der ”Bearbeitung” in der Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb der Roßhaarspinnereien, Haar- und Borstenzurichtereien sowie der Bürsten- und Pinselmachereien, vom 22. Oktober 1902 (RGBl. S. 269).
2. Wird der Ursachenzusammenhang zwischen dem fahrlässigen Verhalten einer Person und dem hieran sich schließenden rechtswidrigen Erfolg schon durch die bloße Möglichkeit ausgeschlossen, daß der Erfolg auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre?
BGH, 28.11.1957 - 4 StR 525/57
Entschließt sich ein Arzt zur Operation einer Kranken, um eine Gebärmuttergeschwulst bei ihr zu entfernen, ohne sich vorher trotz der erkennbaren Möglichkeit, daß die Geschwulst nur bei völliger Ausräumung des Gebärmutterkörpers beseitigt werden kann, des Einverständnisses der Kranken mit einem so weitgehenden Eingriff zu versichern, so begeht er fahrlässige Körperverletzung, wenn er diesen schweren Eingriff gleichwohl vornimmt.