§ 20 StGB

LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2006 - 7 KLs 802 Js 4743/2003

1. Der Angeklagte wird freigesprochen.
2. Die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
3. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die Kosten der Nebenklage und seine eigenen notwendigen Auslagen.

BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

Bei Berechnungszeiten von bis zu 10 Stunden hat ein maximaler Tatzeit-Blutalkoholwert (Rückrechnung aufgrund einer Blutprobe und Berechnung aufgrund von Trinkmengenangaben) uneingeschränkte indizielle Bedeutung für die Bejahung der verminderten Schuldfähigkeit. Etwas anderes gilt, wenn der Täter im Zusammenhang mit der Tat außergewöhnliche Körperbeherrschung gezeigt hat.

Gründe

BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

1. Auf eine Straßenverkehrsgefährdung und auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind die Grundsätze der Actio libera in causa nicht anwendbar.
2. Der zum Tatbestand des § 323a StGB gehörende Erfolg i. S. d. § 9 Abs. 1 StGB tritt auch an dem Ort ein, an dem der Täter die Rauschtat begeht.

BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94

Zur Verantwortlichkeit eines an einem Anfallsleiden erkrankten Kraftfahrers für seine Teilnahme am Straßenverkehr.