1. Auf eine Straßenverkehrsgefährdung und auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind die Grundsätze der Actio libera in causa nicht anwendbar.
2. Der zum Tatbestand des § 323a StGB gehörende Erfolg i. S. d. § 9 Abs. 1 StGB tritt auch an dem Ort ein, an dem der Täter die Rauschtat begeht.
§ 315c StGB
BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96
BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94
Zur Verantwortlichkeit eines an einem Anfallsleiden erkrankten Kraftfahrers für seine Teilnahme am Straßenverkehr.