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§ 90 BGB - Begriff der Sache (Kommentar)

... 7.2. Abgrenzung zur klassischen Sache im Sinne von Art. 90 BGB 7.3. Rechtslage und ... Diese Vorschrift definiert den Begriff der „Sache“ für das gesamte Bürgerliche Gesetzbuch. Sie legt fest, dass nur ... zwei wesentliche Merkmale für die Qualifikation als Sache: Körperlichkeit : Eine Sache muss materiell, also physisch ...

Art. 32 GG - Auswärtige Beziehungen (Kommentar)

... (1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes. (2) Vor dem Abschlusse eines Vertrages, der die ... 1: Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes 2.1. Exklusivität der Bundeszuständigkeit ...

Art. 30 GG - Hoheitsrechte der Länder (Kommentar)

... Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder ... Kompetenz der Länder 3.2. „Sache der Länder“ 3.3. „Soweit dieses Grundgesetz keine ...

§ 959 BGB - Aufgabe des Eigentums (Kommentar)

... 959 Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt. toc_collapse=0; Inhaltsverzeichnis   ...

RG, 30.10.1884 - II 237/84

... Pfändung eines Anspruchs auf Herausgabe einer Sache Fundstellen:  ... Pfändung eines Anspruches auf Herausgabe einer Sache. Inwiefern erlangt der betreibende Gläubiger ein Pfandrecht an der ...

RG, 14.10.1884 - II 203/84

... "insofern eine weitere Verhandlung der Sache erforderlich ist" ... des §.500 C.P.O.: "insofern eine weitere Verhandlung der Sache erforderlich ist." Tatbestand In erster Instanz war die Klage ...

Kanon des Lekë Dukagjini

... Der gezahlte Reisende (Bote) 6. Kapitel: Die Sache für die Sache 7. Kapitel: Das Darlehen 1. Allgemeines: Zins und ... den Eid leisten? 6. „Der Eid nimmt die eigene Sache“ 7. Der Eid an der Türe 8. Der Eid auf das Haupt der ...

BGH, 11.01.1971 - VIII ZR 261/69

... Wer eine gestohlene Sache gutgläubig kauft und sie so verarbeitet, daß er gemäß § 950 BGB Eigentümer der neuen Sache wird, schuldet dem Eigentümer der gestohlenen Sache eine Vergütung in ...

§ 958 BGB - Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen (Kommentar)

... (1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache. (2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich ...

RG, 05.06.1905 - VI 455/04

... Besitz einer Sache Fundstellen:  ... Was ist unter dem Besitz einer Sache im Sinne des § 6 Z.P.O. zu verstehen? Aus den Gründen "Die ...