Unter welchen Umständen findet § 326 BGB auf den Vergleich Anwendung?
§ 326 BGB
RG, 12.06.1917 - II 642/16
Unter welchen Voraussetzungen kann im Falle des § 326 Abs. 1 BGB angenommen werden, daß eine von dem Verkäufer erklärte Erfüllungsverweigerung die Nachfristbestimmung entbehrlich mache?
RG, 23.11.1917 - III 241/17
Genügt die bei der Bestimmung einer Nachfrist abgegebene Erklärung, daß der Erklärende sich für den Fall des Ablaufs der Frist den Rücktritt vorbehalte, der Vorschrift des § 326 Abs. 1. BGB.?
RG, 07.02.1919 - II 255/18
**Ist die Bestimmung des § 326 Abs. 2 BGB.