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Staatsrecht
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Art. 63 I GG: Ausübung des präsidialen Vorschlagsrechts
Art. 63 I GG: Die Nichtausübung des präsidialen Vorschlagsrechts und ihre Rechtsfolge
Art. 63 I, II 2 GG: Kanzlervorschlag und -ernennung unter Präsidialbedingungen
Art. 64 I GG: Nichternennung oder -entlassung eines Ministers durch den Bundespräsidenten
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