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AnwBl 2009, 449; BVerfGK 15, 277; NJW 2009, 2587

Daten

Fall: 
Nennung einer der Kurzbezeichnung entsprechenden Zahl von Gesellschaftern
Fundstellen: 
AnwBl 2009, 449; BVerfGK 15, 277; NJW 2009, 2587
Gericht: 
Bundesverfassungsgericht
Datum: 
24.03.2009
Aktenzeichen: 
1 BvR 144/09
Entscheidungstyp: 
Beschluss
Richter: 
Hohmann-Dennhardt, Gaier, Kirchhof
Stichwörter: 
  • Pflicht aus § 10 Abs. 1 S. 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte zur namentlichen Nennung einer der Kurzbezeichnung entsprechenden Zahl von Gesellschaftern, Angestellten oder freien Mitarbeitern auf Briefbögen verletzt weder Art 12 Abs 1 GG noch Art 3 Abs 1 GG