Verluste aus einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten Wohnung sind steuerlich anzuerkennen. Dafür muss die Vermietung ernsthaft betrieben werden, was die Finanzämter anhand der Auslastung ermitteln. Über die genauen Vorgaben hat der BFH entschieden.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website adler-ch(.)com. Es besteht der Verdacht, dass der Betreiber auf der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Ein Blitz trifft ein Flugzeug, die nachfolgenden Sicherheitschecks führen zu einer saftigen Verspätung – und schon geht es um 400 Euro Entschädigung. Der EuGH klärte jetzt, wann solches Wetterpech den Airlines die Zahlungspflicht erspart.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen und Chats, die angeblich von Vanguard betrieben und von Professor Daniel Prescott geleitet werden. Von der Existenz dieser Person ist der BaFin nichts bekannt. Nach Erkenntnissen der BaFin werden in diesen WhatsApp-Gruppen Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, die sich angeblich über die Websites pioneorg(.)com sowie pioneer-qnt(.)com handeln lassen. Die Angebote stammen nicht von der Vanguard Group Europe GmbH oder einem anderen Unternehmen der Vanguard-Gruppe oder deren Mitarbeitern. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die unbekannten Betreiber bieten ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Wo früher noch mit Aufklebern und manuellen Belegen hantiert wurde, kommt bei der Deutschen Post nun der Scanner zum Einsatz. Das digitalisierte Einwurfeinschreiben mag die Zustellung erleichtern – doch einen Anscheinsbeweis für die Zustellung erbringt es nicht mehr, meint das LAG Hamburg.
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"Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter“ (21/2222) lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/2222), den der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals beraten hat. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Antrag der AfD Laut Antrag sollen Menschen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, künftig kein Bürgergeld mehr erhalten. Die Fraktion beklagt darin eine „strukturelle Lücke bei Gesetzgebung und Handhabung“, die dazu führe, dass sich Straftäter dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen und dennoch auf Kosten der Steuerzahler unterstützt würden. „Eine solche Alimentation untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat“, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Sicherung der Untersuchungshaft oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vorliegt, grundsätzlich von einem Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuschließen. Für Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Durchsetzung von Erzwingungshaft, Ordnungshaft oder Hauptverhandlungshaft vorliegt, sollen Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich bis zur Klärung des Sachverhalts eingestellt werden. Außerdem sollen inhaftierte Personen, die „Freigänger“ sind, grundsätzlich von Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) ausgeschlossen werden. Inhaftierten Personen, die „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ nach Paragraf 67 SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe) erhalten, sollen die Leistungen grundsätzlich nur auf Darlehensbasis gewährt werden, fordert die AfD-Fraktion. (che/hau/16.10.2025)
Wer den Führerschein machen will, muss derzeit tief in die Tasche greifen. Das will das Bundesverkehrsministerium ändern – und zugleich für eine modernere Fahrausbildung sorgen. Abstriche bei der Verkehrssicherheit soll es nicht geben.
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Seit fünf Jahren ist der Finanzdienstleister Wirecard pleite. Aktionäre und Gläubiger haben Milliarden verloren. Aber wer bekommt noch Geld aus der Insolvenzmasse? Die Frage geht nach Karlsruhe.
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Ein sonniger Tag im Park, Kinderlachen: Doch plötzlich zerreißen wuchtige Messerstiche die Idylle und kosten zwei Menschenleben. Neun Monate später steht der mutmaßliche Täter vor Gericht.
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Die Bundesregierung will die gesetzlichen Grundlagen für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ schaffen. Ihr Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Wehrdienstes“ (Wehrdienst Modernisierungsgesetz, 21/1853) stand am Donnerstag, 16. Oktober 2025, zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren B Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verteidigungsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundeswehr soll noch konsequenter auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden, heißt es in dem Entwurf. Russland werde auf absehbare Zeit die größte Gefahr für die Sicherheit in Europa bleiben und schaffe militärisch die personellen und materiellen Voraussetzungen dafür, um innerhalb weniger Jahre in der Lage zu sein, Nato-Territorium angreifen zu können, schreibt die Regierung. Daraus folge, „dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Fähigkeiten zur gesamtstaatlichen Verteidigung nachhaltig verbessern muss“. Neuer Wehrdienst basiert „zunächst“ auf Freiwilligkeit Der neue Wehrdienst basiert zunächst auf Freiwilligkeit, enthält mit der für Männer verpflichtenden Bereitschaftserklärung und der Wiedereinführung der Musterung von vornherein aber auch verpflichtende Elemente. Zudem werde der Bundesregierung die Möglichkeit eingeräumt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages die verpflichtende Heranziehung von Wehrpflichtigen zu veranlassen, „wenn die verteidigungspolitische Lage dies erfordert und attraktivitätssteigernde Maßnahmen zur Erhöhung freiwilliger Bewerbungen nicht rechtzeitig wirksam werden“, heißt es im Entwurf. Der neue Wehrdienst soll durch eine deutlich gesteigerte Attraktivität, Wertschätzung und einen sinnhaften, anspruchsvollen Dienst die Bereitschaft zum Wehrdienst dauerhaft und signifikant steigern. Notwendig sei darüber hinaus eine modernisierte Wehrerfassung, um effektiver und zielgerichtet das Potenzial der Wehrpflichtigen sowie der jetzigen und künftigen Reservistinnen und Reservisten zu erfassen. Verpflichtung „unter bestimmten Voraussetzungen“ Ein Element des Entwurfs ist zudem die Möglichkeit, die Verpflichtung zum Grundwehrdienst „unter bestimmten strengen Voraussetzungen wieder aufleben lassen zu können“. Die Bundesregierung soll durch Rechtsverordnung die Einberufung zum Wehrdienst anordnen können. Diese Rechtsverordnung setze die Zustimmung des Bundestages voraus, „da die Entscheidung über die verpflichtende Heranziehung wegen der damit verbundenen Grundrechtsrelevanz einer parlamentarischen Beteiligung bedarf und nicht allein der Exekutive überlassen werden kann“, schreibt die Bundesregierung. (hau/16.10.2025)
Die Berufungsverhandlungen gegen drei Mitarbeiter eines Fanprojekts des Fußballvereins Karlsruher SC endeten überraschend schnell. Das Verfahren wird eingestellt - gegen Zahlung von unterschiedlich hohen Geldauflagen.
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Was für manche kaum vorstellbar und für andere längst überfällig ist, steht nun kurz bevor: E-Sport, also das kompetitive Spielen von Computerspielen, soll künftig gemeinnützig sein. Dabei scheint das Ziel bereits beschlossen, doch der Weg dorthin war selten umstrittener, wie Nepomuk Nothelfer weiß.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldern, die unbekannte Täter über die E-Mail-Adressen „alex.koch@bs51-financial.com“ bzw. „kontakt@bs51-financial.com“ für die Sparkassen-Finanzgruppe bzw. den Sparkassen- und Giroverband e.V., Berlin, anbieten. Damit werden unerlaubt Bankgeschäfte betrieben bzw. Finanzdienstleistungen erbracht.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) stellt seinen Jahresbericht "Einfach, schnell, wirksam. Den Staat neu gestalten" vor. Erfreut zeigte er sich, dass es eine Trendwende beim Erfüllungsaufwand gegeben hat. Die Bürokratiekosten seien aber dennoch weiterhin viel zu hoch.
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Finanzen/Antrag Die AfD verlangt in einem Antrag die Zurücknahme der 2024 erfolgten Erhöhung der Luftverkehrsteuer, weil die Steuer nachteilig für die Luftverkehrswirtschaft sei.
Gesundheit/Antwort Die Sponsoren klinischer Prüfungen von Arzneimitteln sollten nach Ansicht der AfD-Fraktion die Rohdaten offenlegen.
Bei einer Debatte zur Lage der Wirtschaft übt die Opposition Fundamentalkritik an der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Während einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel "Wirtschaftskrise in Deutschland stoppen, Warnsignale von Bosch und Lufthansa ernst nehmen" am Donnerstag, 16. Oktober 2025, forderte Bernd Schattner (AfD) eine "aktive Industriepolitik", damit das "wirtschaftliche Massensterben, ausgelöst von dieser Regierung, aufhört". Die Zahl der Firmenpleiten sei 2024 so hoch gewesen wie seit zehn Jahren nicht mehr, und für 2025 würden noch mehr Insolvenzen erwartet. Schattner machte die Bundesregierung für Insolvenzen, Massenarbeitslosigkeit und Standortverlagerungen verantwortlich. Er griff die CDU/CSU an und behauptete: "Die Union macht nichts, hat keinen Plan." Auch die SPD mache "wirtschaftsfeindliche Politik". Als Beispiele nannte er die Lufthansa. "Sie haben das Unternehmen nicht gerettet, sie haben es ruiniert", sagte er in Richtung Regierungsbank. Die Airline plane Massenentlassungen, das ehemals für Qualität und Pünktlichkeit weltweit bekannte Unternehmen falle heute durch "Verspätungen" und "Stellenabbau" auf. Union: Wettbewerbsfähigkeit in den Fokus Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) stellte klar: "Wir wollen die wirtschaftliche Lage nicht schönreden, sondern wir wollen sie verbessern." Deshalb habe die Bundesregierung seit Amtsantritt im Mai die "Wettbewerbsfähigkeit in den Fokus genommen". So seien Unternehmen und Verbraucher entlastet worden, indem die Netzentgelte gesenkt wurden. Außerdem werde die Gasspeicherumlage abgeschafft, der Industriestrompreis "wird kommen, weil wir wollen, dass die energieintensive Industrie eine Zukunft in Deutschland hat". Die Automobilindustrie sei "weiterhin eine Schlüsselindustrie unsers Landes" und stehe für fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts. "Wir wollen, dass das so bleibt. Deutschland muss Automobilland bleiben", stellte Lenz fest. Dafür seien Nachbesserungen in Brüssel nötig. "Der Verbrenner darf nicht verteufelt werden und wir dürfen die E-Mobilität nicht schlechtreden", sagte Lenz. Hundert Prozent Elektromobilität im Jahr 2025 seien "schlicht nicht möglich". Grüne: Wirtschaft braucht ein starkes Europa Dr. Sandra Detzer (Bündnis 90/Die Grüne) hielt der AfD-Fraktion vor, "eine wirtschaftsfeindliche Politik zu betreiben". "Unsere Wirtschaft braucht ein starkes Europa und gutausgebildete Fachkräfte, eine internationale Vernetzung und eine starke Demokratie", sagte Detzer. Seit 2010 seien die Klimatechnologien jährlich um fünf Prozent gewachsen. Die Branche erwirtschafte 314 Milliarden Euro Umsatz und beschäftige 3,4 Millionen Menschen. Das sei Ausdruck dafür, dass die Transformation der Wirtschaft vorangehe. Die Bundesregierung sei aufgerufen, diesen Prozess "aktiv weiterzuführen". SPD: Massives Investitionsprogramm aufgelegt Sebastian Roloff (SPD) bezeichnete Deutschaland als "ein Land, das wirtschaftlich nicht gut aufgestellt ist". Zu lange sei die Infrastruktur "auf Verschleiß gefahren" worden, in "vielen Bereichen sind wir überreguliert", und es sei zu wenig in Digitalisierung investiert worden. Aber trotz aller Probleme sei "Deutschland immer noch die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt", sagte Roloff. Nun habe die Bundesregierung ein massives Investitionsprogramm aufgelegt, "auch mithilfe der Grünen". 160 Milliarden Euro stünden innerhalb dieser Legislaturperiode für Infrastrukturprojekte bereit. Zudem seien im Sommer verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten verabschiedet worden. "Diese Maßnahmen werden positive Effekte haben", gab sich Roloff überzeugt. Linke: Menschen haben Sorge um ihre Existenz Für Janine Wissler (Die Linke) haben weder die Bundesregierung noch die AfD die richtigen wirtschaftspolitischen Konzepte. "Alleine im vergangenen Jahr sind über 100.000 Industriearbeitsplätze verloren gegangen", so Wissler. Hinter den Zahlen steckten Menschen, die sich "Sorgen um ihre Existenz machen". Bosch wolle 22.000 Arbeitsplätze streichen, obwohl das Unternehmen 2024 drei Milliarden Euro Gewinn gemacht habe. "Das Beispiel zeigt, was passiert, wenn man Strukturwandel dem Markt überlässt", kritisierte Wissler. Die Politik habe es versäumt, die Transformation zu gestalten, "stattdessen kommt jetzt der Kahlschlag". Die Autoindustrie habe die Elektromobilität "verschlafen". Sie forderte eine "nachhaltige Industriepolitik, die Umschulungen fördert, Tarifbindung sichert und Zukunftjobs schaffe, anstatt Belegschaften für die Fehler des Managements zahlen zu lassen". (nki/16.10.2025)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, Wahlvorschläge der AfD-Fraktion zur Wahl eines Stellvertreters der Bundestagspräsidentin (21/2211) sowie zur Wahl von Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums (21/2212) abgelehnt. Der für das Amt eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages von der Fraktion vorgeschlagene Dr. Malte Kaufmann erhielt in geheimer Wahl 153 Ja-Stimmen bei 414 Nein-Stimmen und zwölf Enthaltungen. Damit erreichte er nicht die erforderliche Mindestzahl von 316 Stimmen und wurde somit nicht ins Vizepräsidentenamt gewählt. Der 48-jährige Diplom-Volkswirt aus dem Wahlkreis Heidelberg gehört dem Bundestag seit 2021 an und zog jeweils über die Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Kaufmann ist ordentliches Mitglied und Obmann seiner Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Energie und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Er gehört darüber hinaus dem Vorstand der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung an, ist Mitglied der Interparlamentarischen Union und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Delegationsmitglied zur Parlamentarischen Versammlung der OSZE und stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum. Wahl zum Parlamentarischen Kontrollgremium Nicht die erforderliche Zahl von 316 Stimmen erhielten auch die AfD-Abgeordneten Martin Hess und Gerold Otten, die von ihrer Fraktion als Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums nominiert worden waren (21/2212). Auf Martin Hess entfielen 145 Ja-Stimmen bei 425 Nein-Stimmen und acht Enthaltungen. Gerold Otten erhielt 152 Ja-Stimmen bei 417 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen. Bei beiden war jeweils eine Stimme ungültig. Der 54-jährige Polizeihauptkommissar a. D. Martin Hess aus dem Wahlkreis Ludwigsburg gehört dem Bundestag seit 2017 an und zog jeweils über die Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Er ist Obmann seiner Fraktion im Innenausschuss und stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss sowie im Gemeinsamen Ausschuss. Der 69-jährige ehemalige Berufsoffizier und Oberst der Reserve Gerold Otten aus dem Wahlkreis München-Land gehört dem Bundestag seit 2017 an und zog jeweils über die Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Otten ist ordentliches Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und im Gemeinsamen Ausschuss und stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss. Darüber hinaus gehört er der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der Parlamentarischen Versammlung der Nato an. Aufgaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Bundesregierung muss das PKGr umfassend über die Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. Das Gremium kann Akten und Dateien der Nachrichtendienste einsehen und Angehörige der Nachrichtendienste befragen. Außerdem hat es Zutritt zu allen Dienststellen der Nachrichtendienste. Beirat bei der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste Darüber hinaus hat der Bundestag Mitglieder des Beirates bei der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste gemäß Paragraf 21 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) gewählt. Dazu hatten die Fraktionen Wahlvorschläge (CDU/CSU und SPD: 21/2217, AfD: 21/2218, Bündnis 90/Die Grünen: 21/2219, Die Linke: 21/2220) vorgelegt. Die Wahlvorschläge der Koalitionsfraktionen wurden einstimmig angenommen, der Wahlvorschlag der AfD mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Die Wahlvorschläge der Grünen und der Linken wurden jeweils mit den Stimmen der Unionsfraktion, der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen. Die AfD-Fraktion lehnte beide Wahlvorschläge ab. Für die Union gewählt wurden als Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft: Prof. Dr. Franz Hofmann und Prof. Dr. Hendrike Weiden; als Vertreter der Zivilgesellschaft, einschließlich Verbraucherverbänden: Markus Hartmann und Siegfried Schneider; als Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftsverbänden: Susanne Dehmel und Dirk Freytag. Für die SPD ist als Vertreter der Wissenschaft gewählt: Dr. Tobias Mast; als Vertreterin der Zivilgesellschaft, einschließlich Verbraucherverbänden: Svea Windwehr; als Vertreter von Wirtschaftsverbänden: Alexander Rabe. Für die AfD nicht gewählt wurden als Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, einschließlich Verbraucherverbänden: Susanne Dagen, Prof. Dr. rer. nat. Boris Hollas und Daniel Lindenschmid. Für die Grünen gewählt ist als Vertreterin der Wissenschaft: Prof. Dipl.-Journ. Christina Elmer; als Vertreterin der Zivilgesellschaft, einschließlich Verbraucherverbänden: Lina Ehrig. Für Die Linke gewählt ist als Vertreterin der Zivilgesellschaft, einschließlich Verbraucherverbänden: Simone Ruf. Angesiedelt bei der Bundesnetzagentur in Bonn ist sie eine unabhängige Behörde, die Nutzern digitaler Dienste in Deutschland, Anbietern von Online-Diensten und Behörden in Deutschland und der EU als Ansprechpartner dient. Die Stelle überwacht und setzt die Regeln der EU-Dienstverordnung für digitale Dienste um. Sie fungiert als zentrale Beschwerdestelle für Nutzer und leitet, falls erforderlich, Beschwerden an zuständige Behörden weiter. Sie wird von einem Beirat unterstützt, der sich aus Vertretern von Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaftsverbänden zusammensetzt und erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht, der den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vorgelegt und veröffentlicht wird. Außerdem ist sie zuständig für die Belehrung von Beschwerdeführern und Beteiligten über deren Rechte und Verfahren. (vom/eis/16.10.2025)
Wird ein Flugzeug von einem Blitz getroffen, so ist das ein außergewöhnlicher Umstand, der die Airline von ihrer Pflicht zu einer Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer Verspätung befreien kann. Das hat der EuGH entschieden.
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Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt: Finanzausgleichsgesetz 2025: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz, 21/1892) angenommen. Dazu hat der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (21/2253). Dafür haben CDU/CSU, SPD und der Linken gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD gestimmt. Die Gemeinden erhalten laut Gesetzentwurf in den Jahren 2025 bis 2029 zulasten des Bundes 13,5 Milliarden Euro mehr aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer. Damit sollen Steuerausfälle der Kommunen infolge der Unternehmenssteuerreform vom 14. Juli 2025 („Investitions-Booster“) kompensiert werden. Für 2025 erhalten darüber hinaus die Länder weitere 700 Millionen Euro mehr aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer zur Umsetzung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“, ebenfalls zulasten des Bundeshaushalts. Allerdings müssen die Länder dem Gesetzentwurf zufolge für das laufende Jahr zugunsten des Bundes wiederum knapp 27 Millionen Euro abgeben. Dies ergibt sich aus der Spitzabrechnung zur Entlastung der Länder von Flüchtlingskosten. Die Abschlagszahlung des Bundes sei für 2025 um diesen Betrag zu hoch ausgefallen, heißt es im Gesetzentwurf. Geldwäschebekämpfung: In zweiter Lesung einstimmig angenommen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Bundesregierung und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (21/1901). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/2251). Sitz der AMLA ist Frankfurt am Main. Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz: Nach zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und der Linken angenommen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 2010 (21/1902). Auch dazu hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (21/2242). Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden: Der Bundestag hat nach zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und Die Linke angenommen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 14. April 2025 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik und den Niederlanden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 sowie das Protokoll vom 24. März 2021 geänderten Fassung (21/1903). Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/2242). Fernstraßen-Überleitungsgesetz: Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD, SPD und Grüne bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes (21/1492, 21/1895) angenommen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/2199) vor. Bei der Autobahn GmbH des Bundes soll ein „an die Unternehmenswirklichkeit angepasstes, transparentes sowie markt- und leistungsgerechtes Vergütungssystem“ für außertariflich Beschäftigte geschaffen werden, was eine Novellierung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes nötig macht. Kernpunkt ist die Streichung des Zustimmungsvorbehalts des Bundesverkehrsministeriums, des Bundesinnenministeriums und des Bundesfinanzministeriums bei außertariflichen Arbeitsverhältnissen und über- oder außertariflichen Leistungen für Beschäftigte der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA). Um ein transparentes Gehaltssystem bei den außertariflich Beschäftigten zu gewährleisten, sei von der Gesellschaft ein internes „Konzept für die außertarifliche Vergütung von Fach- und Führungskräften in der Autobahn GmbH des Bundes“ (AT-Vergütungssystem) erstellt worden, welches gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft der Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums als alleinigem Vertreter des Gesellschafters Bund und des Aufsichtsrates der Gesellschaft bedarf, heißt es im Entwurf. Der Zustimmungsvorbehalt im Fernstraßen-Überleitungsgesetz könne durch den damit verbundenen Zeitaufwand zu Nachteilen im Rekrutierungsprozess der Gesellschaft, insbesondere dringend benötigter Fachkräfte für die Ausführung ihrer Aufgaben Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung führen, wird in der Begründung betont. Der Zustimmungsvorbehalt habe zur Folge, dass außertariflich abgeschlossene Vertragsverhandlungen mit qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber bis zu einer Zustimmung der drei Ressorts unter Vorbehalt stehen. Dies könne dazu führen, „dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber abspringen“. EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Côte d’Ivoire: Beschlossen wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Grünen in zweiter Beratung der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 26. November 2008 zwischen Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste) einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (21/1885). Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (21/2257). Durch das Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für Côte d’Ivoire dauerhaft vertraglich geregelt werden. Das Land erhält damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senkt Côte d’Ivoire schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte. EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Ghana: Ebenfalls mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Grünen wurde in zweiter Beratung der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (21/1888). Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (21/2257) vor. Durch das Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für Ghana dauerhaft vertraglich geregelt werden. Das Land erhält damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senkt Ghana schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte. EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit SADC-WPA-Staaten: Der Bundestag hat in zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Grünen und Linken den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits (21/1887) angenommen. Dazu hat der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine weitere Beschlussempfehlung vorgelegt (21/2257). Die SADC-WPA-Staaten sind die Mitglieder der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC), die das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der EU unterzeichnet haben. Dazu gehören Botsuana, Eswatini (früher Swasiland), Lesotho, Mosambik, Namibia und Südafrika. Durch das Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für die SADC-WPA-Staaten dauerhaft vertraglich geregelt werden. Die Länder erhalten damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senken sie schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte. EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Zentralafrika: Nach zweiter Lesung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Grünen und Linken ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits (21/1886) angenommen. Auch hierzu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (21/2257) vor. Durch das Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für Zentralafrika dauerhaft vertraglich geregelt werden. Das Land erhält damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senkt Zentralafrika schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika: Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Grünen bei Stimmenthaltung der Linksfraktion wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2035) mit dem Titel "Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika – Chancen für fairen Handel und gerechtere Globalisierung nutzen". Dazu hat der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine weitere Beschlussempfehlung vorgelegt (21/2257). Die Grünen fordern darin, die Ratifizierung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit afrikanischen Staaten an Bedingungen zu knüpfen. So sollten in den Abkommen, die die EU mit Côte d'Ivoire und Ghana sowie mit der Region Zentralafrika und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas schließen will, rechtsverbindliche und einklagbare ökonomische, soziale und ökologische Standards integriert sowie das Vorsorgeprinzip verankert werden. Außerdem gelte es, die Kohärenz der Abkommen mit europäischen Vorschriften zu Lieferkettenverantwortung, Entwaldungsbekämpfung und Sorgfaltspflichten zu fördern. Ernährungssouveränität und agrarökologische Ansätze sollten als zentrale Ziele der Abkommen verankert und gefördert werden. Die teilweise mehr als 15 Jahre alten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit afrikanischen Partnerstaaten genügen den Ansprüchen der heutigen Zeit nach Ansicht der Grünen-Fraktion nicht. Die bisherigen Evaluationen zeigten, dass ihre wirtschaftlichen Effekte für die afrikanischen Staaten hinter den Erwartungen zurückbleiben. Hohe Standards in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz sowie bei Menschenrechten, wie sie mittlerweile längst etablierter Teil internationaler Handelsabkommen seien, fehlten, lokale Wertschöpfung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung spiele eine zu geringe Rolle. Die Ratifizierung müsse deshalb an Bedingungen zur Nachbesserung der Abkommen geknüpft werden. Notwendig sei auch die Einrichtung unabhängiger Monitoring- und Evaluationsinstrumente, die eine transparente Wirkungsanalyse im Hinblick auf die globalen Nachhaltigkeitsziele gewährleisteten. Darüber hinaus sei der historische und strukturelle Kontext zentral zu berücksichtigen. Ungleiche Handelsstrukturen sind nach Auffassung der Antragsteller „eng mit kolonialer Ausbeutung und bis heute fortwirkenden Abhängigkeiten verbunden“. Petitionen: Angenommen wurden 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 52 bis 64 (21/2092, 21/2093, 21/2094, 21/2095, 21/2096, 21/2097, 21/2098, 21/2099, 21/2100, 21/21/2101, 21/2102, 21/2103, 21/2104). Strafverschärfungen bei Straftaten im häuslichen Bereich Darunter findet sich auch eine Petition mit der Forderung nach Strafverschärfungen bei Straftaten im häuslichen Bereich. Häusliche Gewalt sei eine große Verletzung der Menschenrechte und führe nicht nur zu psychischen und physischen Schäden, sondern auch zu langfristigen Traumata für die Opfer und ihre Familien, heißt es in der öffentlichen Eingabe (ID 166852). Deshalb, so der Petent, sei es sehr wichtig, die Opfer zu schützen und die Täter „schwerer und härter zu bestrafen, um andere abzuschrecken und zu warnen“. So würde eine klare Botschaft gesendet, „dass häusliche Gewalt in keinem Fall toleriert wird“. Auch liefere dies eine bessere Unterstützung der Opfer, einen Zugang zu Schutzmaßnahmen und einen Neuanfang ohne Angst. Bessere rechtliche Beratung und psychische Unterstützung bewertet der Petent ebenfalls als einen Schritt in eine gewaltfreie Zukunft. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 8. Oktober verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nur vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. „Erhebliche Eingriffe in die Rechtsgüter der Opfer“ In der Begründung zu der Beschlussempfehlung heißt es unter anderem, der Bundestag teile ausdrücklich die in der Eingabe geäußerte Ansicht, dass solche Straftaten ganz erhebliche Eingriffe in die Rechtsgüter der Opfer darstellen können und daher angemessen bestraft werden müssen. Zugleich wird auf umfangreiche gesetzliche Maßnahmen verwiesen, die in diesem Zusammenhang schon getroffen worden seien. Zudem sei im Koalitionsvertrag vereinbart, Gewaltkriminalität zu bekämpfen und insbesondere Frauen besser zu schützen. Die Eingabe sei geeignet, in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden, schreibt der Petitionsausschuss. (hau/vom/16.10.2025)