Aktuelle Nachrichten

11.04.2106 - Oberlandesgericht Düsseldorf: Strafverfahren gegen Frank S.: Terminhinweise und Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens

Im Strafverfahren gegen Frank S. ist das Akkreditierungsverfahren abgeschlossen. Alle akkreditierten Medienorgane erhalten einen Sitzplatz.

Für die Hauptverhandlung am 15. April 2016, Beginn: 10:30 Uhr, ist zunächst die Verlesung der Anklage vorgesehen. Die Zeugenaussagen der Tatopfer, so auch von Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, sind für Freitag, den 29. April 2016 ab 9:30 Uhr vorgesehen. Akkreditierte Pressevertreter erhalten zeitnah per Email eine Übersicht mit Terminhinweisen, der alle beabsichtigten Vernehmungen von Zeugen und Sachverständigen zu entnehmen sind.

Zum Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens im Einzelnen:

Aufgrund des Akkreditierungsverfahrens erhalten folgende Medienorgane/Journalisten jeweils einen Sitzplatz:

Gruppe 1: Nachrichtenagenturen mit Sitz im Inland

a) AFP

b) epd

c) dpa

d) Reuters

Gruppe 2: Medienorgane mit Sitz im Ausland

Keine Akkreditierungen eingegangen

Gruppe 3: öffentlich-rechtliche Fernsehsender

a) WDR

b) ZDF

Gruppe 4: öffentlich-rechtliche Hörfunksender

WDR

Gruppe 5: private Fernsehsender mit Sitz im Inland

a) RTL West

b) Sat1

Gruppe 6: private Hörfunksender mit Sitz in Inland

a) Radio Köln

b) NRW Lokalradios/Antenne Düsseldorf

Gruppe 7: Tageszeitungen mit Verlagshauptsitz in Köln

a) Kölnische Rundschau

b) Express Köln

c) Kölner Stadtanzeiger

Gruppe 8: sonstige Printmedien mit Sitz im Inland:

a) Bild

b) Der Spiegel

c) Der Tagesspiegel

d) Die Welt/Welt am Sonntag

e) Die Zeit

f) Frankfurter Allgemeine Zeitung

g) General-Anzeiger Bonn

h) Junge Freiheit Berlin

i) Neue Ruhr Zeitung

j) Rheinische Post

k) Süddeutsche Zeitung

l) taz

m) WAZ

Außerhalb dieser Kontingente erhalten jeweils einen Sitzplatz:

a) Focus Online

b) N24

c) NRW Direkt

d) Reuters TV

e) RP Online

f) Ruhrbarone.de

g) Spiegel Online

h) Westdeutsche Zeitung

i) Tagesschau

j) sowie vier freie Journalisten (werden am 11.04.2016 telefonisch informiert).

Von den insgesamt 68 für Medienvertreter zur Verfügung stehenden Sitzplätzen sind somit für die vorstehenden Medienorgane/Journalisten 40 fest reserviert. Die Medienorgane können den für sie reservierten Sitzplatz mit einer entsprechend akkreditierten Person besetzen. Aus diesem Kontingent nicht in Anspruch genommene sowie die weiteren für Medienvertreter reservierten 28 Sitzplätze werden zu Beginn eines jeden Sitzungstages zunächst an akkreditierte, dann an nicht akkreditierte Medienvertreter vergeben. Sodann noch verbleibende Sitzplätze werden dem Kontingent für sonstige Zuhörer zugeschlagen. Die Sitzplatzvergabe erfolgt innerhalb dieser Gruppen jeweils in der Reihenfolge des Eintreffens im Prozessgebäude.

2. Akkreditierungsunterlagen

Die Akkreditierungsunterlagen (Akkreditierungsausweise, Sitzplatzkarten und Poolausweise) für Personen, die am Akkreditierungsverfahren teilgenommen haben, können vom 12.04.2016 bis 14.04.2016 jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts (Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, Räume A 19 - 21) unter Vorlage eines Lichtbildausweises abgeholt werden. Dieser ist auch für den Zutritt zum Prozessgebäude zwingend erforderlich. Soweit die Abholung für nicht persönlich erscheinende Personen erfolgen soll, bedarf dies einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht bzw. Legitimation des Abholenden.

Sollte es einzelnen Pressevertretern nicht möglich sein, die Akkreditierungsunterlagen im genannten Zeitraum abzuholen oder abholen zu lassen, können diese auch am 15.04.2016 am Prozessgebäude abgeholt werden.

3. Poolführerschaft

Die Poolführerschaft für Aufnahmen im Sitzungssaal wird für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten vom Westdeutschen Rundfunk, für die privaten Fernsehsender von RTL West übernommen. Andere akkreditierte Kamerateams erhalten hiervon unabhängig Zutritt zum Foyer des Prozessgebäudes.

Für Fotoaufnahmen im Sitzungssaal erhalten alle für Fotoaufnahmen akkreditierten Medienorgane Zutritt für jeweils einen Fotografen.

Düsseldorf, 11.04.2016

Andreas Vitek

Pressedezernent

Cecilienallee 3

40474 Düsseldorf

Telefon: 0211 4971-411

Fax: 0211 4971-641

E-Mail: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de

Kategorien: Pressemitteilungen

04.12.2105 - Arbeitsgericht Krefeld: Kaum Probleme mit dem Mindestlohngesetz am Niederrhein

Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts Krefeld


Bei dem Arbeitsgericht Krefeld hat am 03.12.2015 die jährliche Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter stattgefunden.


Das Arbeitsgericht entscheidet Rechtsstreitigkeiten in einer Kammerbesetzung mit einem Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, die von ihren jeweiligen Berufsverbänden (Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden) vorgeschlagen werden. Bei dem Arbeitsgericht Krefeld, das neben dem Gebiet der Stadt Krefeld auch für den gesamten Kreis Viersen zuständig ist, sind 127 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig. Diese kamen am 03.12.2015 wieder in großer Zahl zusammen, um sich über die aktuelle Situation des Gerichts und arbeitsrechtliche Entwicklungen zu informieren.

 

Thema der diesjährigen Tagung als war das zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz, wonach jeder Arbeitnehmer einen gesetzlich unabdingbaren Anspruch auf eine Vergütung von mindestens 8,50 Euro pro Arbeitsstunde hat. Zur Diskussion der Auswirkungen und der Bedeutung des neuen Gesetzes für den Bereich des Arbeitsgerichts Krefeld hatte der Direktor des Arbeitsgerichts, Olaf Klein, die Vertreter der örtlichen Verbände, Herrn Ralf Köpke vom DGB Krefeld, Herrn Dr. Ralf Sibben von der Unternehmerschaft Niederrhein und Herrn Marc Peters von der Kreishandwerkerschaft eingeladen. Dabei stellte sich heraus, dass das Thema Mindestlohn jedenfalls am Niederrhein weit weniger spektakulär ist als es im Vorfeld der Einführung des neuen Gesetzes im letzten Jahr bundesweit in Politik und Medien diskutiert worden ist. Sowohl Herr Dr. Sibben als auch Herr Peters kritisierten zwar aus Sicht der Arbeitgeber, dass hier erneut ein Gesetz mit vielen fachlichen Mängeln und einem hohen Bürokratieaufwand geschaffen worden sei, das für viel Rechtsunsicherheit gesorgt habe. Insbesondere die Bereitschaft von Unternehmen, die für eine Berufswahlentscheidung gerade junger Menschen wichtigen Praktika in hoher Zahl zur Verfügung zu stellen, sei spürbar gesunken, da die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr sicher seien. Herr Köpke entgegnete dem, dass das Mindestlohngesetz, für das Gewerkschaften seit vielen Jahren gekämpft hätten, schon lange überfällig gewesen sei. Immerhin seien in Deutschland 3,6 Millionen Beschäftigte hiervon betroffen. Die Akzeptanzwerte des Gesetzes in der Bevölkerung seien überaus hoch und der bürokratische Aufwand der Unternehmen bei seiner Umsetzung sei durchaus überschaubar.

 

Einigkeit bestand bei allen Diskussionsteilnehmern, dass das Mindestlohngesetz jedenfalls am Niederrhein bislang keine großen Probleme verursacht. Der Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld, Olaf Klein, erklärte, die Fälle, in denen das Mindestlohngesetz in gerichtlichen Verfahren eine Rolle spiele, könnten bislang an einer Hand abgezählt werden. Herr Dr. Sibben und Herr Peters verwiesen darauf, dass die von ihnen vertretenen, tarifgebundenen Unternehmen ohnehin Löhne zahlten, die durchweg weit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Auch bei den ihnen bekannten Prüfungen durch die Zollverwaltung sei es in den Verbandsunternehmen bislang kaum und in keinem Fall zu größeren Beanstandungen gekommen. Herr Köpke bestätigte, dass dem DGB für den hiesigen Bereich ebenfalls nur wenige Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bekannt seien. Wenn solche auffielen, dann handele es sich meist um Versuche, das Gesetz - vor allem im Bereich der Minijobs (450,- Euro - Jobs) - zu umgehen.

 

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung:

pressestelle@arbg-krefeld.nrw.de

Kategorien: Pressemitteilungen

23.10.2105 - Arbeitsgericht Solingen: Verlegung der Terminstunde des Kammertermins am 27.10.2015 im Verfahren ArbG Solingen, 3 Ca 530/15

Im Verfahren 3 Ca 530/15 ist die Terminstunde des Kammertermins am 27.10.2015 von 13.00 Uhr auf 14.00 Uhr verlegt worden. Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung vom 14.07.2015 ("Fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der wegen sexuellen Missbrauchs geklagt hatte“) Bezug genommen.

Arbeitsgericht Solingen, 3 Ca 530/15

Kategorien: Pressemitteilungen

14.09.2105 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Anspruch eines Profifußballspielers auf Differenzvergütung? - Vergleich

Die Parteien haben sich im Termin verständigt und das Verfahren durch Abschluss eines Vergleichs erledigt.

Arbeitsgericht Duisburg, 4 Ca 2167/14, Urteil vom 04.02.2015

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 9 Sa 422/15

Kategorien: Pressemitteilungen

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This webinar will look at the UK subsidy control regime which is set out in the Subsidy Control Act 2022 and commenced in January 2023 (as the UK’s new bespoke subsidy control regime in place of the previous EU state aid rules post-Brexit).

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Companies are facing challenge from authorities and from employees in relation to how internal investigations are conducted.

Max Lucks setzt sich für Umweltschützerinnen aus Kolumbien ein

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 0 Sek.
Es ist eines der für Aktivisten gefährlichsten Länder der Welt, sagt der Bundestagsabgeordnete Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen): Kolumbien. Dort setzt er sich für Umweltschützerinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen ein. Lucks ist Mitglied im Menschenrechtsausschuss und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Sich für die Menschenrechte einzusetzen, bedeutet für den Abgeordneten aus dem Wahlkreis Bochum I auch, konkret einzelnen Betroffenen zu helfen. Er hat daher Patenschaften im Rahmen des Programms „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP) übernommen. In dem Programm engagieren sich deutsche Abgeordnete für bedrohte Kolleginnen und Kollegen, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler weltweit. Einsatz für Yuly Velásquez Briceño und Jani Silva So gilt sein Engagement zwei Umweltaktivistinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen, die sich in Kolumbien für sauberes Wasser und die traditionelle Fischerei stark machen, die durch die Förderung von Erdöl, aber auch durch gewaltsame Auseinandersetzungen krimineller Banden gefährdet sind: Yuly Velásquez Briceño und Jani Silva. „Wegen ihres mutigen Einsatzes werden die beiden Frauen immer wieder bedroht und angegriffen und leben so in großer Unsicherheit“, erklärt Lucks. Ihre Aufnahme in das Menschenrechtsprogramm des Deutschen Bundestages sei geeignet, ihre Arbeit zu würdigen und ihnen den Rücken zu stärken. Kampf um sauberes Wasser, angestammte Lebensräume Zu den natürlichen Schätzen Kolumbiens gehören nicht nur die reiche Flora und Fauna des tropischen Regenwaldes, sondern auch fossile Rohstoffe. An vielen Stellen in Kolumbien wird Erdöl gefördert. Was einerseits Arbeitsplätze und Wohlstand bedeutet, schafft andererseits Umweltprobleme und spaltet die Gesellschaft, erläutert Lucks. So beraubt die Erdölförderung Fischerfamilien ihrer angestammten Lebensgrundlage, da die Erdölindustrie große Waldflächen rodet und es immer wieder zu Lecks und Verschmutzungen des Wassers kommt. Konflikt mit Konzernen Yuly Velásquez Briceño, kämpft daher in der Region Barrancabermeja im Norden Kolumbiens mit ihrem Verband für traditionelle Fischerei, Umweltschutz und Tourismus (Federación de Pescadoresartesanales, ambientalistas, y turísticos del departamento de Santander, FEDEPESAN) für den Erhalt von Flüssen, Feuchtgebieten und Fischbeständen, geht öffentlich und juristisch gegen Umweltverschmutzung und Korruption vor und stellt sich dafür auch einem staatlichen Erdöl-Unternehmen in den Weg. Jani Silva setzt sich mit ihrer Organisation zur Verteidigung der traditionellen Lebensweise der Kleinbauern (Asociación de Desarrollo Integral Sostenible de La Perla Amazónica, ADISPA) in ihrer Heimatregion Puntomayo im Süden Kolumbiens für Artenvielfalt, Aufforstung, den Schutz des Wassers und die Rechte der Kleinbauern ein und ist ebenfalls mit dort tätigen Energieunternehmen aneinander geraten. Eine Erdölfirma habe dort eine Fördererlaubnis für Flächen, die sich mit der Gemeinde La Perla Amazónica überschneiden, die sich dem Schutz der Natur und der traditionellen Lebensweise der Kleinbauern verschrieben hat, erzählt Lucks. Nun sollen viele Bewohner ihr Land verlassen. Nicht nur der Flächenverbrauch beraube die Gemeinde ihrer angestammten Lebensgrundlagen. Bisher habe es zudem mindestens zwei Öllecks gegeben. Dadurch würden Wasserquellen verunreinigt, von denen die örtliche Bevölkerung abhängig ist. Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen sowie die internationale Presse berichten regelmäßig über das Engagement der beiden Kolumbianerinnen. Gegenwind durch Gewaltakteure Beiden Menschenrechtlerinnen und ihren Organisationen, die ganz unabhängig voneinander arbeiten, machen zudem kriminelle Banden zu schaffen, die im Kokainanbau, Drogenhandel und anderen illegalen Branchen gewaltsam eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen, um Reviere und Schmuggelrouten kämpfen und die Kontrolle über weite Gebiete und Gewässer anstreben. Teilweise hätten diese Gewaltakteure bereits in den Energiekonzernen Fuß gefasst und versuchten, auch den kolumbianischen Staat zu unterwandern, weiß Lucks. „Velásquez Briceño und Silva riskieren ihr Leben, denn ihr Engagement ist bewaffneten Gruppen im Land ein Dorn im Auge.“ Der Friedensvertrag von 2016 zwischen der kolumbianischen Regierung und der Guerilla-Organisation FARC, die sich unter anderem mit Drogenhandel finanzierte, konnte den großflächigen Anbau von Koka in dem südamerikanischen Land nicht stoppen. Kolumbien gilt als weltgrößter Produzent von Kokain, mit dessen illegalem Anbau sich viele Bauern ihre Existenz sichern. Organisationen wie ADISPA versuchen dagegen zu halten, indem sie Alternativen fördern. Die Friedensverhandlungen mit unterschiedlichen gewalttätigen Gruppen ziehen sich hin. Diese liefern sich unterdessen weiter erbitterte Kämpfe um die Kontrolle der Koka-Wirtschaft. Bedrohungen und Vertreibungen Seit Yuly Velásquez Briceño und ihre Organisation die Aktivitäten der Ölgesellschaft und der bewaffneten Gruppen in Schutzgebieten öffentlich anprangern und auch juristisch gegen die Ölgesellschaft Ecopetrol vorgehen, erfahre die Aktivistin Gewalt, erzählt Lucks: Einschüchterungs- und Erpressungsversuche, Übergriffe bei Protestaktionen, Schüsse nahe ihrem Haus, Todesdrohungen per Telefon. Durch die jahrelange Gewalt der bewaffneten Gruppen sahen sich 26 Fischerfamilien, darunter auch die von Velásquez Briceño, die in der Nähe der Seen und Flüsse rund um die Stadt Barrancabermeja leben, in den vergangenen Sommermonaten gezwungen, ihr Zuhause zu verlassen. Nur unter Begleitung der Behörden konnten sie Mitte August zurückkehren. Trotzdem kam es auch danach zu erneuten Repressionen, sogar seitens des Staates. So ordnete die Stadt die Schließung eines Mitglieder-Treffpunkts von FEDEPESAN an. Lucks findet: „Die kolumbianischen Behörden unternehmen nicht genug, um Velásquez Briceño und die Mitglieder des Verbandes zu schützen.“ So hätten es Aktivistinnen wie Velásquez Briceño neben umweltfeindlichen Unternehmen und der Gewalt der Guerilla auch noch mit gleichgültigen Behörden zu tun. Zwielichtige Rolle des Staates Auch Jani Silva, ihre Familie und die Mitglieder von ADISPA werden wegen ihres Engagements seit mehreren Jahren massiv bedroht, erhalten Morddrohungen bewaffneter Milizen, die an einer wirtschaftlichen Nutzung der Region nach ihrer Lesart interessiert sind. Mehr als einmal musste die Umweltschützerin seit 2017 ihren Wohnort wechseln, weil sich ihre Sicherheitslage dramatisch verschärfte. Im September 2024 wurde ihr per Telefon gedroht, man werde sie durch einen Sprengstoffanschlag auf das zu ihrem Schutz eingesetzte, gepanzerte Fahrzeug töten. Menschenrechtsorganisationen und Medien berichteten. Zur zwielichtigen Rolle des kolumbianischen Staates gehört, dass Jani Silva eine von 130 Vertreterinnen und Vertretern der kolumbianischen Zivilgesellschaft ist, die illegal von Militäreinheiten ausspioniert wurden, wie 2020 bekannt wurde. Zwar erhalten die Umweltaktivistin und weitere Mitglieder ihrer Organisation seit 2017 Personenschutz seitens des Staates. Lucks attestiert Regierung und Behörden in Kolumbien, dass diese bemüht seien. Der kolumbianische Staat habe entsprechende Schutzeinheiten und Schutzprogramme, „aber diese reichen häufig nicht aus und können den Schutz der betroffenen Personen nicht vollständig garantieren“. Die Übergriffe auf die beiden Menschenrechtlerinnen hörten nicht auf, weil die angebotenen Schutzmaßnahmen „zu reaktiv“ seien. „Die Behörden laufen immer neuen Bedrohungen hinterher“, konstatiert Lucks. Die Sorge um die Sicherheit von Jani Silva und anderen, die sich in Kolumbien für Menschenrechte, Landrechte und den Umweltschutz einsetzen, bleibe. PsP trägt zum Schutz der Aktivistinnen bei Neben umfassenden Schutzmaßnahmen für Menschenrechtsverteidiger gelte es, die Täter vor Gericht zu stellen und die strukturellen Ursachen der Gewalt zu bekämpfen. In Kolumbien hätten sich Politik, Gesellschaft und ehemalige Gewaltakteure allerdings auf einen Friedensprozess verständigt, der auf dem Grundsatz der Straflosigkeit basiert. Und schließlich reiche der Arm des Staates weiterhin nicht bis in alle Landesteile, um geltendes Recht durchzusetzen. Bei einem Treffen mit Lucks im September 2025 in Berlin berichtete Jani Silva, dass die Sicherheitssituation in ihrer Region immer noch angespannt sei. Sie erhalte daher weiterhin Personenschutz – zwei Bodyguards und ein gepanzertes Fahrzeug - und bleibe, soweit es sich einrichten lasse, zu Hause. Das von der Organisation „Peace Brigades International“ gestellte Angebot sei allerdings durch Budgetkürzungen gefährdet. Lucks, der bereits beide Aktivistinnen getroffen hat und die Situation in Kolumbien aus eigener Anschauung kennt, fordert, der kolumbianische Staat solle sich nun ernsthaft um einen lückenlosen Schutz der Frauen bemühen. Die Patenschaften im PsP-Programm des Bundestages würden dazu beitragen, die Verantwortlichen in Kolumbien zu sensibilisieren, das Schutzniveau zu erhöhen. Der Bundestag genieße in Kolumbien wegen der deutschen Unterstützung des Friedensprozesses hohes Ansehen, erinnert Lucks. „Wir nutzen unsere Reputation für den Schutz der Aktivisten.“ „Beeindruckend, inspirierend, unterstützenswert“ Die beiden Frauen kämpften unter widrigen Umständen, teils unter Lebensgefahr, für den Erhalt der Natur und ihrer Heimat, sagt Lucks. Ihre Projekte vor Ort seien ein wichtiger Beitrag für einen dauerhaften Frieden in Kolumbien. Dabei legten die beiden einen beeindruckenden Mut an den Tag, zeigten Verantwortungsbewusstsein und seien Vorbilder und Hoffnungsträger. Auch das gelte es mit der Patenschaft zu zeigen. Faszinierend sei, wie die Aktivistinnen sich gegen die Macht von Unternehmen und bewaffnete Gruppen stellten, eine Fischerin, mit dem Fischernetz als Symbol, eine Gegenmacht gegen große Konzerne organisiere, und bereits Erfolge errungen hätten. „Der unglaubliche Optimismus und Zukunftsmut“, mit dem diese Aktivistinnen ihre Lebensgrundlagen schützen und sich mächtigen Akteuren entgegenstellen, inspiriere und motiviere ihn, sagt Menschenrechtspolitiker Lucks. Es sei für ihn sofort klar gewesen, diese Persönlichkeiten für Patenschaften im PsP-Programm vorzuschlagen. Die Patenschaft mit Yuly Velásquez Briceño besteht seit Juni 2024, die mit Jani Silva seit Februar 2025. Für ihr mutiges Handeln erhielt Yuly Velásquez Briceño auch Anerkennung in Form des Menschenrechtspreises 2024 der deutschen Amnesty-Sektion und Jani Silva wurde mit dem Hessischen Friedenspreis 2024 ausgezeichnet. Unterstützung der nationalen Versöhnungspolitik „An Beispielen wie denen von Jani und Yuly entscheidet sich der Friedensprozess in Kolumbien“, erklärt der Außen- und Menschenrechtspolitiker. „Wir müssen alles daran setzen, Präsident Gustavo Petro bei seiner nationalen Versöhnungspolitik zu unterstützen.“ Große Teile der Guerilla seien bereits transformiert, die Sondergerichtsbarkeit arbeite. Fälle wie die von Jani und Yuly machten Hoffnung, da deren Engagement von den kolumbianischen Behörden gewürdigt werde. Die Regierung aber habe mit Jahrzehnte alten Konflikten zu kämpfen – und es bei der Aufarbeitung der Bürgerkriegsverbrechen mit einer Generationenaufgabe zu tun. Dabei könne sie die Unterstützung der Staatengemeinschaft gebrauchen. Lucks fordert, die Menschenrechtslage in den bilateralen Beziehungen entschlossener zu thematisieren: „Wir müssen klarmachen, dass uns das etwas bedeutet.“ So sei in dem deutsch-kolumbianischen Sicherheitsabkommen der Menschenrechtsaspekt nur „unzureichend berücksichtigt“. Dabei solle man diesen Bereich in die Ausbildung der Sicherheitskräfte einbeziehen, damit Aktivisten wie Jani und Yuly künftig nicht mehr auf internationalen Schutz angewiesen seien. Es gehe letztlich auch um uns selbst, so die zentrale Botschaft von Lucks: „Menschenrechte sind für uns nur sicher, wenn wir sie auch für andere sichern.“ Daher müssten Deutschland und Europa für eine werteorientierte, menschenrechtsbasierte Außenpolitik stehen, die anderen – und damit auch uns – helfe. Das parlamentarische Patenschaftsprogramm stehe beispielhaft für diesen Ansatz – mit dem „Ziel, dass wir solche Fälle irgendwann nicht mehr haben“. Bis dahin gelte: Nur wenn Jani Silva, Yuly Velásquez Briceño und ihre Mitstreiterinnen sicher sind, können sie sich weiterhin für den Umwelt- und Menschenrechtsschutz einsetzen. (ll/02.04.2026)

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