Aktuelle Nachrichten
IV ZR 121/25, Entscheidung vom 11.03.2026
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VIa ZR 110/23, Entscheidung vom 17.03.2026
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2 StR 132/25, Entscheidung vom 14.01.2026
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X ZB 3/25, Entscheidung vom 25.02.2026
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AnwZ (Brfg) 38/25, Entscheidung vom 18.02.2026
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XII ZB 254/25, Entscheidung vom 18.02.2026
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2 ARs 468/25, Entscheidung vom 14.01.2026
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XII ZR 27/25, Entscheidung vom 18.02.2026
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VIa ZR 1439/22, Entscheidung vom 12.03.2026
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VIa ZR 526/23, Entscheidung vom 17.03.2026
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Dentons continues to bolster national energy practice with the addition of power lawyer Kristyn Annis
Dentons, Canada’s Global Law Firm, is pleased to announce that Kristyn Annis has joined the Firm’s Toronto office as a partner in the Corporate and Energy groups. Kristyn brings significant experience advising clients across the energy sector, with a particular focus on power and utilities matters, further strengthening Dentons’ ability to support organizations navigating a rapidly evolving energy landscape.
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155/26 | Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" | 20. März 2026
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57/1/26 | Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über saubere Unternehmensfahrzeuge | 20. März 2026
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154/26 | Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes | 20. März 2026
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155/26 | Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" | 2. April 2026
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154/26 | Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes | 2. April 2026
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Einschränkung militärischer Infrastruktur debattiert
Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen „jegliche direkte oder indirekte militärische Beteiligung Deutschlands“ an den Angriffen der USA und Israels auf den Iran. Ihren Antrag mit dem Titel „Völkerrecht konsequent einhalten – Militärische Infrastruktur auf deutschem Boden nicht für Angriffskriege nutzen“ (21/4761) hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Linken Die Bundesregierung wird in dem Antrag unter anderem aufgefordert, die „militärischen Angriffe der USA und Israels seit dem 28. Februar 2026 klar als Verstoß gegen das Gewaltverbot gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen zu benennen und zu verurteilen“. Obwohl der Iran völker- und menschenrechtliche Normen verletze, sei das Völkerrecht ihm gegenüber trotzdem einzuhalten. „Das Gewaltverbot gilt universell, auch gegenüber Staaten, die selbst Recht brechen. Wer Recht nur gegen politische Gegner anwendet, ersetzt Rechtsbindung durch Machtpolitik mit juristischem Anstrich“, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Die Bundesregierung solle darüber hinaus dafür sorgen, dass Deutschland nicht durch Gewährung von Überflugrechten, logistische Unterstützung und nachrichtendienstliche Kooperation völkerrechtswidrige Operationen ermögliche. Mit Blick auf US-Stützpunkte wie im rheinland-pfälzischen Ramstein gelte es sicherzustellen, „dass militärische Einrichtungen ausländischer Streitkräfte auf deutschem Hoheitsgebiet nicht für völkerrechtswidrige militärische Operationen genutzt werden“. Weitere Linken-Forderungen zielen auf eine Initiative für eine Vermittlungsmission unter dem Dach der Vereinten Nationen, auf humanitäre Hilfen für die Zivilbevölkerung im Iran sowie den Schutz gefährdeter Iranerinnen und Iraner und einen Abschiebestopp für den Iran. (ahe/19.03.2026)
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Abgesetzt: Änderungen beim Unterhaltsvorschuss für Kinder
Der Bundestag hat die für Donnerstag, 19. März 2026, vorgesehene erst Beratung eines Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ (21/4539) von der Tagesordung abgesetzt. Die Vorlage sollte nach der 20-minütigen Debatte an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linken Die Abgeordneten verlangen unter anderem, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit würde sichergestellt, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt, heißt es. Außerdem wird gefordert, die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder abzuschaffen. Im Antrag heißt es weiter, der Unterhaltsvorschuss müsse dahingehend ausgeweitet werden, dass auch leibliche Eltern, die einen neuen Partner oder Partnerin heiraten, anspruchsberechtigt sind. Ersatzlos gestrichen werden sollen laut Linksfraktion die gesetzlichen Einschränkungen beim Kreis der Anspruchsberechtigten für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben. (hau/17.03.2026)
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Einsetzung einer Enquete-Kommission zu Kommunalfinanzen gefordert
Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Evaluation der Finanzlage der Kommunen und Lehren für die Zukunft ziehen“. Ihren Antrag (21/4756) hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert. Demnach soll die Enquete-Kommission aus 14 Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie 14 sachverständigen Mitgliedern bestehen. Die Fraktionen sollen die Mitglieder entsprechend ihrer Stärke benennen. Nach 20-minütiger Debatte wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion begründet die Forderung nach Einsetzung der Kommission mit der kommunalen Finanzkrise. Die finanzielle Handlungsfähigkeit vieler Städte, Gemeinden und Landkreise sei derart eingeschränkt, dass Zukunftsinvestitionen und zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge wie Bildungsinfrastruktur, Verkehrswege, Digitalisierung sowie Brand- und Katastrophenschutz nicht mehr aus eigener Kraft finanziert werden könnten. Im Jahr 2024 hätten die Kommunen ein historisch hohes Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro verzeichnet. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 habe das Defizit bereits bei 28,3 Milliarden Euro gelegen. Die Kommission soll unter anderem eine Analyse der Tragfähigkeit und Gerechtigkeit des kommunalen Steuersystems vornehmen sowie die kommunale Beteiligung an Gemeinschaftssteuern und am Finanzausgleich bewerten und mögliche Anpassungen prüfen. Außerdem sollen die vom Bund und den Ländern übertragenen Pflichtaufgaben sowie deren Entwicklung überprüft werden. Weiterhin soll die Kommission den Umfang des Investitionsstaus bei Infrastruktur und Daseinsvorsorge und die Ursachen mangelnder Investitionstätigkeit ermitteln. Ihren Abschlussbericht soll die Enquete-Kommission bis zum 31. August 2028 vorlegen und damit rechtzeitig vor den Verhandlungen über den Bundeshaushalt für 2029. (hle/19.03.2026)
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Lage der älteren Generation in Deutschland
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, über den neunten Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ (20/14450) debattiert. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Bericht zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Bericht der Bundesregierung Im Bericht wird eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung gefordert. Die Sachverständigenkommission schreibt: „Materielle Sicherheit ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe im Alter. Für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) als tragende Säule des deutschen Alterssicherungssystems sollte auch über das Jahr 2025 hinaus ein gesetzlich kodifiziertes, verlässliches Sicherungsziel (Mindestrentenniveau) festgelegt werden, dass die angemessene Teilhabe von Rentnerinnen und Rentnern an der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung gewährleistet und jüngeren Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern ein verlässliches Sicherungsversprechen gibt, an dem sie sich bei ihrer Lebensplanung orientieren können.“ "Sozialen Ausgleich stärken" Der soziale Ausgleich in der GRV müsse gestärkt werden, indem diskontinuierliche Lebensverläufe und Phasen der Arbeitslosigkeit besser abgesichert werden, zum Beispiel durch eine Weiterentwicklung der sogenannten Grundrente. Notwendig ist aus Sicht der Autoren darüber hinaus auch eine weitere Verbesserung der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos. Ein besonderer Fokus soll hier auf der Stärkung von Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation liegen, heißt es. Bezahlbarer Wohnraum Zu weiteren Empfehlungen gehören auch, die Nichtinanspruchnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und die damit verbundene verdeckte Altersarmut substanziell zu reduzieren, die soziale Schuldnerberatung strukturell zu stärken und auf die spezifischen Beratungsbedarfe älterer Menschen auszurichten, die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Sorgearbeit zu verbessern und bezahlbaren Wohnraum für ältere Menschen mit geringem Einkommen zu schaffen und barrierereduzierte Wohnangebote zu fördern. "Ältere Menschen mit geringem Einkommen und ohne Wohneigentum sind aufgrund steigender Mieten und Wohnkosten immer häufiger finanziell überfordert. Der soziale Wohnungsbau kann ein Instrument sein, um diese Wohnkostenüberlastung abzumildern. Die Zahl der Sozialwohnungen ist seit der Jahrtausendwende jedoch deutlich zurückgegangen“, kritisieren die Sachverständigen. Die Länder sollten diese Entwicklung umkehren und den sozialen Wohnungsbau wiederbeleben und sicherstellen, dass Sozialwohnungen der zentralen Zielgruppe (Menschen mit geringen Einkommen) vorbehalten bleiben, fordern sie. (che/hau/19.03.2026)
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